AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais
Die Testfragen koennen hier herunter geladen werden, wuerde mich interessieren, ob Deutsche alle Fragen beantworten koennten, glaube eher nicht:k
"http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/MigrationIntegration/Einbuergerungstest/Einburgerungstest_Allgemein.html?nn=104078"]http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/MigrationIntegration/Einbuergerungstest/Einburgerungstest_Allgemein.html?nn=104078[/URL]
Zum Test noch einige Erlaueterungen:
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Kann ich den Test wiederholen, wenn ich ihn nicht bestehe?
Sie können den Einbürgerungstest beliebig oft wiederholen, falls Sie ihn nicht bestehen. Allerdings ist die Einbürgerungsbehörde gehalten, nach einem zweiten Test über Ihren Einbürgerungsantrag zu entscheiden. Der Test kann aber auch schon absolviert werden, bevor Sie Ihren Einbürgerungsantrag stellen.
Dieses Verfahren empfehlen wir Ihnen, falls Sie unsicher sind den Test zu bestehen und auch um Ihnen unnötige Kosten für das Einbürgerungsverfahren zu ersparen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn anfangs wegen erhöhter Nachfrage evtl. mit längeren Wartezeiten zu rechen ist, wenn Sie einen Termin benötigen.
Weiterhin können Sie sich bei den Volkshochschulen auch in speziellen Vorbereitungs- oder Orientierungskursen vorbereiten, die aber nicht obligatorisch sind.
Bestehen Sie den Test erfolgreich, stellt Ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Zertifikat aus.
Muss jeder den Test machen oder gibt es Ausnahmen?
Grundsätzlich muss jeder den Test machen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie einen Hauptschul- oder höherwertigen Schulabschluss besitzen.
Gesundheitliche oder geistige Einschränkungen müssen Sie der Einbürgerungsbehörde durch geeignete Unterlagen (z.B. ärztliche Atteste oder Gutachten) nachweisen. Dabei können nur Erkrankungen oder Behinderungen berücksichtigt werden, die Sie tatsächlich unmittelbar am Erwerb dieser Kenntnisse hindern.
Lassen Sie sich bitte im Einzelfall von uns beraten.
Was kostet der Test?
Die Teilnahme an einem Einbürgerungstest kostet 25,-- €.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung überhaupt erfüllen?
Anspruchseinbürgerung
Personen, die sich länger als acht Jahre rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhalten, steht in der Regel unter bestimmten Voraussetzungen ein Einbürgerungsanspruch zu (§ 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes:
- Aufenthaltsgenehmigung für den ständigen Aufenthalt in Deutschland ( Aufenthaltstitel nach §§ 16, 17, 22, 23 (1), §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 - 5 des Aufenthaltsgesetzes genügen nicht.
- gesicherter Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II oder anderen öffentlichen Leistungen (Ausnahmen gelten, wenn der Bezug öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten ist)
- Straffreiheit
- Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen gelten bei unzumutbaren Bedingungen und Angehörigen der EU-Staaten und der Schweiz)
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Miteinzubürgernde Ehegatten benötigen eine vierjährige Inlandsaufenthaltsdauer von vier Jahren bei zwei Jahre bestehender Ehe.
Bitte beachten Sie, dass bei der Berechnungen der Inlandsaufenthaltsdauer nur Zeiten eines rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthaltes angerechnet werden können. Beispielsweise können Zeiten einer Duldung oder eines erfolglosen Asylverfahren meist nicht berücksichtigt werden.
Gibt es hiervon Ausnahmen?
Verkürzungen der achtjährigen Inlandsaufenthaltszeit sind beispielsweise möglich bei erfolgreich abgelegten Integrationskursen, besonderen Integrationsleistungen, Ehepartnern Deutscher, anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen oder ehemaligen Deutschen.
Über die entsprechenden möglichen gesetzlichen Ausnahmen lassen Sie sich bitte im Einzelfall von unseren Mitarbeitern beraten, da eine vollständige Darstellung an dieser Stelle nicht möglich ist.
Wegen der Komplexität des Staatsangehörigkeitsrechtes und damit für Sie keine unnötigen Kosten entstehen, sollten Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Erfolgsaussichten Ihres Antrages beraten lassen. Auch sind die Unterlagen, die wir für den Antrag benötigen, nach Ihren persönlichen Verhältnissen unterschiedlich.
Deshalb händigen wir Antragsformulare grundsätzlich erst nach Beratung aus. Damit ist auch sichergestellt ist, dass Sie alle nötigen Unterlagen bei der Antragsabgabe mitbringen und evtl. Fragen gleich mit Ihnen geklärt werden können. Die Durchführung des Einbürgerungsverfahrens ist gebührenpflichtig, auch bei Rücknahme oder Ablehnung Ihres Antrages wird eine anteilige Gebühr erhoben.
Wo und wie erhalte ich die nötigen Unterlagen?
Sie erhalten die notwendigen Unterlagen in Berlin direkt bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Staatsangehörigkeitsbehörde. Eine Terminabsprache in der offenen Sprechstunde ist dafür nicht erforderlich.
Nichtberufstätige bitten wir, möglichst die Vormittagssprechstunde am Dienstag zu nutze
Was kostet die Einbürgerung?
Die Gebühren für das Einbürgerungsverfahren betragen über jede Person 255 €, für miteinzubürgernde Kinder 51 €.
Ermäßigungen und Befreiungen sind nur in besonderen Härtefällen möglich.
Berücksichtigen Sie, dass für Sie persönlich weitere Kosten anfallen können, z.B. für Übersetzungen von Urkunden, die Ablegung des Sprachtestes für die Einbürgerung und Entlassungsverfahren bei Ihren Heimatbehörden. Diese Kosten können von uns weder übernommen noch erstattet werden.
Kann ich den Antrag auch über das Internet oder per E-Mail stellen?
Diese Form der Antragstellung ist derzeit nicht vorgesehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir wegen der empfohlenen Beratung auch keine Antragsvordrucke ins Netz stellen."
Quelle: Bezirksamt Berlin-Charlottenburg
Ich denke mal, das es ,bis vielleicht auf die Gebuehren, in allen anderen Bundeslaendern aehnlich ist.
Gruss
Thomas