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Joe

Andere Ärger bei der Einreise in Deutschland

Friese

เงินคือปัญหาใหญ่ของชีวิตคู่ ถึงปากจะพูดว่าไม่สำคัญ
   Autor
2 November 2013
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Jever
Himmel nochmal:wall Dann bekommt die Frau halt kein Visum und bleibt mit ihrem kleinen Arsch in Pattaya:hammer
 

Thai-S

Ich seh #000000
   Autor
3 Juni 2012
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Da du auf der Verpflichtung auch eigenhändig unterschreiben musst.
Oder der Vollmachtnehmer, fur was gibt es sonst Vollmachten. Falls Du es mal wieder nicht gelesen hast: Hab ich schon für einen Freund gemacht, er saß in Kambodscha, ich hab die VE abgeholt um ihm geschickt.
 

PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
   Ex Member
30 Juli 2015
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Oder der Vollmachtnehmer, fur was gibt es sonst Vollmachten. Falls Du es mal wieder nicht gelesen hast: Hab ich schon für einen Freund gemacht, er saß in Kambodscha, ich hab die VE abgeholt um ihm geschickt.

Vollmachtnehmer.... heisst das nicht Bevollmächtigte? Wenn dein Freund in Kambodscha sass, hat der da offiziell gelebt? Falls ja, warum hat er die Verpflichtungserklärung dann nicht bei der deutschen Auslandsvertretung gemacht?

Vollmachten lassen sich anfechten, bei Erfolg sind die durch den "Bevollmächtigten" abgewickelten Rechtsgeschäfte dann nichtig. Deswegen kann man die Verpflichtungserklärung auch nur persönlich - nach Unterzeichung selbiger - abholen. Weil man vorher auch mündlich über die Tragweite der Verpflichtung informiert wird.

Denk mal wie jemand, der alles richtig wasserdicht haben will: So könnte man jemandem die Vollmacht geben, diese dann anfechten weil man selbst nicht über die Gefahr informiert wurde.

Vielleicht warst du ja damals der Verpflichtungsgeber, der muss mit dem Einlader ja nicht identisch sein.

Kann man übrigens alles in diesem Handbuch nachlesen: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207816/e025d7a51aa0e20f5567c6f7478c8fd6/visumhandbuch-data.pdf
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
   Ex Member
2 November 2011
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Die Verpflichtungserklärung ist, zumindest in B.-W., schriftlich abzugeben.

Das bedeutet rechtlich, dass man entweder selbst unterzeichnet oder mittels notariell beglaubigter Unterschrift unterzeichnet. Unterzeichnen bedeutet immer, dass man das darber geschriebene anerkennt.

Wenn das auch über einen Bevollmächtigten geht, dann muss das in derselben Form erfolgen.

Eine Behörde, @PotatoeJoe , wird niemals eine unklare Vollmacht akzeptieren. Entweder da steht drin, dass der Bevollmächtigte alles machen darf oder er darf speziell eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen.

In beiden Fällen ist der Vollmachtgeber derjenige, der im Prinzip die Erklärung abgibt, somit haftbar und im Prinzip am Arsch ....es sei denn, das ganze führt zu einem glücklichen Ende und die Zirpen zirpern und es regnet rote Rosen und alle sind glücklich. Soll es ja auch schon gegeben haben....
 
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Thai-S

Ich seh #000000
   Autor
3 Juni 2012
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Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Autor
25 Juli 2011
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zu Hause
Ich habe schlicht die internen Visa-Vorschriften des Auswärtigen Amtes vorliegen inc. X Kostenberechnungen - und auf diesen Fall angewendet - wer die Vorschriften nicht kennt bleibt ahnungslos

Wenn du diese hast, stell hier einen Scan ein.

Wenn dieser nicht gepostet wird, vermut ich mal, dass du ein DAMPFPLAUDERI bist

UND NICHT NEIN
 

floodland

leck mich doch...........
   Autor
9 April 2009
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Ich hab die Links nicht mehr ....
Dann helfe ich dir mal auf die Sprünge...........du hast das vermutlich aus dem Visakodex bzw. dem Visumhandbuch des Auswärtigen Amtes. :bigsmile

Bei einer deiner Aussagen hier hast du sogar recht, beim Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für den Antragsteller ist es möglich die Kosten für die Unterkunft unberücksichtigt zu lassen für den Fall dass eine entsprechende Einladung vorliegt aus der hervorgeht dass dem Antragsteller eine Unterkunft gestellt wird.

Das war hier wohl der Fall und vermutlich lrtztlich der Grund für die Erteilung des Visum.

In der Tat nicht alltäglich und eine Möglichkeit die Resourcen von Antragsteller und Einlader zu bündeln für den Fall dass der Einreisende nicht über ausreichend Eigenmittel verfügt und es beim Einlader vielleicht für eine Verpflichtungserklärung nicht reichen sollte.

Andernfalls wäre es wohl sinnvoller diese VE einfach abzugeben und damit den hier beschriebenen Schwierigkeiten somit aus dem Weg zu gehen. Dies schließt auch ein diese Erklärung bei der Einreise vorlegen zu können.

Oder wie in Jansingers Fall die vorhandenen Eigenmittel in der Höhe wie sie der deutschen Botschaft bei Beantragung des Visum nachgewiesen wurden und nicht nur 500 Euro............:kk

Wenn du aber mal weiter im Visumhandbuch liest wirst du aber auch feststellen, dass deine anfänglichen Behauptungen Jansingers Einladungsschreiben mit zugesicherter Kostenübernahme sei eine offizielle Verpflichtungserklärung einfach nur Humbug ist.

Aber von diesem Thema hast du ja dann (nach kurzem zurückrudern) bewußt abgelenkt.............:bigsmile

Ich bleibe bei meiner Meinung dass du im Grunde recht wenig Ahnung von dieser Materie hast, dies aber natürlich hier anders darzustellen versuchst.

Die dir angeblich vorliegenden Texte und Verordnungen stellst du hier weder ein noch verlinkst du sie, das macht dich auch nicht unbedingt glaubwürdiger........:keine Ahnung
 
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KingKong2017

make the girls happy....
    Aktiv
10 September 2017
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mit zugesicherter Kostenübernahme sei eine offizielle Verpflichtungserklärung

Das ist natürlich quatsch, hab ich auch schon gesagt - Ich bin kein Jurist, aber eine Einladung mit Unterschrift mit der Übernahme von Kosten ist durchaus eine Art Verpflichtung, eine zwar schwache, aber immerhin. Für die Berechnung der Kosten aber durchaus relevant.

Ich bleibe bei meiner Meinung dass du im Grunde recht wenig Ahnung von dieser Materie hast, dies aber natürlich hier anders darzustellen versuchst.

Ich hab das Verfahren X-mal durchlaufen, wie gesagt und immer betont das ich hier kein Experte bin. Was ich hier dargestellt habe bzgl. FALL 1 und FALL 2 entspricht den Tatsachen. Danke, das Du im Grunde bestätigst was ich gesagt habe. Wenn Du soviel Ahnung hast hättest Du diesen Fall doch schon vorher "aufklären" können. Nur bzgl. dieses Sonder-Fall hatte hier keiner Ahnung.

Ich hab kapiert warum dieser formal rechtlich korrekt war, dass reicht mir.

Wenn es ohne eine Verpflichtungserklärung geht halte ich diesen Weg durchaus für sinnvoll, man muss halt bei der Einreise vorbereitet sein - ein wenig Intelligenz schadet nicht, dann steht einer Einreise nichts im Wege - auch keine Bundespolizei..

Die dir angeblich vorliegenden Texte und Verordnungen stellst du hier weder ein noch verlinkst du sie, das macht dich auch nicht unbedingt glaubwürdiger.......

Weil Du so fleißig warst:

Das Visahandbuch ist schon mal eine gute Ausgangsbasis für die Visa-Erteilung bzgl. Kosten - aber noch nicht für die Einreise:

Rechtlich gilt dies hier: § 15 AufenthG Zurückweisung - dejure.org

Zusammengefasst hier: Lexikon - E - Einreiseverweigerung/Zurückweisung

Die Einreiseverweigerung /Zurückweisung ist eine polizeiliche Maßnahme zur Verhinderung einer unerlaubten Einreise (vgl. § 15 AufenthG). Die Einreise ist unerlaubt und deswegen auch an der Grenze zurückzuweisen (§ 15 Abs. 1 AufenthG), wenn der Drittstaatsangehörige

  • nicht im Besitz eines für die Einreise erforderlichen Passes oder Passersatzes (§ 3 AufenthG) ist,
  • nicht im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels (§ 4 AufenthG), z.B. eines Visums ist, oder nicht vom Visumszwang befreit ist (§§ 15 bis 30 AufenthV),
  • ein für die Einreise erforderliches Visum mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder annulliert wurde, z.B. wegen Erschleichens durch unrichtige oder unvollständige Angaben,
  • oder ein Einreiseverbot nach § 11 Abs., 6 oder 7 AufenthG besteht und ihm keine Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 8 AufenthG erteilt wurde.
Nach § 15 Abs. 2 AufenthG kann ein Drittstaatsangehöriger an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn

  • ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 54 AufenthG besteht,
  • der begründete Verdacht besteht, dass der Aufenthalt nicht dem angegebenen Zweck dient,
  • er nur über ein Schengenvisum verfügt oder für einen kurzfristigen Aufenthalt von der Visumspflicht befreit ist und entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 AufenthG die Ausübung einer Erwerbstätigkeit beabsichtigt,
  • er die Voraussetzungen für die Einreise in den Hoheitsbereich der Vertragsparteien nach Artikel 5 des Schengener Grenzkodex nicht erfüllt.
Nach Erlass der Zurückweisungsentscheidung soll der Drittstaatsangehörige auf richterliche Anordnung in Haft (Zurückweisungshaft) genommen werden, wenn diese nicht sofort vollzogen werden kann (§ 15 Abs. 5 AufenthG).

Relevant für die Bundespolizei bzgl. Einreisevorrausetzungen - ist der Schengen Grenzkodex incl. nationaler Verordnungen:

L_2016077DE.01000101.xml

Und dann muss man das alles zusammen sehen Visa- und Einreiseprozess eine Synopse bilden, dann klärt sich das Bild auf ! Die Regelungen greifen ineinander über -aber die Sonderfälle hat die Bundespolizei nicht unbedingt auf dem Radar.

Das ist alles eine durchaus komplexe Materie - wem die Grundlogik klar ist, der kann diesen Fall auch relativ einfach verstehen.
 

Jansinger

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26 Oktober 2011
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Ja - ich gehe schon davon aus, dass wenn ich meine Süsse hier einfach sitzen lassen würde und sie keine Mittel und Möglichkeiten hätte sich selbst zu versorgen und/oder den Rückflug zu bezahlen, ich rein rechtlich gesehen dafür aufkommen müsste.
Ich habe ja diese "Einladung" , die ja auch für den Visaantrag nicht ganz unwichtig ist, unterschrieben. Ohne diese Einladung hätte sie das 90 Tage Visum vermutlich nicht bekommen. Meine Süsse hat sich aber auch sehr viel Arbeit gemacht und einen sehr langen Brief mit Bildern von Ihr und mir (das uns als Paar bestätigt) beigefügt. (Corona Zeit und Teil-Lockdown)
Ich denke mal, wenn dann etwas schief geht und die deutsche Staatskasse für sie aufkommen müsste, ich alles auch bezahlen dürfte - und eine fette Strafe noch oben drauf.
Auch wenn ich keine amtliche Verpflichtungserklärung abgegeben habe wird man mit Sicherheit auf meine Einladung zurückgreifen.....dazu ist diese Einladung vermutlich auch verpflichtend für das Visum.
Es ist ja auch nicht zu vergessen das wir im moment Corona haben und meine Süsse das Visum für eine nette Deutschlandbesichtigung zur Zeit nicht bekommen hätte. (Auch wenn Sie genug eigene Mittel hat)
Deshalb ja auch meine Frage ganz am Anfang ! Der Beamte hat mich ja auch am Telefon nach dem Grund Ihrer Einreise gefragt was ich jetzt genau vorhabe und wohin ich mit ihr will. Antwort: "In Frankfürt in einen Asia-Markt Lebensmittel kaufen und dann auf den direkten Weg nach Münster zu mir nach hause. Als Grund habe ich Ihm gesagt das wir uns lieben und unsere Heirat planen........das mit dem Ficken habe ich ihm aber verschwiegen :bigsmile
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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zu Hause
Ich bin kein Jurist, aber eine Einladung mit Unterschrift mit der Übernahme von Kosten ist durchaus eine Art Verpflichtung, eine zwar schwache, aber immerhin.

Da brauchst du nicht Jurist sein, eine Erklärung zur Übernahme der Kosten ist ohne Nachweis der finanziellen Möglichkeiten nicht mal das Papier wert wo sie festgehalten ist. :bigsmile
 

Rüssli

Som Tam Experte!
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Und wenn sie nicht gestorben sind,dann sind Sie immer noch am Einreisen!

Viel Tara um nix.Die Holde ist doch in D,das ist doch das wichtigste. 😇
 
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PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
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Nein, Tourist und wollte seine Perle mit heim nach D nehmen

Nein, war er und ich habe nur im Auftrag unterschrieben.

Äh, mal blöd gefragt: wie hat er dir die Vollmacht gegeben? Warst du in der Zeit bei ihm und bist dann mit den Unterlagen nach Deutschland?
 

KingKong2017

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Auch wenn ich keine amtliche Verpflichtungserklärung abgegeben habe wird man mit Sicherheit auf meine Einladung zurückgreifen.....dazu ist diese Einladung vermutlich auch verpflichtend für das Visum.
Deine Einladung war die Grundlage für das Visum. Und im Grunde geht es darum, das Du für ihren Unterhalt hier aufkommst. Das hast Du glaubwürdig darstellen können, incl. Bonitätsprüfung (Anruf) bzgl. Firma, etc. - dann war alles monetäre für das Visum erfüllt. In Deinem Falle kommt hinzu, dass Deine Süsse schon mal bei Dir war und alles gut gelaufen ist. Beim ersten Visumantrag für 90 Tage hätte das so sicher nicht geklappt.

Da brauchst du nicht Jurist sein, eine Erklärung zur Übernahme der Kosten ist ohne Nachweis der finanziellen Möglichkeiten nicht mal das Papier wert wo sie festgehalten ist. :bigsmile
Du glaubst gar nicht welche Rechtswirkungen Unterschriften entfalten können. Du kannst 30 Jahren haften, auch wenn Du momentan blank bist.

Für das Visum war es ausreichend. Diese formelle Verpflichtungserklärung, die alles abdeckt von A bis Z, alle möglichen Kosten über 5 Jahre trifft für weniger als 99,9999 % der Fälle zu. Also die Süsse reist ein, stellt einen Asylantrag (König verfolgt mich !), kassiert Sozialhilfe, nach 4 Jahren und 10 Monaten wird endgültig festgestellt dass der Asylantrag abgelehnt wird, muss extra ein Flieger geordert werden incl. Begleitschutz - da sie unberechenbar ist - für all diese Kosten blecht die Person die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, nicht nur in Deutschland sonder EU-weit. Wie oft kommt das vor ?

Das einzigste Kostenrisiko für den Staat wäre, wenn sie keine Krankenversicherung für die 90 Tage hat....keine Ahnung ob das geprüft wurde. Wahrscheinlich ja.

Gewagte Aussage. Ist eine Sinnfrage, mehr nicht.
Realistische Einschätzung - ich denke nicht, dass derzeit in Thailand ein Touristenvisum z.B. für Bayern ausgestellt wird, wo der Katastrophenfall ausgerufen wurde. Wahrscheinlichkeit für eine Bewilligung < 1 % . Visumentscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen wo alle Gesamtumstände einbezogen sind.

Der Beamte hat mich ja auch am Telefon nach dem Grund Ihrer Einreise gefragt

Richtig - hätte sie geantwortet: Germany so beautifull - I make big tour, etc - hätte sie evtl. die Einreise, weil undurchführbar,dann gilt hier das Infektionsschutzgesetz - ablehnen können bzw. abgelehnt.

Viel Tara um nix.Die Holde ist doch in D,das ist doch das wichtigste.

Im Grunde ja !

Nur ohne juristische Tiefenbohrung, da musste ziemlich tief in die Materie rein um die für dieses Visum relevanten Visa- und Einreisevorschriften zu kennen (was ich gemacht habe) - wäre der Fall mysteriös geblieben. Quasi ein Wunder der Einreise......

Anmerkung: Ich hab genug Recht studiert um sowas zu checken, sogar ohne speziellen Kommentar, was Juristen in der Regel haben. Bin aber kein Experte, für Normalsterbliche ist das wahrscheinlich kaum möglich zu checken, man muss die Texte ja auch im Kontext lesen können !

Für ne juristische Prüfungsaufgabe: Was ich auch gesehen habe, dass es noch Rechtsharmonisierung braucht, Visa- und Einreiseregeln sind hier an wenigen Stellen nicht wirklich kongruent bzw. widerspruchsfrei. Da liegt einfach daran, dass wenn neue Regel dazukommen - die alten angepasst werden müssen, bei der komplexen Materien kann da durchaus was übersehen werden. Das war hier das Dilemma der Bundespolizei - also die Juristen der Executive haben da Bockmist gebaut..... soll öfters vorkommen.

Äh, mal blöd gefragt: wie hat er dir die Vollmacht gegeben?

Nur ne Anmerkung: Der ganze Prozess kann in jedem Bundesland und z.T. je nach Ausländerbehörde anders sein....und man muss das für die Zeit gültige Recht beachten. Daher ist euer Streit unnütz.

Und wenn sie nicht gestorben sind,dann sind Sie immer noch am Einreisen!

Es war alle korrekt, nur die Flamme hätte wissen müssen was sie korrekt bei der Bundespolizei hätte sagen müssen - das war der Knackpunkt und hat zu Nachfragen geführt. Hier die richtigen Aussagen und evtl. ein paar Nachweise und die Einreise ist in fünf Minuten durch. Jungs, dass ist ein ganz normales gültiges Visaverfahren, was durch entsprechende Unterlagen quasi bewiesen werden muss !

@Jansinger - ich würde es wieder so machen nur bereite sie besser vor ;)
 

PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
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30 Juli 2015
2.681
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Nur ne Anmerkung: Der ganze Prozess kann in jedem Bundesland und z.T. je nach Ausländerbehörde anders sein....und man muss das für die Zeit gültige Recht beachten. Daher ist euer Streit unnütz.

1. Streiten wir nicht, wir diskutieren und tauschen uns aus!
2. Was konstruierst du da schon wieder zusammen? Es geht doch gar nicht um "Ausländerbehörde". Es geht um eine Vollmacht, wie diese erteilt wurde wenn der Vollmachtgeber im Ausland verweilte.
3. Musst du echt zu jedem Furz deinen Beitrag leisten?
 
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