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Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

Liggi

Ein Mensch
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21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
Nach § 12 Absatz 1 Nr. 3. können Thais ihre Staatsangehörigkeit behalten, auch wenn sie die Deutsche Staatsangehörigkeit annehmen.. So hat mich unsere zuständige Ausl. Behörde heute schriftlich informiert.

Der Grund ist die Benachteiligung wenn sie die Thai Staatsangehörigkeit verliert, da sie dann nicht mehr uneingeschränkt Grund und Boden mehr in Thailand besitzen darf.
 

Herbert

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19 Oktober 2008
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

naja schätze das dies nur bei tatsächlichen Besitztum (nicht ein paar Rai in Sta Nirgendwo im Isaan) zu tragen kommt.....

in Aut keine Chance, obwohl einer Thai Salburgerin vor einigen Jahren beim OGH für Menschenrechte eben aus solchen Gründen die Doppelstaatsbürgerschaft verliehen wurde - prinzipiell sollte das ein Präzendenzfall sein ??

Herbert
 

Joerg N

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21 Oktober 2008
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Waterkant
AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

Ich hab auch mal gelesen dass es für Thais grosse Probleme gibt aus der Staatsbuergerschaft entlassen zu werden,
und dieser Aufwand mit sohen Kosten und Aufwand verbunden ist,
das in diesem Fall Deutschland die 2 Staatsbuergerschaften akzeptiert
 
AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

Fuer meine bessere Haelfte haben wir im July diesen Jahres die deutsche Staatsbuergerschaft beantragt.

Ist im Prinzip recht einfach und soll hier in Berlin innerhalb von 6 Monaten abschließend bearbeitet werden.

Nach kurzer, vom Amt vorgeschriebener Beratung, bekamen wir den Antrag, diesen ausfuellen, notwendige Unterlagen
besorgen (Verdienstnachweis,Geburts/Heiratsurkunde,Mietvertrag oder Eigentumsnachweis,Verdienstnachweis von mir etc.)

Der Einbuergerungstest wurde am 26 August gemacht und dass Ergebniss soll wohl diese Woche eintreffen und dann heisst es warten.

Im Zuge der Beratung wurde uns auch gesagt, dass es Probleme bei der "Entbuergerung" bzw. Entlassung aus der thail. Staatsbuergerschaft seitens der Thaibehoerden kommen kann, waere uns auch recht wenn beide Staatsbuergerschaften behalten werden koennten.
 

Liggi

Ein Mensch
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21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

@thomastxl

Kannst du ein Lehrbuch empfehlen um die Antworten für den Einbürgerungstest zu lernen ? Zu Hause alleine gelernt oder bei der VHS z. B. ?

Wenn kein Grundbesitz vorhanden ist und Schwierigkeiten gemacht werden, kann man doch sagen, es ist ein entsprechendes Erbe zu erwarten von den Eltern. Nach meinem Eindruck ist es gegenüber früher jetzt problemlos, wenn man den Thai Pass behalten möchte.
 
AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

@ Liggi,


kann leider kein Lehrbuch oder Kurs empfehlen.

Wir haben uns einfach damit beschaeftigt, ganz normal in verschiedenen Gespraechen, Politiknachhilfe gegeben.

Ich glaube, dass man die Antworten "verstehen" muss, auswendig lernen bringt wohl wenig bei ca. 300 Fragen.

Der Test selbst besteht aus 33 Fragen, 17 muessen richtig beantwortet werden, um den Test zu bestehen.

Mein Rat ist also nur, sich damit eingehend zu beschaeftigen...


Gruss

Thomas
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
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21 Oktober 2008
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Waterkant
AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

Hallo Thaomas - aus welchem Grunde wollte deine bessere Haelfte deutsche werden ?

( wusste garnicht dass Du mit einer Thai verheiratet bist )

Gruss
Joerg
 

Chronist

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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

In Deutschland ist die "doppelte Staatsbuergerschaft" grundsaetzlich untersagt. Im Normalfall kann also fuer eine thailaendische Staatsangehoerige nur die deutsche Staatsangehoerigkeit nur dann erlangt werden, wenn dafuer die thailaendische Staatsangehoerigkeit von der Antragstellerin zeitgleich aufgegeben wird.

Ausnahmen von dieser Vorschrift sind dann moeglich, wenn die Aufgabe der Staatsbuergerschaft eine besondere Haerte darstellen wuerde. Eine besondere Haerte liegt z.B. dann vor, wenn mit der Aufgabe der Staatsbuergerschaft der Verlust von Grundeigentum zwingend einher gehen wuerde. Dies ist bei thailaendischen Staatsangehoerigen (mit Grundeigentum) stets der Fall - denn sie wuerden das Grundeigentum mit der Aufgabe der thailaendischen Staatsangehoerigkeit verlieren. Dies ist eine besondere Haerte i.S.d. Gesetzes.

Die doppelte Staatsangehoerigkit kann also durchaus ertrotzt werden, wenn die Thai einerseits ein Recht auf die deutsche Staatsangehoerigkeit erworben hat - andererseits jedoch die Aufgabe der thailaendischen Staatsangehoerigkeit eine besondere Haerte darstellen wuerde. Wie vorstehend dargestellt ist dies stets der Fall, wenn die thailaendische Staatsangehoerige Grundeigentum besitzt.

Kurz gesagt - ein paar Rai Land im Issan fuer die Allerteuerste (bitte vor der Beantragung der deutschen Staatsbuergerschaft), und schon ist die doppelte Staatsbuergerschaft fuer Thais in Deutschland moeglich.
 
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

Hallo Thaomas - aus welchem Grunde wollte deine bessere Haelfte deutsche werden ?

( wusste garnicht dass Du mit einer Thai verheiratet bist )

Gruss
Joerg

Joerg,

ich glaube, wenn man hier in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat, damit sehr zufrieden ist, sich mit Land und Leute identifiziert, deutsch sein lebt, dann kommt der Gedanke automatisch.

Ich selbst habe das Ganze natuerlich unterstuetzt, denn wer beim Auto fahren andere besser beschimpft als ich, muss den deutschen Pass bekommen!!:bigg

Gruss nach Hamburg

Thomas

PS: Du weisst so vieles nicht:frech
 

Joerg N

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21 Oktober 2008
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

Joerg,

ich glaube, wenn man hier in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat, damit sehr zufrieden ist, sich mit Land und Leute identifiziert, deutsch sein lebt, dann kommt der Gedanke automatisch.

Ich selbst habe das Ganze natuerlich unterstuetzt, denn wer beim Auto fahren andere besser beschimpft als ich, muss den deutschen Pass bekommen!!:bigg

Gruss nach Hamburg

Thomas

PS: Du weisst so vieles nicht:frech

Danke für die Info - meiner Holden gefaellts hier ja auch,
und sie ist ja auch oft kritisch gegenüber Thailand, inkl. Royals und Buddhismus,

und so lange unser Sohn zur Schule geht würde sie keinenfalls nach Thailand ziehen wollen -
aber deutsche wollte sie bis jetzt trotzdem nicht werden - hab sie ab und zu mal gefragt, eigentlich
aber ohne ernste Absicht meinerseitz - soll sie sich selbst überlegen.
Land selbst aber besitzt sie nicht - und von mir gibts sicher kein geld für die Pampa:bigg
also wäre es für sie sicher schwerer beide Staatsbürgerschaften zu haben.

Gruss
Joerg

ps. ich weiss dass ich in ca 49 Stunden am Strand oder Pool liege
 

Liggi

Ein Mensch
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21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

Ich meine sie muss nicht unbedingt Land besitzen. Die Aussicht von den Eltern Land zu erben müßte ausreichen ! Im Zweifelsfall die Ausl. Behörde fragen.

Übrigens muss zusätzlich zu dem Einbürgerungstest auch noch eine Sprachprüfung ( z. B. beim Goethe Institut) gemacht werden (Zertifikat B 1 ). Bei Kindern genügt der Schulbesuch (mindestens 4 Jahre) mit der Deutschnote mindestens 4.

Sie machen es einem schon schwer, dabei ist D daran interesiert das sich Ausländer einbürgern lassen.
 

DschaaOm

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4 Januar 2009
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

ps. ich weiss dass ich in ca 49 Stunden am Strand oder Pool liege

@Joerg

Aber nur wenn du nicht mit der AirFrance fliegst, denn sonst glaubst du nur dran in 49 Stunden
auch wirklich am Strand zu liegen und nicht in irgendeiner Beschauungshalle...:bigg


Das mit dem B1 gilt aber nur für Deutsche Staatsbürger, die in D leben, für alle Anderen, die in D leben,
gilt das nicht. Deren TH-Ladies brauchen kein B-scheiß.:k

Ich nenne das Diskriminierung. :bück dich
Ob das von den Juden eingefädelt wurde, sozusagen, als späte Rache?
 
AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

Der Einbuergerungstest wurde am 26 August gemacht und dass Ergebniss soll wohl diese Woche eintreffen und dann heisst es warten.
.


Und wie gewuenscht kam heute das Ergebniss, eine Urkunde auf der sogar das Ergebniss notiert ist.

33 Punkte von 33 moeglichen, macht mich doch ein bischen Stolz.

Gruss

Thomas
 

Herbert

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19 Oktober 2008
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

Kurz gesagt - ein paar Rai Land im Issan fuer die Allerteuerste (bitte vor der Beantragung der deutschen Staatsbuergerschaft), und schon ist die doppelte Staatsbuergerschaft fuer Thais in Deutschland moeglich.

soweit ich weiß gings bei der Salzburg-Thai nur um ein "Feld" das vererbt werden sollte....aber wenn das eben durch oberste Instanzen durchgerungen wurde, müßte es ja für alle gelten, oder ??

Auf unsere Anfrage hin, hieß es lapidar: gibts net, hamma net - dpt. Staatbgerschaft geht net, gebens den Grund einer Verwandten der sie vertrauen und gut iss.....

Ok prinzipiell schexxxx wir eh auf die 20 Rai am Oasch der Welt, das Reihenhaus in Bkk is das 10fache wert - aber des läuft eh auf die Schwester bzw. eigtl. gehörts der - aber nachdem die in NewZealand sizt, ihren Doktor machen wird ist der des ziemlich wurscht.....

Endeffekt es genügt der Ösipass, der ist dzt. noch 5fach wertvoller wie ein Deutscher (wenn ich mir so die Wirtschaftsflüchtlinge aus unserem nachbarland anschau...)

Herbert
 
AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

Die Testfragen koennen hier herunter geladen werden, wuerde mich interessieren, ob Deutsche alle Fragen beantworten koennten, glaube eher nicht:k

"http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/MigrationIntegration/Einbuergerungstest/Einburgerungstest_Allgemein.html?nn=104078"]http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/MigrationIntegration/Einbuergerungstest/Einburgerungstest_Allgemein.html?nn=104078[/URL]


Zum Test noch einige Erlaueterungen:

"Kann ich den Test wiederholen, wenn ich ihn nicht bestehe?

Sie können den Einbürgerungstest beliebig oft wiederholen, falls Sie ihn nicht bestehen. Allerdings ist die Einbürgerungsbehörde gehalten, nach einem zweiten Test über Ihren Einbürgerungsantrag zu entscheiden. Der Test kann aber auch schon absolviert werden, bevor Sie Ihren Einbürgerungsantrag stellen.

Dieses Verfahren empfehlen wir Ihnen, falls Sie unsicher sind den Test zu bestehen und auch um Ihnen unnötige Kosten für das Einbürgerungsverfahren zu ersparen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn anfangs wegen erhöhter Nachfrage evtl. mit längeren Wartezeiten zu rechen ist, wenn Sie einen Termin benötigen.

Weiterhin können Sie sich bei den Volkshochschulen auch in speziellen Vorbereitungs- oder Orientierungskursen vorbereiten, die aber nicht obligatorisch sind.

Bestehen Sie den Test erfolgreich, stellt Ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Zertifikat aus.


Muss jeder den Test machen oder gibt es Ausnahmen?

Grundsätzlich muss jeder den Test machen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie einen Hauptschul- oder höherwertigen Schulabschluss besitzen.
Gesundheitliche oder geistige Einschränkungen müssen Sie der Einbürgerungsbehörde durch geeignete Unterlagen (z.B. ärztliche Atteste oder Gutachten) nachweisen. Dabei können nur Erkrankungen oder Behinderungen berücksichtigt werden, die Sie tatsächlich unmittelbar am Erwerb dieser Kenntnisse hindern.
Lassen Sie sich bitte im Einzelfall von uns beraten.


Was kostet der Test?

Die Teilnahme an einem Einbürgerungstest kostet 25,-- €.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung überhaupt erfüllen?

Anspruchseinbürgerung

Personen, die sich länger als acht Jahre rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhalten, steht in der Regel unter bestimmten Voraussetzungen ein Einbürgerungsanspruch zu (§ 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes:


  • Aufenthaltsgenehmigung für den ständigen Aufenthalt in Deutschland ( Aufenthaltstitel nach §§ 16, 17, 22, 23 (1), §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 - 5 des Aufenthaltsgesetzes genügen nicht.
  • gesicherter Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II oder anderen öffentlichen Leistungen (Ausnahmen gelten, wenn der Bezug öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten ist)
  • Straffreiheit
  • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen gelten bei unzumutbaren Bedingungen und Angehörigen der EU-Staaten und der Schweiz)
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Miteinzubürgernde Ehegatten benötigen eine vierjährige Inlandsaufenthaltsdauer von vier Jahren bei zwei Jahre bestehender Ehe.

Bitte beachten Sie, dass bei der Berechnungen der Inlandsaufenthaltsdauer nur Zeiten eines rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthaltes angerechnet werden können. Beispielsweise können Zeiten einer Duldung oder eines erfolglosen Asylverfahren meist nicht berücksichtigt werden.

Gibt es hiervon Ausnahmen?

Verkürzungen der achtjährigen Inlandsaufenthaltszeit sind beispielsweise möglich bei erfolgreich abgelegten Integrationskursen, besonderen Integrationsleistungen, Ehepartnern Deutscher, anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen oder ehemaligen Deutschen.
Über die entsprechenden möglichen gesetzlichen Ausnahmen lassen Sie sich bitte im Einzelfall von unseren Mitarbeitern beraten, da eine vollständige Darstellung an dieser Stelle nicht möglich ist.

Wegen der Komplexität des Staatsangehörigkeitsrechtes und damit für Sie keine unnötigen Kosten entstehen, sollten Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Erfolgsaussichten Ihres Antrages beraten lassen. Auch sind die Unterlagen, die wir für den Antrag benötigen, nach Ihren persönlichen Verhältnissen unterschiedlich.

Deshalb händigen wir Antragsformulare grundsätzlich erst nach Beratung aus. Damit ist auch sichergestellt ist, dass Sie alle nötigen Unterlagen bei der Antragsabgabe mitbringen und evtl. Fragen gleich mit Ihnen geklärt werden können. Die Durchführung des Einbürgerungsverfahrens ist gebührenpflichtig, auch bei Rücknahme oder Ablehnung Ihres Antrages wird eine anteilige Gebühr erhoben.

Wo und wie erhalte ich die nötigen Unterlagen?

Sie erhalten die notwendigen Unterlagen in Berlin direkt bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Staatsangehörigkeitsbehörde. Eine Terminabsprache in der offenen Sprechstunde ist dafür nicht erforderlich.
Nichtberufstätige bitten wir, möglichst die Vormittagssprechstunde am Dienstag zu nutze

Was kostet die Einbürgerung?

Die Gebühren für das Einbürgerungsverfahren betragen über jede Person 255 €, für miteinzubürgernde Kinder 51 €.
Ermäßigungen und Befreiungen sind nur in besonderen Härtefällen möglich.

Berücksichtigen Sie, dass für Sie persönlich weitere Kosten anfallen können, z.B. für Übersetzungen von Urkunden, die Ablegung des Sprachtestes für die Einbürgerung und Entlassungsverfahren bei Ihren Heimatbehörden. Diese Kosten können von uns weder übernommen noch erstattet werden.

Kann ich den Antrag auch über das Internet oder per E-Mail stellen?

Diese Form der Antragstellung ist derzeit nicht vorgesehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir wegen der empfohlenen Beratung auch keine Antragsvordrucke ins Netz stellen."


Quelle: Bezirksamt Berlin-Charlottenburg



Ich denke mal, das es ,bis vielleicht auf die Gebuehren, in allen anderen Bundeslaendern aehnlich ist.


Gruss

Thomas
 

Herbert

Member Inaktiv
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19 Oktober 2008
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

und wie ist das mit Analphabeten ??? - denn ein nicht geringer Teil zB. der Anatolier (Türken gibts eh sehr wenige) sind welche .....

Herbert
 

Herbert

Member Inaktiv
Inaktiver Member
19 Oktober 2008
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AW: Doppelte Staatsangehörigkeit möglich für Thais

also dann dürfte das in Dland strenger sein, denn in Aut laufen Kopftücher bzw. sogar Burkas daher, und wedeln bei jedem Amt mit dem Ösipass rumm......und das obwohl sie nichtmal auf der Landkarte zeigen können wo sie nun sind.....

soll jetzt kein Angriff auf Mosleme u.ä. sein, aber irgendwie kann mann das nicht übersehen......

Herbert