Das ist durchaus möglich. Wie ich schon schrieb, ist es schon 26 Jahre her und meine Erinnerung daran und an die Ehe, eher schlecht.Diese Ledigkeitsbescheinigung müsste aber gleich als 2. Punkt nach der Geburtsurkunde in der Liste vom Standesamt aufgeführt sein.
Welche Dinge damals noch nachgefordert wurden, obwohl man diese auch beim ersten Besuch hätte ankreuzen können, weiß ich im Detail auch nicht mehr.
Da ich aber Live dabei war, kannst Du mir den von mir geschilderten Vorgang ruhig glauben.













