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- 24 November 2024
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Konten in Thailand geblockt, geschlossen, verboten, wenn man in der EU seinen Wohnsitz hat? Ab 2027? Was eine Nachricht...
Kleine Aufklärung für die Thailandfreunde ...und warum ich mich überhaupt mit diesem Unsinn beschäftigt habe:
Ein Forenfreund hat mir den ursprünglichen Beitrag zugespielt und mich tatsächlich besorgt gefragt, was das denn nun bedeuten solle. Den Verfasser selbst habe ich geblockt nicht meinen Forenfreund, den ich sehr schätze und der nicht schwurbelt.
Ich konnte den Ursprungsbeitrag deshalb zunächst nicht einmal finden...und hatte, ehrlich gesagt, auch keinerlei Bedürfnis, mit Taschenlampe und Spürhund danach zu suchen.
Da mich aber interessierte, ob mein Forenfreund nun tatsächlich damit rechnen muss, 2027 sein thailändisches Bankkonto unter thailändischer Abendsonne würdevoll zu Grabe zu tragen, habe ich mir die Behauptung inhaltlich und rechtlich angesehen.
Das Ergebnis ist erfreulich unspektakulär:
Nein. Es gibt kein EU-Recht, wonach Menschen mit Wohnsitz in der EU ab 2027 ihre thailändischen Bankkonten schließen müssen.
Richtig ist: Ab dem 10. Juli 2027 gelten neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese regeln Pflichten der ihnen unterliegenden Unternehmen, insbesondere europäischer Kredit- und Finanzinstitute.
Daraus folgt aber mitnichten:
EU-Wohnsitz → Thai-Bankkonto verboten.
Eine EU-Verordnung ist nämlich kein magischer Weltgesetzgeber, der nachts in Brüssel den roten Hörer abnimmt und in Bangkok anruft:
„Hier Brüssel. Der Herr Schmidt wohnt in Deutschland. Konto bitte schließen. Danke.“
Auch der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten bedeutet Meldung, nicht Kontoverbot. Ich melde ALLE meine Auslandskonten mitsamt Abschlüssen übrigens schon immer und das ist auch gut so. Vorbeugen ist besser als Heilen.
Und wer jetzt mit EU-Sanktionen kommt: Auch diese treffen unter bestimmten Voraussetzungen konkret gelistete Personen oder Organisationen ...nicht pauschal jeden Menschen, der in der EU wohnt und in Thailand ein Konto besitzt.
Die entscheidende Frage ist daher denkbar einfach:
Welche konkrete EU-Rechtsnorm verpflichtet eine thailändische Bank, einem Menschen allein wegen seines EU-Wohnsitzes ab 2027 das Konto zu schließen?
Artikel? Absatz? Rechtsfolge?
Nicht „habe ich gelesen“.
Nicht „ein Bekannter weiß“.
Nicht „die EU macht das jetzt“.
Die Norm bitte.
Denn „neue Geldwäschevorschriften“ : „Thai-Konto verboten“ ist juristisch ungefähr dieselbe Beweiskette wie:
Helmpflicht: Motorrad muss abgeschafft werden.
Kurz gesagt:
Neue EU-AML-Regeln: Ja.
Mehr Prüf- und Meldepflichten: Ja.
Generelles Verbot thailändischer Bankkonten für EU-Wohnsitzinhaber ab 2027: Nein.
Nochmal für die es brauchen. NEIN!
Und damit wir uns nicht missverstehen: Ich habe keine Neigung, mit dem Verfasser der ursprünglichen Falschmeldung anschließend eine mehrtägige Forendiskussion über jedes einzelne Komma des EU-Rechts zu führen. Deshalb ist er bei mir blockiert und bleibt es auch. Mit Laien diskutiere ich kein normatives Recht in der Tiefe, dazu fühle ich mich momentan eh noch nicht fit genug und mache das im Grunde noch nie. Sinnlos.
Warum solche Gerüchte entstehen, kann ich natürlich nur vermuten.
Vielleicht ist es die besondere Magie einer EU-Verordnung, einer Jahreszahl und drei Buchstaben wie AML. Mehr braucht es offenbar nicht.
Aus „Banken müssen künftig etwas genauer hinschauen“ wird dann:
„Brüssel verbietet ab 2027 die Thai-Konten von EU-Bewohnern.“
Eine bemerkenswerte Entwicklung.
Vor allem, weil man der EU damit eine Zuständigkeit für thailändische Banken zuschreibt, bei der selbst Brüssel vermutlich kurz innehält und denkt:
„Moment. Haben wir das jetzt auch?“
Vielleicht ist es aber auch die bekannte Überzeugung, dass die EU grundsätzlich alles regelt, überall zuständig ist und vermutlich demnächst noch die Öffnungszeiten der Beer Bars in Pattaya harmonisiert.
Ich möchte das ausdrücklich nicht bewerten.
Ich stelle nur fest, dass es erstaunlich ist, wie viel Macht manche EU-Kritiker der EU zutrauen.
Mehr Weltmacht kann man Brüssel eigentlich kaum wünschen.
Und irgendwo sitzt gerade ein Pattaya-Veteran auf seinem Plastikstuhl, liest „EU verbietet Thai-Konten ab 2027“, schaut auf seine Kasikorn-Karte und denkt:
„Verdammte EU.“
Das Konto besteht natürlich weiterhin.
Aber der Stuhl hat jetzt vermutlich eine leichte statische Belastungsgrenze.
Ich habe mir die Sache angesehen, weil ein Forenfreund mich besorgt darauf angesprochen hat. Das Ergebnis teile ich hier mit, damit nicht demnächst halb Pattaya seine Konten auflöst, die andere Hälfte hektisch die letzte Überweisung tätigt und ein Veteran auf einem Plastikstuhl in Jomtien sitzend sein Leo austrinkt und überlegt, ob er Brüssel noch schnell seine Kontonummer mitteilen muss.
Muss er nicht.
Das Thai-Konto darf vorerst weiterleben.
Der Plastikstuhl ebenfalls.
Und der Verfasser der Behauptung darf selbstverständlich weiter behaupten, was er möchte...nur eben ohne mich als Diskussionspartner.
Kleine Aufklärung für die Thailandfreunde ...und warum ich mich überhaupt mit diesem Unsinn beschäftigt habe:
Ein Forenfreund hat mir den ursprünglichen Beitrag zugespielt und mich tatsächlich besorgt gefragt, was das denn nun bedeuten solle. Den Verfasser selbst habe ich geblockt nicht meinen Forenfreund, den ich sehr schätze und der nicht schwurbelt.
Ich konnte den Ursprungsbeitrag deshalb zunächst nicht einmal finden...und hatte, ehrlich gesagt, auch keinerlei Bedürfnis, mit Taschenlampe und Spürhund danach zu suchen.
Da mich aber interessierte, ob mein Forenfreund nun tatsächlich damit rechnen muss, 2027 sein thailändisches Bankkonto unter thailändischer Abendsonne würdevoll zu Grabe zu tragen, habe ich mir die Behauptung inhaltlich und rechtlich angesehen.
Das Ergebnis ist erfreulich unspektakulär:
Nein. Es gibt kein EU-Recht, wonach Menschen mit Wohnsitz in der EU ab 2027 ihre thailändischen Bankkonten schließen müssen.
Richtig ist: Ab dem 10. Juli 2027 gelten neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese regeln Pflichten der ihnen unterliegenden Unternehmen, insbesondere europäischer Kredit- und Finanzinstitute.
Daraus folgt aber mitnichten:
EU-Wohnsitz → Thai-Bankkonto verboten.
Eine EU-Verordnung ist nämlich kein magischer Weltgesetzgeber, der nachts in Brüssel den roten Hörer abnimmt und in Bangkok anruft:
„Hier Brüssel. Der Herr Schmidt wohnt in Deutschland. Konto bitte schließen. Danke.“
Auch der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten bedeutet Meldung, nicht Kontoverbot. Ich melde ALLE meine Auslandskonten mitsamt Abschlüssen übrigens schon immer und das ist auch gut so. Vorbeugen ist besser als Heilen.
Und wer jetzt mit EU-Sanktionen kommt: Auch diese treffen unter bestimmten Voraussetzungen konkret gelistete Personen oder Organisationen ...nicht pauschal jeden Menschen, der in der EU wohnt und in Thailand ein Konto besitzt.
Die entscheidende Frage ist daher denkbar einfach:
Welche konkrete EU-Rechtsnorm verpflichtet eine thailändische Bank, einem Menschen allein wegen seines EU-Wohnsitzes ab 2027 das Konto zu schließen?
Artikel? Absatz? Rechtsfolge?
Nicht „habe ich gelesen“.
Nicht „ein Bekannter weiß“.
Nicht „die EU macht das jetzt“.
Die Norm bitte.
Denn „neue Geldwäschevorschriften“ : „Thai-Konto verboten“ ist juristisch ungefähr dieselbe Beweiskette wie:
Helmpflicht: Motorrad muss abgeschafft werden.
Kurz gesagt:
Neue EU-AML-Regeln: Ja.
Mehr Prüf- und Meldepflichten: Ja.
Generelles Verbot thailändischer Bankkonten für EU-Wohnsitzinhaber ab 2027: Nein.
Nochmal für die es brauchen. NEIN!
Und damit wir uns nicht missverstehen: Ich habe keine Neigung, mit dem Verfasser der ursprünglichen Falschmeldung anschließend eine mehrtägige Forendiskussion über jedes einzelne Komma des EU-Rechts zu führen. Deshalb ist er bei mir blockiert und bleibt es auch. Mit Laien diskutiere ich kein normatives Recht in der Tiefe, dazu fühle ich mich momentan eh noch nicht fit genug und mache das im Grunde noch nie. Sinnlos.
Warum solche Gerüchte entstehen, kann ich natürlich nur vermuten.
Vielleicht ist es die besondere Magie einer EU-Verordnung, einer Jahreszahl und drei Buchstaben wie AML. Mehr braucht es offenbar nicht.
Aus „Banken müssen künftig etwas genauer hinschauen“ wird dann:
„Brüssel verbietet ab 2027 die Thai-Konten von EU-Bewohnern.“
Eine bemerkenswerte Entwicklung.
Vor allem, weil man der EU damit eine Zuständigkeit für thailändische Banken zuschreibt, bei der selbst Brüssel vermutlich kurz innehält und denkt:
„Moment. Haben wir das jetzt auch?“
Vielleicht ist es aber auch die bekannte Überzeugung, dass die EU grundsätzlich alles regelt, überall zuständig ist und vermutlich demnächst noch die Öffnungszeiten der Beer Bars in Pattaya harmonisiert.
Ich möchte das ausdrücklich nicht bewerten.
Ich stelle nur fest, dass es erstaunlich ist, wie viel Macht manche EU-Kritiker der EU zutrauen.
Mehr Weltmacht kann man Brüssel eigentlich kaum wünschen.
Und irgendwo sitzt gerade ein Pattaya-Veteran auf seinem Plastikstuhl, liest „EU verbietet Thai-Konten ab 2027“, schaut auf seine Kasikorn-Karte und denkt:
„Verdammte EU.“
Das Konto besteht natürlich weiterhin.
Aber der Stuhl hat jetzt vermutlich eine leichte statische Belastungsgrenze.
Ich habe mir die Sache angesehen, weil ein Forenfreund mich besorgt darauf angesprochen hat. Das Ergebnis teile ich hier mit, damit nicht demnächst halb Pattaya seine Konten auflöst, die andere Hälfte hektisch die letzte Überweisung tätigt und ein Veteran auf einem Plastikstuhl in Jomtien sitzend sein Leo austrinkt und überlegt, ob er Brüssel noch schnell seine Kontonummer mitteilen muss.
Muss er nicht.
Das Thai-Konto darf vorerst weiterleben.
Der Plastikstuhl ebenfalls.
Und der Verfasser der Behauptung darf selbstverständlich weiter behaupten, was er möchte...nur eben ohne mich als Diskussionspartner.











