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Thail. Steuernummer bei Wohnortwechsel

Oldie

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25 November 2024
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Ja,bin auch dabei für einen Wohnungswechsel nach Thailand zu planen...viele Banken sehen darin kein Problem und nach Angabe des neues Wohnsitzes sollte das Konto in Deutschland weiter problemlos funktionieren.
Vergiss nicht die thailändische Steuernummer bei der allen Banken in Deutschland, wo du ein Konto/Depot führst, anzugeben. Und vorher mit der Bank kommunizieren, das dieser Vorgang auch 7 Monate dauern kann, weil du die thailändische Steuernummer erst nach 180 Tagen Anwesenheit beantragen kannst.

Wenn du keine Steuernummer angibst, kann die Bank sehr nervös werden, du drohst ihr echt Arbeit zu machen. Am besten ist dann, diesen Kunden zügig los zu werden.
 
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Vergiss nicht die thailändische Steuernummer bei der allen Banken in Deutschland, wo du ein Konto/Depot führst, anzugeben. Und vorher mit der Bank kommunizieren, das dieser Vorgang auch 7 Monate dauern kann, weil du die thailändische Steuernummer erst nach 180 Tagen Anwesenheit beantragen kannst.

Wenn du keine Steuernummer angibst, kann die Bank sehr nervös werden, du drohst ihr echt Arbeit zu machen. Am besten ist dann, diesen Kunden zügig los zu werden.
....und wenn man keine Steuernummer in Thailand benötigt....reicht es nicht der Bank in Deutschland zu melden,dass man in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig ist??? Werde mich auf alle Fälle mit der Bank bzw.Steuerberater in Verbindung setzten...
 

Oldie

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....und wenn man keine Steuernummer in Thailand benötigt....reicht es nicht der Bank in Deutschland zu melden,dass man in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig ist??? Werde mich auf alle Fälle mit der Bank bzw.Steuerberater in Verbindung setzten...
Nein, da kommt das Problem mit der zwangsweisen Konto Schließung. OSZE Richtlinien bezüglich Geldwäsche. Für die Bank ist es einfacher und effektiv billiger, dann auf dich als Kunden zu verzichten.
Steuernummer des Wohnsitz Landes ist Pflicht.

Dann bist du über 65 Jahre alt?
THB 190000 Alterfreibetag
Die ersten THB 150000 sind steuerfrei.

Also nur mit diesen beiden Punkten kannst du dann THB 340000 Einkommen steuerfrei erklären. Es gibt noch weitere Freibeträge, die erklärt dir dein Steuerberater.

Für THB 500.000 Jahreseinkommen zahle ich um THB 7000 Steuer pro Jahr. Alleine schon für die Infrastruktur soll Thailand das haben.
 

savoy

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Dann bist du über 65 Jahre alt?
THB 190000 Alterfreibetag
Die ersten THB 150000 sind steuerfrei.

Also nur mit diesen beiden Punkten kannst du dann THB 340000 Einkommen steuerfrei erklären.
Das sind ca. 9.000 € für Rentner. In D liegt der Steuerfreibetrag aber für alle bei 12.096 €, was man bei uneingeschränkter Steuerpflicht in D (auf Antrag), trotz Wohnsitz im Ausland nutzen kann. Zudem sind Einkünfte aus gesetzlicher Rente in D (noch bis 2058) nicht komplett steuerpflichtig.
 
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Nein, da kommt das Problem mit der zwangsweisen Konto Schließung. OSZE Richtlinien bezüglich Geldwäsche. Für die Bank ist es einfacher und effektiv billiger, dann auf dich als Kunden zu verzichten.
Steuernummer des Wohnsitz Landes ist Pflicht.

Dann bist du über 65 Jahre alt?
THB 190000 Alterfreibetag
Die ersten THB 150000 sind steuerfrei.

Also nur mit diesen beiden Punkten kannst du dann THB 340000 Einkommen steuerfrei erklären. Es gibt noch weitere Freibeträge, die erklärt dir dein Steuerberater.

Für THB 500.000 Jahreseinkommen zahle ich um THB 7000 Steuer pro Jahr. Alleine schon für die Infrastruktur soll Thailand das haben.
Unter 65 Jahren...werde das mit der deutschen Bank besprechen,handhabst jede Bank anscheinend anders.
 

Oldie

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Unter 65 Jahren...werde das mit der deutschen Bank besprechen,handhabst jede Bank anscheinend anders.
Sie brauchen eine Steuernummer. Aber wenn die Gewinne hoch genug waren, hat mache Bank früher das gerne ignoriert.
Letztlich kann es darauf hinauslaufen, daß notfalls deine alte deutsche Steuernummer weiter genutzt wird. Sollte zu Unrecht vom deutschen Fiskus abkassiert worden sein, kein Problem😉

Das BZSt hat dafür ein Erstattungsformular, in Deutsch und als Bonus in Englisch. Unter anderem ist als Anlage die Bescheinigung der Steuerzahlung für die Erträge deines Wohnsitzsteueramtes beizufügen. Also mit Stempel und Unterschrift des zuständigen thailändischen Steueramtes.

In der Konsequenz habe ich mein Depot umgeschichtet, raus aus inländischen Papieren.

Ob die Bank bei Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und Vorlage der Abmeldung darauf besteht.... Früher nicht.
Thailand ist den automatischen Informationsaustausch 2024 beigetreten. Damit haben sich auch einige Vorgaben für die Banken geändert.

Mittlerweile gab es da einige Strafzahlungen. Auch steht Beihilfe im Raum.
Auf lange Sicht wird sich die in Deutschland ansässige Bank an die Vorgaben halten, wenn deine Konten in Deutschland geführt werden. Natürlich kann man die auch verlagern, da gibt es immer noch einige Steueroasen.


Sonst, wenn du mit jemanden verheiratet zusammen lebst...Habe Kapital für die Immigration und lass dich von ihm aushalten.
Nach meinem Verständnis sind Geschenke nicht als Einkommenssteuerpflichtig in der Liste in Thailand aufgeführt. Hohe jährliche Freibeträge beim Ehepartner und wenn mehr, gerade mal 5% Schenkungssteuer vom Schenkenden.

Damit es von Revenue Departement akzeptiert wird, sind einige Punkte exakt zu beachten! Unbedingt mit thailändischen Steueranwalt besprechen! Unter anderem darf das Zielkonto nur auf den Namen des Beschenkten lauten und er muss frei über das Geld verfügen können.

Das Geld wird schon als Geschenk deklariert nach Thailand überwiesen.

Machbar, solange Thailand das nicht eingeführte Einkommen nicht besteuert. Das mag sich in Zukunft ändern.

Du führst etwas Taschengeld für Dich, so THB 200.000, ein und machst somit deine Steuererklärung und hast deine Thai TIN für Deutschland.
 
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Das sind ca. 9.000 € für Rentner. In D liegt der Steuerfreibetrag aber für alle bei 12.096 €, was man bei uneingeschränkter Steuerpflicht in D (auf Antrag), trotz Wohnsitz im Ausland nutzen kann. Zudem sind Einkünfte aus gesetzlicher Rente in D (noch bis 2058) nicht komplett steuerpflichtig.
Ja, stimmt. Aber auch das:

Bei Wohnsitz in Thailand Reduzierung des Steuerfreibetrag auf 50% - Thailand ist ja so billig.
Keine Zusammenveranlagung mehr.
Und plötzlich sieht es anders aus.

Rechne das besser mit einem Fachmann durch, sonst fällst du voll auf die Schnauze.
 

savoy

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Bei Wohnsitz in Thailand Reduzierung des Steuerfreibetrag auf 50% - Thailand ist ja so billig.
Nur bei beschränkter Steuerpflicht. Bei unbeschränkter Steuerpflicht bleibt es bei vollem Grundfreibetrag.
Wenn mind. 90 % der Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind oder die ausländischen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen kann auch mir Wohnsitz in TH die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden. Die Bedingungen müssten die meisten erfüllen, da sie meist keine Einkünfte in TH erzielen.
 
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Sie brauchen eine Steuernummer. Aber wenn die Gewinne hoch genug waren, hat mache Bank früher das gerne ignoriert.
Letztlich kann es darauf hinauslaufen, daß notfalls deine alte deutsche Steuernummer weiter genutzt wird. Sollte zu Unrecht vom deutschen Fiskus abkassiert worden sein, kein Problem😉

Das BZSt hat dafür ein Erstattungsformular, in Deutsch und als Bonus in Englisch. Unter anderem ist als Anlage die Bescheinigung der Steuerzahlung für die Erträge deines Wohnsitzsteueramtes beizufügen. Also mit Stempel und Unterschrift des zuständigen thailändischen Steueramtes.

In der Konsequenz habe ich mein Depot umgeschichtet, raus aus inländischen Papieren.

Ob die Bank bei Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und Vorlage der Abmeldung darauf besteht.... Früher nicht.
Thailand ist den automatischen Informationsaustausch 2024 beigetreten. Damit haben sich auch einige Vorgaben für die Banken geändert.

Mittlerweile gab es da einige Strafzahlungen. Auch steht Beihilfe im Raum.
Auf lange Sicht wird sich die in Deutschland ansässige Bank an die Vorgaben halten, wenn deine Konten in Deutschland geführt werden. Natürlich kann man die auch verlagern, da gibt es immer noch einige Steueroasen.


Sonst, wenn du mit jemanden verheiratet zusammen lebst...Habe Kapital für die Immigration und lass dich von ihm aushalten.
Nach meinem Verständnis sind Geschenke nicht als Einkommenssteuerpflichtig in der Liste in Thailand aufgeführt. Hohe jährliche Freibeträge beim Ehepartner und wenn mehr, gerade mal 5% Schenkungssteuer vom Schenkenden.

Damit es von Revenue Departement akzeptiert wird, sind einige Punkte exakt zu beachten! Unbedingt mit thailändischen Steueranwalt besprechen! Unter anderem darf das Zielkonto nur auf den Namen des Beschenkten lauten und er muss frei über das Geld verfügen können.

Das Geld wird schon als Geschenk deklariert nach Thailand überwiesen.

Machbar, solange Thailand das nicht eingeführte Einkommen nicht besteuert. Das mag sich in Zukunft ändern.

Du führst etwas Taschengeld für Dich, so THB 200.000, ein und machst somit deine Steuererklärung und hast deine Thai TIN für Deutschland.
Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen.
Ich werde mich deswegen demnächst mit der deutschen Bank in Verbindung setzten und dies klären und später auch weitere Infos in Thailand dazu einholen.
Bisher hatte ich nur in Erfahrung gebracht( beim Revenue of Department)das jemand ,der kein eigenes Einkommen hat auch keine Steuernummer beantragen muss.
 

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Nur bei beschränkter Steuerpflicht. Bei unbeschränkter Steuerpflicht bleibt es bei vollem Grundfreibetrag.
Wenn mind. 90 % der Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind oder die ausländischen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen kann auch mir Wohnsitz in TH die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden. Die Bedingungen müssten die meisten erfüllen, da sie meist keine Einkünfte in TH erzielen.
Ich schaue gerne noch mal nach, auch ich weiß nicht alles.

Nur, bei beschränkter Steuerpflicht einen Freibetrag? Das widerspräche dem Konzept, das bei beschränkter Steuerpflicht dein Wohnsitz Steueramt für die Freibeträge zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes zuständig wäre.
Bei beschränkter Steuerpflicht kannst du nur Aufwendungen in Abzug bringen, das ist kein Freibetrag für den Lebensunterhaltes.

Ich kann mich ja irren, aber du solltest sicherheitshalber auch ganz konkret beim Finanzamt auch nach den gültigen Freibeträgen nachfragen. Aus dem Bauchgefühl bist du da auf dem Holzweg.

Und die unbeschränkte Steuerpflicht kann jeder beantragen, der im Ausland lebend mindestens 90% seines Welteinkommen aus Deutschland bezieht. Ist mir bekannt.

Wegen den beiden von dir in Abrede gestellten Bedingungen wollte ich darauf verzichten. Sonst wäre das je nach Wechselkurs legal THB 800.000 bis gute 900.000 steuerfreies Einkommen in Thailand.

Sorry, ich habe gerade auf der Website des Finanzamt Neubrandenburg nachgeschaut.
Vielleicht interpretieren wir diesen Satz unterschiedlich:

"Der Grundfreibetrag ist für die Prüfung der Einkunftsgrenzen zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist. "

Ich entnehme ihm, daß der Grundfreibetrag auf 50% gemäß Länderliste gekürzt wird.
Besser du fragst vorher konkret nach.
 
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