Eine Frage die mir neulich aufkam: was passiert mit einem auf die Thai-Ehefrau eingetragenen Haus nach deren Tod? Habe ich als verwitweter Farang dann irgendwelche Rechte oder muss ich raus aus "meinem" Haus. Erben das die Verwandten der Ehefrau und können bei Bedarf den Farang dann einfach rauswerfen oder muss das Haus verkauft werden und man erbt dann das Geld? Oder erbe ich das Haus, aber das Grundstück geht an die Thaiverwandten?
Vieleicht hat jemand eine Info dazu.
Danke.
Gruss
Schreck
Vieleicht hat jemand eine Info dazu.
Danke.
Gruss
Schreck