„Nullum Crimen, Nulla Poena Sine Lege“ (Art. 103 II GG, §1 StGB)
Hat aber nichts mit meiner Aussage zutun
„Nullum Crimen, Nulla Poena Sine Lege“ (Art. 103 II GG, §1 StGB)
Geht’s jetzt hier um Rechtsberatung oder wie ?![]()
Und was bitte soll das heißen??„Nullum Crimen, Nulla Poena Sine Lege“ (Art. 103 II GG, §1 StGB)
Geht’s jetzt hier um Rechtsberatung oder wie ?![]()
THEMA:Ja wie immer von Höcksken aufs Stöckchen.![]()
..Du brauchst nur eine Bankbestätigung, das das Geld für den Condokauf aus dem Ausland kam. Diese Bestätigung bekommt man. Unterhalte dich wenn es soweit ist mit deinem Makler oder dem Verwalter des Condos (-;Noch eine sehr praktische Frage beim Wohnungskauf stellt sich mir:
Ich plane ja, im Herbst dieses Jahres eine kleine Wohnung in Pattaya zu erwerben, die unter die sogenannte "Foreign Quota" fällt. Dafür habe ich bereits eine größere Summe in Euro umgetauscht – zu Spitzenkursen im Jahr 2024, als der Wechselkurs deutlich besser war als jetzt – und diese auf mein thailändisches Bankkonto eingezahlt.
Es war mir jedoch nicht bewusst, dass für den Eigentumseintrag eine gesetzliche Voraussetzung besteht: Die Zahlung muss nachweislich aus dem Ausland stammen, wenn ein Ausländer Eigentum in Thailand erwirbt - las ich so und wurde mir auch schon mal dargelegt inzwischen. Das bedeutet, dass Bareinzahlungen, die ich in mehreren Aufenthalten aufgebracht und in Wechselstuben zu den besten Kursen getauscht habe, rechtlich nicht anerkannt werden könnten, da sie nicht durch eine Banküberweisung aus dem Ausland nachvollziehbar sind. Oder?
Der Anteil des Geldes, den ich auf diese Weise umgetauscht und auf mein Konto eingezahlt habe, dürfte mindestens ein Drittel des potenziellen Kaufpreises ausmachen – wenn nicht mehr. Aktuell liegt der Wechselkurs bei etwa 1 Euro = 34,8 Baht, und ich rechne mit einem weiteren Rückgang bis auf etwa 1:30 bis zum Herbst. Dies bedeutet, dass ich mit einem weiteren Euro-Verlust konfrontiert bin, falls ich noch einmal einen Transfer aus Europa tätige.
Frage:
Angesichts dieser Gegebenheiten möchte ich verhindern, dass ich durch den ungünstigen Wechselkurs erneut einen erheblichen Verlust erleide. Daher stellt sich mir die Frage, ob es eine pragmatische Lösung gibt, um den bereits umgetauschten Eurobetrag (der nicht über das Ausland transferiert wurde) zu nutzen, ohne ihn erneut in einen internationalen Transfer zu stecken und so hohe Wechselkursverluste zu riskieren.
Lösungsansatz:
Mein Lösungsansatz wäre, den Kaufpreis formal als Betrag zu vereinbaren, der durch Überweisung aus dem Ausland gezahlt wird – allerdings sollte dieser Preis signifikant niedriger als der tatsächliche Preis sein. Der Differenzbetrag könnte dann aus dem bereits in Thailand gebunkerten Geld beglichen werden, wobei dieser Teil des Betrags vertraglich als Zahlung für Renovierungsgebühren und Möbel deklariert wird. Die Herausforderung besteht darin, dass diese Diskrepanz zwischen dem formal vereinbarten Preis und dem tatsächlich gezahlten Betrag nicht zu groß sein darf, um keine rechtlichen Probleme zu provozieren.
Wichtig ist dabei, dass alles vertraglich sauber geregelt wird, um rechtlichen Problemen oder späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Frage
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt mögliche Lösungswege, um dieses Problem zu umgehen, ohne unnötige Wechselkursverluste durch internationale Banküberweisungen in Kauf zu nehmen? Welche kreativen, aber rechtlich sicheren Lösungen könntet ihr vorschlagen, um mit der Situation umzugehen?
Du brauchst nur eine Bankbestätigung, das das Geld für den Condokauf aus dem Ausland kam. Diese Bestätigung bekommt man. Unterhalte dich wenn es soweit ist mit deinem Makler oder dem Verwalter des Condos (-;
PN geht nicht bei dir ?Danke für Deine Antwort.
Wie soll ich das aber nachweisen? Ich zahlte bar ein, nachdem ich die Beträge in Pattaya zu super Kursen 2024 bar tauschte. Vielleicht durch Nachweise meiner Abhebungen vom deutschen Konto und dem zeitlichen Zusammenhang?
Mein Makler sagt mir übrigens das Gleiche und er meint auch, dass die die anderes behaupten falsch lägen wenn es um praktische Umsetzung ginge.
Ich bin aber halt vorsichtig.
Ich habe durch mein Verfahren bereits mehrere tausend Euro durch den frühen Tausch letztes Jahr gerettet. Auch glaube ich, dass der fallende Eurokurs die Preise drücken wird, weil die Nachfrage dann sinkt - da es teurer wird. Für mich eigentlich gut, wenn es so kommt.
Bei einem Kauf oder nach einem Kauf?Was hat man eigentlich so an Nebenkosten bei einem condo Kauf. So wie in D z.b. an Grundsteuer.
Klar die monatlichen Instandhaltungskosten für das Gebäude, Wasser, strom sind ja klar. Auch eine Gebäudeversicherung/feuerversicherung.
Danke für Deine Antwort.
Wie soll ich das aber nachweisen? Ich zahlte bar ein, nachdem ich die Beträge in Pattaya zu super Kursen 2024 bar tauschte. Vielleicht durch Nachweise meiner Abhebungen vom deutschen Konto und dem zeitlichen Zusammenhang?
Mein Makler sagt mir übrigens das Gleiche und er meint auch, dass die die anderes behaupten falsch lägen wenn es um praktische Umsetzung ginge.
Ich bin aber halt vorsichtig.
Ich habe durch mein Verfahren bereits mehrere tausend Euro durch den frühen Tausch letztes Jahr gerettet. Auch glaube ich, dass der fallende Eurokurs die Preise drücken wird, weil die Nachfrage dann sinkt - da es teurer wird. Für mich eigentlich gut, wenn es so kommt.
Das geht auch viel günstiger bei den Banken!
Bangkok Bank mal anfragen .....Bei einer evtl.Kontoeröffnung ...
Der frühe Tausch Euro in THB ist streng genommen Nichts anderes als eine Währungsspekulation.Ich habe durch mein Verfahren bereits mehrere tausend Euro durch den frühen Tausch letztes Jahr gerettet.
Sorry der Nachfrage, es war aber die Bangkok Bank?Das ging bei meinem Bekannten leider eben nicht. Die Bank hat sich weder mit fetten Gebühren oder sonstigen angebotenen Zuwendungen erweichen lassen, anschließend kam es dann zu diesem Lösungsweg, den die Maklerin organisiert hatte.




