Die Aussage ist juristisch so pauschal nicht korrekt – jedenfalls nicht für die praktische Anwendung im Aufenthalts- und Visarecht.
Im internationalen Luftverkehr befindet man sich zwar bis zum tatsächlichen Verlassen des Staatsgebiets physisch noch im Hoheitsgebiet des Landes. Für aufenthaltsrechtliche Zwecke ist jedoch regelmäßig entscheidend, wann die zuständige Grenzbehörde die Ein- oder Ausreise registriert bzw. genehmigt.
…so ist es. Man bekommt einen Stempel mit Datum; an diesem Tag bist du offiziell ausgereist .... auch wenn der Flieger erst am nächsten Tag geht. Dieser Stempel mit Datum ist auch maßgeblich für weitere bürokratische Abläufe, sei es die Steuerpflicht, neue Visa oder das Aufenthaltsrecht. Es werden die Tage vom Einreisestempel bis zum Ausreisestempel beziehungsweise gegebenenfalls anhand der elektronischen Erfassung für verschiedene Vorgänge berechnet. Niemand weiß schließlich, wann der Gast tatsächlich in den Flieger stieg.











