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Thailändischen Ehepartner beim Finanzamt absetzbar ?

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
Du müsstest sie bei Abreise ja korrekterweise wieder abmelden und das weiss dann das FA. Aber sie kann ja Dauetaufenthalt beantragen. Dann brauchst sie nicht abmelden. Ohne Dauetaufenthalt kannst du Ärger mit der Ausl. Beh. bekommen denn die erfahren auch An und Abmeldung
 
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Reaktionen: hajo34

hajo34

Gutmensch :-)
   Autor
26 Mai 2015
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Dann spricht ja nichts dagegen sie bei mir zu melden und die Aufenthaltserlaubnis, zunächst für drei Jahre zu beantragen. Den A1 macht sie gerade.
 

Beckster

Gibt sich Mühe
    Aktiv
25 März 2012
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NRW
Guten Morgen,
der Thread ist zwar schon älter, aber aus aktuellen Anlass ....
hier wird immer über die thailändischeEhefrau geschrieben. In meinem Fall geht es um die Freundin. (Ehefrau in Kürze)
Auf Nachfragen beim Finanzamt kann man den Unterhalt auch schon für die Lebensgefährtin die aktuell in Thaland lebt absetzen.
Es gibt da strenge Auflagen, aber es sei möglich. Thailand wird von der Höchstgrenze (etwas über 9000 EUR) wohl nur mit 1/2 anerkannt.
Auch Bargeldübergaben werden anerkannt, wenn man es mit einem Flugticket belegen kann und es muss nachtürlich der Nachweis erfolgen das man in einer eheähnlichen Gemeinschaft miteinander verbunden ist und nur zur Zeit getrennt.

Ich habe in Kürze deswegen eine Beratung beim Steuerberater. Wenn ich konkretere Infos habe, kann ich es Euch gerne wissen lassen. ;)
 

Beckster

Gibt sich Mühe
    Aktiv
25 März 2012
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NRW
Sooo...hatte ja versprochen feedback zu geben. Ich habe alle Zahlungen an meine VERLOBTE damals noch nit VERHEIRATET Frau die in Thaland lebte beim Finanzamt angegeben. Heute kam der Bescheid. Es wurde alles als Unterhaltszahlung an die z.Zt. getrennt lebende Lebensgefährtin annerkannt. Höchstgrenze abzügl Länderkennziffer geteilt durch 2 wegen Thailand.
Also wenn alle Auflagen erfüllt sind .... geht das auch wenn man nicht verheiratet ist. ;)
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
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3.215
58
Was ist dagegen einzuwenden einen Steuerberater in Steuerangelegenheiten zu konsultieren und
diesen selbstverständlich dafür zu bezahlen ?

Ich würde jedenfalls - trotz guter Ansätze - meine Steuerangelegenheiten nicht durch ein Thailandforum
einschätzen und bewerten lassen...
Stimmt,ist zwar kostenlos hier ,aber oft zig Meinungen....somit nicht verwertbar....
 

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