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Doppelbesteuerungsabkommen DE-TH-International

Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
Thread Starter
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Thread Starter
4 Oktober 2010
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1.845
Frage zum Doppelbesteuerungsabkommen

Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand.
Das gilt, solange ich als Deutscher meinen Wohnsitz in Deutschland habe.


1. Frage:
Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland habe und komplett nach Thailand verlagert bin.
Bin ich dann voll in Thailand Steuerpflichtig und nicht mehr in Deutschland?

Ich habe meinen Wohnsitz in Thailand.
Bin in Deutschland abgemeldet.
Habe alle "Brücken" nach Deutschland "abgerissen" - keinen Wohnsitz, kein Immobilienbesitz, kein sonstiger Besitz, kein Konto, kein nichts mehr.


2. Frage:
Besteht jetzt noch eine Steuerpflicht in Deutschland aufgrund der Staatsangehörigkeit?
Ich denke nein - ich sollte nun voll Steuerpflichtig in Thailand sein.

Bank-Konten für den täglichen Zahlungsverkehr habe ich in Thailand.
Ich brauche ein Depot.
Da scheint es in Thailand nichts zu geben?


3. Frage:
Hat jemand ein Depot bei einer Thailändischen Bank, respektive bei einer Bank, die in Thailand ansässig ist?

Falls ja, werden die Kursgewinne wie auch Dividenden und Zinsen in Thailand versteuert.

4. Frage:
Zinsen werden automatisch abgeführt. Wie schaut das mit Dividenden und Kursgewinnen aus?
Werden diese ebenfalls automatisch abgeführt?

Ich eröffne nun im Ausland (Phillipinen, Vietnam, USA, Australien, etc) ein Konto und ein Depot.

5. Frage:
Werden die Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, etc dann dort im Ausland versteuert oder in Thailand oder in beiden Ländern?

Hier vor Eröffnung ggf auf ein vorhandenes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und dem Staat X im Vorfeld achten?
Auch im Bezug auf die Erbschaftssteuer, diese liegt in den USA bspw bei satten 40% - Freibetrag für Ausländer 60.000 USD.


6. Frage:
Wie handhabt Ihr das, die Ihr Euren Wohnsitz in Thailand genommen habt?
 

Brokerxy

Hat nix anderes zu tun
    Aktiv
24 August 2022
1.405
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1.965
Frage zum Doppelbesteuerungsabkommen

Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand.
Das gilt, solange ich als Deutscher meinen Wohnsitz in Deutschland habe.


1. Frage:
Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland habe und komplett nach Thailand verlagert bin.
Bin ich dann voll in Thailand Steuerpflichtig und nicht mehr in Deutschland?

Ich habe meinen Wohnsitz in Thailand.
Bin in Deutschland abgemeldet.
Habe alle "Brücken" nach Deutschland "abgerissen" - keinen Wohnsitz, kein Immobilienbesitz, kein sonstiger Besitz, kein Konto, kein nichts mehr.


2. Frage:
Besteht jetzt noch eine Steuerpflicht in Deutschland aufgrund der Staatsangehörigkeit?
Ich denke nein - ich sollte nun voll Steuerpflichtig in Thailand sein.

Bank-Konten für den täglichen Zahlungsverkehr habe ich in Thailand.
Ich brauche ein Depot.
Da scheint es in Thailand nichts zu geben?


3. Frage:
Hat jemand ein Depot bei einer Thailändischen Bank, respektive bei einer Bank, die in Thailand ansässig ist?

Falls ja, werden die Kursgewinne wie auch Dividenden und Zinsen in Thailand versteuert.

4. Frage:
Zinsen werden automatisch abgeführt. Wie schaut das mit Dividenden und Kursgewinnen aus?
Werden diese ebenfalls automatisch abgeführt?

Ich eröffne nun im Ausland (Phillipinen, Vietnam, USA, Australien, etc) ein Konto und ein Depot.

5. Frage:
Werden die Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, etc dann dort im Ausland versteuert oder in Thailand oder in beiden Ländern?

Hier vor Eröffnung ggf auf ein vorhandenes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und dem Staat X im Vorfeld achten?
Auch im Bezug auf die Erbschaftssteuer, diese liegt in den USA bspw bei satten 40% - Freibetrag für Ausländer 60.000 USD.


6. Frage:
Wie handhabt Ihr das, die Ihr Euren Wohnsitz in Thailand genommen habt?
Interessante Thematik....insbesondere die Aufklärung-/Rechtslage der Fragen 3+4 würde mich auch sehr interessieren.

Gruss Broker
 

angelplace

Aktiver Member
    Aktiv
9 August 2010
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pattaya
hallo cybersonic, :)

du kannst hier im forum garantiert nicht erwarten eine komplette steuerlich perfekte beratung zu bekommen. dein fall stellt sich nicht einmal besonders kompliziert dar.
trotzdem rate ich dir dich von einem kompetenten steuer- und finanzbuero beraten zu lassen. (aber wer ist hier in thailand kompetent? )
diesen schritt haettest du schon in deutschland gehen sollen, hier in thailand bist du nun von halbwissenden und scharlatanen abhaengig.
mit viel zeit und eigeninitiative koenntest du sogar alle loesungen auf deine fragen im internet recherchieren, bist du da der richtige mann?
ich wuensche dir viel glueck.:)
gruss
angelplace
 
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Hardy641

Schreibwütig
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7 Dezember 2021
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Hat jemand ein Depot bei einer Thailändischen Bank, respektive bei einer Bank, die in Thailand ansässig ist?

Zu Frage 3. Bis vor wenigen Jahren haben thailändische Banken keine Depots angeboten, zumindest nicht, um außerhalb von Thailand zu handeln.

Ich bin in Deutschland abgemeldet, aber nutze das MaxBlue Depot für Aktien, ETF und Anleihen.
Zum Trading nutze ich IBKR.


5. Frage:
Werden die Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, etc dann dort im Ausland versteuert oder in Thailand oder in beiden Ländern?

Steuern werden lediglich auf Dividenden (25% Abgeltungssteuer) automatisch eingezogen.
Daher meide ich für gewöhnlich Dividendenaktien.
Bislang hat Thailand keinerlei Steuern auf Zins und Kursgewinne oder Dividenden genommen.
 
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Hardy641

Schreibwütig
    Aktiv
7 Dezember 2021
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Na Na Na.. Die thailändischen Banken führen automatisch 15% Kapitalertragsteuer ans thail. Finanzamt ab. ..... Dafür kann man sich, von den Banken, ein "Withholding tax certificate " ausstellen lassen und beim thail. Finanzamt zur Erstattung einreichen.
Wie denn das? Die thailändischen Banken haben doch überhaupt keinen Zugriff auf Depots.

Welche thailändische Bank bietet denn inzwischen auch eine Trading Plattform an?
 

Bender01

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
10 Dezember 2012
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593
Die wichtigste Frage ist wo Du dein Geld verdienst ! Bzw. ob Du noch Einkommen in Deutschland hast oder nicht. Und wenn ja wie hoch der Anteil Prozentual ist. Man Unterscheidet auch noch zwischen beschränkt und Unbeschränkt Steuerpflichtig. Aber wenn Du ganz und gar keine Ahnung hast ist wohl ein Steuerberater erste Wahl. Jeder Fall ist anders ;)
 

Cybersonic

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4 Oktober 2010
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Zu Frage 3. Bis vor wenigen Jahren haben thailändische Banken keine Depots angeboten, zumindest nicht, um außerhalb von Thailand zu handeln.

Ich bin in Deutschland abgemeldet, aber nutze das MaxBlue Depot für Aktien, ETF und Anleihen.
Zum Trading nutze ich IBKR.




Steuern werden lediglich auf Dividenden (25% Abgeltungssteuer) automatisch eingezogen.
Daher meide ich für gewöhnlich Dividendenaktien.
Bislang hat Thailand keinerlei Steuern auf Zins und Kursgewinne oder Dividenden genommen.

Dankeschön für Deine Antwort (y)

Die 25% Abgeltungssteuer werden abgeführt, weil die Bank Deine Steuerpflicht in Deutschland annimmt.
Im Grunde genommen ist das ein toller "Service" - 25% Steuern sind relativ ok und die Steuererklärung ist in diesem Fall auch schon erledigt.

Wenn Du aber hier in DE bezüglich Deines Wohnsitzes abgemeldet bist, bist Du in DE nicht mehr Steuerpflichtig. Somit sollten Deine Gewinne eigentlich in Thailand versteuert werden. Die in DE einbehaltene Steuer sollte (?) Rückerstattungsfähig sein?
Ich vermute, weiß es aber noch nicht belastbar, dass der Steuersatz in Thailand bei 15% liegen sollte.

Ein Depot bei IBKR habe ich ebenfalls. Interessant, da die USA nicht am AIA teilnimmt - es zwar von allen Ländern fordert, sich selbst hier aber ausspart.
Ich bin hier jedoch ein wenig "skeptisch", da für Ausländer in den USA eine Erbschaftssteuer in Höhe von 40% ab dem Freibetrag von USD 60.000 anfällt.
Erbschaftssteuer gibt es bspw in Singapur nicht.
Option dort wäre die HSBC, fordern für Ausländer eine Mindesteinlage von SPD 200.000
 
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Cybersonic

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4 Oktober 2010
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Die wichtigste Frage ist wo Du dein Geld verdienst ! Bzw. ob Du noch Einkommen in Deutschland hast oder nicht. Und wenn ja wie hoch der Anteil Prozentual ist. Man Unterscheidet auch noch zwischen beschränkt und Unbeschränkt Steuerpflichtig. Aber wenn Du ganz und gar keine Ahnung hast ist wohl ein Steuerberater erste Wahl. Jeder Fall ist anders ;)

Aufgrund der Fragestellung sollte eigentlich ersichtlich sein, dass "ganz und gar keine Ahnung" ganz und gar nicht zutrifft.
Da ich geschrieben habe, dass ich "alle Brücken nach Deutschland abgerissen habe" schließt das ein eventuelles Einkommen in Deutschland ebenfalls aus.
Daher fällt in dieser Konstellation die Steuerpfllicht in DE für mich auch vollends aus - woraus sich die gestellten Fragen bezüglich der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und X generiert und die Konstellationen der möglichen Versteuerungswege.

Ein Steuerberater in DE kann Dich möglicherweise im Bezug auf Deutsches Steuerrecht beraten - bei diesen konkreten Fragen zum Steuerrecht in Asien inkl. USA, AUS, CAN fällt der dann schon wieder aus.

Somit heißt es im ersten Schritt, sich grundlegend mit dieser Thematik zu befassen und ein möglicher und gangbarer Weg sind Menschen zu befragen, die das eventuell schon selbst praktizieren.
Man muss das Rad ja nicht zwingend selbst erfinden.

Der Weg zu einem Steuerberater, respektive Anwalt mit Schwerpunkt Steuerrecht in Thailand, USA, AUS, CAN etc kann dann noch immer beschritten werden - jedoch würde ich dann dort sehr gerne sehr konkrete Fragen stellen.
Und die müssen sich erst einmal entwickeln.
 

Cybersonic

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4 Oktober 2010
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hallo cybersonic, :)

du kannst hier im forum garantiert nicht erwarten eine komplette steuerlich perfekte beratung zu bekommen. dein fall stellt sich nicht einmal besonders kompliziert dar.
trotzdem rate ich dir dich von einem kompetenten steuer- und finanzbuero beraten zu lassen. (aber wer ist hier in thailand kompetent? )
diesen schritt haettest du schon in deutschland gehen sollen, hier in thailand bist du nun von halbwissenden und scharlatanen abhaengig.
mit viel zeit und eigeninitiative koenntest du sogar alle loesungen auf deine fragen im internet recherchieren, bist du da der richtige mann?
ich wuensche dir viel glueck.:)
gruss
angelplace
Diese "steuerlich perfekte Beratung" liegt auch nicht innerhalb meiner Intention.

Ich ziele auf einen Erfahrungsaustausch zwischen Gleichgesinnten - und der ist in diesem Forum sehr wohl möglich.
Hier gibt es eine ganze Reihe von sehr erfahrenen und intelligenten Mitgliedern, die ihr Wissen auch gerne teilen.

Die notwendigen Schritte in Deutschland bin ich gegangen - das Thema "Auswandern" ist alles, nur nicht übers Knie gebrochen.
Die Grundrecherche im Internet steht grundsätzlich an erster Stelle. Eine Rechtsberatung bei Bedarf an letzter Stelle vor einem möglichen "scharfen Schuss".
 
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Hardy641

Schreibwütig
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7 Dezember 2021
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Die 25% Abgeltungssteuer werden abgeführt, weil die Bank Deine Steuerpflicht in Deutschland annimmt.
Im Grunde genommen ist das ein toller "Service" - 25% Steuern sind relativ ok und die Steuererklärung ist in diesem Fall auch schon erledigt.
Wenn man Steuerausländer (keinen Wohnsitz mehr in Deutschland) ist, dann werden die Steuer lediglich auf Dividenden angerechnet.
Die Höhe ist allerdings (meines Wissens nach) vom Land in welchem die Firma gelistet ist abhängig. Habe ich z.b. Aktien aus England oder Singapur fallen keine Steuern an.

Wenn Du aber hier in DE bezüglich Deines Wohnsitzes abgemeldet bist, bist Du in DE nicht mehr Steuerpflichtig. Somit sollten Deine Gewinne eigentlich in Thailand versteuert werden.
Stand heute muß man die Gewinne nicht in Thailand versteuern. Die neue Regierung plant da etwas, aber die Umsetzung ist völlig unrealistisch. Ich glaube am Ende wird sich nichts ändern.
Auf thailändische Aktien fallen auch keine Steuern an (zumindest war es bislang so), lediglich 15% withholding tax auf Dividenden.

Die in DE einbehaltene Steuer sollte (?) Rückerstattungsfähig sein?
Ich vermute, weiß es aber noch nicht belastbar, dass der Steuersatz in Thailand bei 15% liegen sollte.
Theoretisch ja, aber praktisch schwer umsetzbar. Ich hatte dies einmal mit meinem Bankberater diskutiert und der meinte ich könnte die Steuer, die auf Dividenden angefallen sind, gegen andere Steuern gegenrechnen. Da ich aber keine Steuern in Deutschland zahle, benötigt es einer Sondergenehmigung.
Ich bin eh kein Fan von Dividenden und habe das Problem so gelöst, daß ich bevorzugt Aktien kaufe, die die Gewinne in den Aktienrückkauf investieren.

Ein Depot bei IBKR habe ich ebenfalls. Interessant, da die USA nicht am AIA teilnimmt - es zwar von allen Ländern fordert, sich selbst hier aber ausspart.
Unterliegt man mit einem hier in Asien eröffneten IBKR den Regularien der USA oder ist man nicht bei einem der IBKR Schwesterfirmen mir Sitz in Hong Kong oder einem anderen asiatischen Land?
Muß gestehen ich habe mir hierüber noch wenig Gedanken gemacht und habe dazu auch auf die Schnelle im Internet nichts gefunden.
 

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