Nach deutschem Steuerrecht (
§ 1 Abs. 1 EStG) gilt: Eine natürliche Person ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei spielt weder die Staatsangehörigkeit noch das Alter eine Rolle. Die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass das gesamte weltweite Einkommen der Einkommensteuer in Deutschland unterliegt – das sogenannte Welteinkommensprinzip.
Falls es wirklich nur eine reine Meldeadresse ist ohne jeglichen Zugriff auf die Wohnung, könnte man das beim Finanzamt evtl. durchfechten (vergleiche z.B. Urteil vom 12.06.2024 (Az. 7 K 1568/22)). Aber ich würde hier eher versuchen, mich gar nicht erst angreifbar zu machen. Gibt es spezielle Gründe, warum Du den Wohnsitz in DE nicht aufgibst?