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Doppelte Staatsbürgerschaft

Harry.Hirsch.Pattaya

Der fummelnde Reporter
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
17 April 2011
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Schweiz
Hallo zusammen,

heute möchte ich mal Eure Hilfe in Anspuch nehmen, und ich hoffe dass sich unter den Forum-Bewohnern ein paar Wissende befinden, die mir die nachfolgenden Fragen beantworten können.

Situation:

Meine Frau (Thailänderin) möchte evtl. auch noch meine Staatsbürgerschaft beantragen. Gerüchteweise haben wir gehört, dass volljährige Thais keine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen können.

Fragen:

1. Stimmt es, dass Thais keine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen dürfen?
2. Falls ja, wo ist das geregelt?
3. Wie erfahren die thailändischen Behörden ob eine zweite Staatsbürgerschaft existiert?
4. Welchen rechtlichen Konsequenzen wäre zu erwarten, falls man eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen würde?

Ich danke Euch ganz herzlich für Eure Hilfe.

Schöne Grüsse aus der Kälte

Harry
 

hellboy

Member
Inaktiver Member
14 April 2011
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meines Wissen existiert kein Abkommen über die doppelte Staatsbürgerschaft, Generell bei Thais nicht erwünscht.
# Die Nachteile bei einem D-Pass istdas deine Partnerin z.b nur eine bestimmte Menge Land in TH besitzen darf (da Deutsch und kein TH Pass Mehr), zusätlich Verlust der 30 Baht Regelung (Krankenvers.) Thailandund bei über 30 Tage
Visapflicht in Th.

Einziger Rechtl. Vorteil in Deutschland bei D-Pass keine Visas für Urlaubsreisen in Ländern mit D-abkommen.
Bei Unbefristeter Aufenhaltserlaubnis hat Sie alle Rechte wie ein Deutscher nur eben nicht die Visarechte.

Im Klartext der Th-Bürger gibt alle TH-Rechte ab und bekommt dafür die Rechte Deutschlands.

Alles weitere erfährst Du bei Ausländeramt, Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse sowie einige Hundert Euro, bzw. Papiere.
Die Frage ist ein Staatsangehörigkeitswechsel-for what?
 

hellboy

Member
Inaktiver Member
14 April 2011
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Sorry zu 3. wird von der D-Behörde an TH-Behörde(Embasy) gemeldet und Klient muss TH-Pass abgeben.

Klartext: doppelte Staatsbürgerschaft nur für nicht volljährige.
 

Boemski8

Member Inaktiv
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26 April 2009
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Minga oida
Warum bekommen dann Kinder (Luk Kreung) die in DACH geboren sind und bereits volljaehrig zusaetzlich den TH Pass?
 

hellboy

Member
Inaktiver Member
14 April 2011
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Ist mir so nicht bekannt, weiß nur das es dann Probleme bei der Einreise nach TH geben kann, z.b Wehrdienst, Heirat, unbefugter Landerwerb,falscher Pass da schon gemeldet etc..
Kann bestimmt nicht im Interesse des "Erfinders sein. Vieleicht wo kein Richter, da kein Kläger, muß jedoch Irgendwann auffallen und dann entsteht viel Spass. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.Bedenke, die Th machen auch immer mehr Datenabgleich und nach meinem Wissensstand muß der Thaipass abgegeben werden und es ist ein ernstzunehmender Gesetzesverstoß der bestimmt im nachhinein geandet wird. Denke die D- Behörden sensibilisieren sich auch zunehmend mehr darauf.
Was bleibt ist der Straftatbestand.
So is it, manche Länder/Menschen sind Gleich und andere Gleicher.
 

Juergen

Scotch Whisky Liebhaber
Inaktiver Member
8 Januar 2009
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Bern / Schweiz
Meine Frau hat die philippinische Staatsangehoerigkeit und muss sich eines Tages zwischen der Deutschen und der Philippinischen entscheiden. Zwei Staatsangehoerigkeiten gibt es eigentlich nur, wenn der andere Staat seine/n Staatsbuerger/in partout aus lauter Gehaessigkeit nicht aus der Staatsbuergerschaft entlassen will.

Das betrifft zum Teil etwa iranische Staatsbuerger, welche den deutschen Pass haben moechten.

Gruss
 
Harry,

welche Staatsangehoerigkeit hast du denn? Schweizer?????

In Berlin ist es so:

Thailaendische Staatsangehoerige koennen die deutsche beantragen ohne die thailaendische abgeben zu muessen.
Den deutschen Behoerden ist klar, das die Entlassung aus der thailaendischen Staatsbuergerschaft unverhaeltnismaessig dauert, deshalb wird hier eine Doppelstaatsangehoerigkeit geduldet.

Es gab frueher schon Ausnahmen, wenn man nachweisen konnte, das eine Entlassung aus der thail. Staatsbuergerschaft zu Haerten fuehren wuerde, z.B. Erbe, Grundbesitzverlust etc.

Heute bekommst du in Berlin die deutsche nach 6 Monaten, kannst deinen anderen Pass behalten.
Ob die dt. Behoerden dies den thai. mitteilen weiss ich nicht.


Gruss

Thomas
 

Harry.Hirsch.Pattaya

Der fummelnde Reporter
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Inaktiver Member
Thread Starter
17 April 2011
238
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Schweiz
Hallo zusammen,

zuerst einmal ganz herzlichen Dank für die Antworten.

Nur um eines richtig zu stellen: Das Problem ist nicht, dass die deutschen oder schweizer Behörden die doppelte Staatsbürgerschaft nicht dulden, da habe ich mich bereits erkundigt, das ist absolut kein Problem.

Meine Frage richtet sich an die andere Seite: Dulden die Thai-Behörden die doppelte Staatsbürgerschaft?

Gruss

Harry
 

ale

gato alemao
   Sponsor 2024
25 Juli 2011
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München
Auch meine Frau hat 2 Staatsbürgerschaften, soweit mir bekannt ist gibt es nur 5 Länder auf der Welt wo das so ist.
Darunter fällt auch Brasil, wo ich jetzt für meine Tochter einen brasilanischen Pass machen musste, da sie sonst nicht mehr aus Brasilien ausreisen darf.
 

Pungparamee

Seit mehr als 20. Jahren dabei
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21 Mai 2009
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NRW und โกสุมพิสัย
Was Thomas schreibt ist schon richtig, aber jede Behörde (jeder Kreis) reagiert etwas anders wenn’s um die Beantragung der Doppelten geht.


@Harry.Hirsch.Pattaya, meine Frau reist immer mit dem deutschen Pass ein, benutzt in Thailand für alle bürokratischen Angelegenheiten ihre ID-Card und hat null Probleme. Auch die Verlängerung der ID-Card stellt keine Probleme dar. Thai bleibt Thai, ob mit deutschem Pass oder nicht.

Gruß Hans
 

Pungparamee

Seit mehr als 20. Jahren dabei
   Sponsor 2024
21 Mai 2009
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NRW und โกสุมพิสัย
Übrigens, eine Ausbürgerung ist fast unmöglich, beziehungsweise stellt unüberwindliche Probleme dar.


Die Ausbürgerung

Fordern Sie zunächst die notwendigen Formulare bei dem Frankfurter Konsulat an. Thai Honorary Consulate-General, Kennedyallee109 , 60311 Frankfurt/Main,Tel.069-698680. Dazu müssen Sie einen mit 1,44€ frankierten (A 4) Rückumschlag belegen. Nach dem Erhalt ihres frankierten Rückumschlags wird die Botschaft oder das Konsulat ihnen folgende Unterlagen zusenden:

2.1 Antragsbogen

2.2 Lebenslaufbogen

2.3 Befragungsbogen

2.4 Zeugenbefragungsbogen



Nachdem Sie die Unterlagen bekommen, füllen Sie bitte die Unterlagen Nr. 2.1-2.3 mit ihren Angaben vollständig aus. Nr. 2.4 muss von einem thailändischen Zeugen vollständig ausgefüllt werden, der ihren Geburtsort und das Sie die thailändische Staatsbürgerschaft besitzen, bestätigen kann!

Der/die Antragsteller/in muss bereits komplett in den deutschen Staatsverband eingebürgert sein (durch die Aushändigung einer deutschen Einbürgerungsurkunde). Die Einbürgerungsurkunde muss mit dem Antrag auf die Entlassung vorgelegt werden. Damit wird vermieden, dass der/die Antragsteller/in staatenlos wird!



Erforderliche Dokumente, die zu den Unterlagen 2.1-2.4 eingereicht werden müssen!



Fall 1:



Gilt für eine thailändische Staatsbürgerin, die mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist und deren Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch die Heirat begründet ist (Artikel 13). Bei diesem Fall ist die „Rückbürgerung möglich“


Die vom Regierungspräsidium legalisierte Heiratsurkunde mit Übersetzung: 2 Exemplare

Die vom Regierungspräsidium legalisierte Einbürgerungsurkunde mit Übersetzung: 2Exemplare

2 Kopien des Reisepasses

2 Kopien des Personalausweises

2 Kopien der Geburtsurkunde

12 Passfotos

6 Passfotos vom Vater

6 Passfotos der Mutter

6 Passfotos des Ehemanns

Reisepass vom Ehemann mit der Übersetzung: 2 Exemplare

Dokumente vom Zeugen: eine Kopie des Reisepasses und eine Kopie des Hausregisters beziehungsweise des Personalausweises (ID-Card)



Fall 2:



Gilt für thailändische Staatsbürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft durch andere Gründe als die Heirat erworben haben (Artikel 15). Bei diesem Fall ist die „Rückbürgerung nicht möglich“


Die vom Regierungspräsidium legalisierte Einbürgerungsurkunde mit Übersetzung: 2 Exemplare

2 Kopien des Reisepasses

2 Kopien des Personalausweises

2 Kopien der Geburtsurkunde

12 Passfotos

6 Passfotos vom Vater

6 Passfotos der Mutter

Dokumente vom Zeugen: eine Kopie des Reisepasses und eine Kopie des Hausregisters beziehungsweise des Personalausweises (ID-Card)



Zu beiden Fällen können weitere Unterlagen bez. Dokumente verlangt werden, z.B. Adoptionspapiere, Namensänderungspapiere etc. Sind solche Papiere deutsche Dokumente, müssen Sie selbst nach der Legalisierung ins Thailändische übersetzt werden, sind diese Dokumente thailändisch, müssen Sie nicht übersetzt werden.



Englischsprachige Dokumente müssen auch ins Thailändische übersetzt werden, was Sie selbst anfertigen können. Sie müssen allerdings ihre eigenen Übersetzungen beim Generalkonsulat zur Beglaubigung vorlegen!



Nachdem Sie die Antragsformulare vollständig ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen vorbereitet haben, schicken Sie diese an das Generalkonsulat.



Liegen die erforderlichen Unterlagen komplett vor, wird nach der abgeschlossenen Bearbeitung, die ungefähr 2-3 Monate dauert, ein Termin mit Ihnen vereinbart. Ein thailändischer Zeuge muss auch mitkommen. Bei diesem Termin bekommen Sie die bearbeiteten Antragsformulare zur Unterschrift vorgelegt und anschließend eine Empfangsbestätigung. Die Botschaft/Generalkonsulat leitet dann ihren Antrag weiter an das Innenministerium (bzw. Zentralpolizeipräsidium) in Bangkok.



Die Empfangsbestätigung bekommen Sie nur nach der erfolgreichen Antragsstellung bzw. wenn alle erforderlichen Unterlagen komplett vorgelegt und alle Angaben vollständig gemacht werden!



Das Entlassungsverfahren dauert ab dem Eingang des Antrages beim zuständigen Sachbearbeiter in Bangkok ungefähr 3 Jahre bzw. länger!

Die Gebühren (z.B. Bearbeitung, Beglaubigung von Unterlagen) hierfür werden Sie vor Ort erfahren und bezahlen.
 
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Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
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21 Oktober 2008
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Waterkant
Ich glaube dass viele Thais angst haben irgendwann - wenn sie zurückkehren
möchten, kein Anrecht mehr auf Grund und Boden haben
oder sie haben halt angst davor dass sie keine Thais mehr sind,

ist ja auch schwer zu erklären das Thema - sehr komplex,

meine Frau z.B. möchte Thai bleiben, sie will keine deutsche Staatsbürgeschaft
aber unser Sohn hat offiziell nur die deutsche Staaatsbürgerschat - das
widerum findet sie gut für Sohnemann.sie möchte ihn nicht zum "Thai machen".
 

Harry.Hirsch.Pattaya

Der fummelnde Reporter
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Inaktiver Member
Thread Starter
17 April 2011
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Schweiz
Ich habe nun eine halb-offizielle Auskunft seitens der Thai-Botschaften in Deutschland und in der Schweiz erhalten.

Die Auskunft lautet klar und deutlich: AUS THAILÄNDISCHER SEITE GIBT ES KEINE MELDEPFLICHT EINER ZUSÄTZLICHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DIE THAILÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE EINGEHEN, EINE DOPPELTE STASTSBÜRGERSCHAFT IST ERLAUBT!!!

Ich werde mir dies nun schriftlich bestätigen lassen. Die definitive Auskunft werde ich hier posten.

Es scheint so, als ob sich die Gesetze geändert hätten.
 

MEINER EINER

Member Inaktiv
Inaktiver Member
25 Dezember 2008
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Lummerland
ich.bins.hat-gar-keine-homepage.de
Mein Sohn hatte früher 2 Reisepässe. Thai und Deutsch.
Es war einfacher da der Junge kein Visa brauchte wenn wir nach Thailand geflogen sind.

Mit 18 kam ein Brief aus Bangkok das er den Thaipass abgeben muss wenn er deutscher Staatsbürger bleiben will.