sorry, aber da liegst Du falsch.
Du musst unter 55 sein und Dein Gehalt unter die Jahresentgeltgrenze (2024: 69.300 Euro) bringen. Und dass dies "keiner niemals macht" stimmt definitiv nicht. Neben mir kenne ich einige Personen in meinem direkten Umfeld, die genau diesen Weg im letzten Jahr gegangen sind. Ich habe mich dazu von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen, der mir berichtete, dass es selbst bei 55 + Wege gibt diesen Wechsel vorzunehmen. Wobei dieser Wechsel dann wirklich "nicht einfach" ist.
....die Jahresarbeitsentgeltgrenze sagt aus, ob du Pflichtversichert bist oder nicht...
Übersteigt dein Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kannst du dich trotzdem weiterhin freiwillig in der GKV versichern....oder eine Private KV suchen.
..und so ist es auch bei der Rückkehr...wichtig sind die 55 Jahre. Wenn du aus der PKV in die GKV wechseln möchtest, ist auch hier dein Gehalt nicht maßgebend, ob ja oder nein.
Du kündigst deine PKV, gehst zu einer GKV...sagst, du möchtest Mitglied werden....und ggf. den Höchstbetrag zahlen ....dann wirst du nicht mal mehr nach deinem Gehalt gefragt.
Verdienst du weniger....macht es natürlich Sinn, Auskunft über dein Gehalt zu machen, damit der richtige Beitragssatz gerechnet werden kann.
Bist du Selbständig oder und Co.....dann wird zwar ein Beitragssatz errechnet, musst aber im jeweiligen Folgejahr eine Auskunft Rückwirkend geben.....was war letztes Jahr, wie viel verdient usw....
möglicherweise auf Basis Deiner Steuererklärung....kann dann natürlich zu einer Nachberechnung kommen oder - wohl eher selten - zu einer Gutschrift, je nachdem.
Es gibt auch die Möglichkeit > 55 Jahre wieder zurück in die GKV zu wechseln. Ist aber nicht so einfach...aber selbst mit 64, 65..Jahren ist das möglich, obliegt aber einigen Voraussetzungen, welche nicht jeder erfüllt, erfüllen kann.