LBA
Wie und wann gelten Fluggastrechte?
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sieht sich angesichts der Flugausfälle wegen Schnees genötigt, klarzustellen wann und wie die Fluggastrechte gelten.
Das LBA ist die Aufsichtsbehörde für den zivilen Luftverkehr in Deutschland. Dadurch ist sie auch Beschwerdestelle für Flugpassagiere. Die Behörde mit Sitz in Braunschweig stellt klar: Trotz der Ausnahmesituation aufgrund der starken Schneefälle und der damit einhergehenden Sperrungen von Flughäfen bleiben die Fluggastrechte in Kraft.
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Wie und wann gelten Fluggastrechte?
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sieht sich angesichts der Flugausfälle wegen Schnees genötigt, klarzustellen wann und wie die Fluggastrechte gelten.
Das LBA ist die Aufsichtsbehörde für den zivilen Luftverkehr in Deutschland. Dadurch ist sie auch Beschwerdestelle für Flugpassagiere. Die Behörde mit Sitz in Braunschweig stellt klar: Trotz der Ausnahmesituation aufgrund der starken Schneefälle und der damit einhergehenden Sperrungen von Flughäfen bleiben die Fluggastrechte in Kraft.
- Wer hat Rechte? Passagieren, die einen Flug in der EU antreten oder die mit einer europäischen Airline aus einem Drittstaat in die EU einfliegen, können die Rechte (EG Verordnung Nummer 261/2004) in Anspruch nehmen (Mindestrechte im Fall von Flug-Annullierung, Nichtbeförderung und großer Verspätung).
- Was kann der Passagier fordern? In den Fällen hat der Fluggast die Möglichkeit, zwischen der vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten (im Fall der Verspätung nur, wenn diese mehr als fünf Stunden beträgt) und einer anderweitigen Beförderung (nur bei Annullierung und Nichtbeförderung) zu wählen.
- Wie muss die Airline betreuen? Die Fluggesellschaft muss ihre Fluggäste entsprechend der Wartezeit mit Getränken und Speisen oder Verpflegungsgutscheinen versorgen. Das schließt eventuelle angemessene Übernachtungskosten ein. Eine zeitliche Begrenzung der Betreuungsverpflichtung existiert nicht. Die Betreuungsleistungen entfallen, wenn sich der Fluggast den Ticketpreis vollständig erstatten lässt.
- Was gilt speziell bei Schneeproblemen? Eine Pflicht zur Zahlung von Ausgleichsleistungen besteht nach Auffassung des Luftfahrt-Bundesamtes nicht, da die heftigen Schneefälle der letzten Tage als wetterbedingter außergewöhnlicher Umstand im Sinn der Fluggastrechte-Verordnung anzuerkennen sind.
- Wie holt man die Ausgaben zurück? Hat ein Fluggast die Kosten für Verpflegung und Übernachtung vorgestreckt, muss er sich das Geld zivilrechtlich bei der Airline zurückholen. Bei Mahnung und Klagen kann das LBA jedoch keine Hilfe leisten.
- Wie kann das LBA eingreifen? Fluggäste können einen Verstoß gegen die Bestimmungen beim LBA anzeigen. Die Behörde prüft dann die Beschwerde und kann Geldbußen gegen die betroffene Fluggesellschaft verhängen, um weitere Verstöße zu unterbinden."http://www.lba.de/cln_010/DE/Home/homepage_node.html"]
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Ihr gutes Recht auf Reisen: Die wichtigsten Tipps zum Mitnehmen in den Urlaub
"http://www.bmelv.de/cln_154/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/CheckkarteReiserechte.html"]weitere Flug & Zug Reiserechte im Überblick[/URL]
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