"Fahren Sie ohne gültige Fahrerlaubnis oder mit einer am Reiseort nicht anerkannten Fahrerlaubnis, hat dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz verschiedener Reiseversicherungen, der je nach Beurteilung der Frage nach grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Schadenabteilung des Versicherers ganz oder teilweise entfällt."Bezüglich Reisekrankenversicherung und ohne Führerschein fahren oder ohne Helm. Das sind Tatbestände der groben Fahrlässigkeit und KEIN Vorsatz.
Reiseversicherungsschutz bei Fahren ohne Führerschein
Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung und Unfallversicherung bei Fahren ohne Führerschein oder ohne gültige Fahrerlaubnis. ➤ Hier informieren!
Ich denke mal, dass man die Frage nicht pauschal beantworten kann.












Max für PM, ich probiere das mal .

