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FLUGGASTRECHTE : Wie & Wann ? Flugausfälle wegen Schnees ...

Fly2Asia

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22 Oktober 2008
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76133 Karlsruhe
LBA
Wie und wann gelten Fluggastrechte?

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sieht sich angesichts der Flugausfälle wegen Schnees genötigt, klarzustellen wann und wie die Fluggastrechte gelten.

Das LBA ist die Aufsichtsbehörde für den zivilen Luftverkehr in Deutschland. Dadurch ist sie auch Beschwerdestelle für Flugpassagiere. Die Behörde mit Sitz in Braunschweig stellt klar: Trotz der Ausnahmesituation aufgrund der starken Schneefälle und der damit einhergehenden Sperrungen von Flughäfen bleiben die Fluggastrechte in Kraft.

  • Wer hat Rechte? Passagieren, die einen Flug in der EU antreten oder die mit einer europäischen Airline aus einem Drittstaat in die EU einfliegen, können die Rechte (EG Verordnung Nummer 261/2004) in Anspruch nehmen (Mindestrechte im Fall von Flug-Annullierung, Nichtbeförderung und großer Verspätung).
  • Was kann der Passagier fordern? In den Fällen hat der Fluggast die Möglichkeit, zwischen der vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten (im Fall der Verspätung nur, wenn diese mehr als fünf Stunden beträgt) und einer anderweitigen Beförderung (nur bei Annullierung und Nichtbeförderung) zu wählen.
  • Wie muss die Airline betreuen? Die Fluggesellschaft muss ihre Fluggäste entsprechend der Wartezeit mit Getränken und Speisen oder Verpflegungsgutscheinen versorgen. Das schließt eventuelle angemessene Übernachtungskosten ein. Eine zeitliche Begrenzung der Betreuungsverpflichtung existiert nicht. Die Betreuungsleistungen entfallen, wenn sich der Fluggast den Ticketpreis vollständig erstatten lässt.
  • Was gilt speziell bei Schneeproblemen? Eine Pflicht zur Zahlung von Ausgleichsleistungen besteht nach Auffassung des Luftfahrt-Bundesamtes nicht, da die heftigen Schneefälle der letzten Tage als wetterbedingter außergewöhnlicher Umstand im Sinn der Fluggastrechte-Verordnung anzuerkennen sind.
  • Wie holt man die Ausgaben zurück? Hat ein Fluggast die Kosten für Verpflegung und Übernachtung vorgestreckt, muss er sich das Geld zivilrechtlich bei der Airline zurückholen. Bei Mahnung und Klagen kann das LBA jedoch keine Hilfe leisten.
  • Wie kann das LBA eingreifen? Fluggäste können einen Verstoß gegen die Bestimmungen beim LBA anzeigen. Die Behörde prüft dann die Beschwerde und kann Geldbußen gegen die betroffene Fluggesellschaft verhängen, um weitere Verstöße zu unterbinden."http://www.lba.de/cln_010/DE/Home/homepage_node.html"]
    LINK LBA -INFOS[/URL]

Ihr gutes Recht auf Reisen: Die wichtigsten Tipps zum Mitnehmen in den Urlaub

"http://www.bmelv.de/cln_154/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/CheckkarteReiserechte.html"]weitere Flug & Zug Reiserechte im Überblick[/URL]




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MikeyDread

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22 Dezember 2016
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Ich hatte bereits zwei mal die Ehre etwas länger an einem Zwischenstopp zu ververbringen. Damals bin ich wegen dieser krassen Verspätung dagegen vorgegagen um mir den Aufenthalt und die Flugkosten teilweise erstatten zu lassen. und siehe da.... es hat reibungslos funktioniert. Wenn jemand fragen allgemein zum Fluggastrecht hat, was wirklich sehr komplex und ausführlich ist, kann sich ja schlau machen.
 

cuvar

Member Inaktiv
Inaktiver Member
7 Juni 2019
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Ich hatte letztes Jahr eine ähnliche Erfahrung mit verspätetem Flug, als ich mit Condor nach Protugal reiste. Mein Flug hatte fünf Stunden Verspätung und ich suchte online nach Hilfe und fand Flugverspätung Entschädigung » Bis zu 600€ | Aviclaim. Auf ihrer Website las ich über meine Rechte und fand heraus, dass ich eine Entschädigung erhalten kann, da mein Flug mehr als drei Stunden verspätet war. Ich beschloss, ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen und zwei Monate später schickten sie mir eine E-Mail, dass ich eine Entschädigung bekam.
 

Kosmo

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Inaktiver Member
8 Januar 2009
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Letzte Woche ein hochinteressanter Bericht in der WDR Servicezeit.
Besonders wie die Eurowings mit ihren Kunden umgeht und hier eine Taktik an den Tag legt
um sich vor Zahlungen zu drücken. Was scheinar auch gut funktioniert.
Die Zahlen sind ja beeindruckend:
Egal ob Verspätungen, Flugausfälle, Gerichtstermine und Millionenzahlungen.

Dazu auch mal erklärt was zu tun ist bei Ausfällen, Verspätungen und welche Ansprüche man hat.
Hinweis von mir. Egal ob man z.B. einen Eurpaflug für 300 Euro bucht oder für 15 Euro.
Die Erstattung kann wesentlich höher sein als der Flugpreis.

https://www.pattayaforum.net/forums/media/fluggastrechte-verguetung-avi.479529/
 
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