Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008
Die Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EG Ländern einführen darf, werden neu festgesetzt.
So erhöht sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisende auf 430 Euro.
"http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_best_reiseverkehr_dez_08/index.html"]http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_best_reiseverkehr_dez_08/index.html[/URL]
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Die Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EG Ländern einführen darf, werden neu festgesetzt.
So erhöht sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisende auf 430 Euro.
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