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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

buddy2020

Kein anderes Hobby?
   Autor
18 April 2020
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1.915
Wenn ein Steuerpflichtiger mehr als einen Wohnsitz hat, wird er dort besteuert, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat.

Also mehr als die 180 Tage Anwesenheit, bestimmen den Lebensmittelpunkt und damit die Besteuerung!

Ich bin in Deutschland immer noch gemeldet, weil ich dort ein Haus besitze und auch noch mein Bankkonto.

Trotzdem werde ich wahrscheinlich mit meiner Rente in Thailand steuerpflichtig sein. Ist denn eben so !

Mit meiner Pension,sollte ich weiter in Deutschland steuerpflichtig sein, weil die Besteuerung von Pensionen nur dem Staat obliegt, der sie leistet..Sehn wir mal ;-)
 

HamburgerJung

Kein anderes Hobby?
    Aktiv
11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
Wenn ein Steuerpflichtiger mehr als einen Wohnsitz hat, wird er dort besteuert, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat.

Also mehr als die 180 Tage Anwesenheit, bestimmen den Lebensmittelpunkt und damit die Besteuerung!

Ich bin in Deutschland immer noch gemeldet, weil ich dort ein Haus besitze und auch noch mein Bankkonto.

Trotzdem werde ich wahrscheinlich mit meiner Rente in Thailand steuerpflichtig sein. Ist denn eben so !

Mit meiner Pension,sollte ich weiter in Deutschland steuerpflichtig sein, weil die Besteuerung von Pensionen nur dem Staat obliegt, der sie leistet..Sehn wir mal ;-)

Schreib mal, ist das Haus vermietet oder steht es für dich allzeit bereit ?
 

Otto Normalverbraucher

Schreibwütig
    Aktiv
3 April 2023
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Schreib mal, ist das Haus vermietet oder steht es für dich allzeit bereit ?


Es reicht sogar ein Zimmer, zu dem man den Schlüssel hat. Eine meiner Ex ist Deutsche, lebt aber in AT, Anfrage ans zuständige deutsche Finanzamt wie es aussieht wenn sie im Haus ihres Vaters ein Zimmer zur uneingeschränkten Nutzung hat und selbstverständlich Schlüssel zum Haus. Auskunft: Uneingeschränkte Steuerpflicht in DE!
 

buddy2020

Kein anderes Hobby?
   Autor
18 April 2020
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Schreib mal, ist das Haus vermietet oder steht es für dich allzeit bereit ?
Es ist nicht vermietet,da wohnt meine Frau drin.

Also ich kann jederzeit wieder dort einziehen,deswegen zahle ich ja auch schon seit 35 Jahren die kleine Anwartschaft bei meiner privaten Krankenversicherung in Deutschland.

Man weiß eben nie was ,wann,wie kommen kann! Quasi mein Joker!
 

HamburgerJung

Kein anderes Hobby?
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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
Es ist nicht vermietet,da wohnt meine Frau drin.

Also ich kann jederzeit wieder dort einziehen,deswegen zahle ich ja auch schon seit 35 Jahren die kleine Anwartschaft bei meiner privaten Krankenversicherung in Deutschland.

Man weiß eben nie was ,wann,wie kommen kann! Quasi mein Joker!


wenn es nachweislich auch dein Haus ist, bin ich der Meinung, dass du keine Steuern in Thailand zahlen wirst. Selbst, wenn du 400 Tage im Jahr in Thailand bist.

Ich habe es ja so ähnlich...Eigentumswohnung.....nicht vermietet, auch nicht abgemeldet in DE. Laut Finanzamt bin ich somit in DE Steuerpflichtig und die Aufenthaltsdauer in TH spielt keine Rolle
 
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Thai Mike

Kennt noch nicht jeder
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9 Juli 2023
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Ich habe noch meine Firma mit Angestellten in Deutschland. Zahle natürlich auch in Deutschland meine Steuern. Lebe aber dauerhaft in Thailand. Bin ich dann komplett steuerpflichtig in Deutschland und raus aus der Steuergeschichte in Thailand ???
 

anderl1962

Hat nix anderes zu tun
    Aktiv
21 August 2019
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Wenn Du ne Firma in D hast dann haste sicher nen Steuerberater. Frag den mal, sollte der auch (bald) wissen, smile.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
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64
Bang Saray
Durch den Aufenthalt mehr als 180 Tage ergibt sich eine Steuerpflicht in Thailand. Gelder die in diesem Steuerjahr nach Thailand eingefuehrt wurden unterliegen dem thail. Steuerrecht. Ausnahmen dazu ergeben sich durch das entsprechende DBA mit dem Land in dem ebenfalls eine Steuerpflicht besteht und dort bereits Steuer entrichtet wurde. Dies werde ich aber dem thail. Finanzamt nachweisen muessen.
Es wird darauf hinauslaufen, dass wir in Zukunft in Thailand eine Steuererklaerung abgeben muessen, die dann unter Umstaenden ergibt, dass eben keine Steuer zu entrichten ist, weil die Gelder bereits in D A CH versteuert wurden - falls es nicht noch im Laufe des Jahres entsprechende Ausfuehrungsvorschriften gibt, die hier eventuell noch Aenderungen bringen koennen.

Das heisst aber auch mitunter erhebliche Kosten die durch einen Steuerberater, durch Uebersetzungen usw. entstehen - letztendlich fuer nichts und das dann Jahr fuer Jahr.

Fuer meinen speziellen Fall : pensionierter Beamter aus BW, Artikel 18 (2) des DBA weist die Besteuerung D zu und stellt diese Pension von einer Besteuerung in TH frei. Meine Geldeingaenge auf meinem thail. Konto sind nur Gelder aus dieser Pension (kann durch Kontoauszuege meiner Sparkasse in D nachgewiesen werden, da dort keine weiteren Geldeingaenge). Ausserdem sind die monatlichen Ueberweisungen deutlich niedriger als die eigentliche Pension, da noch Unterhaltszahlungen in D. Dies ist aber fuer Thailand nicht ersichtlich und somit sind alle Geldeinganege aus dem Ausland auf meinem thail. Konto ein zu versteuerndes Einkommen in Thailand. Uber die Steuererklaerung (Dokumente alle in deutsch, wodurch dann Uebersetzungen notwendig werden) muss ich dann nachweisen, dass meine Pension und die daraus ueberwiesene Gelder dem Artikel 18 (2) DBA unterliegen und in Thailand von der Steuer befreit sind.

Das sind meine Gedanken zu diesem Thema - ich bin kein Steuerfachmann oder Experte und alles derzeit noch unter Vorbehalt - die Hoffnung das es nicht so kommen wird stirbt zuletzt.
 
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HamburgerJung

Kein anderes Hobby?
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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
Durch den Aufenthalt mehr als 180 Tage ergibt sich eine Steuerpflicht in Thailand. Gelder die in diesem Steuerjahr nach Thailand eingefuehrt wurden unterliegen dem thail. Steuerrecht. Ausnahmen dazu ergeben sich durch das entsprechende DBA mit dem Land in dem ebenfalls eine Steuerpflicht besteht und dort bereits Steuer entrichtet wurde. Dies werde ich aber dem thail. Finanzamt nachweisen muessen.
Es wird darauf hinauslaufen, dass wir in Zukunft in Thailand eine Steuererklaerung abgeben muessen, die dann unter Umstaenden ergibt, dass eben keine Steuer zu entrichten ist, weil die Gelder bereits in D A CH versteuert wurden - falls es nicht noch im Laufe des Jahres entsprechende Ausfuehrungsvorschriften gibt, die hier eventuell noch Aenderungen bringen koennen.

Das heisst aber auch mitunter erhebliche Kosten die durch einen Steuerberater, durch Uebersetzungen usw. entstehen - letztendlich fuer nichts und das dann Jahr fuer Jahr.

Fuer meinen speziellen Fall : pensionierter Beamter aus BW, Artikel 18 (2) des DBA weist die Besteuerung D zu und stellt diese Pension von einer Besteuerung in TH frei. Meine Geldeingaenge auf meinem thail. Konto sind nur Gelder aus dieser Pension (kann durch Kontoauszuege meiner Sparkasse in D nachgewiesen werden, da dort keine weiteren Geldeingaenge). Ausserdem sind die monatlichen Ueberweisungen deutlich niedriger als die eigentliche Pension, da noch Unterhaltszahlungen in D. Dies ist aber fuer Thailand nicht ersichtlich und somit sind alle Geldeinganege aus dem Ausland auf meinem thail. Konto ein zu versteuerndes Einkommen in Thailand. Uber die Steuererklaerung (Dokumente alle in deutsch, wodurch dann Uebersetzungen notwendig werden) muss ich dann nachweisen, dass meine Pension und die daraus ueberwiesene Gelder dem Artikel 18 (2) DBA unterliegen und in Thailand von der Steuer befreit sind.

Das sind meine Gedanken zu diesem Thema - ich bin kein Steuerfachmann oder Experte und alles derzeit noch unter Vorbehalt - die Hoffnung das es nicht so kommen wird stirbt zuletzt.


ich halte es da ein wenig kürzer....ich denke, wir interessieren die gar nicht.

Wir werden unsere dt. Steuernummer angeben müssen und das wars....die die keine Steuernummer haben, weder dt. noch sonst was...die müssen dann - wie auch immer das gehen soll mit Vermögen vor 2024 und danach - Gelder die nach TH fliessen versteuern...
 
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DeralteFritz

Schreibwütig
   Autor
10 September 2022
928
5.720
1.645
Durch den Aufenthalt mehr als 180 Tage ergibt sich eine Steuerpflicht in Thailand. Gelder die in diesem Steuerjahr nach Thailand eingefuehrt wurden unterliegen dem thail. Steuerrecht. Ausnahmen dazu ergeben sich durch das entsprechende DBA mit dem Land in dem ebenfalls eine Steuerpflicht besteht und dort bereits Steuer entrichtet wurde. Dies werde ich aber dem thail. Finanzamt nachweisen muessen.
Es wird darauf hinauslaufen, dass wir in Zukunft in Thailand eine Steuererklaerung abgeben muessen, die dann unter Umstaenden ergibt, dass eben keine Steuer zu entrichten ist, weil die Gelder bereits in D A CH versteuert wurden - falls es nicht noch im Laufe des Jahres entsprechende Ausfuehrungsvorschriften gibt, die hier eventuell noch Aenderungen bringen koennen.

Das heisst aber auch mitunter erhebliche Kosten die durch einen Steuerberater, durch Uebersetzungen usw. entstehen - letztendlich fuer nichts und das dann Jahr fuer Jahr.

Fuer meinen speziellen Fall : pensionierter Beamter aus BW, Artikel 18 (2) des DBA weist die Besteuerung D zu und stellt diese Pension von einer Besteuerung in TH frei. Meine Geldeingaenge auf meinem thail. Konto sind nur Gelder aus dieser Pension (kann durch Kontoauszuege meiner Sparkasse in D nachgewiesen werden, da dort keine weiteren Geldeingaenge). Ausserdem sind die monatlichen Ueberweisungen deutlich niedriger als die eigentliche Pension, da noch Unterhaltszahlungen in D. Dies ist aber fuer Thailand nicht ersichtlich und somit sind alle Geldeinganege aus dem Ausland auf meinem thail. Konto ein zu versteuerndes Einkommen in Thailand. Uber die Steuererklaerung (Dokumente alle in deutsch, wodurch dann Uebersetzungen notwendig werden) muss ich dann nachweisen, dass meine Pension und die daraus ueberwiesene Gelder dem Artikel 18 (2) DBA unterliegen und in Thailand von der Steuer befreit sind.

Das sind meine Gedanken zu diesem Thema - ich bin kein Steuerfachmann oder Experte und alles derzeit noch unter Vorbehalt - die Hoffnung das es nicht so kommen wird stirbt zuletzt.
damit bist du fein raus. Bleiben nur die Kosten der Steuererklärung, außer du kannst sie selber machen.
 
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DeralteFritz

Schreibwütig
   Autor
10 September 2022
928
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Ich habe noch meine Firma mit Angestellten in Deutschland. Zahle natürlich auch in Deutschland meine Steuern. Lebe aber dauerhaft in Thailand. Bin ich dann komplett steuerpflichtig in Deutschland und raus aus der Steuergeschichte in Thailand ???
kommt auf die Art des Unternehmens an.
 

colaplusrum

Schreibwütig
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4 November 2023
510
1.481
1.193

buddy2020

Kein anderes Hobby?
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18 April 2020
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wenn es nachweislich auch dein Haus ist, bin ich der Meinung, dass du keine Steuern in Thailand zahlen wirst. Selbst, wenn du 400 Tage im Jahr in Thailand bist.

Ich habe es ja so ähnlich...Eigentumswohnung.....nicht vermietet, auch nicht abgemeldet in DE. Laut Finanzamt bin ich somit in DE Steuerpflichtig und die Aufenthaltsdauer in TH spielt keine Rolle
Ausschließlich die 180 Tage in Thailand sind maßgeblich für die Einkommessteuer!

Egal wa man in der BRD noch alles hat!

Es gilt eben immer der "Lebensmittelpunkt" und nicht irgend eine Immobilie, oder Firma in Deutschland!
 

korat

Schreibwütig
    Aktiv
13 Juni 2011
907
2.578
1.343
Das heisst aber auch mitunter erhebliche Kosten die durch einen Steuerberater, durch Uebersetzungen usw. entstehen - letztendlich fuer nichts und das dann Jahr fuer Jahr.
Eine Steuererklärung musst nur abgeben werden, wenn man
A.) Tax residence Status hat
und
B.) im Steuerjahr steuerpflichtige Erträge ,größer als 120.000 bzw. 220.000 THB, nach Thailand überwiesen werden.

(Oder steuerpfl. Einkünfte in Thailand hat) .

Da deine Pension in Thailand nicht steuerpflichtig ist trifft für dich Punkt B.) nicht zu.
Ergo musst Du auch keine Steuererklärung abgeben.

Zur eigenen Sicherheit kannst du das ( wenn du dich dadurch besser fühlst ) 1x mit dem Department of Revenue besprechen und dann sollte die Sache für dich erledigt sein.
 

robbbbor

Lady Drink King
   Autor
2 März 2019
2.114
13.909
3.115
Ausschließlich die 180 Tage in Thailand sind maßgeblich für die Einkommessteuer!

Egal wa man in der BRD noch alles hat!

Es gilt eben immer der "Lebensmittelpunkt" und nicht irgend eine Immobilie, oder Firma in Deutschland!
So ein Quatsch.

Ich hab schon zu Beginn der Diskussion einen Auszug aus meiner Steuererklärung gepostet, indem mir das Finanzamt in DE wie bei @HamburgerJung die unbeschränkte Steuerpflicht bestätigt hat, obwohl ich >180 Tage in Thailand verbringe bzw. verbracht habe.
Ausschlaggebend dafür war der Wohnsitz in Deutschland.

"Danach hat ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz im Inland, wenn er dort eine Wohnung u. U. innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Ein inländischer Wohnsitz führt zur unbeschränkten Steuerpflicht, selbst wenn der Arbeitnehmer eine weitere Wohnung im Ausland hat und sich dort sein Lebensmittelpunkt befindet."

"Nicht erforderlich ist, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhält. Auch unregelmäßige Aufenthalte können zum "Innehaben einer Wohnung" und damit zur Aufrechterhaltung eines inländischen Wohnsitzes führen, auch wenn es sich hierbei nicht um den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen handelt."

 

buddy2020

Kein anderes Hobby?
   Autor
18 April 2020
1.651
6.180
1.915
So ein Quatsch.

Ich hab schon zu Beginn der Diskussion einen Auszug aus meiner Steuererklärung gepostet, indem mir das Finanzamt in DE wie bei @HamburgerJung die unbeschränkte Steuerpflicht bestätigt hat, obwohl ich >180 Tage in Thailand verbringe bzw. verbracht habe.
Ausschlaggebend dafür war der Wohnsitz in Deutschland.

"Danach hat ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz im Inland, wenn er dort eine Wohnung u. U. innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Ein inländischer Wohnsitz führt zur unbeschränkten Steuerpflicht, selbst wenn der Arbeitnehmer eine weitere Wohnung im Ausland hat und sich dort sein Lebensmittelpunkt befindet."

"Nicht erforderlich ist, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhält. Auch unregelmäßige Aufenthalte können zum "Innehaben einer Wohnung" und damit zur Aufrechterhaltung eines inländischen Wohnsitzes führen, auch wenn es sich hierbei nicht um den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen handelt."

OK, wir werden sehen.....

Thailand hat das Besteuerungsrecht, gemäß Ihrer Auslegung,und zwar wegen dem "Lebensmittelpunkt" bei 180 Tagen Aufenthalt im Land!

Also,wie ich immer sage: Abwarten...und etwas kühles trinken

Fragen, nix als Fragen......

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist gemäß § 1 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG), wer einen inländischen Wohnsitz im Sinne des § 8 Abgabenordnung (AO) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gemäß § 9 AO (183-Tage-Regelung) hat.

Was bedeutet gewöhnlicher Aufenthalt im Steuerrecht? Der gewöhnliche Aufenthalt ist in § 9 Satz 1 AO wie folgt definiert: „Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.