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Joe
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Thailand und Steuerpflicht bei Aufenthalt >180 Tage

Thailand und Steuern

  • Steuern in Thailand, die sind doch nur ein Gerücht!

    Stimmen: 4 44,4%
  • Ja natürlich habe ich eine Tax-ID und es ist nervig

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ja natürlich habe ich eine Tax-ID und es ist alles easy

    Stimmen: 4 44,4%
  • Stell dich nicht so an, dass macht man wie folgt ....

    Stimmen: 1 11,1%

  • Umfrageteilnehmer
    9

Helploader

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21 Juni 2019
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@wiwowow Sorry wenn ich mich in deinen Thread rein klinke, aber weiß jemand wie es bei Angestellten aussieht?

Hatte bei mir mal angefragt ob ich auch von Thailand mobilen arbeiten darf - wurde dann gleich abgelehnt wegen rechtlicher Bedenken (Steuern, Unfallversicherung, etc.). Daher würde mich interessieren ob und wie das rechtlich einwandfrei ginge?

Bei uns hat davon die Personalabteilung gefühlt keine Ahnung, und wenn ich den Ansatz einer Chance haben will das es melde genehmigt wird, müsste ich wohl belegen dass es hier keine Konflikte gibt.
 
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21 Juni 2019
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Nur als Entsendung wenn deine Firma hier zum Beispiel eine Niederlassung hat.
Alles andere kannst du vergessen.

Da ich im öffentlichen Dienst arbeite, und es ein kommunaler Arbeitgeber ist, existieren keine Niederlassungen.
Also Laptop mitnehmen und meine Excel Tabellen und Kostenrechnungsprogramme in Thailand pflegen statt in Deutschland ist nicht legal möglich? Um mehr würde es in meinem Fall nicht gehen.
 

wiwowa

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Hatte bei mir mal angefragt ob ich auch von Thailand mobilen arbeiten darf - wurde dann gleich abgelehnt wegen rechtlicher Bedenken (Steuern, Unfallversicherung, etc.). Daher würde mich interessieren ob und wie das rechtlich einwandfrei ginge?
Für bis zu 4 Wochen sollte es möglich sein, innerhalb der EU soweit mir bekannt bis zu 3 Monaten, danach wird es richtig kompliziert. Gerade das Thema der Sozialabgaben/Unfallversicherung etc. wird dann wohl furchtbar kompliziert und ohne Dienstleister/Niederlassung quasi unmöglich.

Also Laptop mitnehmen und meine Excel Tabellen und Kostenrechnungsprogramme in Thailand pflegen statt in Deutschland ist nicht legal möglich? Um mehr würde es in meinem Fall nicht gehen.
Wie oben beschrieben zeitlich eingeschränkt ja, wobei dann noch das Thema Datenschutz eine Rolle spielen kann. Bestimmte Daten dürfen nur innerhalb DE/der EU verarbeitet werden.
 
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teletubbi

Hat einen an der Klatsche
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Also Laptop mitnehmen und meine Excel Tabellen und Kostenrechnungsprogramme in Thailand pflegen statt in Deutschland ist nicht legal möglich?
Aus Thailändischer Sicht eine Grauzone.
Eigentlich illegal da Arbeitsaufnahme nur mit einem entsprechenden Workpermit möglich.

Aus deutscher Sicht deines Arbeitgebers nicht möglich weil rechtlich nicht abgesichert.
 
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wiwowa

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Mal ganz nebenbei kennt eigentlich jemand:

Das wäre ja für einen dauerhaften Umzug wenn man noch arbeiten muss ggfs. interessant.
 

Helploader

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Danke euch beiden - zwar nicht die Antwort die ich am liebsten gehört hätte, aber habe mit sowas gerechnet, dann begrabe ich den Gedanken mal wieder.
 

wiwowa

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@Helploader hier noch für dich ein Artikel ... dank Corona gab es da sehr viel zu dem Thema:
workation-was-arbeitgeber-wissen-muessen-2104310

Zitat daraus:
"Wichtig: Überschreitet die "Workation" keine vier Wochen, gibt es auch keinen arbeitsrechtlichen Handlungsbedarf. Auch die Verlagerung des Arbeitsortes von Deutschland zum Urlaubsland muss vertraglich nicht umgeändert werden. Der Arbeitgeber sollte jedoch prüfen, ob es für sein Personal legal ist, in dem jeweiligen Urlaubsland zu arbeiten. Gegebenenfalls wird ein Aufenthaltstitel und/oder eine Arbeitserlaubnis benötigt."
 

BoKu

Kennt noch nicht jeder
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8 September 2020
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Ach so! WOW! Und hier hofft man auf gleichgesinnte Leidensgenossen die das geregelt bekamen. WOW! .... BOH!
Und im Thread neben an holt man sich die kompetenten Anlagetips! Am Besten als daytrader! Wahnsinn! Die Erfahrungen mit dieser Methode müssen ja gut sein.
Zu diesem sinnvollen und hilfreichen Kommentar fällt mir nur der Dieter Nuhr ein...
Muss denn jeder das Rad neu erfinden???
Sorry für OT
 

wiwowa

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28 Juli 2017
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kennt eigentlich Irgendjemand irgendwelche guten Lösungen für den Fall dauerhafter Auswanderung (mit Abmeldung) bei (noch)Besitz ausschließlich vermieteter Immobilen in Deutschland zur Einkommenserzielung (möglicherweise über GmbH / Trust o.ä.) ?
Uff ... beliebig kompliziert ... was vielleicht wichtig ist, es gab kürzlich einige Änderungen welche neue Modelle ermöglichen. Das wurde oder wird dieses Jahr umgesetzt, es lohnt sich auf jeden Fall sich hier mit einem Fachmann zu unterhalten, aber wichtig bei der Umwandlung, dem Wegzug werden ggfs. steuern fällig, da gilt es genau ab zu wägen was man wie macht, wenn der Wegzug dauerhaft und nicht auf 5/7 oder auf Antrag bis zu 12 Jahre angelegt ist und damit die Steuerschuld gestundet werden kann. Ich bin alles nur kein Fachmann, mir ist das .... am Ende auch alles viel zu kompliziert und oft auch risikoreich.
 
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robbbbor

Lady Drink King
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2 März 2019
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es geht darum ob ich dem zweiten Club auch beitreten muss, wie mir permanent, z.B. von Thai Elite und auch anderen Stellen gesagt wird
Hier ein Auszug aus dem Doppelbesteuerungsabkommen:

(2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragstaaten ansässig, so gilt folgendes:

a)Die Person gilt als in dem Vertragstaat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt. Verfügt sie in beiden Vertragstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);

b)Kann nicht bestimmt werden, in welchem Vertragstaat die Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Vertragstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat;

c)Hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Vertragstaaten oder in keinem der Vertragstaaten, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt;


-> Solange du noch in Deutschland gemeldet bist, zahlst du in Deutschland deine Steuern.

Thailand | Internationales Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen
 

Pattaya1988

Kein Bock mehr... bessers mit meiner Zeit zu tun
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10 Februar 2019
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am Ende auch alles viel zu kompliziert und oft auch risikoreich.
Genau daran ist meine Informationsbeschaffung auch gescheitert. Steuerrecht ist unglaublich kompliziert und hält zu viele Fallstricke parat.

Du wirst nicht drum herum kommen ein Fachmann zu beauftragen. Eigene Erfahrung
 

kerrylu

diy-er 🤗
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10 November 2021
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Dunkel-Pattaya
@wiwowa
Du machst Dir gute (und eigentlich unnötige) Gedanken, weder mit dem deutschen und dem thailändischen Fiskus keine Probleme haben zu wollen.
🤔

Mir deucht, dass Du es unter'm Tisch fegst, dass niemand, keinem Ausländer irgendeine Art Tätigkeit/Arbeit in Thailand gestattet ist. Ganz egal, ob Du in einer/Deiner eigenen Suppenküche den Abwasch spühlt oder als Barbesitzer diese nach Dienstschluss ausfegst.

Du hast kein Recht und Du darfst nicht in Thailand tätig sein, mit welcher Tätigkeit auch immer ...und dazu gehören auch Arbeiten, via Internet Entlohngeld in Thailand (egal auf was für ein Bankkonto) gezahlt zu bekommen.

Ohne Arbeitserlaubnis, wird Dir der thailändische Fiskus keine Steuer-ID geben, ...egal ob DSG hin und her. Erst und falls Du Dich für's Elite-Visa entscheiden und das genehmigt bekommen solltes, ...hast Du damit die Arbeitserlaubnis "eingekauft" und bekommst vom Thai-Fiskus eine Steuer-ID. Ja und dann kannst Du Dir überlegen, zwischen den beiden Steuerämtern womöglich zu jonglieren.

Anstatt nach Grauzonen zu suchen, wie Du Deine Tätigkeiten unbeschadet via normalen Visa "überleben" könntest, bleibt Dir doch lediglich das Elite-Visa!
 

wiwowa

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Ohne Arbeitserlaubnis, wird Dir der thailändische Fiskus keine Steuer-ID geben
Das ist nicht richtig und ich will doch gar keine. Es gibt andere steuerpflichtige Konstellationen und zwar sogar richtig viele.

Erst und falls Du Dich für's Elite-Visa entscheiden und das genehmigt bekommen solltes, ...hast Du damit die Arbeitserlaubnis "eingekauft" und bekommst vom Thai-Fiskus eine Steuer-ID
Dies ist nicht richtig ... Elite-Visa ist ein Touristisches Visum und nicht mit einer Arbeitserlaubnis kombinierbar. Auch wenn es so beworben wird.

Gott sei dank beabsichtige ich aber weder eine Suppenküche noch ein Bar zu eröffnen.
 
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Honolulubernd

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@wiwowow Sorry wenn ich mich in deinen Thread rein klinke, aber weiß jemand wie es bei Angestellten aussieht?

Hatte bei mir mal angefragt ob ich auch von Thailand mobilen arbeiten darf - wurde dann gleich abgelehnt wegen rechtlicher Bedenken (Steuern, Unfallversicherung, etc.). Daher würde mich interessieren ob und wie das rechtlich einwandfrei ginge?

Bei uns hat davon die Personalabteilung gefühlt keine Ahnung, und wenn ich den Ansatz einer Chance haben will das es melde genehmigt wird, müsste ich wohl belegen dass es hier keine Konflikte gibt.
Mein Plan ist Work-from-Thailand LTR Visa. Dazu muss deine Firma aber min. 150m € Umsatz in den letzten 3 Jahren gemacht haben (gesamt)... also fallen da viele schon weg.
Mit dem Visa hast du eine Steuer-Exemption für Einkommen die im Ausland erwirtschaftet werden.
Stehe momentan in Kontakt mit der Personalabteilung, bisher haben die keine bedenken. Zeitlich begrenzte Entsendung.
Allerdings hat der Personalchef zu beginn der Gespräche auch mal kurz das Thema Unfallversicherung aufgebracht, davon habe ich nun aber nichts mehr gehört.
Aktuell versuche ich Kontakt zu einem Steuerbüro in Thailand herzustellen um alles abzusichern. Wirklich keine Lust doppelt Einkommenssteuer zu bezahlen.

Generell hat Thailand die Regelung dass auf im Ausland erzielte Einkommen die im (Steuerlichen)Vorjahr erzielt wurden keine Steuer erhoben wird.
Residents are also subject to income tax on foreign-source income that is paid in or remitted to Thailand within the same calendar year in which the income is paid.
Dadurch hat man noch lange keine Arbeitserlaubnis, aber zumindest ist man aus der Steuersache raus.
Ich weiß, beantwortet deine Frage nicht, aber vielleicht für den ein oder anderen interessant der mitliest.
 

wiwowa

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Residents are also subject to income tax on foreign-source income that is paid in or remitted to Thailand within the same calendar year in which the income is paid.
Hier mal noch das DBA und ja auch das habe ich gelesen (verstanden naja, aber immerhin mehrfach gelesen):

1968-07-26-Thailand-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf
Doppelt Steuern gibt es nicht, die deutschen sind höher als in TH somit fallen wenn in DE versteuert keine an in TH, mir ging es hier nur darum ob man trotzdem eine Erklärung abgeben müsste. Sind natürlich alles theoretische Fragen.
 
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wiwowa

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28 Juli 2017
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Franken
Ich hab eine, die brauchte ich um Quellensteuern in der CH abzuholen, welche in TH nicht steuerpflichtig sind.
Hast Du dann einen Tax Attorney/Steuerberater in TH und was nimmt der so grob pro Erklärung (oder ist das variable nach Veranlagungssumme?), oder machst Du das selbst? Mir wird immer gesagt man braucht eigentlich einen Accountant/Tax Attorney oder was auch immer, könnte ein Übersetzungsthema sein und evtl. ist das irgendwie so ein zwischen Ding zwischen Anwalt und Steuerberater.