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Steuerfreiheit für Auslandseinkommen ab 2025 – jetzt offiziell im Royal Gazette!

Citolino

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6 Juni 2025
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Ich bekomme meine Betriebsrente vom Daimler auch steuerfrei, da in Deutschland abgemeldet
muss die hier in Thailand versteuert werden.
bestimmte Betriebsrenten, die vor 2005 abgeschlossen wurden (Jahr nicht sicher), sind bei den Beiträgen pauschal versteuert worden und werden daher nicht nachgelagert besteuert. Sind aber auch nicht in Thailand zu versteuern. Ganz genau weiß ich den genauen Sachverhalt nicht. Bitte mal da weiterforschen.
 
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Ding Dong

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zu diesem Social Security Fund gehören auch Renten
es gibt keinen Unterschied zw einem thailändischen Steuerzahler
und einem sogenannten "Steuerausländer"
das Steuerrecht ist für alle gleich.
Der 40/1 klärt die Steuern für bestimmte Einkommen, u.a. auch für Renten
die Ausnahmen folgen anschließend incl. dem 42/25
 

Citolino

Kennt noch nicht jeder
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6 Juni 2025
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weil es sich im Gegensatz zur deutschen Rente um eine thailändische staatliche Leistung handelt, ist diese steuerfrei. Die deutsche Rente ist aber eine ausländische Rente und das DBA gibt Thailand das Recht, diese zu besteuern.
 
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savoy

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Der 40/1 klärt die Steuern für bestimmte Einkommen, u.a. auch für Renten
die Ausnahmen folgen anschließend incl. dem 42/25
Also es steht da drin
  • Section 40: Einkünfte aus Renten sind steuerpflichtig
  • Section 42: Ausnahme: Ausgleichszahlung, die der Steuerzahler gemäß dem Sozialversicherungsgesetz aus der Sozialversicherung erhält.
Es steht da nicht, dass Renten nicht zu besteuern sind, es steht nicht mal das Wort "pension" in der Ausnahme drin, wohl aber als Einkunftsart unter Section 40
Ganz im Gegenteil, Renten aus dem thailändischen Social Security Fund sind imho steuerpflichtig, Ausgleichszahlung wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, … aber nicht.
Das Ganze betrifft aber nur Expaten, die da auch einzahlen, dürften sehr wenige sein.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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aber du hast doch Beamtenpension!? Die ist in Deutschland steuerpflichtig, oder? Je nach Steuerermittlung musst du darauf Steuern zahlen. Wenn die Pension nicht so hoch ist dann nach den Freibeträgen wohl nicht!? Auf deine gesetzliche Rente müsstest du dann hier Steuern zahlen. Seh ich das richtig?
Ich zahle auf beides Steuern in Thailand.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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Nach deutschem Steuerrecht (§ 1 Abs. 1 EStG) gilt: Eine natürliche Person ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei spielt weder die Staatsangehörigkeit noch das Alter eine Rolle. Die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass das gesamte weltweite Einkommen der Einkommensteuer in Deutschland unterliegt – das sogenannte Welteinkommensprinzip.

Falls es wirklich nur eine reine Meldeadresse ist ohne jeglichen Zugriff auf die Wohnung, könnte man das beim Finanzamt evtl. durchfechten (vergleiche z.B. Urteil vom 12.06.2024 (Az. 7 K 1568/22)). Aber ich würde hier eher versuchen, mich gar nicht erst angreifbar zu machen. Gibt es spezielle Gründe, warum Du den Wohnsitz in DE nicht aufgibst?
Ja, die gibt es.

Ich bin noch Eigentümer eines Einfamilienhauses dort.

UND ich habe meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort eben in Thailand, und somit hat Thailand auch das Besteuerungsrecht.

Diese 180 Tage Regelung.
 

Citolino

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6 Juni 2025
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Idealerweise sollte es so sein, das das Thai FA die Überweisung aus der Beamtenpension nicht mehr beachtet, wenn es klar ist, das es eine solche ist! Weil D hat das Besteuerungsrecht wahrgenommen, aber 0 Steuern erhoben. Die sehen aber nur den Eingang der Überweisung.
 

Ding Dong

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Renten aus dem thailändischen Social Security Fund sind imho steuerpflichtig
das ist ja ganz neu - savoy ändert das th. Steuerrecht ;)
fahr' mal in den Isaan und frag' mal eine 60 jährige Oma,
wie viel Steuern sie von ihrer 600 Baht Rente bezahlt
wahrscheinlich wird sie das Wort Steuer gar nicht verstehen
das Gesetz wurde speziell kurz nach Einführung der th. Sozialversicherung
in den 90er Jahren gemacht, um eine Verringerung der Rente durch eine
Steuerzahlung zu verhindern
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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Genau so ist es!

Ich hätte den Nachweis erbringen müssen, das die Pension in Deutschland schon versteuert wurde.

Da dieses aber eben nicht der Fall ist, hatte ich auch keinen Nachweis, und bin somit Steuerpflichtig für alle Beträge (Mit wenigen Ausnahmen) die ich nach Thailand im Jahr 2024 überwiesen habe.

Das waren ca. 980.000.-THB und darauf habe ich dann, nach Abzug aller Freibeträge ( ca. 375.000.-THB) ,ca. 43.000.-THB Einkommenssteuer bezahlt.
 

buba

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Ich bin noch Eigentümer eines Einfamilienhauses dort.
UND ich habe meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort eben in Thailand, und somit hat Thailand auch das Besteuerungsrecht.

Diese 180 Tage Regelung.
Hast Du denn noch Schlüsselgewalt in dem EFH, oder ist es fest vermietet? Damit wärst Du eigentlich weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig in DE.
Bei Boris Becker hatte es sogar gereicht, dass er noch einen Schlüssel von einer Besenkammer (äh Gästezimmer) bei seiner Schwester hatte.

Die 183 Tage Regelung wird in DE erst dann relevant, wenn Du keine Wohnung/Haus/Zimmer mehr in DE hast, wo Du jederzeit drauf zugreifen "könntest".
Korrekt ist, dass Du (wohlmöglich zusätzlich) ab 180 Tagen in TH steuerpflichtig wirst.
 

buba

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7 Oktober 2018
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bestimmte Betriebsrenten, die vor 2005 abgeschlossen wurden (Jahr nicht sicher), sind bei den Beiträgen pauschal versteuert worden und werden daher nicht nachgelagert besteuert. Sind aber auch nicht in Thailand zu versteuern. Ganz genau weiß ich den genauen Sachverhalt nicht. Bitte mal da weiterforschen.
Das ist extrem interessant, diesen Punkt hatte Uwe leider nicht erwähnt. Da muss ich mich mal auf die Suche machen. Aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurde meine Betriebsrente leider nicht pauschal versteuert. Damit dann höchstwahrscheinlich bei der Auszahlung auch weiterhin die Besteuerung in Deutschland. Habe noch 2 Jahre Zeit, um das in Erfahrung zu bringen ....
 
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buddy2020

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Das hat mich noch nie wirklich interessiert.

Ich war seit 37 Jahren nicht mehr in Deutschland, das Haus ist nicht vermietet, darin wohnt meine Ehefrau..

Zugriff hätte ich natürlich jederzeit, müsste nur hinfliegen... ;-)
 

buddy2020

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Genau so ist es. Es gibt da noch einige Freibetraege die das steuerpflichtige Einkommen nicht unerheblich verringern.
Ist aber nachzulesen oder bei den Steuerbeamten zu erfragen.
Die Freibeträge trägt ,wie in meinem Fall, der Steuerbeamte automatisch ein.

bei mir waren es....

190.000.-THB Pauschale da über 65 Jahre alt.
100.000.-THB Pauschale für Jedermann
60.000.-THB Pauschale für Personen mit Einkommen 60 - 120.000-THB
25.000.-THB Krankenversicherung ( Höchster Freibetrag für KV)

komplett also 375.000.-THB
 

Citolino

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6 Juni 2025
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wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, das wir ab dem Steuerjahr 2025 zumindest für 2 oder mehr Jahre auf unser ausländisches Einkommen steuerfrei gestellt werden in Thailand. Wenn ja, glaubt ihr an eine Rückfallklausel, die Deutschland dann anwenden wird und wir daraufhin eine Steuererklärung in Deutschland machen müssen? Harter Tobak? Was ist da dran?