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Joe

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
aber diese Hütte hätt ich auch gern.

Ja, das Häuschen ist nicht schlecht. :D

Allerdings wollte er es mal für 20 verkaufen .
Da er dort sein eigenes Moo Baan hat sind noch 3 Grundstücke frei.

IMG_20160821_150723.jpg
 

cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
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18 Oktober 2016
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Der ein oder andere Member hier wird sich sicherlich überlegen, irgendwann ein Haus in Thailand zu erwerben, sei es für die bessere Hälfte oder auch für den eigenen Urlaub bzw. Ruhestand oder hat es schon getan.
Ja! Gelegentlich reizt es mich schon!
Aber wenn ich Leute erzählen höre die das "hinter sich" haben. (Die Abwicklung gerade noch läuft.....)Wird mir regelmäßig dermaßen übel.....
Also wenn einer wissen will wie man es besser nicht macht, ich glaube da finden sich viele Rat gebende mit Erfahrung.
Wie geht denn ein "funktionierender" Hauskauf/Grundstückskauf?
Mein Plan ist bisher:
Company gründen.
2 Thais und ich. Ich habe 49% die 2 Thais 51%.
Ich bin Alleinbevollmächtigter.
Jeder bringt den gleichen Betrag! Geht ja ab mindestens 5 Baht.
Die Company leiht sich Geld von mir (und der Bank) und kauft Grundstück.und baut Haus.
Ich kaufe einen 49%igen Hausanteil von der Company. 49% vom Haus auf meinen Namen mit Chanot. Den Rest vom Haus und Grundstück bleibt in der Company und wird vermietet. Jährlich wird Steuererklärung fällig und und und Kosten 20.000THB geschätzt.
Soweit mein aktueller "machbarer Plan" bis jetzt.
Oder ist der Plan nicht machbar?
 
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thomas.txl

Ego sum, qui sum!
Thread Starter
    Moderator
@cabriojoe2 ,

Da kenn ich mich leider nicht aus, meiner besseren Hälfte gehört das Haus und Grundstück komplett alleine, ist für mich persönlich die beste Wahl.

In diesen politisch unstabilen Zeiten wäre mir die Form der Company zu riskant.

Wo liegt die Grenze einer inaktiven Company?

Was passiert bei vermuteter Inaktivität?

Alleine dieser Gedankengang reicht mir schon, da ist meine Lösung für mich die bessere.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Ein Haus was auf eine Company gekauft wurde darf nicht selbst bewohnt werden.

Company's die nur zum Zweck des Grunderwerbs gegründet wurden und keinerlei Einnahmen generieren werden verstärkt überprüft. Das kann zum Verlust von allem führen .

Anwälte die dieses Konstrukt empfehlen und durchziehen werden das natürlich verneinen.

Die sind aber nach Abschluss raus aus der Nummer. Denen passiert nichts.
 

thomas.txl

Ego sum, qui sum!
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Ich hab dieee Geschäftsidee::echt

Ich eröffne eine Agentur in Deutschland.:daumen

Auf den Namen meiner besseren Hälfte wird das gewünschte Haus in Thailand gekauft.

Es gibt ja einen deutschen Pass, Wohnung und Eigentum, Arbeit und mich als zusätzlichen Garanten.

In Deutschland wird ein Vertrag gemacht, der eigentliche Käufer macht einen Kreditvertrag mit uns, erhält im Gegenzug lebenslanges Wohnrecht im thailändischen Haus.

Muss allerdings für alle entstehenden Kosten aufkommen, ansonsten wird der Kreditvertrag nichtig und das Haus dort gehört meiner bessseren Hälfte ( mir!!).

So, falls mein Schatz vom Ableben Gebrauch macht, fällt das Haus in die Erbmasse, ich erbe aber dann auch den Kreditvertrag.

Der Käufer kann dann dort wohnen, bauen etc. ohne Companygedöns und spart Geld.

Wir bekommen dafür fette Provision (20.000€) und jährliche Unkostenpauschale von, naja, 500€ für Kontogebühren, etc.etc.

Mit Cabriojoe2 und Thailandlover hätte ich ja schon 2 Kandidaten....

Minimum 10/Jahr werden es nach meinem Businessplan werden.... :bigsmile

Ist das was???????:trinken
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben

Bei Mietverträgen die länger als, ich glaube, 3 Jahre gehen wird der Mieter ins Chanot eingetragen. Deshalb ist es so gut wie unmöglich längerfristige Mietverträge zu bekommen.
Das der Mieter im Chanot eingetragen wird will kein Vermieter .
 

Iffi

In Memoriam
Verstorben
18 Oktober 2008
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Du stellst genau die richtigen zwei Fragen @thomas.txl

Da liegt nämlich genau der Knackpunkt. Kann viele Jahre, sogar Jahrzehnte, gutgehen. Aber eine Garantie gibt es nicht. Habe in meiner 30jährigen Thailandkarriere ein paar Fälle kennengelernt, wo ein nicht-wohlgesonnener Beamter echt Theater gemacht hat, von wegen Scheinfirma und so.
 
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thomas.txl

Ego sum, qui sum!
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Bsp:

Du willst ein Haus hier kaufen.

Du leihst mir (dafür) 150.000 € in Deutschland, dt. Vertrag.
(Es fliest kein Geld)

In Thailand wird mit diesem Geld das Haus gekauft auf den Namen meiner besseren Hälfte.

Du bekommst dafür Wohnrecht, per dt. Vertrag geregelt.

Es müsste natürlich geregelt werden, das du für alle am Haus entstehenden Kosten aufkommst, innerhalb bestimmter Fristen bezahlen musst.

Naja, so ähnlich könnte es klappen...

Ob das in Deutschland verbindlich zu regeln ist??
 

cabriojoe2

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18 Oktober 2016
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Ich kenne und meine zu verstehen das von dem sie schreiben. Ich finde nur nicht den Zusammenhang mit meinem gerade beschriebenen Vorgehensplan.
Ein Haus was auf eine Company gekauft wurde darf nicht selbst bewohnt werden.
Company's die nur zum Zweck des Grunderwerbs gegründet wurden und keinerlei Einnahmen generieren werden verstärkt überprüft. Das kann zum Verlust von allem führen .
Ich schrieb ich kaufe 49% des Hauses auf meinen Namen (mein Name im Chanot) aus meiner Company heraus (die anfangs 100% besitzt) und bewohne diesen. Den restlichen 51%igen Anteil der Company bestehend aus dem gesamten Grundstück und einem Hausanteil wird von meiner Company vermietet. Somit entstehen grundsätzlich schon mal Mieteinnahmen. Falls kein Fremdmieter dann von mir oder einem Bekannten (im juristischen Not-, Problemfall).
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
Inaktiver Member
18 März 2009
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Glaube nur noch 1 und 2 sind frei, aber das sind doch auch Wahnsinnsgrundstückspreise... irre.

Das sind doch sicher Baht, keine €?
Ich kenne zwar nicht die üblichen Preise in der Gegend, aber ~ 2,5 Millionen für 500m² finde ich nicht erschreckend. Immerhin gilt das für voll erschlossen, mit unterirdischer Infrasruktur.

Im Gelände vom Viewtalay 1 ist an der Grenze zum Chateu Dale noch freies Land, laut halbverwitterten Schild wollen "wir" dafür 100 000 pro TW (=4 m²).
 
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cabriojoe2

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18 Oktober 2016
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Naja, so ähnlich könnte es klappen...
so ähnlich schon! Wer bekommt den "Wertzuwachs" wenn es vor meinem Ableben wieder verkauft wird?
Nach meinem Ableben bekäme mein Erbe......Was? Die Kreditsumme 150.000€ für das das Grundstück gekauft wurde. das haus baute ich auf meine Kosten und ist .........(deins).
Daher warum auch noch 20.000€ Provision? Vermuticher Wertzuwachs des Grundstücks und die errichtende Immobilie sollten doch Provision mehr als genug sein.
Na ja.
Mein Gegenvorschlag sieht folgendermaßen aus.
Hauskauf incl.Grundstück um 2,5Mio.THB/ 62.500Euro. = Kreditvertragssumme 62.500Euro
Wenn ich was anderes will oder sterbe wird das thailändische Objekt verkauft und mir in THB oder meinem Erben in Deutschland in Euro überwiesen.
Dafür bekommst du eine jährliche Provision in Höhe der jährlichen Company-Verwaltungskosten 20.000THB/500Euro.
Deine Frau ist praktisch der "Strohmann" bei dem Diel, oder habe ich da noch was falsch verstanden.

Das könnte ich ja auch mit meiner Thailady machen. Ich gebe ihr Kredit für den Hauskauf und als Sicherheit bekomme ich ihr Chanot und am Besten noch ein Nutzungsrecht eingetragen! Da könnte man ja auch "irgend einen" Treuhänder nehmen. Zum Beispiel auch einen Bankdirektor oder noch besser gleich den Verkäufer der Immobilie.
 
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cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
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18 Oktober 2016
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Vom erhofften zeitlichen "Wertzuwachs" der Immobilie auch durch Modernisierung hat man bei meinem letzten Plan nichts! das wäre noch verbesserungswürdig. Anders herum was wenn wegen Wasserschaden oder Feuer ein gewaltiger Vermögensverlust der Immobilie eintritt.
 
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thomas.txl

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so ähnlich schon! Wer bekommt den "Wertzuwachs" wenn es vor meinem Ableben wieder verkauft wird?

Nach meinem Ableben bekäme mein Erbe......Was? Die Kreditsumme 150.000€ für das das Grundstück gekauft wurde. das haus baute ich auf meine Kosten und ist .........(deins).
Daher warum auch noch 20.000€ Provision? Vermuticher Wertzuwachs des Grundstücks und die errichtende Immobilie sollten doch Provision mehr als genug sein.
Na ja.
Mein Gegenvorschlag sieht folgendermaßen aus.
Hauskauf incl.Grundstück um 2,5Mio.THB/ 62.500Euro. = Kreditvertragssumme 62.500Euro
Wenn ich was anderes will oder sterbe wird das thailändische Objekt verkauft und mir in THB oder meinem Erben in Deutschland in Euro überwiesen.
Dafür bekommst du eine jährliche Provision in Höhe der jährlichen Company-Verwaltungskosten 20.000THB/500Euro.
Deine Frau ist praktisch der "Strohmann" bei dem Diel, oder habe ich da noch was falsch verstanden.

Das könnte ich ja auch mit meiner Thailady machen. Ich gebe ihr Kredit für den Hauskauf und als Sicherheit bekomme ich ihr Chanot und am Besten noch ein Nutzungsrecht eingetragen! Da könnte man ja auch "irgend einen" Treuhänder nehmen. Zum Beispiel auch einen Bankdirektor oder noch besser gleich den Verkäufer der Immobilie.

@cabriojoe2 ,


In meinem Gedankenspiel ist die Kreditsumme gleich Kosten für Grundstück und Haus (kann natürlich variieren).

Ein evtl. Wertzuwachs oder aber auch -Verlust geht zugunsten oder Lasten des Kreditgebers (geregelt im 2. Vertrag, nennen wir ihn Nutzungsvertrag).
Auch kann da geregelt werden, wie im Verkaufsfall (freiwilllig oder im Todesfall verfahren wird.

Ob das in einem rechtssicheren Vertrag in Deutschland geregelt werden kann?


Natürlich wäre der im Chanot stehende ein Strohmann.

Das könntest du natürlich nicht mit einer dort lebenden Thailady machen, die im Chanot steht, denn wenn du als Sicherheit das Chanot bekommst steht ja immer noch IHR Name drin!!!

Sicherheit für dich gibt es bei deinem Gedankenspiel nicht für dich solange du nicht im Chanot stehst.:echt

In meiner "Geschäftsidee" wäre die in Deutschland lebende Thai für die Kreditsumme "haftbar", es wäre auch was zu holen.

Solltest du also eine Thai in Deutschland kennen, die eine dt. Adresse, Arbeit etc. hat und für dich Grundstück und Haus kauft, also auch für alles dort gerade stehen muss, wird sie es nicht für deine genannten ca. 500€ tun.
Es sei denn, sie braucht das bisschen Geld, dann wäre sie für mich aber nicht vertrauenswürdig.:bigsmile


Natürlich kannst du auch schauen, ob du einen Eigentümer findest, dem du das Haus abkaufst, er offiziell im Chanot verbleibt, und dir in einem Vertrag das Nutzungsrecht zukommen lässt, vielleicht auch mit einem Eintrag ins Chanot ( wenn das geht).
Wie es dann bei einem Rechtsstreit in Thailand ausgeht??

Schwierig,schwierig, bin froh, das ich dieses Problem nicht habe.
Vielleicht wird es im Zuge der Freizügigkeit mal anders in Thailand und Ausländer können offiziell kaufen so wie bei uns in Deutschland.





@all

Morgen beginnt Aktion Regenrinne, ab 09.30 Uhr wird hoffentlich dem Regen der Kampf angesagt...:bigsmile

Ich berichte..

Vom erhofften zeitlichen "Wertzuwachs" der Immobilie auch durch Modernisierung hat man bei meinem letzten Plan nichts! das wäre noch verbesserungswürdig. Anders herum was wenn wegen Wasserschaden oder Feuer ein gewaltiger Vermögensverlust der Immobilie eintritt.

Hausversicherung?!
 

cabriojoe2

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Sicherheit für dich gibt es bei deinem Gedankenspiel nicht für dich solange du nicht im Chanot stehst.:echt
Kann sich hier in Thailand keine Bank (Kreditgeber) eine Hypothek als Sicherheit für Ihren Kredit in ein Chanot eines (thailändischen) Haus- und Grund-Besitzer schreiben lassen?

Es heißt doch immer wenn man eine Immobilie kauft das man darauf achten soll das diese Immobilie/das Chanot "unbelastet" ist und keine offenen Forderungen im Chanot eingetragen sind.
 
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