@orangeflame
Ich geh mal davon aus, dass du im Zweifelsfall nicht im Banglamung Hospital behandelt werden möchtest.
§5 Nr. 6 ---> gibt es keine amtliche Gebührenordnung, zahlen wir nur "ortsüblich"
§5 Nr. 8 ---> im Krankenhaus gibts nur "Mehrbettzimmer ohne Wahlleistungen"
§6 Nr. 4 ---> wir zahlen nur eine "ortsübliche Vergütung"
Bei einem gebrochenem Arm oder dergleichen wird wohl auch niemand etwas sagen wenn du eine Rechnung vom Bangkok Hospital bringst,
bei kostenintensiven Operationen wird es definitiv anders aussehen. (verdiene meine Brötchen im juristischen Bereich)
Mein Tipp, schriftliche Kostendeckungszusage für ein vernünftiges Krankenhaus vor Ort einholen, wenn möglich.