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Andere Ärger bei der Einreise in Deutschland

Jansinger

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26 Oktober 2011
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Am Freitag ist meine Süsse endlich gekommen. In Ihrem Pass hatte Sie das 90 Tage Schengen Visum bei dessen Antrag ich geschrieben hatte, dass ich für alle für entstehenden Kosten für den Aufenthalt und Rückreise aufkomme.
Als ich auf sie am Flughafen wartete bekam ich einen Anruf von Ihr und Sie sagte aufgeregt das der Zoll mit mir sprechen möchte.

Der gute Mann vom Zoll meinte das er Sie nicht einreisen lassen könnte weil sie keine offizielle Verpflichtingserklärung vorlegen kann. Des weiteren sagte er das sie über 90 Tage hier in deutschland ist wenn sie den gebuchten Rückflug
nehmen würde. (Ankuft 18.12.2020 - gebuchter Rückflug 15.03.2021)

Mein Hinweiß das dieses keine 90 Tage sind und er sich vermutlich verrechnet hätte wurde als falsch bezeichnet (Im Visum stand - Ausreise bis 30.03.2021 was dann allerdings mehr als 90 Tage sind)
Die Aussage dazu " Sie haben mit 3 Kollegen nachgerechnet und es sind mehr als 90 Tage und das sei dann eine Straftat"

Ich habe dann noch einmal klar gestellt das Sie nicht länger als 90 Tage bleibt und wir sowieso einen Rückflug mit Quarantaine-Aufenthallt über die Thailändischen Botschaft buchen und der bereits gebuchte Rückflug am 15.03.2021 nur
zur zusätzlichen Sicherheit dient.

OK - Nach etwa 10 Minuten Telefonat und der noch einmal einer "mündlichen" Versicherung von mir, dass ich für alle Kosten aufkomme entschied er sich sie dann doch einreisen zu lassen.

Was soll der Scheiß - leben wir neuerdings im Land der willkürlichen Behördenentscheidungen ?

Benötige ich wirklich eine offizielle Verpflichtingserklärung ? (Lt. seinen Aussagen stellt diese die Botschaft in Thailand aus)
 
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SuperGrobi2

Rette sich wer kann
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8 August 2019
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Hat der Februar etwa keine 31 Tage??? :hammerAber wenn das 3 Zoll Beamte amtlich feststellen, muss es ja stimmen.:wall

also ich hab mir mal so eine Erklärung in Deutschland im Ausländeramt besorgt, da diese bereits für die Visabeantragung verpflichtend war. Auch 90 Tage Touristen. Aber nicht Thailand.

aber noch ne Frage: Gibt’s jetzt Visa wieder einfacher? (Ich schau mal in andere threads rein)
 

Jansinger

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26 Oktober 2011
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Ja, einige die ein Visum beantragen, besorgen sich vorher von der Stadtverwaltung einen Nachweiß darüber, dass sie auch über die finanziellen Möglichkeiten verfügen um jemaden aufzunehmen.
Meine Süsse war im März auch auch hier und auch damals hatte ich das nicht gemacht. Das Schreiben an die Botschaft hatte ausgereicht.
Im März hat sie im übrigen der selbe Zollbeamte ohne Probleme reingelassen als sie mein Schreiben zur Visabeantragung an die Botschaft von mir vorlegte - sie erinnerte sich gut an sein Gesicht !
 
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Alexistda

the real handsome man
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17 November 2018
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Also vor 2 Jahren war die Verpflichtungserklärung noch Pflicht für Visaerteilung.
Letzte Gehaltsabrechnung mitnehmen zur Kontrolle.
Bei mir hab es am Flughafen Stress mit dem Zoll da kein Rückflug Ticket vorlag.
Nach 10 Minuten sinnloser Diskussion durfte meine Thai dann einreisen.
 

Jansinger

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26 Oktober 2011
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Ich bin verwirrt. Ist die Verpflichtungserklärung nicht mehr notwendig zur Visa Beantragung? Wie kann man die nicht haben?
Keine Idee - ich habe lediglich auf einem formlosen Blatt versichert, dass ich für alle Kosten aufkomme und Sorge trage ! - Und das auch schon im März beim 3 Wochen-Schengen Visum
Ich bin verwirrt.
Seit wann ist der Zoll für die Einreise in Deutschland zuständig?
Frage mich nicht ob der sich mit Zoll oder Polizei am Telefon gemeldet hat - das weiss ich nicht mehr ! ....ich glaube aber er hat "Zoll in Frankfurt" gesagt
 

Rüssli

Som Tam Experte!
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1 Februar 2009
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Ohne Verpflichtungserklärung kein Visa!

Die Verpflichtungserklärung muss der Person zugesandt werden usw. Da kann der @JT29 mehr zu Schreiben. Der weiss da ganz genau Bescheid.

AUßERDEM MACHT MAN SICH VON ALLEM KOPIEN. Ohne Ausländeramt die eng mit der Deutschen Botschaft zusammen Arbeitet läuft da eh nix.
 
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Friese

เงินคือปัญหาใหญ่ของชีวิตคู่ ถึงปากจะพูดว่าไม่สำคัญ
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2 November 2013
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Jever
Benötige ich wirklich eine offizielle Verpflichtingserklärung ? (Lt. seinen Aussagen stellt diese die Botschaft in Thailand aus)
Willst du uns auf den Arm nehmen?
Habe noch nie so viel Ungereimtheiten gelesen.
Keine Verpflichtungserklärung aber ein Visum?
Das dann über mehr als 90 Tage ausgestellt ist?
So etwas kann man nur mit zuviel Atue auf dem Kessel schreiben.
 

Jansinger

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26 Oktober 2011
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Ohne Ausländeramt die eng mit der Deutschen Botschaft zusammen Arbeitet läuft da eh nix.
Blödsin - so eine Aussage ist wirklich quatsch - Selbstverständlich hatte sie aber alle Unterlagen mit sich bei der Einreise !!!!!
Willst du uns auf den Arm nehmen?
Habe noch nie so viel Ungereimtheiten gelesen.
Keine Verpflichtungserklärung aber ein Visum?
Das dann über mehr als 90 Tage ausgestellt ist?
So etwas kann man nur mit zuviel Atue auf dem Kessel schreiben.
totaler Blödsin !!!!!
Wie gesagt - ich habe eine formlose Einladung geschrieben in der ich mich versprichtet habe für alles aufzukommen - das hat im März für ein 3 Wochen Visum und jetzt für ein 90 Tage Visum gereicht !
...ich lade das mal gleich als Bild hoch !
 

Friese

เงินคือปัญหาใหญ่ของชีวิตคู่ ถึงปากจะพูดว่าไม่สำคัญ
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2 November 2013
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Jever
Poste doch mal einen Screenshot vom Visum .
 
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JT29

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Südbaden
Also, um mal für etwas Entwirrung zu sorgen.

Grundsätzlich ist jeder auf der Welt visapflichtig. Und "grundsätzlich" heisst bei Juristen es gibt Ausnahmen. Nämlich dann, wenn Länder untereinander uni- oder bilaterale Abkommen geschlossen haben, so wie bei uns in der EU oder dass wir 30 Tage ohne nach TH dürfen.

Das Visum - nämlich die Erlaubnis sich vorübergehend rechtmäßig in dem Land aufhalten zu dürfen - ist allerdings nur eine Eintrittskarte - mehr aber auch nicht. Das letzte Wort hat hier immer noch die Einreisebehörde (Bundespolizei). Es kann also durchaus sein, dass diese das Visum für ungültig erklären kann. Das ist aber weltweit so -> gibt ja die TV-Serien aus Austalien und USA, wo man dies sehr schön sehen kann.


dass ich für alle für entstehenden Kosten für den Aufenthalt und Rückreise aufkomme.

Das ist zwar nett, aber hat mit der Visavergabe direkt gar nichts zu tun. Es wäre auch ein Kardinalfehler zu glauben, nur weil jemand bürgt, das sich dadurch automatisch ein Visum ergibt.


Benötige ich wirklich eine offizielle Verpflichtingserklärung ?

Das kommt darauf an, wie die Juristen zu sagen pflegen. Der vorübergehende Aufenthalt soll ja für den Staat folgenlos sein, darum versicht man sich, dass der Antragsteller sich auch diesen Trip leisten kann. Er hat also entsprechende Mittel vorzuweisen. Kann er das nicht, dann ist diese Voraussetzung für eine Visaerteilung nicht erfüllt. In vielen Ländern ist nun Ende Gelände, ausser beispielsweise bei uns. Hier kann der Einlader oder eine andere Person, die Bürgschaft übernehmen, dass der Staat nicht auf eventuelle Kosten sitzen bleibt. Dafür gibt es die Verpflichtungserklärung.

Diese muss auch die Dame im Original erhalten und wird dann bei der Einreise vorgelegt. Hat due Dame genug Eigenmittel, dann legt sie eben diese Nachweise (Geld, Kreditkarte etc.) bei Bedarf vor.


Im Visum stand - Ausreise bis 30.03.2021 was dann allerdings mehr als 90 Tage sind

Ja, das ist der Gültigkeitszeitraum des Visums. Entscheidend sind die Tage die genehmigt wurden. Und mit der Einreise beginnt die Uhr zu zählen, nach spätestens x Tage muss man das Land verlassen, auch wenn der Gültigkeitszeitraum nicht ausgeschöpft wurde.
 

Jansinger

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26 Oktober 2011
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Hier der Wortlaut meiner Einladung :

"
Einladung für P******* K********** für das Schengen Visum
Münster, den 01.11.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich meine Freundin, *********** geboren am 29.08.1982,
mit Wohnsitz in Thailand zu mir einladen.
Den gesamten Aufenthalt Ihrer Deutschland Reise werde ich mit Ihr verbringen und Sorge
für Unterbringung und ihre Versorgung leisten.
Die Reise wird vom 17.12.2020 bis 15.03.2021 dauern. Hin- u. Rückflug mit Lufthansa
(LH773, LH772) sind bereits gebucht.
Für den Fall das der Rückflug ausfällt oder aufgrund der 14 tägigen Covid19
Quarantäne Regelung besser ein anderer Rückflug über oder in Empfehlung der
Thailändischen Botschaft gebucht werden sollte, so werde ich dieses vornehmen.
Frau *********** wird ihren gesamten Aufenthalt mit mir in Münster *************
Verbringen. Weitere Reisen, Kurztrips o.ä. sind nicht geplant.
Für eine schnelle und unkomplizierte Erteilung des Visums sind Frau *********** und
ich Ihnen sehr sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
P**********
************
**********
Telf.: +49 '*********
e-mail: p***********
Kontakt Firma:
***************
**************
***************
Telf.: *************
Fax.: *************
Email: info***********


- und mehr haben die nicht bekommen was die Versorgung betrifft !!!!!!! jedoch hat meine Süsse auch einen vorhandenen Geldbetrag auf Ihrem Konto nachgewiesen (es waren etwa 2500€ auf dem Auszug)!
 

JT29

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Also wenn du schon löblicherweise xxx machst, dann bitte auch bei der Adresse und Namen ;)
 

fahrer05

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Selbstverständlich hatte sie aber alle Unterlagen mit sich bei der Einreise !!!!
Ja was nun,alle (welche Untewrlagen)
Wie gesagt - ich habe eine formlose Einladung geschrieben in der ich mich versprichtet habe für alles aufzukommen - das hat im März für ein 3 Wochen Visum und jetzt für ein 90 Tage Visum gereicht !
Und wenn Du es 100 mal wiederholst Glaube ich nicht dass sie ohne Amtliche Verpflichungserklärung von der Deutschen Botschaft ein Visum bekommt.
 

Jansinger

Aktiver Member
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Thread Starter
26 Oktober 2011
173
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Also, um mal für etwas Entwirrung zu sorgen.

Grundsätzlich ist jeder auf der Welt visapflichtig. Und "grundsätzlich" heisst bei Juristen es gibt Ausnahmen. Nämlich dann, wenn Länder untereinander uni- oder bilaterale Abkommen geschlossen haben, so wie bei uns in der EU oder dass wir 30 Tage ohne nach TH dürfen.

Das Visum - nämlich die Erlaubnis sich vorübergehend rechtmäßig in dem Land aufhalten zu dürfen - ist allerdings nur eine Eintrittskarte - mehr aber auch nicht. Das letzte Wort hat hier immer noch die Einreisebehörde (Bundespolizei). Es kann also durchaus sein, dass diese das Visum für ungültig erklären kann. Das ist aber weltweit so -> gibt ja die TV-Serien aus Austalien und USA, wo man dies sehr schön sehen kann.




Das ist zwar nett, aber hat mit der Visavergabe direkt gar nichts zu tun. Es wäre auch ein Kardinalfehler zu glauben, nur weil jemand bürgt, das sich dadurch automatisch ein Visum ergibt.




Das kommt darauf an, wie die Juristen zu sagen pflegen. Der vorübergehende Aufenthalt soll ja für den Staat folgenlos sein, darum versicht man sich, dass der Antragsteller sich auch diesen Trip leisten kann. Er hat also entsprechende Mittel vorzuweisen. Kann er das nicht, dann ist diese Voraussetzung für eine Visaerteilung nicht erfüllt. In vielen Ländern ist nun Ende Gelände, ausser beispielsweise bei uns. Hier kann der Einlader oder eine andere Person, die Bürgschaft übernehmen, dass der Staat nicht auf eventuelle Kosten sitzen bleibt. Dafür gibt es die Verpflichtungserklärung.

Diese muss auch die Dame im Original erhalten und wird dann bei der Einreise vorgelegt. Hat due Dame genug Eigenmittel, dann legt sie eben diese Nachweise (Geld, Kreditkarte etc.) bei Bedarf vor.




Ja, das ist der Gültigkeitszeitraum des Visums. Entscheidend sind die Tage die genehmigt wurden. Und mit der Einreise beginnt die Uhr zu zählen, nach spätestens x Tage muss man das Land verlassen, auch wenn der Gültigkeitszeitraum nicht ausgeschöpft wurde.
Ja, so muss es auch sein ! - anders hätte es auch nicht funktioniert ! - Aber dennoch bleibt die Frage - warum haben die dann in Frankfurt Stress gemacht ohne eine offizielle Verpflichtungserklärung
Ja was nun,alle (welche Untewrlagen)

Und wenn Du es 100 mal wiederholst Glaube ich nicht dass sie ohne Amtliche Verpflichungserklärung von der Deutschen Botschaft ein Visum bekommt.
Dein Horizont scheint gewaltig eingeschränkt zu sein !
Diese muss auch die Dame im Original erhalten und wird dann bei der Einreise vorgelegt. Hat due Dame genug Eigenmittel, dann legt sie eben diese Nachweise (Geld, Kreditkarte etc.) bei Bedarf vor.
Ja, das wird es sein - meine Süsse berichtete mir, dass sie nach Geld und Kreditkarte gefragt wurde und lediglich 500€ in bar bei sich hatte !
Deshalb vermutlich dann die Entscheidung des Beamten !
Dann habe ich Glück gehabt das sie dennoch reingekommen ist !
In Zukunft dann mit mehr Geld oder der ofiziellen Erklärung ;-)
 
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Rüssli

Som Tam Experte!
   Autor
1 Februar 2009
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Es ist das erste mal das ich höre oder Lese,das man ohne Verplichtungserklärung eine Thai nach D holen kann?

Dazu wird der TO noch patzig,wenn man das in Frage stellt,was er hier abliefert.

Bei mir war es immer so,Nachweiß der Wohnsituation,Einkommensnachweis und halt die Verpflichtungserklärung die man auf dem Asuländeramt macht.

Wie soll man sonst Erklären das man Liquide ist? Ein Formloses Einladungsschreiben habe ich noch dazu gelegt und das dann nach Thailand gesendet.

Natürlich von allem Kopien gemacht.Letztendlich hatte es dann das ausländeramt in der Hand,nach absprache mit der Deutschen Botschaft,wann der eingeladene kommen kann.

Hätte deine Einladung eine Verplichtungerklärung beim Zoll oder wo auch immer vorgezeigt,sowie Rückflug Ticket mit Datum oder ein sonstiges Rückflugdatum,wäre ruhe gewesen.