Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Smurf Bar
Cosy Beach Club
Joe

Abtretung Guthaben wegen Verpflichtungserklärung

Biker

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
22 April 2014
421
514
833
Bin im Vorruhestand und habe die ganze Kohle zur Überbrückung bis zur Rente aus steuerlichen Gründen in einer Summe erhalten.
Daher zu wenig Einkommen für eine reine Verpflichtungserklärung.

Verpflichtungserklärung gemacht mit Abtretung Tagesgeld bei der Commerzbank.
Diese hat die Abtretung zurück geschickt mit dem Hinweis, dass das lt. AGB ausgeschlossen ist.
Zum Glück war meine Kleine schon in Deutschland, als das Schreiben kam.

Ein zweites Mal möchte das das Amt nicht machen, obwohl ich ihnen meine Vermögensverhältnisse offen gelegt habe.
Nun bei der DKB angerufen. Die machen es auch nicht.

Hat jemand einen Tipp? Möchte im Oktober wieder mit ihr zurück fliegen und vorsorglich vorher eine neue Verpflichtungserklärung machen.
Denn das geht ja nur in Deutschland. Bleibe vermutlich bis März in Thailand und nehme sie dann ggf. wieder mit.
Ich schwitze für den Frieden :)

Danke
 
  • Like
Reaktionen: neitmoj

Daniel85

The early customer catches the virgin of the day
   Autor
9 Juni 2012
400
1.583
1.543
39
da wo ich lebe
VE.png

schau dir mal den Punkt an, den ich dir unter Sonstiges markiert habe.

Eventuell einfach mal Fragen, wie viel Geld die Behörde geblockt haben möchte für die möglichen Eventualitäten ....
 

Anhänge

  • 333_Unterlagen_VE.pdf
    195,5 KB · Aufrufe: 9
Zuletzt bearbeitet:

Flank

Puchai Nisai Mai Dee
    Adult
1 November 2008
813
1.391
1.795
Ruhrgebiet/Deutschland
Ich hatte ein Sparbuch bei der örtlichen Sparkasse angelegt. So ein rotes aus richtigem Papier. In meinem Ort wird dazu 2500€ verlangt. Das nimmt man mit zur Beantragung der VE und unterschreibt, dass man einverstanden ist, dass Geld zu Händen der Stadt hinterlegt wird. Um das Geld wieder freigegeben zu bekommen muss man dann den Ausreisestempel als Foto bzw Kopie vorlegen nach Ausreise der eingeladenen Person.
Den Tip mit der Sparkasse habe ich aus diesem Forum. Hat mit derm Sparkassen Sparbuch schon bei mehreren funktioniert. Wie mein Vorredner schrieb ist es jedoch besser zunächst bei der der zuständigen Ausländerbehörde die Summenhöhe im Vorfeld zu erfragen.
 

Biker

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
22 April 2014
421
514
833
Habe mich ggf. missverständlich ausgedrückt.
Wie viel Geld die Ausländerbehörde als Sicherheit haben möchte, habe ich geklärt. Es sind 2.500 Euro.
Und habe das ja auch schon durchgezogen. Mit dem Ergebnis, dass die Bank es abgelehnt hat.
Da habe ich echt Schwein gehabt, dass die Commerzbank so langsam gearbeitet hat. Am Ende wäre meiner Freundin sonst ggf. die Einreise verweigert worden.

Das Problem sind die Banken, denen das offensichtlich zu viel Arbeit ist und Abtretungen in ihren AGBs ausschließen.
Befürchte, das greift immer mehr um sich.
Habe die Stadt mal angeschrieben wegen Möglichkeit Barhinterlegung. Danke für den Hinweis.
Hoffe auch, dass das länger als
 

Biker

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
22 April 2014
421
514
833
Wenn das mit den 2.500 Euro funktioniert, wäre das eine gute Lösung.
Was ist AFAIK?
Das mit den 6 Monaten vor Einreise ist kein Problem. Aber trotzdem danke für den Hinweis.
Ggf. fliege ich auch alleine zurück und sie kommt ein oder 2 Monate später nach. Oder gar nicht.
Momentan harmoniert es ganz gut, aber man weiß ja nie, wie sich das entwickelt.
Kenne sie ja erst seit Februar diesen Jahres.
 

Jansinger

Aktiver Member
   Autor
26 Oktober 2011
174
405
653
Die Ausländerbehörde stellt die quasi einen Einzahlungsbeleg aus, damit gehst du zur Kasse und die geben sie eine Quittung und noch ein paar Unterlagen mit. Die unbedingt aufheben sonst bekommst du die Einlage nicht mehr zurück!

AFAIK bedeutet: soviel wie ich weiß
Ja, die Ausländerbehörde hat ein Konto wohin man überweisen kann. Für 90 Tage 5020€ in unserem Kreis. (In Bremen z.B. nur 2500€) Das Geld bekommst bekommt man zurück wenn der Ausreisestempel im Pass steht. (Foto reicht)
Bei mit brauchen die nicht einmal zurück überweisen. Ich lege für den Antrag einer neuen Verpflichtungserklärung den Ausreisenachweiss meiner Süssen für die abgelaufene Verpflichtungserklärung dazu.
Bankbürgschaften sind aufwending und auch oft teuer. Kann ich nur von abraten.
 
  • Like
Reaktionen: Biker

Biker

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
22 April 2014
421
514
833
Ja, die Ausländerbehörde hat ein Konto wohin man überweisen kann. Für 90 Tage 5020€ in unserem Kreis. (In Bremen z.B. nur 2500€) Das Geld bekommst bekommt man zurück wenn der Ausreisestempel im Pass steht. (Foto reicht)
Bei mit brauchen die nicht einmal zurück überweisen. Ich lege für den Antrag einer neuen Verpflichtungserklärung den Ausreisenachweiss meiner Süssen für die abgelaufene Verpflichtungserklärung dazu.
Bankbürgschaften sind aufwending und auch oft teuer. Kann ich nur von abraten.

Sachstand:
Laut für mich zuständige Ausländerbehörde Barkaution nicht möglich. Habe jedoch seltsamerweise auf deren Homepage eine Unterlage gefunden, wonach es geht und daher nochmals interveniert.
Sollte das nichts nutzen, gehe ich über die vorgesetzte Stelle. Kann mir echt nicht vorstellen, dass eine Bank einem Nichtkunden ein Sperrkonto einrichtet. Und da kann man noch nicht mal böse sein. Nur Arbeit, kein Verdienst. Die Banken sparen Personal ein und müssen daher auch gewisse Leistungen streichen. Da, wo es noch geht, wird es vermutlich nicht mehr lange so sein. Die Geschäftspolitik kann sich auch kurz nach Kontoeröffnung ändern. Und was passiert , wenn die Bank die Annahme der Verpfändung ablehnt und ich bin schon in Thailand? Widerruf der Verpflichtungserklärung und Ablehnung Visum oder gar Meldung an den Zoll und Verweigerung Einreise am Flughafen?

Gleichzeitig habe ich eine Beschwerde bei der Bank laufen. Die sollen mir die Rechtsgrundlage erläutern. In den AGB habe ich nichts finden können, dass ich mein Konto nicht verpfänden darf. Aus welchem Grund, geht die Bank meines Erachtens gar nichts an. Habe zusätzlich angekündigt, dass ich mir vorbehalte, den Obmann der Banken einzuschalten.

Das ist alles ein Wahnsinn. Ihr glaubt nicht, wie viel Zeit und Nerven mich das schon gekostet hat.
 
  • Like
  • traurig
Reaktionen: Santa, LoS und ed

SuCasa

Schreibwütig
   Autor
7 Oktober 2019
832
2.706
1.693
Ich bin bei der Sparkasse und dort ging es problemlos mit den 2500€. Ich kann nicht verstehen warum die Bank das ablehnt? Du machst doch im Urlaub Endeffekt nur ein Sparbuch auf wo der Betrag eben für einen Gewissen Zeitraum gesperrt wird und erst durch die Behörden wieder freigegeben werden darf. So habe ich es damals gemacht bzw verstanden.
 

Jansinger

Aktiver Member
   Autor
26 Oktober 2011
174
405
653
Sachstand:
Laut für mich zuständige Ausländerbehörde Barkaution nicht möglich. Habe jedoch seltsamerweise auf deren Homepage eine Unterlage gefunden, wonach es geht und daher nochmals interveniert.
Ja, das kostet alles Nerfen. Bei mir war in den allgemeinen Information für die Verpflichtungserklärung die Option "Sicherheitszahlung" klar angegeben....aber letztlich muss man sich sowieso mit der Ausländerbehörde einigen.

Und was passiert , wenn die Bank die Annahme der Verpfändung ablehnt und ich bin schon in Thailand? Widerruf der Verpflichtungserklärung und Ablehnung Visum oder gar Meldung an den Zoll und Verweigerung Einreise am Flughafen?
Die Verpflichtingserklärung ist ein amtliches Dokument welches Du im Original zum Visumsantrag dazulegen musst und vielleicht deine Lady auch später noch einmal im Flughafen der Bundespolizei zeigen muss.
Das wird auch nicht weiter hinterfragt oder überprüft - wenn Du die Erklärung einmal hast dann hast Du sie !

1.JPG
 
  • Like
Reaktionen: newbi1111

Biker

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
22 April 2014
421
514
833
Postbank lehnt ab, DKB dto. Unrentables Geschäft wird immer mehr abgebaut. Ich spreche aus Erfahrung. War über 30 Jahre lang bei einer Bank tätig.

Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden? Macht keinen Sinn. Die bekomme ich gleich nach Unterschrift der Verpfändung im Original ausgehändigt.
Was ist, wenn aus welchem Grund auch immer die Verpfändung von der Bank nicht bestätigt wird? Z.B. ich dort noch Schulden habe, die von ihrem Pfandrecht gebrauch machen oder sie sich wie in meinem Fall einfach weigert? Dann haben die keine Sicherheit. Habe beim LRA angefragt, was passiert, wenn die Bank ablehnt, aber darauf keine Antwort erhalten. Keinen Bock am Zoll zu stehen und meine Lady steht auf der schwarzen Liste. Bin über deren Internas nicht informiert.

Dreh langsam durch.
Auf einem Merkblatt auf deren Homepage steht, dass eine Barsicherheit geht. Trotzdem weigern sie sich.
Werde wohl eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim LRA einreichen.
 

Biker

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
22 April 2014
421
514
833
Habe denen den Link geschickt und geschrieben, dass da steht, dass es möglich ist.
Antwort: "leider ist eine Barhinterlegung als Kaution bei uns nicht möglich. In diesem Fall können wir Ihnen dann keine Verpflichtungserklärung ausstellen."

Letzter Versuch nun.:
" Sie haben mir leider meine Frage nicht beantwortet, ob eine einmal erteilte Verpflichtungserklärung widerrufen werden kann, wenn die Bank wie in meinem Fall die Verpfändung ablehnt und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können. Das ist für mich wichtig für meine Entscheidung, wie ich weiter vorgehe. ...."

Wenn die Verpflichtungserklärung nicht widerrufen werden kann, ist mir alles wurscht. Dann eröffne ich halt ein Konto bei einer anderen Bank und was dann kommt, geht mich nichts an.
Wenn doch, wird es schwierig. Und ich muss dann wohl die Dienstaufsichtsbeschwerde verschicken (schon vorbereitet).
Gibt es dann auch keine Lösung, werde ich über meine Rechtsschutzversicherung prüfen lassen, ob ich nicht Klage erhebe.
Ggf. sogar mit mit möglicher Schadenersatzforderung, wenn ich meinen Urlaub unterbrechen und zurück fliegen musss, um die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.
Denn das geht bekanntlich nur vor Ort.

Parallel dazu läuft wie bereits berichtet die Anfrage bei der Bank wegen rechtlicher Begründung der Ablehnung.

Alles in allem ein Wahnsinn. Möchte hier nicht mein Vermögen offen legen, aber wenn ich nur meine Abfindung umrechne bis zur Rente, habe ich deutlich mehr als gefordert.
Und ich habe noch Reserven und eine abbezahlte Wohnung. Habe ich denen auch geschrieben und Nachweise dazu gelegt.
Interessiert keinen.
 

Biker

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
22 April 2014
421
514
833
Landratsamt Freiburg.
Link ebenfalls Landratsamt Freiburg.

1660903151843.png

Quelle:
https://www.freiburg.de/servicebw/Merkblatt__Verpflichtungserklaerung.pdf


Wegen Verpflichtungserklärung: Die unterschreibst Du in Freiburg samt Verpfändungserklärung und bekommst die Urkunde sofort mit.
Also, bevor die Bank die Offenlegung der Verpfändung bestätigt hat und somit noch nicht einmal sicher ist, dass sich auf dem Konto überhaupt Geld befindet.
Könnte ich ja in der Zwischenzeit längst wieder abgehoben haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Biker

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
22 April 2014
421
514
833
Da würde ich mit dem Sachbearbeiter auch gar nicht mehr lange rum diskutieren sondern mir den Teamleiter kommen lassen und der soll dir dann erklären warum sein Unterstellter dir dieses Recht verweigert. Wenn der tatsächlich anfängt dir das zu erklären, dann würde ich ihn auffordern dir das schriftlich mitzuteilen.

Blöd nur, dass sich die Dame in einer ursprünglichen E-Mail bereits auf ihren Vorgesetzen bezogen hat und ich daher davon ausgehen muss, dass das alles mit diesem abgestimmt ist.
Also hilft nur Dienstaufsichtsbeschwerde.

Ja, eine Bank ist keine Behörde. Aber sie hat sich auch an geltendes Recht zu halten.
Da steht auch nichts in den AGBs. Also kann sie die Verpfändung nicht verweigern.

Ich fahre an dieser Stelle zweigleisig. Ich will nicht meinen Kopf durchsetzen, sondern eine Lösung.
 

Uwe_1

...
    Aktiv
14 Juni 2012
853
2.854
3.145
Ich lese da ganz was anderes raus, ist halt Auslegungssache, aber da steht wenn das monatliches Einkommen nicht ausreicht und nicht, wenn sie kein Einkommen haben.
Und diese Sachbearbeiter können schon auch viel selbst entscheiden, und der Chef steht dann hinter denen, habe ich schon öfters mal miterlebt.


Aber egal am Ende sagen sie das Dokument ist veraltet, und streichen es dann irgendwann mal, ist ja kein Gesetz.

Denke, du wirst dir da jemanden suchen müssen der für die Geschichte bürgt.

Und zu dem Geld oder eigene Wohnung haben, damit bekommst du zum Beispiel auch keinen normalen Autokredit bei einer Autobank, da geht es auch darum wie viel du verdienst und nicht wie viel du irgendwo hast.
 

Ähnliche Themen