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Thailand Ausländerbehörde DE / Visum zum Ehegattennachzug

Fletscher

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Formular kann man sich downloaden...
Ob befristet oder unbefristet....
Vollzeit oder Teilzeit
Verdienst

Mit Unterschrift und Stempel der Firma

Habe jetzt spaßeshalber mal auf der Behördenseite der Stadt gesucht in der ich wohne.
Außer 3 aktuelle Gehaltbescheinigungen und eine Kopie des Mietvertrages bzw. Grundbucheintragung bei Wohneigentum muss ich da nichts weiter nachweisen.
Und das war auch schon vor 16 Jahren so.
Das einzige was sich geändert hat, dass man jetzt ein Mindesteinkommen haben muss.
 

buuge

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Vielleicht sind die Landratsämter unterschiedlich.
Ich brauch den Wisch vom AG + Mietbescheinigung, sonst ist nichts aufgelistet.

Hab denen aber mal eine Mail geschickt ob ich sonst noch was vorbereiten soll, dann können wir alles mit dem Antrag gleich mitschicken
 

buuge

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Hab jetzt Rückmeldung vom Landratsamt, die wollen nur den Zettel vom AG ausgefüllt haben, mehr zum Glück nicht.

Aber KV ist echt ein Fall für sich, typisch deutsch. Und unterschiedliche Rückmeldungen...
- meine vorige GKV sagt, ab Anmeldung beim Einwohnermeldeamt muss sich versichern und das dann rückwirkend ab Einreisedatum
- meine PKV sagt, bis Beginn vom Studium kann Sie über die Incoming-Versicherung versichert bleiben, ab da dann in die GKV

Bin da etwas gebrandmarkt, weil ich damals auch ewig Stress hatte, bis die meine KV aus dem Ausland als Vorversicherung akzeptiert hatten :censored:

Muss da wohl noch etwas nachbohren
 
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Sunlinger

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Ich musste meine vor drei Jahren bei der Migration zunächst privat versichern, weil selbst in der PKV.
Ein Angebot hat die Beiträge rückwirkend ab Anmeldung des Wohnsitzes berechnet (wäre so vorgeschrieben, HUK), eine andere Versicherung (Debeka) setzte den Beginn der Versicherung zwar auf das Ende Incoming-KV, aber die Bedingungen/Einschränkungen dieses Angebotes waren so viel schlechter, dass es nicht in Frage kam. Das Thema erledigte sich allerdings nach kurzer Zeit, weil sie nach 3 Monaten einen versicherungspflichtigen Job aufnahm und damit in die Gesetzliche kam.

Es klingt eigentlich auch plausibel, dass eine Incoming-Versicherung für Besucher (vorübergehender Aufenthalt) ab einer Wohnsitzanmeldung (dauerhafter Aufenthalt) nicht mehr die richtige Versicherung ist. Sie muss dann (sehr wahrscheinlich) ins deutsche Krankenversicherungssystem - auch wenn das natürlich im Falle einer PKV viel lukrativer wäre, die Incoming bis zum letzten Tag auszunutzen. Die Probleme würden dann vor allem im Versicherungsfall auftreten, so dass eine genaue vorherige Information wichtig ist.
 
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buuge

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Zu mir in die PKV schließe ich aus, die schätzen 500-800€, je nach Leistung. Würde ich nur im Notfall machen
aber die Bedingungen/Einschränkungen dieses Angebotes waren so viel schlechter, dass es nicht in Frage kam
Ist doch gesetzliches geregelt, oder meinst du die PKV Leistung?
Incoming wäre finanziell am einfachsten (da bis max 12 Monate), aber geht wahrscheinlich nicht, wenn man sich anmeldet. Oder gibt eben danach Probleme.

Darf ich fragen was Sie für einen Job gefunden hat? Bzw. sprach Sie da schon (gut) deutsch?
Wäre natürlich finanziell das einfachste, so dass man versicherungspflichtig wird. Lebe aber aufm Land + kleine Stadt daneben, da gibt's nicht so viel Auswahl außer Kassierer etc. im Supermarkt (und da brauchts wahrscheinlich Deutschkenntnisse)
 

Sunlinger

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Ist doch gesetzliches geregelt, oder meinst du die PKV Leistung?
2023:
PKV (Debeka): Wartezeit bis zu 8 Monaten für bestimmte Leistungen und vorbehaltlich von Risikozuschlägen. Das wollte ich nicht, zu hohes Risiko.
PKV (HUK): Gesundheitsprüfung (nur Formular ausfüllen, keine ärztliche Untersuchung), Leistungen ab sofort, Beiträge aber rückwirkend ab Wohnsitzanmeldung (also für ca. 2 Monate, die schon vorbei waren). Die Kröte hatte ich geschluckt.
Darf ich fragen was Sie für einen Job gefunden hat? Bzw. sprach Sie da schon (gut) deutsch?
Zu Beginn ca. A2 Niveau Deutsch und Englisch, hatte sie bei Schengen-Besuchen gelernt. Teilzeit-Job im Verkauf (Lebensmittelbranche) an Theke und Kasse bei einer bekannten amerikanischen Kette.
Es gibt von der Hanse Merkur eine Incomingversicherung für bis zu 5 Jahren.
Auf der ersten Seite liest man:
Die Reiseversicherung für ausländische Besucher bis zu 5 Jahre schützt Sie vor hohen Kosten, wenn Sie sich für einige Zeit in Deutschland aufhalten.
...
Die Versicherung ist für alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit geeignet, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten. Die versicherte Person darf nicht älter als 74 Jahre alt sein. Die Reiseversicherung gilt für vorübergehende Aufenthalte bis zu 5 Jahren. Außerdem darf die versicherte Person nicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen (z. B. durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit).


Dieser Versicherungspflicht (GKV oder PKV) unterliegt man aber offenbar, wenn man hier den Wohnsitz anmeldet.
(Das wäre genau zu prüfen.)
 

floodland

leck mich doch...........
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Dieser Versicherungspflicht (GKV oder PKV) unterliegt man aber offenbar, wenn man hier den Wohnsitz anmeldet.
(Das wäre genau zu prüfen.)

Ich kenne jemanden der hat seine Angetraute so die ersten fünf Jahre in Deutschland günstig so versichert. Das hat mit dem Argument geklappt dass man vorhat hier nur vorläufig zusammen zu leben und in spätestens fünf Jahren ins Heimatland der Ehefrau auswandern wird.

Kostet glaube ich pro behandelter Krankheit eine kleine Selbstbeteiligung aber ist trotzdem noch konkurrenzlos günstig. Klappt natürlich nur wenn Sie nicht arbeitet aber dann ist Sie ohnehin versichert.

Man sollte das einfach mal so versuchen.....:)
 
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buuge

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Ich kenne jemanden der hat seine Angetraute so die ersten fünf Jahre in Deutschland günstig so versichert. Das hat mit dem Argument geklappt dass man vorhat hier nur vorläufig zusammen zu leben und in spätestens fünf Jahren ins Heimatland der Ehefrau auswandern wird.
Aber hat Sie hier dann auch den Wohnsitz angemeldet?
Geht natürlich dann auch um die Aufenthaltserlaubnis, ich weiss nicht was die Behörden da für Nachweise benötigen. Reicht da eine Heirat mit Urkunde/Apostille? Oder muss die Ehe in Deutschland registriert sein?

Ein Arbeitskollege ist mit einer Filipina verheiratet, er hat die Ehe hier nicht registrieren lassen, nur die Namensänderung (weil Sie irgendwann ein Kind bekommen haben). Hat in HK geheiratet, die wird in Deutschland akzeptiert
 

floodland

leck mich doch...........
   Autor
9 April 2009
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Aber hat Sie hier dann auch den Wohnsitz angemeldet?

Ja, in dem Fall wurde eine Filipina hier geheiratet, eingereist mit Visum zur Eheschliessung. Dann nach Eheschliessung hier den Wohnsitz angemeldet und später dann über die 5 Jahres Incomingversicherung versichert.

Ich weiss ja nicht aber muss nicht irgendwie jeder einen festen Wohnsitz angeldet haben wenn er sich 5 Jahre hier aufhält? Kann mir vorstellen dass diese Versichherung eigentlich für ausländische Studierende oder ähnliches gedacht ist. :unsure:

Reicht da eine Heirat mit Urkunde/Apostille? Oder muss die Ehe in Deutschland registriert sein?

Keine Ahnung, hätte denn eine Registrierung Nachteile? Eventuell bei einer Scheidung?
 

franzer

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Hallo Leute
Hat jemand Erfahrung mit der Bearbeitungsdauer für ein Visum Ehegattennachzug.
Wir haben in Deutschland mit Schengenvisum im November geheiratet.
Deutsch A1 ist auch vorhanden.
Sie gibt alles diese Woche in der Visaagentur ab.
Mfg
 

Fletscher

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Hallo Leute
Hat jemand Erfahrung mit der Bearbeitungsdauer für ein Visum Ehegattennachzug.
Wir haben in Deutschland mit Schengenvisum im November geheiratet.
Deutsch A1 ist auch vorhanden.
Sie gibt alles diese Woche in der Visaagentur ab.
Mfg

Sorry das ich da nicht ganz mitkomme.
Ihr habt in D geheiratet und dann musste sie wieder zurück nach Thailand? Oder wie muss ich das verstehen?
 

Fletscher

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Ja Ausländerbehörde sagte A1 im Heimatland, und mit Ehegattennachzug wieder einreisen.

Warum hatte deine Frau nicht ein Visum zur Eheschließung beantragt, sondern ein Schengenvisum? Die Papiere zum heiraten habt ihr ja wohl gehabt.
Davon mal abgesehen, gibt es die Möglichkeit für deine Frau A1 in Deutschland zu machen.
 

Fletscher

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Ohne den A1 wird es das Visum zur Eheschliessung nicht gegeben haben..... :unsure:
Dann hätten sie nicht heiraten dürfen.
Haben sie aber und sind es.
Wie hätte Mutti gesagt: "Nun sind sie mal da"... oder so ähnlich.
Gegen die Entscheidung des Ausländeramtes hätte Kollege Franzer Widerspruch einlegen können und in eventuellen weiteren Verfahren, hätte der Kollege auch Recht bekommen.
 

franzer

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Das Visum zum ehegattennachzug wurde beantragt, wollte nur mal die Bearbeitungsdauer so ca. wissen.
 

Fletscher

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Das Visum zum ehegattennachzug wurde beantragt, wollte nur mal die Bearbeitungsdauer so ca. wissen.

Ich weiss und sorry für mein OT.
Habe mal Tante Google bemüht und die sagt ca. 2-3 Monate, obwohl ich mir diese lange Zeit nicht vorstellen kann.
Kommt wohl darauf an wie schnell die für deinen Wohnort zuständige AB ist.
 

justus72de

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Das ist absolut unterschiedlich wo es dann beantragt wird. Aber in der Regel kann es 2 bis zu 6 Monate dauern. Leider sind viele Ämter extrem belastet