@Alwaro
1. hat das überhaupt nichts mit dem Wohnsitzbegriff, um den es hier die ganze Zeit geht, zutun.
2. heißt es „beschränkt steuerpflichtig“
3. bezieht sich die beschränkte Steuerpflicht z.B. auf Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung deutscher Immobilien bei gleichzeitigem Wohnsitz im Ausland.
Wenn er seine Wohnung zur Selbstnutzung behält, begründet er einen Wohnsitz und ist entsprechend unbeschränkt steuerpflichtig.
1. hat das überhaupt nichts mit dem Wohnsitzbegriff, um den es hier die ganze Zeit geht, zutun.
2. heißt es „beschränkt steuerpflichtig“
3. bezieht sich die beschränkte Steuerpflicht z.B. auf Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung deutscher Immobilien bei gleichzeitigem Wohnsitz im Ausland.
Wenn er seine Wohnung zur Selbstnutzung behält, begründet er einen Wohnsitz und ist entsprechend unbeschränkt steuerpflichtig.













