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Fragen zur Beihilfe für Beamte

cabriojoe2

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18 Oktober 2016
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Das diese Ein - und Beschränkungen haben, ist doch klar.
(diese = Auslandskrankenversicherung HanseMerkur 1 Jahr Vertragslaufzeit monatl. 70€.)

Ja! Den Verdacht hegte ich auch immer. NUR??? Wo ist der Haken?
Aber jetzt wird die Sache klarer! Danke.
Also Supergau und handlungsunfähig im Krankenhaus. Die sagen (HanseMerkur) "der ist bei uns versichert/zahlen wir" und beim Auschecken oder danach Kostenübernahmeverweigerung........
Nebenher Vorschuss der Beihilfe beantragen, eigenes Geld locker machen/ flüssig machen und bereit legen.
Bei Kostenübernahmeverweigerung cash bezahlen und Beihilfe beantragen.
:ROFLMAO: :weg
ODER!
Jährlich 14 Tage in Skiurlaub und in D eine neue RKV abschließen. Flugdaten (D-TH) = Reisebeginn = wichtig.
Das selbe könnte auch ab Österreich funktionieren. Vermutlich nicht 100% identisch und München bessere Flugpreise.
 
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cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
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18 Oktober 2016
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Ist das noch Auslegungssache die von jeder Beihilfestelle anders gesehen wird oder schon Falschinfo?

Voraussetzungen für den Beihilfeantrag​

Grundsätzlich müssen sie als Beamter seit dem Jahr 2009 eine Restkostenversicherung nachweisen.
eisen.


Hallo!
Besteht die Pflicht zur
Restkostenversicherung auch als ausgewanderter Rentner mit Wohnsitz im Ausland?
 

buddy2020

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18 April 2020
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Also ich zahle keine Restkostenversicherung, habe aber der Beihilfestelle NRW nachgewiesen das ich,für den Fall der Fälle,in Deutschland meine kleine Anwartschaft habe!

Desweiteren darauf hingewiesen,das meine Private Versicherung eben in Thailand nichts erstattet!!

Aus der gesetzlichen Verpflichtung, sich entsprechend abzusichern folgt, dass nur dann überhaupt Beihilfe gezahlt wird, wenn der Beamte diesen Versicherungsschutz nachweisen kann.

Das kann, wie so vieles in anderen Bundesländern anders sein...?? Bunte Vielfalt eben ;-)


Siehe unter :

Voraussetzungen für den Beihilfeantrag​


 
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cabriojoe2

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18 Oktober 2016
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Ach so!!!!!!
Wohnsitz im Ausland, habe eine ruhende deutsche PKV und kann dann ("deshalb") Beihilfe beantragen.
Wie kaput ist das denn! :ROFLMAO: :bbs72:love:
Ach ja! und eine günstige 1 Jahres AKV für Notfälle im Ausland für 70€ monatl.
und dann 1 x im Jahr 1 Monat zurück nach Deutschland (Ski-Urlaub), mit deutschem Wohnsitz (anmelden/gründen/ haben), die PKV für einen Monat aktivieren und durchchecken lassen! Genial!
Das ich da nicht gleich drauf gekommen bin?
Ein Kinderspiel.
 
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cabriojoe2

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18 Oktober 2016
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Hier noch was interessantes dazu.
Anscheinend geht es um eine spezielle Klausel die vermutlich inzwischen einheitlich eingeführt wurde.

Zwar kann der Gesetzgeber der Notwendigkeit einer von ihm zu verantwortenden Entscheidung grundsätzlich auch dadurch Rechnung tragen, dass er den Beihhilfeauschluss durch Landesverordnung regelt. Dann muss das Landesbeamtengesetz aber eine Verordnungsermächtigung enthalten, die den konkreten Leistungsausschluss inhaltlich deckt. Jedenfalls daran fehlt es hier. Die in dem streitgegenständlichen Zeitraum bestehenden landesgesetzlichen Verordnungsermächtigungen tragen die Beschränkung der Leistungsgewährung auf Beamte, die für sich und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen einen Krankenversicherungsschutz nachweisen, nicht.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Juli 2012 – 5 C 1.12
 
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buddy2020

Kein anderes Hobby?
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18 April 2020
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Ach so!!!!!!
Wohnsitz im Ausland, habe eine ruhende deutsche PKV und kann dann ("deshalb") Beihilfe beantragen.
Wie kaput ist das denn! :ROFLMAO: :bbs72:love:
Ach ja! und eine günstige 1 Jahres AKV für Notfälle im Ausland für 70€ monatl.
und dann 1 x im Jahr 1 Monat zurück nach Deutschland (Ski-Urlaub), mit deutschem Wohnsitz (anmelden/gründen/ haben), die PKV für einen Monat aktivieren und durchchecken lassen! Genial!
Das ich da nicht gleich drauf gekommen bin?
Ein Kinderspiel.
"Wohnsitz im Ausland, habe eine ruhende deutsche PKV und kann dann ("deshalb") Beihilfe beantragen."

Genau so!

Aber NUR weil meine Private Krankenversicherung eben in Thailand nicht zahlt!

Mit der "Kleinen Anwartschaft" erfülle ich aber die Bedingungen der Beihilfe, zumindest in NRW!!

Die PKV für einen Monat aktivieren und durchchecken lassen!

So einfach ist das eben nicht!

Wenn ich z.B. zum Beispile nach Deutschland fliegen würde, dann meine "Kleine Anwartschaft" aktiviere, mich durchchecken lasse würde das natürlch, genau so wie eine OP,eine Krebsbehandlung oder was auch immer bezahlt!

Zu 100% !

Aber das große Problem ist in dem Fall eben folgendes:
In dem Moment ENDET Deine "Kleine Anwartschaft" natürlich! DU bist wieder VOLL- Versichert!

Du aktivierst die KV um Dich durchchecken zu lassen, es wird auch ,was auch immer gefunden, in dem Moment entfällt Dein Anspruch auf Wiedereintritt "OHNE" erneute Gesundheitsüberprüfung"

Also die "Kleine Anwartschaft" ist ,für mich, die absolute Rückversicherung eines zu 100% bezahlten stationären Krankenhausaufenthalts,als Privatpatient mit freier Arzt-und Krankenhauswahl in der EU/Deutschland.

NUR deshalb bezahle ich Die schon jetzt 33 Jahre !

Selbst wenn ich Diese nie in Anspruch nehmen werde, oder kann, möchte ich die nie kündigen!

Weil, vielleicht komme ich ja mal in eine Situation in der ich Sie ja doch in Anspruch nehmen kann/ muss?

Und dann sind 30% Eigenanteil wahrscheinlich,von mir, nicht so einfach aus dem Ärmel zu schütteln ... ;-)
 

Taldren

Schwuttenversteher
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Du aktivierst die KV um Dich durchchecken zu lassen, es wird auch ,was auch immer gefunden, in dem Moment entfällt Dein Anspruch auf Wiedereintritt "OHNE" erneute Gesundheitsüberprüfung"
Steht das bei dir in den Versicherungsbedingungen?
Dann wäre die kleine Anwartschaft ja von Anfang an Quatsch. Wenn die Krankenversicherung durch die kleine Anwartschaft wieder aktiviert wurde, bist du doch schon wieder im aktiven Vertrag drin und dann kann dieser ja wohl nicht im Nachhinein durch einen Gesundheitscheck dahingehend gebogen werden, dass du dich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen musst.
Ich habe auf jeden Fall in meinen Versicherungsbedingungen dahingehend nix gefunden.

Ob das ganze zeitabhängig gehandhabt wird, damit habe ich mich noch nicht befasst. Macht m.M. nach aber wohl Sinn, ob man die KV für 6 Monate oder für 6 Jahre ruhen lassen will. Bei einer so langen Zeit würde wohl eher eine große Anwartschaft Sinn machen um mit den selben Beiträgen wie vorher wieder einzusteigen.
 
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buddy2020

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18 April 2020
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Steht das bei dir in den Versicherungsbedingungen?
Dann wäre die kleine Anwartschaft ja von Anfang an Quatsch. Wenn die Krankenversicherung durch die kleine Anwartschaft wieder aktiviert wurde, bist du doch schon wieder im aktiven Vertrag drin und dann kann dieser ja wohl nicht im Nachhinein durch einen Gesundheitscheck dahingehend gebogen werden, dass du dich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen musst.
Ich habe auf jeden Fall in meinen Versicherungsbedingungen dahingehend nix gefunden.

Ob das ganze zeitabhängig gehandhabt wird, damit habe ich mich noch nicht befasst. Macht m.M. nach aber wohl Sinn, ob man die KV für 6 Monate oder für 6 Jahre ruhen lassen will. Bei einer so langen Zeit würde wohl eher eine große Anwartschaft Sinn machen um mit den selben Beiträgen wie vorher wieder einzusteigen.
Dann versuche ich es mal so zu erklären.

Ich komme zurück nach Deutschland, wegen einer, in dem Fall, wohl ernsten Krankheit, die einen Krankenhausaufenthalt nötig macht!

In dem Moment, ist die „Kleine Anwartschaft“ weg! Automatisch gekündigt!

Nimmst du deinen alten PKV-Vertrag wieder auf, endet sie automatisch und es bedarf keiner weiteren Kündigung

Ja, das siehst Du richtig, ich bin dann wieder in meinem „Alten“ Vertrag!

Natürlich „OHNE“ einen erneuten Gesundheitscheck!

Wenn ich dann, nach überstandenem Krankenhausaufenthalt, wieder nach Thailand zurück möchte, bekomme ich ja den Vertrag nicht, weil die KV eben in Thailand nicht leistet!

ERGO:

Ich müsste einen NEUEN Antrag auf die „Kleine Anwartschaft stellen“ damit ich wieder für die Zukunft in der gleichen Lage bin wie vorher!

Bevor ich also eine kleine Anwartschaft bekäme, würde die KV natürlich eine erneute Gesundheitsprüfung vornehmen!

Und ob ich dann noch einmal eine „Kleine Anwartschaft“ OHNE Ausschlüsse bekäme, bezweifle ich sehr stark!!


Die kleine Anwartschaft verzichtet bei einem Wiederaufleben der Krankenversicherung auf die Gesundheitsprüfung


Die große Anwartschaft sichert auch vorhandene Altersrückstellungen.

Bei einer großen Anwartschaftsversicherung bleibt neben dem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter erhalten. Der Krankenversicherer legt also weiterhin Dein Alter bei Abschluss der PKV zugrunde, wenn er den Beitrag berechnet

– er friert das Alter quasi ein.

In meinem Fall wäre die „Große Anwartschaft“ maximal 6 Monate in Thailand möglich gewesen.

Weil die KV mich maximal für 6 Monate in Thailand versichert hätte!

Danach wären die Altersrückstellungen auch weg gewesen!! Also Nutzlos!

Kosten:

Für die kleine Anwartschaft, zahlen Sie monatlich fünf bis zehn Prozent des Beitrags, den Sie als Neukunde in Ihrem Privaten Krankenversicherungstarif zahlen müssten (Stand: 2023).

Ich zahle z.Zt. jährlich ca. 58.-€

Der monatliche Beitrag für eine große Anwartschaft liegt im Mittel zwischen 30 und 45 Prozent Ihres bisherigen Zahlbeitrags.

Da kann man sich die Beiträge ja schnell ausrechnen , und überlegen ob es sich lohnt eine große Anwartschaft auf lange Zeit zu bezahlen!
 
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cabriojoe2

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18 Oktober 2016
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Ich zahle z.Zt. jährlich ca. 58.-€
Wenn das 5% sind zahlst im Jahr 1160€ das sind 100€ im Monat für eine PKV für die 30% Restversicherung. Wäre ja super günstig.
Was ist "ruhende Versicherung" kleine/große Anwartschaft höre ich so zum ersten Mal.
 

buddy2020

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Wenn das 5% sind zahlst im Jahr 1160€ das sind 100€ im Monat für eine PKV für die 30% Restversicherung. Wäre ja super günstig.
Was ist "ruhende Versicherung" kleine/große Anwartschaft höre ich so zum ersten Mal.
Nein, ich zahle - JÄHRLICH 58.-€ DAS, ist der Preis für meine kleine Anwartschaftversicherung! Siehe Anlage!

Warum so günstig? Weil bei mir das Alter berücksicht wurde. Und beim Abschluss der kleinen Anwartschaft war ich erst 39 Jahre alt!

"Ruhende Krankenversicherung" ist eigentlich einfach zu erklären,durch den Abschluß meiner "kleinen Anwartschaft" habe ich meine KV eben nicht gekündigt!

Sie -RUHT- bis ich Sie wieder in Anspruch nehme !

Zahle dann aber den Beitrag der dann für mein Alterberechnet wird. Mein Alter wurde eben nicht -Eingefroren-!


Die große Anwartschaft unterscheidet sich darin, das diese eben erheblich teurer ist weil , wie schon geschrieben :

"
Bei einer großen Anwartschaftsversicherung bleibt neben dem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter erhalten.

Der Krankenversicherer legt also weiterhin Dein Alter bei Abschluss der PKV zugrunde, wenn er den Beitrag berechnet

– er friert das Alter quasi ein.

IMG_20230125_0001.jpg
 
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Thailernen.net

Taldren

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wieder nach Thailand zurück möchte
Ok. Jo. Wenn du wieder nach Thailand unter den gleichen Bedingungen wie vorher zurück willst, wird die KV natürlich die Zügel anziehen. Die sind ja auch nicht doof.
Ist nicht so rüber gekommen. Wird wahrscheinlich dann so nicht mehr gehen.

Die große Anwartschaft ist m.M.n zu teuer, wenn man die nicht frühzeitig abgeschlossen hat.
 
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buddy2020

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Bei mir ist es eben günstig, weil ich 70% Beihilfe bekomme!

Als nicht Beamter, kostet eine private Krankenversicherung so ca. 1000.-€ im Monat!!!

Da sind ca. 50% als große Anwartschaft schon sehr teuer, find ich jedenfalls!
 
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buddy2020

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Zu meinem Beitrag Nr. 35 Zur Ergänzung!

Betrifft meine Visa O/A Krankenversicherung bei der LMG Insurance.


Hier kurz zur Erinnerung:

"Also mein Selbstbehalt ist damit auf ca. 80.000.-THB geschrumpft“

Dann habe ich noch die Thai-Visa 0/A Versicherung in Höhe von 600.000.-THB mit 200.000.-THB Selbstbehalt!

Meine Erfahrung, wie fast immer, Papierkrieg und Verzögerung!

Musste ALLE Behandlungen der letzten 5 Jahre vom BPH einreichen. Die liegen jetzt seit 2 Wochen dort!

Noch keinerlei Informationen erhalten seit 4 Wochen!! Überlegen wohl wie sie sich drücken können ;-)

Falls sie doch zahlen sollten, so wäre meine OP voll abgedeckt!

Also: Heute sind die gut 80.000.-THB an mich überwiesen worden!

Ich war im Übrigen der erste Fall in dieser speziellen Versicherung, der einen Schaden gemeldet hat!

Deswegen auch die etwas längere Bearbeitungszeit!

Bin also sehr zufrieden, und die Versicherung hat Ihren Zweck zu 100% erfüllt.

Wer sich dafür interessiert kann sich ja bei meinem Versicherungsmakler gerne informieren.

In Pattaya bei: Herrn Lobemeier Mobil: 0804077771 der hat sich dafür richtig ins Zeug gelegt, mit Telefonaten und auch E-Mails!

Also alles richtig gemacht!
 
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cabriojoe2

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Also: Heute sind die gut 80.000.-THB an mich überwiesen worden!

Ich war im Übrigen der erste Fall
Das 1. unverständlich (wieso bekommt man den Selbstbehalt "zurück"?) das 2. unglaublich.
ÄHM! Du hast 2 so billige Thai. Versicherungen! WOW! Ein Freund von Versicherungen! Und der Selbstbehalt ist deine eigene Abrechnung, nicht die der Versicherung. Ok!
Und Vorgehensweise war wie beschrieben. Erst selber zahlen um die original Rechnungen zu haben und dann überall einreichen.

Bevor ich also eine kleine Anwartschaft bekäme, würde die KV natürlich eine erneute Gesundheitsprüfung vornehmen!
Bin erstaunt! War das echt so? Als du die kleine Anwartschaft das 1. Mal beantragt hast hat deine KV bei der du die letzten Jahre versichert warst einen Gesundheitscheck von dir gewollt?
 
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buddy2020

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So, will das erst einmal sortieren !

Mein "Selbstbehalt" bei der Thai KV ist 200.000.-THB Die Versicherte Summe ist 600.000.-THB Also würden Sie maximal 400.000.-THB zahlen, vorausgesetzt die Rechnung ist höher als 600.000.-THB

Meine Rechnung von der OP war komplett ca.280.000.-THB Da mein Selbstbehalt 200.000.-THB beträgt, habe ich also "NUR" ca. 80.000.-THB von der KV bekommen! Völlig korrekt!

Bis hierhin klar?

Ich habe 2 "Günstige Thai Versicherungen" Die mich täglich ca. 2.-€ kosten! Das ist in etwa der Preis von einem Bier ;-)

1 x die Krankenversicherung die auf "100 Jahre Lebensalter verlängerbar ist" gemäß den alten "Healt Long Stay O/A VISA" Bestimmungen. 40.000.-THB Ambulant & 400.000.-THB Stationär! Kostet jetzt mit über 70 Jahre 19.800.-THB pro Jahr

1x Meine Unfallversicherung - Die auf Lebenszeit verlängerbar ist- in Höhe von 200.000.-THB Kostet pro Jahr ca. 6500.-THB

Und -JA- ich bin ein Freund von Versicherungen, die mir im Notfall in Thailand 24/7 zur Seite stehen! Versicherungskarte in Thai - Verständigung in Thai- Keine Zeitverschiebung - etc.

Und -JEDE- Privat Klinik in Thailand akzeptiert diese !

Ja, bis jetzt habe ich immer alle Rechnungen im voraus bezahlt. Wieso nicht? Rechnung kommt, Deposit und Abschläge habe ich sowieso schon bezahlt, dann noch den Rest bezahlt und ab nach Hause ;-)

Dann Rechnungen einreichen, die Bearbeitung dauert halt immer,auch in Thailand! Das weiß ich eben aus Jahrelanger Erfahrung, das war in Deutschland aber auch nicht viel anders!

Was meinst Du mit : "Und der Selbstbehalt ist deine eigene Abrechnung, nicht die der Versicherung. Ok!

Der "Selbstbehalt" ist in der Police festgeschrieben! Bis 200.000.-THB zahle ich selber, danach zahlt die KV bis zu 400.000.-THB auch wenn die Rechnung 800.000.-THB beträgt!! Bei 400.000.-THB ist Schluss!!

Jetzt hier zu !

"
Bevor ich also eine kleine Anwartschaft bekäme, würde die KV natürlich eine erneute Gesundheitsprüfung vornehmen!

Das war für den Fall gedacht, das wenn ich nach Deutschland zum Zweck einer Behandlung in einem Krankenhaus komme, ich ja wieder die private KV in Anspruchg nehme !

Wenn ich dann nach abgeschlossener Behandlung und begleichung der Rechnung von meiner privaten KV wieder zurück nach Thailand gehen will, würde diese mich noch maximal 6 Monate in Thailand vesichern,dann wäre Schluss!

Wenn ich aber, nach dieser Behandlung,wieder eine "Kleine Anwartschaft" abschließen wollte,würde die privatr KV mit 100 % Sicherheit,vorher eine erneute Gesundheitsüberprüfung vornehmen!

Wieso: Wei mein Gesundheitszustand ,dann ja nicht mehr der von vor 30 Jahren wäre!! Ist doch wohl logisch! Die Behandlung würde ja berücksichtigt, und das Eintrittsalte wäre dann ja statt 40 jetzt 71 Jahre oder älter!


Bin erstaunt! War das echt so? Als du die kleine Anwartschaft das 1. Mal beantragt hast hat deine KV bei der du die letzten Jahre versichert warst einen Gesundheitscheck von dir gewollt?

Nein, natürlich nicht!! Habe ich auch nirgendwo so geschrieben!!

Die hatten ja meine Krankengeschichte der letzten 15 Jahren in Ihren Akten! Wieso also ??

"Sorry, aber manchmal verstehe ich nicht wer im Internet wem, was und warum schreibt. Ich bitte um Nachsicht."

Sie sei Dir hiermit gewährt ;-)
 

buddy2020

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Also um es kurz zu machen , hier ein theoretisches Beispiel!

Du bist Beamter und hast einen Beihilfeanspruch auf 70% deiner Arztrechnungen.

Du gehst in ein Hospital zur Behandlung. Die Rechnung beträgt, sage ich mal z.B. ca. 284.000.-THB

Deine Beihilfe erstattet Dir dann 198.800.-THB

Bleiben für Dich noch ein Selbstbehalt von 84.000.-THB

Von Deiner Versicherung, wenn Du eine "Günstige" hast,bekommst Du noch einmal 84.000.-THB

Somit hat Dich Dein Kankenhausaufenthalt mit OP dann "NICHTS" gekostet ;-)

Soweit die Theorie ;-)
 

buddy2020

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Jetzt kommt aber keine Rückmeldung von Dir @cabriojoe2, das wundert mich schon ein wenig, besonders weil ich eigentlich auf Deinen Beitrag 71 geantwortet habe !

Das meine ich:

Das 1. unverständlich (wieso bekommt man den Selbstbehalt "zurück"?) das 2. unglaublich.
ÄHM! Du hast 2 so billige Thai. Versicherungen! WOW! Ein Freund von Versicherungen! Und der Selbstbehalt ist deine eigene Abrechnung, nicht die der Versicherung. Ok!
Und Vorgehensweise war wie beschrieben. Erst selber zahlen um die original Rechnungen zu haben und dann überall einreichen.

Bin erstaunt! War das echt so? Als du die kleine Anwartschaft das 1. Mal beantragt hast hat deine KV bei der du die letzten Jahre versichert warst einen Gesundheitscheck von dir gewollt?

Gruß
Buddy2020

 

cabriojoe2

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Und der Selbstbehalt ist deine eigene Abrechnung, nicht die der Versicherung. Ok!
Und Vorgehensweise war wie beschrieben. Erst selber zahlen um die original Rechnungen zu haben und dann überall einreichen.

Bin erstaunt! War das echt so? Als du die kleine Anwartschaft das 1. Mal beantragt hast hat deine KV bei der du die letzten Jahre versichert warst einen Gesundheitscheck von dir gewollt?
Hallo. Sorry. Zweifle gelegentlich und bei gewissen Kommentaren, "am Zweck und Sinn" des Forums. Gab mir mal selber bisschen eine Auszeit.
Ok. Ja. Was du in deinem Beispiel beschreibst ist was ich unter "....der Selbstbehalt ist deine eigene Abrechnung....." meinte.
Was kostet deine thai. KV? (Hast ja sogar 2)

Bin eh gerade am Info-Austausch, Infos herauskitzeln mit meiner KV. Sehr schwierig. Habe den Eindruck die haben Angst am eigenen Ast zu sägen. Es ist aber auch kompliziert und meine PBeakk ist anscheinend wieder ein weiterer extremer "Spezialfall". Generell aber besonders wenn man älter wird und man immer mehr als potentieller Risiko und Kostenverursacher gesehen wird, wird es richtig kompliziert.
Es gibt anscheinend generell trotz KV-Pflicht in D die "Gefahr" das man in keine KV mehr rein kommt. (Betrifft weniger mich und mehr meine Frau in D).
Das kommt daher weil ich mit dem Gedanken spielte als Beihilfeberechtigter meine KV ruhen zu lassen. (Was ist dann mit meiner nicht beihilfeberechtigten Frau 64?)
Danke. Das einzige wäre noch das mit dem Gesundheitscheck vor der "Anwartschaft, dem Ruhen der Versicherung". Die Versicherung weiß ja eigentlich was man die letzten Jahre an Rechnungen eingereicht hatte. Also beim 1. ruhend stellen. Daher sehr unlogisch warum Gesundheitscheck. Ok. Eine Möglichkeit es abzulehnen.
 

buddy2020

Kein anderes Hobby?
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18 April 2020
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Also ich habe nur eine Thai -KV ! Das zweite ist eine Thai-Unfall Versicherung,also schon ein Unterschied!

Meine Thai KV kostet im Jahr ca. 20.000.-THB = ca. 575.-€ pro Jaht Alter 71

Meine Thai - Unfall kostet ca. 7000.-THB im Jahr = ca. 200.-€ pro Jahr

So bin ich für ca. 65.-€ im Monat für Notfälle abgesichert.

Wiso ist denn Deine Frau nicht Beihilfe berechtigt?? Das hat doch nichts mit der Krankenversicherung zu tun!

Deine KV ruhen zu lassen, kannst Du aber nicht wenn Du in Deutschland wohnst! Denn "Restkostenversicherung" ist Pflicht für die Beihilfe !

Ein Gesundheitscheck beim erstmaligen Übertritt in eine Anwartschaft, findet auch nicht statt!!

Mein Beispiel bezog sich darauf, wenn ich nach Deutschland gehe mich dort behandeln lasse, und danach wieder in eine Anwartschaft gehen möchte, wird wohl ein

Gesunheitscheck stattfinden!

Die KV will doch das Risiko minimieren! Ist doch klar,oder?

Gerade aus der Klinik entlassen, und dann eine Anwartschaft nach alten Voraussetzungen/Bedingungen...Nee wohl eher nicht !
 
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