Die Behauptung kann ich nicht nachvollziehen da widersprüchlich und somit falsch!Der Nachteil ist, daß man dadurch in Deutschland nicht oder beschränkt steuerpflichtig ist, was bedeutet, daß jede Einnahme in Deutschland vom ersten Cent an versteuert werden muß und das bei einem Eingangssteuersatz von 30%.
Das trifft auf die beschränkte Steuerpflicht zu. Auf Antrag gibt's indes ja halt die unbeschränkte Steuerpflicht ...und da sieht es mit Steuerabsetzen anders (besser) aus.Ebenso kann man bestimmte Dinge nicht mehr in Deutschland von der Steuer absetzen.
Zuständig für alle deutschen Rentner im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg.Zuständig für alle Deutschen im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg.