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Wer kennt einen guten Anwalt bzw. ist einer?

moerserjunge

Member Inaktiv
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Inaktiver Member
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8 Dezember 2011
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Hallo,

nach euren ganzen Beiträgen und den PN, sag ich mal danke. Ich habe aber noch ein Anliegen. Ich werde wohl einen Anwalt benötigen. Meine Ex hat mich wegen Nachstellung angezeigt. Da ich mich aber in der Luftfahrtbranche beworben habe, ist ein straffreies Zeugnis von Nöten. Ein laufendes Ermittlungsverfahren (wenn es zu so etwas kommen sollte) ist stark negativ, da ich dies bei den Test Mitte Januar angeben müsste. Wer kennt einen guten Strafverteidiger oder ist viell. sogar einer? Ich bin Schüler und habe zumindest eine Rechtschutzversicherung. Sollten diese die Kosten nicht übernehmen, habe ich wohl ausreichend Geld durch meinen Ferienjob gespart.

Bitte meldet euch PN oder auch als Beitrag.

LG
 

JohnSmithX

has reached the next level... \,,/ (◣_◢) \,,/
Inaktiver Member
9 Februar 2011
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1.723
du warst als Stalker unterwegs? ;) Das muß doch nicht sein. Gibt soviele Frauen :bigg

Wie auch immer... wenn schon ein Anwalt nötig ist, dann besser einer in deiner Nähe. Im Netz gibts diesbezüglich genug Möglichkeiten um einen passenden Anwalt zu finden
 

moerserjunge

Member Inaktiv
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Inaktiver Member
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8 Dezember 2011
31
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Ich war nicht als Stalker UNTERWEGS. DIE WERTE DAME HAT MICH ANGEZEIGT WEIL ICH (IHR MAN MUSS SICH FESTHALTEN) 1 SMS GESCHRIEBEN HABE. Ich gehe davon aus, dass es eingestellt wird, weil keine STALKER BEHARLICHKEIT vorliegt. Ich brauche nur eine möglichst schnelle Einstellung. Mehr nicht, deshalb die Suche nach einem guten Anwalt. Vill. hat ja schon mal jemand Erfahrungen mit dem Thema gehabt.
 

blokk

CNX-Feteschist
Inaktiver Member
28 Januar 2011
2.796
666
1.653
da, wo es flach wird in D
Da wirst du hier wohl kein Glück haben. Die Damen, die wir auf dem Radar haben, sind ganz verrückt danach, von uns gestalkt zu werden.

Versuch es doch mal im Forum einer Männergruppe :eek:k
 
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moerserjunge

Member Inaktiv
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8 Dezember 2011
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Ich dachte, dass viell. einer mit seiner EX ähnliches durchgemacht hat. Na ja viell. meldest sich ja jemand.
 
D

Dose

Gast
Ungültige Emailadresse
Für diese geschilderte Aktion kriegst du sicherlich keine Eintragung ins Führungszeugnis.
Hol dir jetzt einfach eins beim Amt ab und lege es der Bewerbung bei.
Dann kannst du dir die Anwaltskosten sparen.
 
X

xavier34

Gast
Ungültige Emailadresse
Also mal ein paar Worte dazu. Die Rechtsschutz wird für die strafrechtliche Komponente (§238 StGB) keine Kostendeckung übernehmen, da Stalking im Sinne des Strafrechts außschliesslich vorsätzlich begehbar ist, dafür kriegst du keine Kostendeckungszusage. Wenn es wirklich nur diese eine sms war, dann wird das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt. Ob die Anzeigenerstatterin noch mehr vorgetragen hat wirst du aber nur über Akteneinsicht erfahren. Die wiederum kriegst du nur über einen Anwalt. Gegebenenfalls wird die Dame auch noch zivilrechtlich mit einem Kontaktverbot gegen dich vorgehen. Sofern du in der SMS nichts strafrechtlich relevantes geschrieben hast, solltest du das einfach akzeptieren, dann brauchst du auch keine Anwaltskosten der Gegenseite erstatten. Sollte da aber ein bisschen mehr drin gestanden haben, wir der Anwalt der Dame dir gegebenenfalls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung schicken. Die solltest du prüfen lassen, ob sie nicht zu weit formuliert ist.

Schließlich würde ich mir im Hinblick auf deine Jobsuche nicht soviel Gedanken machen. In der Regel wird nur gefragt, ob du vorbestraft bist. Da trifft bei einem Ermittlungsverfahren nicht zu.

Außerdem gilt Folgendes:
§ 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen


(1) Der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung1.nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder
2.zu tilgen ist.

Wenn du nicht wirklich extrem heftige Dinge geschrieben hast, dann wirst du wohl nicht verurteilt, schon gar nicht zu 90 Tagessätzen. Und erst wenn du so eine Verurteilung erreichen würdest, erst dann wäre sie ins Führungszeugnis aufzunehmen.
 

moerserjunge

Member Inaktiv
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Inaktiver Member
Thread Starter
8 Dezember 2011
31
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Also mal ein paar Worte dazu. Die Rechtsschutz wird für die strafrechtliche Komponente (§238 StGB) keine Kostendeckung übernehmen, da Stalking im Sinne des Strafrechts außschliesslich vorsätzlich begehbar ist, dafür kriegst du keine Kostendeckungszusage. Wenn es wirklich nur diese eine sms war, dann wird das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt. Ob die Anzeigenerstatterin noch mehr vorgetragen hat wirst du aber nur über Akteneinsicht erfahren. Die wiederum kriegst du nur über einen Anwalt. Gegebenenfalls wird die Dame auch noch zivilrechtlich mit einem Kontaktverbot gegen dich vorgehen. Sofern du in der SMS nichts strafrechtlich relevantes geschrieben hast, solltest du das einfach akzeptieren, dann brauchst du auch keine Anwaltskosten der Gegenseite erstatten. Sollte da aber ein bisschen mehr drin gestanden haben, wir der Anwalt der Dame dir gegebenenfalls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung schicken. Die solltest du prüfen lassen, ob sie nicht zu weit formuliert ist.

Schließlich würde ich mir im Hinblick auf deine Jobsuche nicht soviel Gedanken machen. In der Regel wird nur gefragt, ob du vorbestraft bist. Da trifft bei einem Ermittlungsverfahren nicht zu.

Außerdem gilt Folgendes:
§ 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen


(1) Der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung1.nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder
2.zu tilgen ist.

Wenn du nicht wirklich extrem heftige Dinge geschrieben hast, dann wirst du wohl nicht verurteilt, schon gar nicht zu 90 Tagessätzen. Und erst wenn du so eine Verurteilung erreichen würdest, erst dann wäre sie ins Führungszeugnis aufzunehmen.

Also das Problem wird sein, dass ich eine Erklärung unterschreiben muss, worin ich bestätige, dass keine gerichtlichen Strafen ausgesprochen worden sind (so weit kein Problem). Diese Erklärung beinhaltet aber auch die Bestätigung, dass kein "Schwebendes Strafverfahren" gegen mich läuft. Und das ist doch so ein Ermittlungsverfahren. Oder sehe ich das falsch?
 

moerserjunge

Member Inaktiv
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Inaktiver Member
Thread Starter
8 Dezember 2011
31
1
318
Eine Anzeige wg. einer geschriebenen SMS? Was haste denn geschrieben?

Nichts schlimmes ich habe nach ihrer neuen Adresse gefragt. Mehr nicht. Es war wohl eine Racheaktion, dass ich schluss gemacht habe. Ich wollte Anfangs noch Freundschaft. Jetzt will ich SIE NUR VERGESSEN...
 
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xavier34

Gast
Ungültige Emailadresse
Gefragt wird nach den Voraussetzungen des §24 LuftVZO. Kannst du ja mal nach googeln. Du hast nach überwiegender Auffassung der Arbeitsgerichte das (folgenlose) Recht einfach keine Angaben zu machen, wenn es sich um nicht einschlägige anhängige Bagatelldelikte handelt. Ob dem bei dir so ist, kann man nur beurteilen, wenn man den Inhalt der sms kennt. Tendenziell: wenn nichts Schlimmes drin steht....dann brauchst du keine Angaben machen
 

MI007

Member Inaktiv
Inaktiver Member
8 Mai 2011
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46
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Also, ich bin einer, allerdings kein Strafrechtler, sondern Familienrechtler. Schreib mal kurz was per PM.
 
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xavier34

Gast
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jetzt erzähl dem aber nix über das Gewaltschutzgesetzt, Kollege!!!
 
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tom089

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7 Februar 2010
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Ich verstehe Dein Problem nicht. Du hast doch bei der Bewerbung alles wahrheitsgemäß beantwortet. Da gabs doch noch kein Ermittlungsverfahren. Im Übrigen sind Ermittlungsverfahren nicht öffentlich und es erhält daraus niemand Auskünfte, auch nicht irgendwelche Behörden. Da würde ich mir echt keinen Kopf machen. Dritten darf weder mitgeteilt werden ob ein Ermittliungsverfahren gegen Dich läuft und schon gar nicht warum. Es sei denn, sie wären in der Sache involviert. Ansonsten gillt der Grundsatz in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten). Ich sehe aber auch in der Sache kein Problem. Wenn Deine EX Dir nach der SMS verboten hat weitere SMS zu schicken (das muss sie auch ggf. durch Zeugen o.ä. beweisen), ist doch auch alles im grünen Bereich. Ich sehe da überhaupt kein öffentliches Interesse und auch gegenüber dem Geschädigten eher eine Bagatelle. Soll sie sich im Zweifel eine neue Handy Nummer zulegen und gut ist. Das ist geradezu lächerlich wegen sowas die Justiz zu bemühen. Eine entsprechende Verfügung, sich von ihr fernzuhalten, kann sie auch auf privatrechtlichem Wege erwirken und sich einen Anwalt nehmen.

Die Staatsanwaltschaft wird meines Erachtens da erst gar kein Ermittlungsverfahren eröffnen. Die verweisen bei solchen und ähnlichen Bagatellproblemen sehr gerne auf den Weg des privaten Rechtsschutzes.
 
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Frank

Soldier Of Fortune
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6 Juni 2011
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Theolingen
Meines Wissens ermittelt die Staatsanwaltschaft auch nur bei öffentlichem Interesse.
Bei einer SMS mit belanglosem Inhalt ist das sicher nicht der Fall.