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News Keine Konten mehr in Thailand für EU Bürger mit Wohnsitz in der EU ab 2027

Hibl

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9 Oktober 2016
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Achtung: Betrifft nur Menschen die einen Wohnsitz in der EU haben und ein Konto in Thailand.

Dieser Beitrag gilt nur als Info, dass es dieses neue tolle Gesetz gibt. Ich bin gespannt ob und wann es umgesetzt wird.

Edit: es gibt wohl Bestandsschutz für alle Konten die vor 11.07.26 begründet wurden.


Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz

Nach diesem Gesetz wären jegliche Konten in Thailand unter den o.g. Voraussetzungen illegal (nach EU Recht) und sofort zu beenden.
Das gilt auch für Konten in der Schweiz. Hier halte ich persönlich eine Umsetzung für zeitnah wahrscheinlich. Wobei es da vielleicht eher wahr. ist, dass diese Banken dann Außenstellen in der EU haben oder haben werden, im Gegensatz zur Bangkok Bank.



Persönliche Meinung: Der Name des Gesetzes ist natürlich blanker Hohn aus meiner Sicht. Es ist 100 % offensichtlich worum es wirklich geht.
Mir persönlich ist mein Thaikonto nicht super wichtig, aber ich habe es gerne. Es macht das Leben in Thailand leichter/entspannter und es gibt mir auch das Gefühl von (mehr) Freiheit.

P.S. Mein Wissen ist hier keinesfalls vollständig, hab auch gerade erst davon erfahren.

KI Zusammenfassung:


Das Wichtigste in Kürze​

Ja, das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) betrifft auch Bankkonten in Thailand. Mit diesem Gesetz wird die EU-Richtlinie CRD VI in deutsches Recht umgesetzt, was ab 2027 direkte rechtliche Auswirkungen auf Bankverbindungen im Nicht-EU-Ausland hat.

Was genau ändert sich?​

Ab dem 11. Januar 2027 gelten verschärfte Regeln für Banken aus Drittstaaten.

  • Verbot der aktiven Dienstleistung: Thailändische Banken dürfen EU-Ansässigen dann keine regulären Bankdienstleistungen (wie das Führen von Girokonten) mehr anbieten, es sei denn, sie unterhalten eine teure, lizenzierte Zweigstelle innerhalb der EU.
  • Fortführung bestehender Konten: Die Neuregelung erfasst ausdrücklich auch die Fortsetzung bestehender Geschäftsbeziehungen, nicht nur die Neueröffnung.
Da thailändische Banken in der Regel keine EU-Niederlassungen betreiben, dürfen sie Konten von Kunden mit offiziellem EU-Wohnsitz ab diesem Stichtag rein rechtlich nicht mehr weiterführen.

Auswirkungen auf die Nutzung vor Ort​

Der Stichtag im Januar 2027 fällt genau in die Zeit des anstehenden achtmonatigen Thailand-Aufenthalts ab September. Unter der Annahme, dass der Wohnsitz in Deutschland aufrechterhalten wird und die thailändischen Banken die Vorgaben strikt umsetzen, könnte der Zugriff auf das Konto ab Januar eingeschränkt oder die Bankverbindung von thailändischer Seite gekündigt werden.

Es gibt rechtlich zwei klare Szenarien:

  • Hauptwohnsitz in der EU (Deutschland): Das Konto fällt unter die Restriktionen der CRD VI. Die Bank ist nach EU-Recht gezwungen, die Geschäftsbeziehung einzustellen oder zu beschränken.
  • Wohnsitz außerhalb der EU: Wer seinen Wohnsitz aus der EU abmeldet und in ein Nicht-EU-Land verlegt, fällt nicht mehr unter den Anwendungsbereich der Richtlinie. Das thailändische Konto wäre in diesem Fall sicher.


Frage zur Umsetzungswahrscheinlichkeit:



Die Wahrscheinlichkeit, dass thailändische Banken ab Januar 2027 flächendeckend und eigeninitiativ Konten von EU-Bürgern kündigen, ist aus praktischer Sicht eher gering bis mittelmäßig einzuschätzen. Die tatsächliche Umsetzung dürfte von bürokratischem Pragmatismus und filialspezifischen Unterschieden geprägt sein.

Direkter Regulierungsdruck auf thailändische Banken​

  • Keine unmittelbare EU-Jurisdiktion: Thailändische Banken unterstehen der Aufsicht der Bank of Thailand (BOT). EU-Richtlinien wie die CRD VI entfalten in Thailand keine direkte Gesetzeskraft, solange eine Bank keine Niederlassungen in der EU betreibt.
  • Fokus auf aktive Akquise: Das Verbot zielt primär darauf ab, dass Drittstaatenbanken nicht ohne Lizenz im EU-Binnenmarkt um Kunden werben. Die reine passive Abwicklung von Konten, die vor Ort in Thailand eröffnet wurden, genießt in Thailand selbst keine hohe regulatorische Priorität.
  • Unterschied zu FATCA oder CRS: Anders als beim US-amerikanischen FATCA oder dem weltweiten CRS-Steuerdatenaustausch drohen thailändischen Banken bei reinen EU-Binnenmarktregeln kaum unmittelbare globale Sanktionen.

Typisches Umsetzungsverhalten vor Ort​

  • Reaktive Haltung: Thailändische Großbanken wie die Bangkok Bank, Kasikornbank oder SCB agieren bei europäischen Vorgaben meist rein reaktiv. Es wird selten proaktiv gehandelt, solange keine konkrete Weisung der BOT oder Warnung von Partnerbanken vorliegt.
  • Große Filialautonomie: Die praktische Auslegung von Compliance-Vorschriften variiert in Thailand traditionell stark von Provinz zu Provinz und teils von Filiale zu Filiale.
  • Formale Absicherung: Häufig behelfen sich thailändische Institute mit standardisierten Formularen oder AGB-Updates, anstatt bestehende Kundenbeziehungen tatsächlich aufzukündigen.

Praktische Knackpunkte für Kontoinhaber​

  • Hinterlegte Wohnadresse (KYC): Das größte Risiko für Kontosperrungen liegt in automatisierten KYC-Prüfungen (Know Your Customer). Ist im Bankprofil ausschließlich eine deutsche Meldeadresse hinterlegt, schlagen interne Risikofilter schneller an als bei Vorlage einer thailändischen Adresse.
  • Korrespondenzbanken: Europäische Partnerbanken, über die Überweisungen in Euro geroutet werden, könnten Transaktionen genauer prüfen oder ablehnen, wenn der Begünstigte keinen thailändischen Wohnsitz nachweist.

Fazit​

Ein sofortiger, automatischer Kontoverlust zum Stichtag ist unwahrscheinlich. Das reale Risiko besteht vielmehr darin, dass Banken bei routinemäßigen Datenabgleichen (KYC-Updates) verstärkt lokale Nachweise wie ein Certificate of Residence oder ein gültiges Langzeitvisum einfordern.
 
Zuletzt bearbeitet:

Goldesel

Kennt noch nicht jeder
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Das gilt auch für Konten in der Schweiz. Hier halte ich persönlich eine Umsetzung für zeitnah wahrscheinlich. Wobei es da vielleicht eher wahr. ist, dass diese Banken dann Außenstellen in der EU haben oder haben werden....

Wobei man dazu anmerken muss, dass es für nicht EU-Banken kein EU Passporting geben wird, d.h. eine Niederlassung in einem EU Land reicht nicht um in der gesamten EU tätig werden zu dürfen, es muss für jedes EU-Land, in dem die Bank Geschäfte machen will, eine eigene Niederlassung gegründet werden muss.

Hier noch ein Link zu einer KPMG Seite zu diesem Thema

 
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Santa

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Ich hatte gestern den Text von @Dr. Ramin von der KI überprüfen lassen.
Zitat Gemini:

2. Dürfen Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland keine Konten mehr in Thailand eröffnen? (Falsch)
  • Die rechtliche Realität: Weder die EU noch deutsche Politiker verbieten Bürgern, ein Konto in Thailand oder einem anderen Drittstaat zu führen. [1]
  • Wen das Gesetz tatsächlich trifft: Die EU-Richtlinie (bzw. der berüchtigte Artikel 21c) richtet sich nicht an die Bürger, sondern an die Banken außerhalb der EU. Sie besagt, dass Banken aus Drittstaaten (wie Thailand) keine Bankdienstleistungen aktiv an Personen mit Wohnsitz in der EU vertreiben dürfen, es sei denn, sie gründen eine regulierte Zweigstelle in der EU. [1]
  • Die praktische Auswirkung: Wenn Sie physisch nach Thailand reisen (z. B. als Tourist oder Langzeit-Urlauber) und dort vor Ort zu einer thailändischen Bank gehen, um ein Konto zu eröffnen (passive Dienstleistungsfreiheit), greift das Gesetz in der Regel nicht. Allerdings verschärfen thailändische Banken (wie die Bangkok Bank) schon seit 2025 unabhängig von der EU ihre eigenen Richtlinien für Ausländer drastisch, weshalb man oft Langzeitvisa oder ein Wohnsitzzertifikat
3. Tritt das Gesetz „rückwirkend“ per Juli in Kraft? (Falsch / Verzerrt)
  • Keine echte Rückwirkung: Ein Gesetz kann in Deutschland nicht einfach rückwirkend legale Handlungen bestrafen. Das BRUBEG enthält feste Übergangsfristen und tritt am 11. Januar 2027 vollumfänglich in Kraft.
  • Woher kommt das Datum „letzter Juli“? Die EU-Richtlinie sieht einen Bestandsschutz vor. Der Stichtag hierfür war der 11. Juli 2026. Wer vor diesem Datum bereits ein Konto im Nicht-EU-Ausland hatte, fällt unter die Altfall-Regelung, sodass die Bank die Kundenbeziehung ohne regulatorischen Druck der EU weiterführen darf.
  • Wer nach dem 11. Juli 2026 ein Konto eröffnet hat, fällt ab Januar 2027 unter die neuen Regeln. Das bedeutet keineswegs, dass die thailändische Bank das Konto automatisch schließt – es liegt allein im Ermessen der dortigen Bank, ob sie den bürokratischen Aufwand für EU-Ansässige weiter betreiben möchte oder nicht. [1, 2]
Fazit
Der Text nutzt ein komplexes, reales EU-Bankengesetz (CRD VI / BRUBEG), bricht es auf ein extrem vereinfachtes Narrativ herunter („Die Politiker verbieten uns Konten“) und schürt damit unbegründete Existenzängste. Es gibt kein Verbot für Auslandskonten, sondern lediglich strengere Auflagen für internationale Banken, die Geschäfte mit EU-Bürgern machen wollen. [1, 2]
 

Santa

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Fokus auf aktive Akquise: Das Verbot zielt primär darauf ab, dass Drittstaatenbanken nicht ohne Lizenz im EU-Binnenmarkt um Kunden werben. Die reine passive Abwicklung von Konten, die vor Ort in Thailand eröffnet wurden, genießt in Thailand selbst keine hohe regulatorische Priorität.
Das ist für mich persönlich der entscheidende Satz.
Es geht nicht um Konten, die ich/wir vor Ort im Nicht-EU-Ausland abschließen. Sondern es geht darum, dass Nicht-EU-Banken, nicht aktiv in der EU um Kunden werben dürfen.
 
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Ganz neu ist es ja nicht, dass es der EU missfällt, wenn ihre in der EU wohnansässigen sprich gemeldeten Bürger, Konten in Drittstaaten unterhalten.
Die hätten die Euros lieber hier als im Ausland, wo man keinen Zugriff mehr drauf hat.
So ist auch Wise und Co. zumindest den deutschen Banken ein Dorn im Auge.
 
Tischtennis Pattaya

Dr. Ramin

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Ich hatte gestern den Text von @Dr. Ramin von der KI überprüfen lassen.
Zitat Gemini:

2. Dürfen Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland keine Konten mehr in Thailand eröffnen? (Falsch)
  • Die rechtliche Realität: Weder die EU noch deutsche Politiker verbieten Bürgern, ein Konto in Thailand oder einem anderen Drittstaat zu führen. [1]
  • Wen das Gesetz tatsächlich trifft: Die EU-Richtlinie (bzw. der berüchtigte Artikel 21c) richtet sich nicht an die Bürger, sondern an die Banken außerhalb der EU. Sie besagt, dass Banken aus Drittstaaten (wie Thailand) keine Bankdienstleistungen aktiv an Personen mit Wohnsitz in der EU vertreiben dürfen, es sei denn, sie gründen eine regulierte Zweigstelle in der EU. [1]
  • Die praktische Auswirkung: Wenn Sie physisch nach Thailand reisen (z. B. als Tourist oder Langzeit-Urlauber) und dort vor Ort zu einer thailändischen Bank gehen, um ein Konto zu eröffnen (passive Dienstleistungsfreiheit), greift das Gesetz in der Regel nicht. Allerdings verschärfen thailändische Banken (wie die Bangkok Bank) schon seit 2025 unabhängig von der EU ihre eigenen Richtlinien für Ausländer drastisch, weshalb man oft Langzeitvisa oder ein Wohnsitzzertifikat
3. Tritt das Gesetz „rückwirkend“ per Juli in Kraft? (Falsch / Verzerrt)
  • Keine echte Rückwirkung: Ein Gesetz kann in Deutschland nicht einfach rückwirkend legale Handlungen bestrafen. Das BRUBEG enthält feste Übergangsfristen und tritt am 11. Januar 2027 vollumfänglich in Kraft.
  • Woher kommt das Datum „letzter Juli“? Die EU-Richtlinie sieht einen Bestandsschutz vor. Der Stichtag hierfür war der 11. Juli 2026. Wer vor diesem Datum bereits ein Konto im Nicht-EU-Ausland hatte, fällt unter die Altfall-Regelung, sodass die Bank die Kundenbeziehung ohne regulatorischen Druck der EU weiterführen darf.
  • Wer nach dem 11. Juli 2026 ein Konto eröffnet hat, fällt ab Januar 2027 unter die neuen Regeln. Das bedeutet keineswegs, dass die thailändische Bank das Konto automatisch schließt – es liegt allein im Ermessen der dortigen Bank, ob sie den bürokratischen Aufwand für EU-Ansässige weiter betreiben möchte oder nicht. [1, 2]
Fazit
Der Text nutzt ein komplexes, reales EU-Bankengesetz (CRD VI / BRUBEG), bricht es auf ein extrem vereinfachtes Narrativ herunter („Die Politiker verbieten uns Konten“) und schürt damit unbegründete Existenzängste. Es gibt kein Verbot für Auslandskonten, sondern lediglich strengere Auflagen für internationale Banken, die Geschäfte mit EU-Bürgern machen wollen. [1, 2]


Nur mal langsam, mein Lieber,

Ich habe nirgendwo geschrieben, dass die Politiker uns Konten verbieten, und es ging mir auch nicht darum irgendwelche Existenzängste zu schüren, sondern die Forengemeinschaft über einen weiteren Tropfen zu informieren, der unsere Freiheiten zunehmend aushöhlt.

Und im Endeffekt ist es egal, wem die EU was verbietet, sondern es kommt einzig und allein darauf an, was dabei für Folgen entstehen und zwar für uns.

Banken außerhalb der EU die keine Filiale in der EU haben und das dürfte wohl auf alle thailändische Banken zutreffen dürfen keine aktiven Bankdienstleistungen für EU Bürger mit Wohnsitz in der EU anbieten oder durchführen.

Ich glaube Du bringst hier ein paar Begrifflichkeiten durcheinander, wenn Du schreibst die Banken dürfen Leuten mit EU Wohnsitz lediglich nicht aktiv Bankdienstleistungen anbieten, aber wenn man sich selber auf den Weg macht und in Thailand ein Bankkonto eröffnen möchte, dann hat die Bank ja passiv gehandelt und dann darf die das dann auch.

Wenn es mal so einfach wäre. Glaubst du wirklich, dass die ein Gesetz rausbringen, das so einfach zu umgehen wäre?

Außerdem habe ich bis heute keine einzigen Vertreter der großen thailändischen Banken innerhalb der EU, ja selbst noch nicht einmal in Thailand, gesehen, die mit großen Schildern und Lautsprechern durch die Straßen laufen und Werbung für Kontoeröffnungen machen, nach dem Motto

Hey you Farang, we make account in Thailand for you, so you can come Pattaya and can go upsaataair with lady for come quick quick, because money you already here for pay lady and when you back your country, money you not here, because disappear, but you no wolly na, na, money you not gone. Money you stay with lady. And now is money she.“

Es geht nicht darum ob jemand aktiv oder passiv ein Konto eröffnet.

Und selbst wenn es so wäre, werden wohl die meisten Banken die Kontoeröffnung alleine schon deswegen verweigern, weil sie hinterher die Beweislast haben, dass die Eröffnung aktiv vom Kunden ausging und da haben die gar keine Lust drauf.

Das Gesetz verbietet ausländischen Banken in der EU ansässigen Bürgern Kerndienstleistungen anzubieten, das wären Eröffnung und Führen von Konten, Tagesgeldkonto, Sparkonten, Festgelder und Vergabe von Krediten oder finanzielle Absicherungen, wobei reine Wertpapierdepots ohne angeschlossenes Bankkonto noch möglich sind.

Du schreibst, dass meine Aussage, dass die das Gesetz rückwirkend anwenden, verzerrt oder falsch ist und dann schreibst Du weiter, dass dieses Gesetz vollumfänglich am 11. Januar 2027 in Kraft tritt aber der Bestandsschutz bereits am 11. Juli 2026 abgelaufen ist, so daß alle von EU Bürgern nach dem 11. Juli eröffneten Konten bereits unter die neue Regelung fallen und von der Bank geschlossen werden können aber nicht unbedingt müssen.

Also ich verstehe ein rückwirkend angewendetes Gesetz so, dass Vorgänge die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes stattgefunden haben trotzdem von diesem Gesetz betroffen sein können, was eigentlich nicht legal ist und zudem den Begriff Inkrafttreten ad absurdum führt.

Und eines darfst du nie vergessen, die da oben können machen, was sie wollen.

Ich will hier keine Verschwörungstheorien anzetteln, aber auf mich macht das Ganze den Eindruck, als ob es der EU und vor allem Deutschland momentan extrem darauf ankommt sowohl EU Bürger als auch EU Geld in der EU zu halten und dazu ist denen jedes Mittel recht.

Clever gemacht ist es ja: kein EU Bürger kann sich beschweren, dass seine Freiheiten eingeschränkt werden.

Und wie die EU mit ausländischen Banken verfährt und welche Strafmaßnahmen sie denen androht, wenn die sich nicht an EU recht halten, hat uns nichts anzugehen und ist in jedem Fall nicht als Einschränkung von Freiheiten von EU Bürgern zu bewerten.

Das aber im Endeffekt genau das passiert, das ist dann eben mal so.

Und wenn man sich die Entwicklungen der letzten Jahre anschaut sowohl in der EU und in Deutschland aber auch in Thailand, gehen bei mir alle Alarmglocken an und ich werde meine Zukunftspläne sorgfältig überprüfen und falls erforderlich Modifikationen einbauen.

Wir dürfen nicht den Fehler machen, und trotzdem machen ihn alle, wir dürfen uns niemals darauf verlassen, dass alles so bleibt wie es ist. Das klingt zwar völlig logisch aber unbewusst machen wir genau diesen Fehler.

Das fängt schon mit diesen Träumen an, das mal mit 65 möglicherweise auswandert oder alle möglichen Dinge unternimmt und dabei völlig vergisst, dass die Länder, die man möglicherweise in seine Reisepläne eingebaut hat, in 30 oder 20 Jahren, je nachdem wann der Renteneintritt bevorsteht, in der jetzigen Form gar nicht mehr existieren und im besten Fall nur eine andere andere gesetzliche Regelung haben und was noch viel wichtiger ist, und das wird am meisten vergessen, dass man selbst in der jetzigen Form nicht mehr existieren wird.

Es ist leicht mit 25 davon zu träumen mit 65 die Welt zu bereisen, nur fehlt in diesen Träumen leider oft die Realität eines 65 jährigen, weil man sich dabei sein 25 jähriges Ich vorstellt, daß dann irgendwie schon 65 ist.
 

Hibl

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Ich will hier keine Verschwörungstheorien anzetteln, aber auf mich macht das Ganze den Eindruck, als ob es der EU und vor allem Deutschland momentan extrem darauf ankommt sowohl EU Bürger als auch EU Geld in der EU zu halten und dazu ist denen jedes Mittel recht.
Genau so ist es. Ich warte schon auf die Wegzugsbesteuerung für Einzelunternehmer wie mich. Spätestens wenn das kommt brech ich hier vorher alles ab.
 

Dr. Ramin

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Genau so ist es. Ich warte schon auf die Wegzugsbesteuerung für Einzelunternehmer wie mich. Spätestens wenn das kommt brech ich hier vorher alles ab.
Ich kann dich voll verstehen, das Problem ist nur, wie die das handhaben.

Wenn das kommt bin ich hier weg“, funktioniert leider nicht, wie man an dem jetzigen Beispiel genau erkennen kann, denn die machen das nach dem Motto:

Wenn du denkst, dass das bald kommt, dann ist es schon längst da.“

Man muss wirklich überlegen, ob es nicht Sinn macht prophylaktisch und vorausschauend zu handeln.

Natürlich kann keiner wissen was kommt, aber wer jetzt noch nicht die Tendenzen erkannt hat, der wird den Schuss auch nie hören.
 
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Santa

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Ich habe nirgendwo geschrieben, dass die Politiker uns Konten verbieten, und es ging mir auch nicht darum irgendwelche Existenzängste zu schüren,
Das hat die KI Gemini aus Deinem Beitrag herausgelesen und ich ehrlich gesagt auch. Der von Dir zitierte Text ist aber nicht aus meiner Feder.
Außerdem habe ich bis heute keine einzigen Vertreter der großen thailändischen Banken innerhalb der EU, ja selbst noch nicht einmal in Thailand, gesehen, die mit großen Schildern und Lautsprechern durch die Straßen laufen und Werbung für Kontoeröffnungen machen, nach dem Motto
Erstens, ist es kein Gesetz was sich ausschließlich auf Thaibanken beschränkt, daher hilft hier alberne Polemik auch nicht wirklich weiter.
Ich glaube Du bringst hier ein paar Begrifflichkeiten durcheinander, wenn Du schreibst die Banken dürfen Leuten mit EU Wohnsitz lediglich nicht aktiv Bankdienstleistungen anbieten, aber wenn man sich selber auf den Weg macht und in Thailand ein Bankkonto eröffnen möchte, dann hat die Bank ja passiv gehandelt und dann darf die das dann auch.
Hier habe ich mich auf einen Absatz aus dem Text von @Hibl bezogen und diesen Absatz kann man durchaus so interpretieren, wenn man vorurteilsfrei an die Sache herangeht.
Du schreibst, dass meine Aussage, dass die das Gesetz rückwirkend anwenden, verzerrt oder falsch ist und dann schreibst Du weiter, dass dieses Gesetz vollumfänglich am 11. Januar 2027 in Kraft tritt aber der Bestandsschutz bereits am 11. Juli 2026 abgelaufen ist, so daß alle von EU Bürgern nach dem 11. Juli eröffneten Konten bereits unter die neue Regelung fallen und von der Bank geschlossen werden können aber nicht unbedingt müssen.
Nein, nicht ich, sondern die KI hat geschrieben!
Fakt ist: Das deutsche Gesetz tritt am 11. Januar 27 in Kraft. Fakt ist auch, dass die EU eine Übergangsfrist bis zum 11. Juli 26 gegeben hatte. Da war unsere Regierung etwas langsam in der Umsetzung.
Also ich verstehe ein rückwirkend angewendetes Gesetz so, dass Vorgänge die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes stattgefunden haben trotzdem von diesem Gesetz betroffen sein können, was eigentlich nicht legal ist und zudem den Begriff Inkrafttreten ad absurdum führt.
Siehe oben.


Wäre nett, wenn Du wieder zu einer sachlichen Diskussionsweise zurückkehren könntest und nicht immer versuchen würdest, die anderen Diskutanten, die nicht Deiner Meinung sind, ins Lächerliche zu ziehen, denn das macht Dich nicht glaubwürdiger.
 

Santa

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Ich glaube Du bringst hier ein paar Begrifflichkeiten durcheinander,
Du auch und zwar hier
Also ich verstehe ein rückwirkend angewendetes Gesetz so, dass Vorgänge die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes stattgefunden haben trotzdem von diesem Gesetz betroffen sein können, was eigentlich nicht legal ist und zudem den Begriff Inkrafttreten ad absurdum führt.
Ein rückwirkendes Gesetz würde bedeuten: Das Gesetz wird im Januar 2027 beschlossen und sagt: "Wer im August 2026 ein Konto eröffnet hat, hat damals illegal gehandelt und wird bestraft." Das ist in einem Rechtsstaat verboten (Rückwirkungsverbot).

Was hier vorliegt, ist eine Vorauswirkung für die Zukunft. Der Stichtag (Juli 2026) wurde vorab im Gesetzblatt veröffentlicht. Jeder, der danach ein Konto eröffnet, weiß im Voraus, dass dieses Konto ab Januar 2027 unter die neuen Regeln fällt. Das ist keine Rückwirkung, sondern eine normale Übergangsfrist, um "Torschlusspanik-Eröffnungen" zu verhindern.
 

PhatKaphrao76

Location Hat Yai
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27 August 2024
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Kurze Frage (wenn das Gesetz so umgesetzt würde, wie einige befürchten):

Was spricht dagegen, sich in Deutschland abzumelden?

Die deutsche Hausbank macht Probleme? Bank wechseln. Nicht alle Banken verlangen einen Wohnsitz in Deutschland zumal auch bei Wohnungslosigkeit ein theoretischer Anspruch auf ein Girokonto besteht.

Auch Hausbesitzer oder (Noch-)Mieter von deutschen Immobilien müssen nicht gemeldet sein, wenn sie dort nicht wohnen. Es berührt ihre Eigentumsverhältnisse / Mieterrechte bzw. -pflichten nicht.

Versicherungen:
Ja, die bestehen auf Meldeanschriften in D bzw. der EU. Da mir die Versicherungen außerhalb der EU nichts bringen, erkenne ich keinen wirklichen sichtbaren Nachteil. Für Eventualrückkehrer oder Zeiturlauber: Ja, dann geht halt ggf. das Thai-Konto flöten, wenn man an seiner KV o.ä. festhalten will bzw. muss.

Aber sonst?
 
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KWLiebling

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O-Zone in D
Ich werde einfach abwarten was mit meinem Konto passiert, bisher gehe ich mal davon aus, das es bleibt. Das hat mehrere Gründe, es hat bisher gehalten, die Bank verdient Geld damit, da nicht unerhebliche Summen darüber abgewickelt werden und ich mir auch gar nicht so sicher bin, das sich Thailand das von der EU vorschreiben läßt, wer bei ihnen ein Konto führen darf und wer nicht. Sollte ich mit meiner Annahme falsch liegen, werde ich das überleben und jemand anders verdient Geld an mir. Ich sehe das so langsam eher entspannt.
 

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Ja, so hab ich es verstanden. Aber halt nicht für alte Konten die die schon lange haben.
Kann man das so pauschal sagen, dass es auch für Thais gilt, die in der EU leben? Kommt es da nicht eher darauf an, welchen Pass die Person besitzt? Glaube einfach nicht, dass die EU einem Thai-Bürger, der in der EU lebt, es verbieten will und kann, in Thailand ein Konto zu eröffnen, auch nach dem Juli 26.
 

Goldesel

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Kann man das so pauschal sagen, dass es auch für Thais gilt, die in der EU leben? Kommt es da nicht eher darauf an, welchen Pass die Person besitzt? Glaube einfach nicht, dass die EU einem Thai-Bürger, der in der EU lebt, es verbieten will und kann, in Thailand ein Konto zu eröffnen, auch nach dem Juli 26.


Nach meinem Kenntnisstand ist der Wohnsitz ausschlaggebend, wobei man da AFAIK unterscheiden muss zwischen Drittstaatbanken, die aktiv in der EU Geschäfte machen wollen und Drittstaatbanken, die ihre Geschäfte in ihren Ländern betreiben, bei zweiterem kann die EU Regel nicht greifen, einfach weil die EU einer Thai Bank nicht vorschreiben kann was sie in Thailand macht.
 

iq-san

Liebling der Ladies
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5 Mai 2011
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16.232
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Bayern
Kommt es da nicht eher darauf an, welchen Pass die Person besitzt?
Anscheinend kommt es nicht auf den Pass an.


Hier ein Auszug aus einem Artikel zu dieser Thematik von FreedomBankingPlus:

Gilt das für EU-Bürger oder für EU-Ansässige?​

Für EU-Ansässige. Das ist kein sprachlicher Unterschied, sondern der wichtigste Punkt der ganzen Regelung.

Artikel 21c knüpft an den Ort an, an dem der Kunde ansässig ist, nicht an seine Staatsangehörigkeit. Ein Deutscher mit Wohnsitz in Paraguay fällt nicht darunter. Ein Brasilianer mit Wohnsitz in Berlin schon. Die Bank schaut nicht in deinen Pass, sondern auf deine steuerliche Ansässigkeit und deinen Adressnachweis.

Daraus folgt unmittelbar, was die Lösung ist und was nicht. Ein Zweitpass hilft dir hier nicht. Er ändert deine Staatsangehörigkeit, nicht deinen Wohnsitz. Wer eine karibische Staatsbürgerschaft besitzt und weiter in München gemeldet ist, ist für die Bank ein EU-Ansässiger wie jeder andere.

Was hilft, ist der Wohnsitz. Der ist in aller Regel schneller, günstiger und unkomplizierter zu bekommen als ein zweiter Pass.
 

Santa

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   Autor
7 März 2017
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Nach meinem Kenntnisstand ist der Wohnsitz ausschlaggebend,
Hier bin ich anderer Meinung, aber das ist auch okay.
wobei man da AFAIK unterscheiden muss zwischen Drittstaatbanken, die aktiv in der EU Geschäfte machen wollen und Drittstaatbanken, die ihre Geschäfte in ihren Ländern betreiben, bei zweiterem kann die EU Regel nicht greifen, einfach weil die EU einer Thai Bank nicht vorschreiben kann was sie in Thailand macht.
Hier dagegen bin ich voll bei Dir und habe das so auch schon geschrieben, nur mit anderen Worten.
 

Goldesel

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So, extra die Richtlinie nachgelsesen: Die Regelung gilt für Banken aus Drittstaaten, die INNERHALB der EU Kernbankdienstleistungen (EInlagengeschäft, Giro-, Spar- und Festgeldkonten, Kredite und Garnantien) anbieten, meines Erachtens ist das bei einer Bank, die in Thailand Konten für Ausländer anbietet, nicht der Fall.
 

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