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Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"

Pomtong

belustigter Zuschauer
Thread Starter
Inaktiver Member
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5 September 2009
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Pattaya
thairentner.blogspot.com
Heute morgen kurz vor acht Uhr im Berufsverkehr auf dem Weg von der Sukhumvit die Pattaya Klang runter zum Augustus Suites.

Der Verkehr ist ziemlich dicht, viele Mopeds, welche die Geschwindigkeit vorgeben.

Ca. 25m vor der Einfahrt des Hotels setze ich den Blinker, warte noch ein entgegenkommendes Moped ab, um dann langsam einzuschlagen.




In diesem Moment schlägt ein Moped in die Fahrertür ein, bleibt am Aussenspiegel hängen und fällt.

Mit hoher Geschwindigkeit kam der Fahrer auf der Gegenspur von hinten, ohne dass ich ihn im Spiegel sah!

"http://lh3.ggpht.com/_cgpZoXoos-g/S44UE75x3QI/AAAAAAAADwc/tpXVA5Se2Lg/s1600/Bild026.jpg"] Bild026.jpg


"http://lh6.ggpht.com/_cgpZoXoos-g/S44R8_nExXI/AAAAAAAADvM/ZzQLymplL_I/s1600/P1040659.JPG"] P1040659.JPG



Der Fahrer und seine Beifahrerin schliddern gute 10 Meter über die Fahrbahn. Er hat dabei mehr Glück, kann sich vom Moped abrollen und wird nur leicht am Ellbogen verletzt. Die Frau trifft es härter, sie verletzt sich an Hüfte und Beinen.




Das Moped (eine nagelneue Honda Wave) ist Schrott (Lenkachse verbogen)!
"http://lh3.ggpht.com/_cgpZoXoos-g/S44UH7BxaZI/AAAAAAAADwk/AxwT1PfoWCQ/s1600/Bild028.jpg"] Bild028.jpg

Schnell ist die Polizei da, auch ein Krankenwagen kommt zufällig vorbei und kann die Frau versorgen und ins Krankenhaus mitnehmen.

Zwei Minuten später hält schon ein ziviler Pickup mit zwei ziemlich „abgerissen“ aussehenden, älteren Männern. Sie beschlagnahmen Moped und Wagen; das Moped wird gleich aufgeladen, wir (Mopedfahrer, meine Mam und ich) eingeladen und zur Polizeiwache an der Beachroad/Soi 9 gebracht.

"http://lh3.ggpht.com/_cgpZoXoos-g/S44R31ypXaI/AAAAAAAADvA/UGhULLF2JxQ/s1600/P1040649.JPG"] P1040649.JPG



Aufnahme der Personalien, Begutachtung der sichergestellten Fahrzeuge, Vernehmung der Unfallgegner, Herbeiholen der Versicherungsagenten dauert... bis um 12:30h schliesslich das Protokoll geschrieben wird:

"http://lh6.ggpht.com/_cgpZoXoos-g/S44TDoVdpeI/AAAAAAAADvw/upGswCxdf-U/s1600/P1040653.JPG"] P1040653.JPG



Der Mopedfahrer fuhr zu schnell und regelwidrig auf der Gegenfahrbahn und verursachte dadurch den Unfall. Er muss sofort eine Strafe wegen „reckless driving“ (rücksichtslosen Fahrens) von 400 Bath entrichten, das Protokoll wird ins Tagebuch der Wache eingetragen und ich werde entlassen:




mai pid, ba! („unschuldig, geh'“)







Zahlen muss ich „nur“ die Gebühr für das Unterstellen des sichergestellten Autos (auf dem Verwahrplatz der Verkehrspolizei, hinter der Sai Sam, in Höhe des X-Zyte):

1000 Bath Farang-Kurs (Thais zahlen nach Auskunft meiner Bekannten 500 Bath)
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"http://lh6.ggpht.com/_cgpZoXoos-g/S44SBmdR3DI/AAAAAAAADvU/5oEKBdSv_KU/s1600/P1040662.JPG"] P1040662.JPG
Sichergestellte Fahrzeuge



Merke: der Farang ist nicht immer schuld bei einem Verkehrsunfall, auch nicht bei Personenschäden von khon thai
 

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Wuschtl

Mahut
Inaktiver Member
27 August 2009
2.319
1.239
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BER
AW: Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"

Aber auf deinem Schaden bleibst du sitzen oder muss er den auch bezahlen ??
 

Pomtong

belustigter Zuschauer
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
5 September 2009
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2.515
Pattaya
thairentner.blogspot.com
AW: Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"

Wenn ich den Versicherungsagenten richtig verstanden habe muss der Mopedfahrer alles zahlen: Krankenhauskosten, Autoschaden, Mopedreparatur.

Habe auch gleich einen Schein "Kostenübernahmeerklärung" für den Mietwagenverleiher/Werkstatt mitbekommen :daume

So hoffe ich mal, dass es bei den pan bath Parkgebühren bleibt
 

Chronist

Member Inaktiv
Inaktiver Member
AW: Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"

Wenn ich den Versicherungsagenten richtig verstanden habe muss der Mopedfahrer alles zahlen: Krankenhauskosten, Autoschaden, Mopedreparatur.

Habe auch gleich einen Schein "Kostenübernahmeerklärung" für den Mietwagenverleiher/Werkstatt mitbekommen :daume

Mietwagen oder Mietmotorrad ist nie mitversichert. Auf den Kosten bleibst Du schon auch sitzen.
 

Camillo

Member Inaktiv
Inaktiver Member
1 November 2008
433
1.318
1.343
derzeit Chiang Mai
AW: Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"

Na da haste ja noch mal Glück gehabt. Man sieht auch, dass es keineswegs mehr selbstverständlich ist als Farang automatisch an einem Unfall schuldig zu sein,
zumindest hier im Lotterstaedtchen nicht mehr. Warum die Mopeds aber (rund um die Uhr) hier so rasen müssen wird mir wohl immer ein Geheimnis bleiben ...
 

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
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4.073
2.765
Hamburg/Pattaya
AW: Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"

Warum ist dein Auto sichergestellt ? Ist doch alles geklärt.
 

Bulli

old man good haat
Inaktiver Member
26 Oktober 2008
954
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1.433
AW: Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"

@Pomtong
Interressante Entwicklung im Verkehrsrecht.
Bin aber noch gespannt wie der Autovermieter reagiert und ob die Familie der Verletzen sich noch melden.
Halt uns auf dem Laufendem. :daume
 

Kolati

Es kann nur einen geben..
Inaktiver Member
20 August 2009
9.287
2.869
2.963
AW: Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"

Hatte im Oktober letzten Jahres auch einen kleinen Verkehrszwischenfall, der aber ganz anders ablief als bei @Pomtong.

Über Car del Mar hatte ich einen Fortuner Vollkasko ohne Eigenbeteiligung gemietet, der vor Ort von "Thai rent a Car"
geliefert wurde.

Dies nur als Hintergrundinformation.

Kam von meiner Phetchabun Tour zurück nach Pattaya und wollte am linken Straßenrand anhalten. Es gab plötzlich
einen Knall und ein Motorrad samt männlichem Fahrer lagen auf der Straße. Auf der gegenüber liegenden Straßenseite
befanden sich 2 Polizisten, die auch sofort auf mich zukamen.

Ich wurde gebeten den blutenden Mann ins Krankenhaus zu fahren. Dort hatte ich aus freien Stücken die Krankenhausrechnung
von 680,-- Bath bezahlt und für mich war die Sache damit erledigt.

Die Polizisten hatten weder einen Bericht aufgenommen, noch musste ich meinen Führerschein vorzeigen. Am meinem
Wagen selber war kein Schaden enstanden, weil das Motorrad genau in den rechten Hinterreifen meines Leihwagens gefahren ist.
 

nopompem

Member Inaktiv
Inaktiver Member
13 Januar 2010
220
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Bayern
AW: Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"

Naja is sag mal so .....

Herr lass diesen Kelch trotzdem an mir vorüber gehen :zwink

Bin nicht scharf darauf in einen Unfall verwickelt zu werden in Thailand,
kann auch mal ganz schlecht ausgehen.
Wenn da mehr im Arsch ist und die Krankenhausrechnung dann über 10000 geht oder sonst noch was ...:echt
 

The Stig

EndLoSer
Inaktiver Member
11 April 2009
1.857
1.603
1.713
Wo der Pfeffer wächst...
www.pattayaforum.net
AW: Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"




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@Pomtong
Hast Du dieses Bild vielleicht auch in "Gross", mit dem kompletten Umfeld? ;)
 

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Hardy72

Charmanter Rumtreiber
Inaktiver Member
7 Mai 2009
1.007
282
1.223
D / Stuttgart
AW: Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"

Nach deutschem Recht, wärst du als "Linksabbieger" der Hauptschuldige,

(Linksabbiegen in D ist gleich Rechtsabbiegen in LoS)

unabhängig, ob der Mopedfahrer zu schnell oder/und auf der anderen Fahrbahn fuhr.

"... beim Abbiegen (rechts or links), Wenden & Rückwärtsfahren besteht eine

besondere Sorgfaltspflicht und es muss eine Behinderung bzw. Gefährdung

anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden. Notfalls hat sich der

Abbiegende or Wendende einweisen zu lassen."

Der Mopedfahrer würde eine "untergeordnete" Ordnungswidrigkeit begehen,

(evtl. überhöhte Geschwindigkeit, Überholen bei unklarer Verkehrslage),

welche sich zivilrechtlich auswirken könnte.

In D. wäre das für dich: mind. fahrlässige Körperverletzung in 2 Fällen (Personen)

i.V.m. Fehler beim Abbiegen und damit ein mittelschweres Verkehrsvergehen.

In jedem Fall aber legt die Polizei den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft vor,

wo dann geprüft wird, ob Anklage wegen "Gefährdung des Strassenverkehrs" erhoben wird,

was in mind. jedem 2. Fall bei Körperverletzungen bei Abbiegen/Wenden passiert.

Im 1. Fall gäbe es viell. nur ein Bussgeld (ordentlich) mit Fahrverbot (mind. 3 Mon.),

im 2. Fall eine (beträchtliche) Geldstrafe und Führerscheinentzug (mind. 6 Mon.).

(Soviel zum Vergleich mit D) :bigg
 

Bulli

old man good haat
Inaktiver Member
26 Oktober 2008
954
556
1.433
AW: Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"

Nach deutschem Recht, wärst du als "Linksabbieger" der Hauptschuldige,

(Linksabbiegen in D ist gleich Rechtsabbiegen in LoS)

unabhängig, ob der Mopedfahrer zu schnell oder/und auf der anderen Fahrbahn fuhr.

Nene, hier steht die Sorgfaltspflicht des Linksabbiegers der besonderen Sorgfaltspflicht des Überholenden bei unklarer Verkehrslage mit hohem Unfallrisiko gegenüber.

80/20 zugunsten des Abbiegers. Man kann aber froh sein, dass T die Schuldteilung noch nicht eingeführt hat. ;)
 

reinersen

Member Inaktiv
Inaktiver Member
2 Januar 2009
292
63
958
AW: Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"

@Hardy

Der Mopedfahrer ist auf jeden Fall Schuld weil er auf der falschen Seite überholt hat

Will ich in D rechts abbiegen und werde von rechts überholt und es kommt zum Unfall kann ich nicht schuld sein wenn mich ein Moped mit überhöhter Geschwindigkeit auf der falschen Seite überholt

Da nützt mir auch der "Schulterblick" nix,mit diesem hab ich meiner Sorgfaltspflicht genüge getan

Reinersen
 

Pomtong

belustigter Zuschauer
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
5 September 2009
2.952
3.686
2.515
Pattaya
thairentner.blogspot.com
AW: Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"

Ein Außenspiegel kann den Lenkkopf nicht verbiegen :bigg
Das Moped ist in der Fahrertür eingeschlagen (Vorderrad, Fussrasten) und hat über Aussenspiegel und vorderen Kotflügel abgeprallt.

Die Lenkung liess sich nicht mehr bewegen.


Ja - ich habe wohl den Schulterblick unterlassen (Innen- & Aussen-Spiegelblick beim Setzen des Fahrtrichtungsanzeiger geht bei mir als ehemaliger Berufskraftfahrer automatisch).
Auch bin ich mir sicher, dass ich beim Anfahren nochmals den Aussenspiegel kontrollierte.

Eine 80/20-Schuldteilung würde ich akzeptieren, ebenso Kosten, die noch auf mich zukommen (könn[t]en).


Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Mache mir Gedanken um die Frau - vor drei Monaten mit Kaiserschnitt entbunden, was ihre Situation evtl. komplizierte.
Und nehme mir vor, NOCH vorsichtiger in LoS zu fahren - mich drängt kein Termin (= fahre langsam) und ich rechne ständig mit kreuz und quer fahrenden Mopeds, Autos und Pickups in der Stadt. Werde eher zum Verkehrs(fluss)hindernis, als zum Sprinter.


Mit dem Erst-Posting wollte ich nur darstellen, dass das vielzitierte "der Farang hat Schuld" nicht immer zutrifft - der untersuchende Polizeibeamte hat nach Ansicht des Bildes meines stehenden Fahrzeugs ziemlich mit dem Mopedfahrer geschimpft (auf Thai, was ich noch nicht verstehe - aber der Tonfall und dessen "unterwürfige" Reaktion waren eindeutig, ebenso seine Geldstrafe und die Rückmeldungen meines Versicherungsagenten).

Ich bin jedenfalls SEHR FROH, dass alles relativ glimpflich - wahrscheinlich ohne bleibende körperliche Schäden für die Verletzten - ausgegangen ist. Bei der Geschwindigkeit des Mopeds hätte es u.U. auch Tote und Schwerverletzte geben können.
:zwink
 

M-O-D

Member Inaktiv
Inaktiver Member
14 Februar 2010
6
1
213
AW: Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"

na da haben die beiden fahrer doch wohl noch mal glück gehabt
 

Hardy72

Charmanter Rumtreiber
Inaktiver Member
7 Mai 2009
1.007
282
1.223
D / Stuttgart
AW: Vekehrsunfall: "der Farang ist schuldlos"

Nene, hier steht die Sorgfaltspflicht des Linksabbiegers der besonderen Sorgfaltspflicht des Überholenden bei unklarer Verkehrslage mit hohem Unfallrisiko gegenüber.
80/20 zugunsten des Abbiegers. Man kann aber froh sein, dass T die Schuldteilung noch nicht eingeführt hat. ;)

... hatte in Stuttgart einen Unfall beim Linksabbiegen mit "Leichtkraftrad". Dieser hat die durchgezogener Linie
beim Überholen überfahren, das hinter mir stehende Fahrzeug überholt und prallte bei mir gg. das vordere
linke Rad. Der 21 jähr. Fahrer war alleine und wurde leicht verletzt.
Bekam einen Strafbefehl, Einspruch, Gerichtsverhandlung mit Rechtschutz: verloren! Wenn ich mich ent-
sprechend der Vorschrift nach hinten überzeugt hätte, wäre mir der unzulässige Überholvorgang aufgefallen
und ich hätte den Abbiegevorgang nicht begonnen.
Es gibt keine Umschaupflicht, sondern eine "absolute Überzeugungspflicht", dass beim Abbiegen niemand behindert
oder gefährdet wird, egal wie sich das Umfeld im Verkehr verhält.

Das Überholen durch den Fahrer des LKR war zwar unzulässig, aber nicht die Unfallursache (lt. Gericht)!

Beim Zivilrecht hat der Anwalt aber 50:50 herausgeholt, weil dort eine andere Bewertung stattfindet.

Dennoch habe ich pers. noch heute den Eindruck, vollkommen schuldlos gewesen zu sein!