Übrigens, eine Ausbürgerung ist fast unmöglich, beziehungsweise stellt unüberwindliche Probleme dar.
Die Ausbürgerung
Fordern Sie zunächst die notwendigen Formulare bei dem Frankfurter Konsulat an. Thai Honorary Consulate-General, Kennedyallee109 , 60311 Frankfurt/Main,Tel.069-698680. Dazu müssen Sie einen mit 1,44€ frankierten (A 4) Rückumschlag belegen. Nach dem Erhalt ihres frankierten Rückumschlags wird die Botschaft oder das Konsulat ihnen folgende Unterlagen zusenden:
2.1 Antragsbogen
2.2 Lebenslaufbogen
2.3 Befragungsbogen
2.4 Zeugenbefragungsbogen
Nachdem Sie die Unterlagen bekommen, füllen Sie bitte die Unterlagen Nr. 2.1-2.3 mit ihren Angaben vollständig aus. Nr. 2.4 muss von einem thailändischen Zeugen vollständig ausgefüllt werden, der ihren Geburtsort und das Sie die thailändische Staatsbürgerschaft besitzen, bestätigen kann!
Der/die Antragsteller/in muss bereits komplett in den deutschen Staatsverband eingebürgert sein (durch die Aushändigung einer deutschen Einbürgerungsurkunde). Die Einbürgerungsurkunde muss mit dem Antrag auf die Entlassung vorgelegt werden. Damit wird vermieden, dass der/die Antragsteller/in staatenlos wird!
Erforderliche Dokumente, die zu den Unterlagen 2.1-2.4 eingereicht werden müssen!
Fall 1:
Gilt für eine thailändische Staatsbürgerin, die mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist und deren Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch die Heirat begründet ist (Artikel 13). Bei diesem Fall ist die „Rückbürgerung möglich“
Die vom Regierungspräsidium legalisierte Heiratsurkunde mit Übersetzung: 2 Exemplare
Die vom Regierungspräsidium legalisierte Einbürgerungsurkunde mit Übersetzung: 2Exemplare
2 Kopien des Reisepasses
2 Kopien des Personalausweises
2 Kopien der Geburtsurkunde
12 Passfotos
6 Passfotos vom Vater
6 Passfotos der Mutter
6 Passfotos des Ehemanns
Reisepass vom Ehemann mit der Übersetzung: 2 Exemplare
Dokumente vom Zeugen: eine Kopie des Reisepasses und eine Kopie des Hausregisters beziehungsweise des Personalausweises (ID-Card)
Fall 2:
Gilt für thailändische Staatsbürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft durch andere Gründe als die Heirat erworben haben (Artikel 15). Bei diesem Fall ist die „Rückbürgerung nicht möglich“
Die vom Regierungspräsidium legalisierte Einbürgerungsurkunde mit Übersetzung: 2 Exemplare
2 Kopien des Reisepasses
2 Kopien des Personalausweises
2 Kopien der Geburtsurkunde
12 Passfotos
6 Passfotos vom Vater
6 Passfotos der Mutter
Dokumente vom Zeugen: eine Kopie des Reisepasses und eine Kopie des Hausregisters beziehungsweise des Personalausweises (ID-Card)
Zu beiden Fällen können weitere Unterlagen bez. Dokumente verlangt werden, z.B. Adoptionspapiere, Namensänderungspapiere etc. Sind solche Papiere deutsche Dokumente, müssen Sie selbst nach der Legalisierung ins Thailändische übersetzt werden, sind diese Dokumente thailändisch, müssen Sie nicht übersetzt werden.
Englischsprachige Dokumente müssen auch ins Thailändische übersetzt werden, was Sie selbst anfertigen können. Sie müssen allerdings ihre eigenen Übersetzungen beim Generalkonsulat zur Beglaubigung vorlegen!
Nachdem Sie die Antragsformulare vollständig ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen vorbereitet haben, schicken Sie diese an das Generalkonsulat.
Liegen die erforderlichen Unterlagen komplett vor, wird nach der abgeschlossenen Bearbeitung, die ungefähr 2-3 Monate dauert, ein Termin mit Ihnen vereinbart. Ein thailändischer Zeuge muss auch mitkommen. Bei diesem Termin bekommen Sie die bearbeiteten Antragsformulare zur Unterschrift vorgelegt und anschließend eine Empfangsbestätigung. Die Botschaft/Generalkonsulat leitet dann ihren Antrag weiter an das Innenministerium (bzw. Zentralpolizeipräsidium) in Bangkok.
Die Empfangsbestätigung bekommen Sie nur nach der erfolgreichen Antragsstellung bzw. wenn alle erforderlichen Unterlagen komplett vorgelegt und alle Angaben vollständig gemacht werden!
Das Entlassungsverfahren dauert ab dem Eingang des Antrages beim zuständigen Sachbearbeiter in Bangkok ungefähr 3 Jahre bzw. länger!
Die Gebühren (z.B. Bearbeitung, Beglaubigung von Unterlagen) hierfür werden Sie vor Ort erfahren und bezahlen.