Natürlich hat das mit Qatar zu tun. Wahrscheinlich werden die Absprachen aber nicht öffentlich gemacht.
Die Reisewarnung ermöglicht es dem Veranstalter ohne großartige Mehrkosten aus dem Vertrag auszusteigen. Selbst wenn die Reisewarnung demnächst wieder aufgehoben wird. DER-Tour hat damit finanziell den Kopf aus der Schlinge gezogen.
Wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, dann müsste bei einer kurzfristigen Preissteigerung der Flüge die DER-Tour tief in die Tasche greifen. Denn eine Preiserhöhung bei Pauschalreisen ist an feste Grenzen gebunden. Wenn diese überschritten werden, könnte der Kunde auch noch Last Minute die Reise kostenlos stornieren. DER-Tour müsste dann den Gesamtpreis erstatten. Könnte am Ende sogar auf Hotelkosten von eigentlich nicht stornierbaren Hotels sitzen bleiben.
Im Prinzip erwartet DER-Tour hier also eine große, nicht vertretbare Kostensteigerung der Flüge.
Natürlich bekommen Pauschalreiseveranstalter Kontingentpreise von Fluggesellschaften (und Hotelketten). Nur so sind ja die günstigeren Pauschalreiseangebote für den Endkunden erst möglich. Und natürlich sind Verträge zwischen Unternehmen nichtöffentlich (so lange sie nicht besonderen Regulatoriken unterliegen).
Der Reiseveranstalter von Pauschalreisen ist gesetzlich verpflichtet, dem Kunden den Vertragsausstieg anzubieten, nachdem die Reisewarnung in Kraft getreten ist.
In dem Fall, dass am 15.10. die Reisewarnung (weiter oder wieder) besteht, MUSS der Pauschalreiseveranstalter die Reise absagen:
Welche Rechte habe ich, wenn ich eine Reise in ein Krisengebiet bereits gebucht habe? Kann ich diese kostenlos stornieren? Wir klären auf!
www.swr.de
Sollte die Vertragskündigung von dir nicht angenommen werden (und die Reise am 15.10. stattfindet), musst du zwischenzeitlich mit einem Kerosinzuschlag (in angemessener Höhe = 8% des Gesamtreisepreises) rechnen. Der ist in der EU für alle Flugreisen möglich, die mehr als vier Monate vor Reisebeginn gebucht wurden und muss spätestens 20 Tage vor der Reise kommuniziert werden (Anm.: Auch wg. dieser 4-Monatsfrist gingen die Flugpreise sofort hoch und werden so schnell nicht runter gehen). Daher kannst du deinen jetzt gezahlten Preis auch nicht mehr mit den neu von DER angebotenen Preisen vergleichen. Wichtig ist auch, dass ein solcher Preisaufschlag in den AGB hinterlegt ist (was bei Pauschalreise-Anbietern und Fluggesellschaften generell der Fall ist. Hinweis: AGB sind die Dinger, die wir alle nie lesen, bevor wir mit zittrigem Finger online den "jetzt buchen"-Button drücken, um uns den vermeintlich besten Preis zu sichern).
Verlangt der Pauschalreiseveranstalter mehr als 8% Zuschlag, kannst du die Reise kostenfrei stornieren. Einen Anspruch auf die Durchführung der Reise zu nur 8% Kostensteigerung hast du nicht.
Auch ich erwarte z.B., dass Etihad mich (wenn überhaupt) im September nicht für den Preis nach BKK fliegen wird, für den ich meine Reise im Dezember gebucht habe, sondern einen Aufschlag verlangt (oder die Stornierung anbietet, was mir aber nix nutzen wird, da alle anderen Tickets auch wesentlich teurer als im Dezember geworden sind).
Ich erwarte auch entsprechende Aufschläge für meine weiteren Flüge im Herbst (mit Thai nach Seoul, Vietnam Airlines nach Ho Chi Minh usw., hier ohne EU-Rechtsrahmen von 8%, da keine EU-Destination im Spiel). Wird ein teures Reisejahr und am Ende wird man kalkulieren müssen, ob man aufgrund der allgemeinen Teuerungsrate (und der Sicherheitslage) wirklich reist oder nicht. Oder ob (bei Individualreisen wie bei mir) es besser ist, die wenigen nicht stornierbaren Hotelkosten abzuschreiben, aber sich dafür die vermutlich erheblich gestiegenen Gesamtkosten (Flüge, Food, sonstige Transportations, XXX) spart.
Es bleibt spannend.