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Andere Ärger bei der Einreise in Deutschland

Naiyano

Hat nix anderes zu tun
   Autor
Dir ist doch langweilig oder du hast einfach vergessen, dass du eine Verpflichtungserklärung angefordert hast. Einfach auf eine Serviette schreiben: "Jo ich bezahl schon" reicht nämlich definitiv nicht.

"Falls die Kosten des Aufenthalts in den Mitgliedstaaten vom einladenden Gastgeber getragen werden: Nachweis der Kostenübernahme mittels einer förmlichen Verpflichtungserklärung."

 

Friese

เงินคือปัญหาใหญ่ของชีวิตคู่ ถึงปากจะพูดว่าไม่สำคัญ
   Autor
2 November 2013
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Jever
Aber dennoch bleibt die Frage - warum haben die dann in Frankfurt Stress gemacht ohne eine offizielle Verpflichtungserklärung
Weil es ohne diese Erklärung unmöglich ist ein Schengenvisum zu bekommen. Es sei denn das Mädel bestreitet ihren Aufenthalt aus eigenen finanziellen Mitteln.
 
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Jansinger

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Thread Starter
26 Oktober 2011
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Weil es ohne diese Erklärung unmöglich ist ein Schengenvisum zu bekommen. Es sei denn das Mädel bestreitet ihren Aufenthalt aus eigenen finanziellen Mitteln.
Ja - nachdem Sie nicht genügeng "Eigenkapital" vorweisen konnte haben die Stress gemacht - das habe ich jetzt verstanden - Prima und eigentlich jetzt auch logisch ! - Glück gehabt - aber reden kann ich auch besser als schreiben ;-)
Weil es ohne diese Erklärung unmöglich ist ein Schengenvisum zu bekommen. Es sei denn das Mädel bestreitet ihren Aufenthalt aus eigenen finanziellen Mitteln.
>Richtig ! - aber dann hätte Sie auch mehr Geld bei sich haben müssen - habe es kapiert !
Dir ist doch langweilig oder du hast einfach vergessen, dass du eine Verpflichtungserklärung angefordert hast. Einfach auf eine Serviette schreiben: "Jo ich bezahl schon" reicht nämlich definitiv nicht.

"Falls die Kosten des Aufenthalts in den Mitgliedstaaten vom einladenden Gastgeber getragen werden: Nachweis der Kostenübernahme mittels einer förmlichen Verpflichtungserklärung."

....erst alles lesen dann schlau schreiben !
 
Zuletzt bearbeitet:

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Es ist das erste mal das ich höre oder Lese,das man ohne Verplichtungserklärung eine Thai nach D holen kann?

Nö, gibt es öfters. Nicht alle sind arme Landeier.


.Letztendlich hatte es dann das ausländeramt in der Hand,nach absprache mit der Deutschen Botschaft,wann der eingeladene kommen kann.

Ähm, bei Schengen ist die ALB aussen vor, bei einem längerfristigen Visum (Heirat, Au Pair, Sprachkurs, Studium) läuft das dann in der Tat über die ALB.
 
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PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
Inaktiver Member
30 Juli 2015
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Was soll der Scheiß - leben wir neuerdings im Land der willkürlichen Behördenentscheidungen ?

Zum grossen Teil gebe ich dir da Recht, man könnte es echt glauben. ABER

weil sie keine offizielle Verpflichtingserklärung vorlegen kann

Wo war die Verpflichtungserklärung? Die braucht man bei der Beantragung des Visa UND auch bei der Einreise.

So kann man nur sagen: da hattest du Glück, dass die "willkürliche Behördenentscheidung" zu deinen Gunsten erfolgte.
 

PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
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30 Juli 2015
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Es geht auch ohne Verpflichtungserklärung. Dazu muss der/die Einreisende aber über ein Minimum von € 45/Tag vefügen.
Stimmt!

Nachweis Reisezweck und Finanzierung

Falls die Kosten des Aufenthalts in den Mitgliedstaaten vom einladenden Gastgeber getragen werden: Nachweis der Kostenübernahme mittels einer förmlichen Verpflichtungserklärung.
Die Verpflichtungserklärung wird in der Regel von der Ausländerbehörde am Wohnort des Einladers in Deutschland ausgestellt
. Weitere Informationen finden Sie hier:
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung PDF / 279 KB

ODER

Nachweise, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können (Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Bestätigung Ihrer Bank etc.), wobei ersichtlich sein muss, dass Ihnen Ihr Vermögen nicht von dritter Seite kurzfristig übereignet wurde. Dies kann auch erforderlich sein, falls die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Einladers auf der Verpflichtungserklärung nicht glaubhaft gemacht oder nachgewiesen wurde.
Falls Sie keine Verpflichtungserklärung vorlegen oder falls der Verwandte/Freund/Bekannte, den Sie besuchen möchten, nicht der Verpflichtungsgeber ist, dann fügen Sie bitte als Nachweis für den Reisezweck noch folgende Unterlagen bei:
- formlose Einladung des Freundes/Bekannten/Verwandten
- Passkopie des Freundes/Bekannten/Verwandten
 

fahrer05

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Thailernen.net

bimbo

Bösewicht
Verstorben
9 März 2016
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Also, wenn für den Aufenthalt in der BRD 45€ am Tag zwingend erforderlich sind, dann wird wohl zeitnah der Harz 4 Satz kräftig erhöht 😎
 
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KingKong2017

make the girls happy....
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10 September 2017
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Man merkt die Typen von der Bundespolizei haben derzeit nichts zu tun, mit drei Beamten geprüft.....das war reine Schikane.

Notfall hier eine Anwalt einschalten und die Deppen verklagen.....incl. Schadensersatz, Dienstaufsichtsbeschwerde, etc - das volle Programm.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Du hast es auch noch nicht mitbekommen oder?
Ein Visa berechtigt nicht zur Einreise. Nirgendwo auf der Welt.

Das letzte Wort hat immer der zuständige Beamte bei der Einreise. In Thailand die Immigration, bei uns die Bundespolizei.
Diese können die Einreise verweigern und sogar das Visa widerrufen wenn Zweifel bestehen.
Dazu gehören auch alle Unterlagen welche bei bestimmten Visa benötigt werden.

Das hat mit Schikane nichts zu tun sondern sie erfüllen Ihre hoheitlichen Aufgaben.
 

floodland

leck mich doch...........
   Autor
9 April 2009
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..............Anwalt einschalten und die Deppen verklagen.....incl. Schadensersatz........
Und was genau soll das bringen? Welchen Schaden haben der Threadstarter oder seine Eingeladene erlitten?
Würde Member Jansinger diesem Vorschlag folgen würde er nur ergebnislos und völlig unnötig Zeit und Geld vergeuden, dann wäre er der Depp.........:kk
 
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Uptoyou

Gibt sich Mühe
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7 März 2017
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NRW
Des weiteren sagte er das sie über 90 Tage hier in deutschland ist wenn sie den gebuchten Rückflug
nehmen würde. (Ankuft 18.12.2020 - gebuchter Rückflug 15.03.2021)

Mein Hinweiß das dieses keine 90 Tage sind und er sich vermutlich verrechnet hätte wurde als falsch bezeichnet (Im Visum stand - Ausreise bis 30.03.2021 was dann allerdings mehr als 90 Tage sind)
Die Aussage dazu " Sie haben mit 3 Kollegen nachgerechnet und es sind mehr als 90 Tage und das sei dann eine Straftat"

Den Link kann in ich einer solchen Situation nur empfehlen.

Das richtige Ergebnis hätte dann wie folgt
Screenshot (19).png

so ausgesehen.
 
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Flank

Puchai Nisai Mai Dee
    Adult
1 November 2008
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Ruhrgebiet/Deutschland
Meine Eingeladene ist in Amsterdam in den Schengenraum eingereist und wurde nach der Verpflichtungserklärung gefragt. In den Niederlanden. Hat sie in einer Klarsichthülle mitgeführt und vorgezeigt. Die Verpflichtungserklärung im Original. Dann wurde sie noch gefragt wo sie genau hinmöchte. Hat sie meinen Wohnort genannt. Lächeln und gute Reise. Und dann ist sie zum Anschlussflug gegangen.
Sie hatte die Krankenversicherung und die Verpflichtungserklärung auch als PDF auf dem Handy und als Original dabei. In Düsseldorf wurde jedoch nichts mehr gefragt oder kontrolliert.
Finde ich auch nicht so schlimm. Irgendwie muss die Bundespolizei kontrollieren und wenn dabei ein Rechenfehler vorkommt klärt man das auf. Hast du gemacht und jetzt ist sie bei dir.
 

KingKong2017

make the girls happy....
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10 September 2017
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Du hast es auch noch nicht mitbekommen oder?
Ein Visa berechtigt nicht zur Einreise. Nirgendwo auf der Welt.

Das letzte Wort hat immer der zuständige Beamte bei der Einreise. In Thailand die Immigration, bei uns die Bundespolizei.
Diese können die Einreise verweigern und sogar das Visa widerrufen wenn Zweifel bestehen.
Dazu gehören auch alle Unterlagen welche bei bestimmten Visa benötigt werden.

Das hat mit Schikane nichts zu tun sondern sie erfüllen Ihre hoheitlichen Aufgaben.

Natürlich berechtigt ein Visa generell zur Einreise. Steht schon in der Definition: "Ein Visum ist eine – normalerweise in einen Reisepass eingetragene – Bestätigung eines fremden Landes, dass Einreise, Durchreise oder Aufenthalt des Passinhabers erlaubt sind." Die Einreise- und Visa-Gesetze, als auch wie diese vollzogen werden sind im jeden Land natürlich verschieden (in der EU ziemlich homogen). In der USA ist das alles noch ganz anders.....auch Deutschland und Thailand haben z.T. unterschiedliche Regelungen. In Deutschland gilt das hier bzgl. Ablehnung der Einreise:


Wenn es keine massiven gesetzlichen Gründe (siehe oben) gibt, kann und darf Dir kein Beamter hier "bei uns" die Einreise nach Gutdünken verweigern ! Die Rechtssprechung in Deutschland ist hier ziemlich eindeutig, z.B. hier, da ist der Entscheidungsraum des Beamten, sehr, sehr eng.: VG München, Urteil vom 18.11.2010 - M 12 K 10.2089 - openJur

Wer ein EU-Visa hat, da müssen massive Gründe vorliegen damit eine Einreise verweigert werden kann. Bei dem obigen Fall sehe ich diese nicht ! Das geht dann auch bei der Bundespolizei durch mehrere Instanzen und wird dann intern auch juristisch geprüft.

Das ist rechtlich extrem kompliziert, siehe Urteil. Ein Visum berechtigt bei uns generell juristisch zur Einreise (bei Thais mit Verpflichtungserklärung), das ist schließlich ein Hoheitsakt, es sei denn es wurde in betrügerischer Absicht ausgestellt oder die Person will hier Straftaten ausüben, ist schwer infektiöse, etc... - solche Nachweise sind ziemlich kompliziert und bei der Dame nicht vorhanden.

Auch die Bundespolizei steht nicht über dem Gesetz... Da die zwei Gründe zur Einreiseverweigerung mit drei Beamten gesucht haben - ist das für mich Schikane.....oder Pflichtverletzung, oder einfach die Langeweile totschlagen.
Und was genau soll das bringen?

Wenn meine Flamme nicht rein komme würde -trotz gültigen Visa - würde ich da alle Hebel in Bewegung setzen.
 

fahrer05

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