Selbst wenn das alles so sein sollte,was interessiert das denjenigen der der seine Freundin nach D einladen möchte?
Tolle Einsicht, daher weiß es ja auch keiner ! Mein Argument.....
Selbst wenn das alles so sein sollte,was interessiert das denjenigen der der seine Freundin nach D einladen möchte?
Oder der Vollmachtnehmer, fur was gibt es sonst Vollmachten. Falls Du es mal wieder nicht gelesen hast: Hab ich schon für einen Freund gemacht, er saß in Kambodscha, ich hab die VE abgeholt um ihm geschickt.Da du auf der Verpflichtung auch eigenhändig unterschreiben musst.
Oder der Vollmachtnehmer, fur was gibt es sonst Vollmachten. Falls Du es mal wieder nicht gelesen hast: Hab ich schon für einen Freund gemacht, er saß in Kambodscha, ich hab die VE abgeholt um ihm geschickt.
Und die Lady ist nicht mal in DeutschlandSchon 9 Seiten Beiträge wegen eines längst gelösten Problems *lol*
Nein, Tourist und wollte seine Perle mit heim nach D nehmenWenn dein Freund in Kambodscha sass, hat der da offiziell gelebt?
Nein, war er und ich habe nur im Auftrag unterschrieben.Vielleicht warst du ja damals der Verpflichtungsgeber, der muss mit dem Einlader ja nicht identisch sein.
Ich habe schlicht die internen Visa-Vorschriften des Auswärtigen Amtes vorliegen inc. X Kostenberechnungen - und auf diesen Fall angewendet - wer die Vorschriften nicht kennt bleibt ahnungslos
Wenn du diese hast, stell hier einen Scan ein.
DAMPFPLAUDERI bist
UND NICHT NEIN
Dann helfe ich dir mal auf die Sprünge...........du hast das vermutlich aus dem Visakodex bzw. dem Visumhandbuch des Auswärtigen Amtes.Ich hab die Links nicht mehr ....
mit zugesicherter Kostenübernahme sei eine offizielle Verpflichtungserklärung
Ich bleibe bei meiner Meinung dass du im Grunde recht wenig Ahnung von dieser Materie hast, dies aber natürlich hier anders darzustellen versuchst.
Die dir angeblich vorliegenden Texte und Verordnungen stellst du hier weder ein noch verlinkst du sie, das macht dich auch nicht unbedingt glaubwürdiger.......
Ich bin kein Jurist, aber eine Einladung mit Unterschrift mit der Übernahme von Kosten ist durchaus eine Art Verpflichtung, eine zwar schwache, aber immerhin.
Gewagte Aussage. Ist eine Sinnfrage, mehr nicht.Es ist ja auch nicht zu vergessen das wir im moment Corona haben und meine Süsse das Visum für eine nette Deutschlandbesichtigung zur Zeit nicht bekommen hätte. (Auch wenn Sie genug eigene Mittel hat)
Nein, Tourist und wollte seine Perle mit heim nach D nehmen
Nein, war er und ich habe nur im Auftrag unterschrieben.
Deine Einladung war die Grundlage für das Visum. Und im Grunde geht es darum, das Du für ihren Unterhalt hier aufkommst. Das hast Du glaubwürdig darstellen können, incl. Bonitätsprüfung (Anruf) bzgl. Firma, etc. - dann war alles monetäre für das Visum erfüllt. In Deinem Falle kommt hinzu, dass Deine Süsse schon mal bei Dir war und alles gut gelaufen ist. Beim ersten Visumantrag für 90 Tage hätte das so sicher nicht geklappt.Auch wenn ich keine amtliche Verpflichtungserklärung abgegeben habe wird man mit Sicherheit auf meine Einladung zurückgreifen.....dazu ist diese Einladung vermutlich auch verpflichtend für das Visum.
Du glaubst gar nicht welche Rechtswirkungen Unterschriften entfalten können. Du kannst 30 Jahren haften, auch wenn Du momentan blank bist.Da brauchst du nicht Jurist sein, eine Erklärung zur Übernahme der Kosten ist ohne Nachweis der finanziellen Möglichkeiten nicht mal das Papier wert wo sie festgehalten ist.
Realistische Einschätzung - ich denke nicht, dass derzeit in Thailand ein Touristenvisum z.B. für Bayern ausgestellt wird, wo der Katastrophenfall ausgerufen wurde. Wahrscheinlichkeit für eine Bewilligung < 1 % . Visumentscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen wo alle Gesamtumstände einbezogen sind.Gewagte Aussage. Ist eine Sinnfrage, mehr nicht.
Der Beamte hat mich ja auch am Telefon nach dem Grund Ihrer Einreise gefragt
Viel Tara um nix.Die Holde ist doch in D,das ist doch das wichtigste.
Äh, mal blöd gefragt: wie hat er dir die Vollmacht gegeben?
Und wenn sie nicht gestorben sind,dann sind Sie immer noch am Einreisen!
Nur ne Anmerkung: Der ganze Prozess kann in jedem Bundesland und z.T. je nach Ausländerbehörde anders sein....und man muss das für die Zeit gültige Recht beachten. Daher ist euer Streit unnütz.