ET ? Ethopian Airlines oder eine Buchungsklasse ?
Du solltest zum Verständnis deiner Frage auf Beitrag #6194 hinweisen, nur mal so als Tipp
ET ? Ethopian Airlines oder eine Buchungsklasse ?
Ich auch nicht![]()
Du solltest zum Verständnis deiner Frage auf Beitrag #6194 hinweisen, nur mal so als Tipp
@Santa Laut Flightradar24 ist der Flug TG922 in Bangkok anstatt geplant 12:40 Uhr erst um 16:24 Uhr gestartet. Die geplante Ankunftszeit in FRA ist 22:09 Uhr! Da wird es dann knapp (oder vermutlich unmöglich), noch vor Eintritt des Startverbotes für Abflug Heute Alles geregelt zu bekommen.Der Flug von Pae wurde gestrichen, angeblich weil der Flug aus Bangkok verspätet ist.
@Santa Laut Flight Radar ist der Flug TG922 in Bangkok anstatt geplant 12:40 Uhr erst um 16:24 Uhr gestartet. Die geplante Ankunftszeit in FRA ist 22:09 Uhr! Da wird es dann knapp (oder vermutlich unmöglich), noch vor Eintritt des Startverbotes für Abflug Heute Alles geregelt zu bekommen.
Vorausgesetzt die Verspätung resultiert nicht auf aussergewöhnliche Umstände (schlechte Wetterbedingungen, Vogelschlag, technische Ausfälle trotz ausreichender Wartung, Terrorgefahr, medizinische Zwischenfälle, Streiks usw.), denn dann trifft die Fluggesellschaft keine Schuld – und man hat keinen Anspruch auf Entschädigung.Daher darf sich Santas Pae über 600 EUR Entschädigung gem. EU261 freuen.
Was meines Erachtens wenig bringt, denn dann müsste sie einen geeigneten Rückflug (Oneway) nach Bangkok Neu kaufen und ob das günstiger so kurzfristig möglich ist?Außerdem hätte sie das Recht vom Vertrag zurückzutreten und dies bei voller Erstattung des Flugpreises unabhängig von den Bedingungen der gewählten Buchungsklasse.
Danke für die InformationLaut Flightradar24 ist der Flug TG922 in Bangkok anstatt geplant 12:40 Uhr erst um 16:24 Uhr gestartet. Die geplante Ankunftszeit in FRA ist 22:09 Uhr! Da wird es dann knapp (oder vermutlich unmöglich), noch vor Eintritt des Startverbotes für Abflug Heute Alles geregelt zu bekommen.
Ich habe den Flug ja über Booking.com gebucht und der erste Flug war der aus BKK nach FRA.Daher darf sich Santas Pae über 600 EUR Entschädigung gem. EU261 freuen.
Ja. Maßgeblich ist das der Flug (hier: das Flugsegment) in einem EU-Land beginnt und/oder mit einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.Danke für die Information
Ich habe den Flug ja über Booking.com gebucht und der erste Flug war der aus BKK nach FRA.
Steht einem dann auch die Entschädigung zu?
Es geht ja um die Verspätung des Abflugs von FRA, ist es da entscheidend, weshalb der Flug von BKK zu spät in FRA ankommt.Vorausgesetzt die Verspätung resultiert nicht auf aussergewöhnliche Umstände (schlechte Wetterbedingungen, Vogelschlag, technische Ausfälle trotz ausreichender Wartung, Terrorgefahr, medizinische Zwischenfälle, Streiks usw.), denn dann trifft die Fluggesellschaft keine Schuld – und man hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261 2004 gilt auch bei Abflügen innerhalb der EU wenn der Flug von einer Nicht-EU Airline durchgeführt wird, unabhängig wo gebucht!Steht einem dann auch die Entschädigung zu?
Es geht am Ende um die Verspätung bei der Ankunft ihres Fluges in Bangkok und um die Gründe, die dazu geführt haben werden.Es geht ja um die Verspätung des Abflugs von FRA, ist es da entscheidend, weshalb der Flug von BKK zu spät in FRA ankommt.
Ich werde es eh an einen Rechtsverdreher im Netz abgeben, da wird sich dann zeigen, was geht und was nicht.Es geht am Ende um die Verspätung bei der Ankunft ihres Fluges in Bangkok und um die Gründe, die dazu geführt haben werden.
Wie hast du die Frage beantwortet?Der Service war ok. Es wurde nur einmal nachgefragt ob noch Champagner gewünscht ist.




