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Wohnung (zur Vermietung) als Kapitalanlage im LoS.

Heinrich123

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31 Januar 2023
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Mir schwirrt da was durch den Kopf....
Wenn ich im LoS eine 2. Whg kaufe, um sie zu vermieten (die andere Whg ist zur reinen Selbstnutzung), muss dies sicher auf irgendeinem Amt gemeldet werden.
Wie hoch sind dann die Steuern, auf die Miete?
Kann man da auch etwas vom Kaufpreis absetzen?
Mein Ziel ist nicht komplett im LoS zu wohnen, aber mind. 6 - 7 Monate jährlich.

Hat da schon jemand Erfahrungen mit?
Vorab, Danke!
 
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CampariO

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19 Januar 2012
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Mir schwirrt da was durch den Kopf....
Wenn ich im LoS eine 2. Whg kaufe, um sie zu vermieten (die andere Whg ist zur reinen Selbstnutzung), muss dies sicher auf irgendeinem Amt gemeldet werden.
Wie hoch sind dann die Steuern, auf die Miete?
Kann man da auch etwas vom Kaufpreis absetzen?
Mein Ziel ist nicht komplett im LoS zu wohnen, aber mind. 6 - 7 Monate jährlich.

Hat da schon jemand Erfahrungen mit?
Vorab, Danke!
Die Steuer entspricht der generellen Einkommensteuer in Thailand. Wie hoch die ist, wurde in den anderen Freds mehrfach erläutert und ist im Internet auch erklärt. Absetzten kann man entweder eine Pauschale von 30% oder man sammelt alle entstandenen Kosten und setzt diese ab. Beides zusammen geht nicht.
"'Thailand allows a 30% standard deduction on remitted rental income, recognising general expenses associated with property management. Common fees, commission and other expenses can be substracted if more than 30%."

Die verbleibende Summe muß versteuert werden, auch wenn man auf Grund kurze Anwesenheit nicht in TH steuerpflichtig ist.

Ist man steuerpflichtig, kann man anschliessend nach den 30% bei seiner Steuererklärung in TH andere Posten absetzen, wie:
-Retirement or Expenses deductions
-Personal deduction
-Health and Medical Deductions
-Personal and Family Allowances
 

CampariO

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Ein paar links zu dem Thema:
 

Heinrich123

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31 Januar 2023
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Danke @CampariO für die Tips. Mein Englisch ist da leider nicht gut genug für, um mich damit Auseinander zu setzen. Holliday English halt nur.
Vll hat ja noch Jemand Tips aus erster Hand, weil sie zB selber eine Imo vermieten!?
 
@Heinrich123 ,



Wir hatten 2 Condos, eins davon war zu vermieten.. beide um die 36 qm.

Es ist unheimlich schwierig einen „guten“ Mieter zu finden, Langzeit sowieso.

Neben der Größe und Ausstattung ist eben die Lage mit entscheidend und natürlich der Mietpreis. Du hast eine Menge Mitbewerber in Pattaya, ein schwieriger Markt.

Für einen Makler, der sich um Vermietung, Reparaturen etc. kümmert zahlt du bei Langzeitmietverträgen 1 Monatsmiete, bei kurzen Vermietungen ca. 10%.
Zusätzlich sind noch Maintenance sowie Internet/TV zu zahlen, eine Hausratversicherung kann ich nur empfehlen!


Überlege es dir gut, so mein Rat, ob die Investition in ein Condo zur Vermietung hier sinnvoll ist. :hmm

Über welche Höhe/max Kaufpreis sprechen wir eigentlich?
Willst du in deinem Namen kaufen?
 

Heinrich123

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31 Januar 2023
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Danke fürs Feedback.
Ein kleines Apartment, evt in meiner Gegend. Sehr überschaubares Investment.
Ich denke mit Mietern ist es wie in Dschland auch. Man kann Glück haben, oder auch nicht.
Allerdings sind die Positionen (Mieter/ Vermieter)in Thailand anders verteilt, als in Dschland.
Ich denke die Lage ist da sehr wichtig. Damit kann sich die Anzahl der Potenziellen Mietern stark erhöhen.

Aber wenn man es "Offiziel" macht und gleich 30% abdrücken muss (nur Steuer), ist das happig...
 

inPension

Nie mehr Urlaub, aber immer Frei!
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Aber wenn man es "Offiziel" macht und gleich 30% abdrücken muss (nur Steuer), ist das happig...
Da hast du wohl etwas falsch verstanden. Du musst nicht generell 30% Steuer abdrücken, der Steuersatz richtet sich nach den Gesamteinkünften. Der Steuersatz von 30% wird bei Einkünften zw. 2 und 4 Millionen THB im Jahr erreicht. Für Einkünfte darunter ist der Satz jeweils niedriger.
Du kannst 30% von deinen Vermietungs-Einkünften pauschal ohne Belege (oder höher, wenn nachweisbar) als eine Art Sonderausgaben geltend machen, was deine Steuerlast wieder reduziert.
Vielleicht solltest du dir die Links (am Besten mit einem Übersetzer) nochmals in Ruhe anschauen und es nicht "Offiziell" zu machen, kann ich dir nicht empfehlen.
 
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Heinrich123

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31 Januar 2023
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Whoww, 2 - 4 Millionen! Da werde ich (leider) nie mit den Einnahmen hin kommen.
Nein, inoffiziell werde ich so was nicht machen.
Aber es gibt ja schon ein paar Infos, die man als Starthilfe nehmen kann.
Danke, schon x!
 

CampariO

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Wie im langen Fred über die Besteuerung erwähnt, sind die ersten 150.000,- steuerfrei. Auch gibt es 60.000,- als persönliche Abzüge. Weitere Abzüge sind anhängig vom Alter des Besitzers, Familienstatus etc.
Es sind also 210.000,- THB steuerfrei. Darüber hinaus beginnt der Steuerabzug bei 5% und geht progressiv nach oben.
Wenn du also Mieteinnahmen von 17500,- im Monat hast, zahlst du keine Steuern und wenn es etwas mehr wird, ist die Steuer erstmal gering.

Dies gilt allerdings nur für Residents!
Für Nichtansässige, die in Thailand Mieteinnahmen erzielen, gilt ein pauschaler Quellensteuersatz von 15 % auf die Bruttomieteinnahmen. Das bedeutet, dass Nichtansässige nicht von der progressiven Steuerstruktur profitieren, sondern einer einfachen Steuerpflicht unterliegen.

Zu den Mietern:
Seit Covid hat meine Frau ein paar Condos gekauft und wir haben immer versucht, Langzeitmieter zu bekommen. Wir vermieten normalerweise nicht unter 6 Monaten. Wir haben inzwischen 13 Mieter in den Condos gehabt, die meisten blieben ein Jahr. 2 Mieter wollten früher aus dem Vertrag: einer hatte finanzielle Probleme, der andere hatte sich von seiner Freundin getrennt und wollte dann nicht mehr in dem Condo wohnen.
3 der Mieter haben nach einem Jahr gewechselt, weil sie etwas größeres gesucht haben. Studios werden wegen der niedrigen Miete zunächst bevorzugt, wenn dann aber eine weitere Person hinzukommt, werden sie schnell zu eng.

Nicht nur Lage, sondern auch Ausstattung und Zustand der Immobilie sind von Bedeutung. Condos mit alten, abgeschrammten Möbel sind schwer vermietbar, selbst wenn die Mietpreis wesentlich geringer ist.
Mieter zu finden ist einfach, wenn der Preis günstig ist. Um gute Mieter zu finden braucht man etwas Menschenkenntnis und sollte gewisse Nationalitäten ausschließen, die bekannt sind, Lärm zu machen, keine Umgangsformen besitzen oder stark riechendes Essen kochen.

Mit den 13 Mietern haben wir eigentlich keine größeren Probleme gehabt. 2 waren etwas nervig, da sie andauernd irgendwelche Probleme hatten, um die sich jeder andere selber gekümmert hat. Zum Glück blieben diese nicht lange. Wenn man über einen Makler vermietet, dann darf der sich generell mit denen rumärgern. Allerdings sollte man dann auch einen richtigen Makler nehmen, und nicht diese Kommissionsjäger auf Facebook, die einen Mieter anbringen und nach erhalt der Kommission sich nicht mehr um den Mieter kümmern.

Zu den Mieteinnahmen: nur eines der Condos war für ein paar Monate nicht vermietet. Wir haben eine sehr gute Auslastung.
Da die Condos auf Thai Name gekauft wurden, waren sie im Durchschnitt etwas günstiger und erzielen somit eine höhere Rendite. Auch haben wir auf Schnäppchen geachtet und bevorzugt Leerstand gekauft und komplett neu renoviert und eingerichtet. Informationen welche Lage gut vermietbar ist, bekommt man von guten Maklern. Wir bevorzugen etwas ältere Gebäude an der Baht-Bus Linie und/oder nahe am Meer mit etwas Aussicht (muss nicht nur Meerblick sein, da diese Immobilien eher überteuert sind). View Talay 5 zum Beispiel hat diese Voraussetzungen.
 
@Heinrich123 ,

„Nein, inoffiziell werde ich so was nicht machen.“

wenn du das Condo in deinem Namen kaufst, kann es als Vermieter zu rechtlichen Problemen mit Papa Staat kommen…

@CampariO und ich kauften die Condos in Mausis (Thai) Namen… das vereinfacht evtl. Steuerangelegenheiten.
 
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CampariO

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Es sind also 210.000,- THB steuerfrei. Darüber hinaus beginnt der Steuerabzug bei 5% und geht progressiv nach oben.
Wenn du also Mieteinnahmen von 17500,- im Monat hast, zahlst du keine Steuern und wenn es etwas mehr wird, ist die Steuer erstmal gering.
Korrektur: Mit den 30% Abzug für Mietpauschale sind es 300000 THB/Jahr Bruttomieteinnahmen oder 25000 THB/Monat die steuerfrei sind.
 
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@CampariO , vielen Dank für deine ausführliche Schilderung.
Die Kriterien der "guten Lage" sind exakt auch meine.
Meinen Status "Nichtansässige" in "Resident" zu ändern, wegen 15% halte ich dann (erstx) für etwas viel Arbeit.

Aber schlechter wäre das von @thomas.txl beschriebene Szenario. Hast Du da auch einen Link zu, oder mehr Informationen?

Danke
 

CampariO

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@CampariO , vielen Dank für deine ausführliche Schilderung.
Die Kriterien der "guten Lage" sind exakt auch meine.
Meinen Status "Nichtansässige" in "Resident" zu ändern, wegen 15% halte ich dann (erstx) für etwas viel Arbeit.

Aber schlechter wäre das von @thomas.txl beschriebene Szenario. Hast Du da auch einen Link zu, oder mehr Informationen?

Danke
Ich denke mit Resident ist Tax resident gemeint, also wer 180 Tage oder länger in TH im Jahr ist. Das hat nichts mit Permanent residency zu tun.

Da die Condos über meine Frau laufen, habe ich mich nicht viel mit dem Thema das dich betrifft beschäftigt. Was @thomas.txl genau meint, weiss ich nicht, vermutlich meint er Probleme wegen Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, wenn man Condos vermietet. Hat man nur 1 Condo, ist das eigentlich kein Thema, sollte man ein weiteres besitzen und das vermieten, kann dies als Geschäftstätigkeit ausgelegt werden.

Fragt man Google dazu, ob man für die Vermietung seiner Eigentumswohnung (Einzahl) eine Arbeitserlaubnis benötigt, antwortet die KI wie folgt:

"Ausländer benötigen keine Arbeitserlaubnis, um eine in ihrem Besitz befindliche Eigentumswohnung in Thailand zu vermieten. Die Vermietung einer Eigentumswohnung, die sich in ihrem rechtmäßigen Besitz befindet, ist keine "Arbeit" im Sinne des thailändischen Arbeitsrechts, sondern eine private Vermögensverwaltung. Es ist jedoch wichtig, dass die Mieteinnahmen ordnungsgemäß versteuert werden."

Benutzt man die Mehrzahl "Eigentumswohnungen", sieht die Antwort anders aus:
" Ausländer benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis, um in Thailand Immobilien, einschließlich Eigent
umswohnungen, zu vermieten, wenn dies als Geschäftstätigkeit betrachtet wird. Dies ist oft der Fall, wenn die Vermietung regelmäßig und gewerblich erfolgt, und nicht nur als gelegentliche Vermietung einer einzelnen Wohnung. "

Die KI gibt auch ein paar relevante Links dazu aus, z.B.:
Ein Überblick über die aktuelle Situation von Kurzzeitmieten in Phuket 2025
 

Heinrich123

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31 Januar 2023
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Natürlich müßte man, wenn es x Konkret werden würde, sich genauer Informieren. Jetzt würde ich aber erstx, für meinen Fall, den 2. Absatz (Mehrzahl) als Ansatzpunkt nehmen....
 

Heinrich123

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Ich habe KI noch nie benutzt. Mich wundert es aber schon, wo für diese jetzt schon alles genutzt wird.
Aber egal ob KI, Web Seiten, Meinungen/ Erfahrungen von Membern, etc, die können alle erstx Behilflich sein, um an den richtigen Stellen anzusetzen.
 

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