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Cosy Beach Club
Joe

Thai will nach Europa auswandern

P.W.

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26 März 2015
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Hallo

Was für Möglichkeiten hat eine Thai die nach Europa (D oder A) auswandern und arbeiten will.
Ohne zu heiraten.
Normale Arbeit. Kein Puff.
 

woli10

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21 November 2011
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haha

nee im ernst

Ja im ernst, einfacher wirds kaum gehn!

glaubst zu dieser Zeit hat irgend eine Behoerde zeit fuer andere ausser Sportler, Atomphysiker,...

Und jetzt ernsthaft, Thailand is unter Militaerjunta, also nach Oestereich oder so mit touri visa und nach DE fahr nort um Asyl ansuchen.
Asylgrung Politische Verfolgung irgend ne Partei die gegens regime is.


besserer grund als alle anderen 95% die Asyl beantragen. (Krieg allein ist kein Asylgrund)
sollte es ned funktionieren, Einspruch und klagen, also 3-5 Jahre ohne Probleme.
 
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Patty

😜
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22 Dezember 2011
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Austria
So unrecht hat leider @woli10 nicht !
Auf einen normalen Weg wird es im Moment eher schwierig sein, wenn sie keine spezielle Fähigkeit besitzt, die hier gesucht wird !
 
Cosy Beach Club

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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Eine 1A berufliche Qualifikation in einem in D'schland gesuchtem Beruf, sowie ein konkretes Jobangebot incl. Garantieerklärung des Arbeitgebers gäbe z. B. eine Greencard.
Dafür muß man nicht mal Professor in Nuklearmedizin sein.
2 Bekannte von mir haben das für ihre BF's erreicht, der Eine hat Cabaret-Tänzer gelernt, der Andere Gartenbau bei Nong Noch.

Eine 2. Möglichkeit wäre die Eröffnung einer eigenen Firma, incl. Schaffung von Arbeitsplätzen. Als Geschäftsführer einer GmbH bekommt man zwar ad hoc kein langfristiges Aufenthaltsrecht. Die Bewilligungszeiten erhöhen sich jedoch von mal zu mal.

3.: Studentenvisa ... das gibt es nicht ausschließlich für Studenten, sondern auch für Auszubildende, sofern "besondere Gründe" vorliegen. Z. B. wenn der Azubi in einer th. Firma angestellt ist, welche die Ausbildung in Deutschland organisiert.

4. bis 101stens: "andere Wege".
Z. B. könnte ich mir vorstellen, daß Asyl oder vorläufiges Aufenthaltsrecht gewährt wird, wenn die Person böse Aussagen über General Happyness bei Facebook postet. :arsch
 
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Reaktionen: P.W. und bruno513

woli10

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21 November 2011
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Z. B. könnte ich mir vorstellen, daß Asyl oder vorläufiges Aufenthaltsrecht gewährt wird, wenn die Person böse Aussagen über General Happyness bei


lange wurd ich aber nicht mehr warten das Asylgesetz sieht grundsaetzlich die moeglichkeit auf Asylhaft vor. Dies wird auch ind den naechsten Monaten umgesetzt.
 

Pungparamee

Seit mehr als 20. Jahren dabei
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21 Mai 2009
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NRW und โกสุมพิสัย
Hallo

Was für Möglichkeiten hat eine Thai die nach Europa (D oder A) auswandern und arbeiten will.
Ohne zu heiraten.
Normale Arbeit. Kein Puff.

P.W. tausende Mädels, nicht nur deine Urlaubsbekanntschaft möchten gerne nach EU. Die, die schon hier sind, haben zu 98% einen Gatten, sind geschieden oder verwitwet. Die restlichen 2 Prozent sind einfach von Haus aus Reiche, Studierende oder arbeiten z.B. als Thaikoch mit Zertifikat in einem Thai Restaurant.
 

rainzman

Mr. nice guy
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20 Mai 2010
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Du kannst sie einladen mit Verpflichtungserklärung.. in Steuerklasse 3 musst du hier hier in D im Norden ca. 1900 Eur netto haben auf dem Papier..

und das ist mal eine Hausnummer !


ich sag mal unter 5000 Euro die man mal eben verfeiern kann am besten 10 (!) braucht man gar nicht anfangen zu überlegen zu überlegen "seine" thai nach Deutschland einzuladen.

Und das ist ohne Spesen... Klamotten.. Spielgeld.. für manche ein Trinkgeld (lol) für die meisten nicht zu schaffen ...


gleich kommt wieder der bekloppte Spruch kauf ihr einen syrischen pass für 750 Eur,-- .. wenn es nicht so ernst wäre wär die Idee lustig
 
Zuletzt bearbeitet:
Cosy Beach Club

rainzman

Mr. nice guy
   Autor
20 Mai 2010
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Verpflichtungserklärung und Einladungen für ausländische Besucher

das hat mit der zuständige Beamte erklärt.. damit er mir eine Verpflichtungserklärung ausstellt braucht er ein netto Einkommen von mind. 1900,-- netto .. das variiert aber von Stadt zu Stadt..

wohl gemerkt das der Aufenthalt der "Touristin" bereits komplett abgesichert ist durch Flugtickets, Krankenversicherung, Verpflichtungserklärung wo dem deutschen Staat nicht eine Mark verloren geht. (altes chinesisches Sprichwort)..
 

The Stig BW

Schreibwütig
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3 Oktober 2015
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Baden
Verpflichtungserklärung und Einladungen für ausländische Besucher

das hat mit der zuständige Beamte erklärt.. damit er mir eine Verpflichtungserklärung ausstellt braucht er ein netto Einkommen von mind. 1900,-- netto .. das variiert aber von Stadt zu Stadt..

wohl gemerkt das der Aufenthalt der "Touristin" bereits komplett abgesichert ist durch Flugtickets, Krankenversicherung, Verpflichtungserklärung wo dem deutschen Staat nicht eine Mark verloren geht. (altes chinesisches Sprichwort)..

Exakt, kann ich bestätigen, variiert extrem. Finde ich zwar komplett frech, da das Ausländerrecht für die ganze BRD gilt und trotzdem jede Ausländerbehörde andere Maßstäbe ansetzt. Das erforderliche Einkommen reicht von 1085Euro (möglicherweise auch weniger) bis wohl rund 1900Euro. Finde das eine dreißte Frechheit!
 

6zylinder

Sliver of the good live.
Inaktiver Member
9 Dezember 2011
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diese erde.
Hi hi wer nix hat kann viel verpflichten und garantieren aber zahlen muss das auch wer wenn die scheisse baut.
Daher sollte der verpflichtet schon etwas liquid sein..
Kenn ja einige Fälle die den reichen Mann spielten und wo die holde in der Mülltrennung oder lohnpfaendung landeten!!!!
Und der super Superman nicht aufkommen wollte für ihre gemachten schulden!!!!
Und von denen gibt es mehr als ihr denkt,die ihre holde ausgewanderte nicht in den griff bekommen!!!!!:hut

Habe die ehre meine Herrn der Fantasien
 

JT29

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Exakt, kann ich bestätigen, variiert extrem. Finde ich zwar komplett frech, da das Ausländerrecht für die ganze BRD gilt und trotzdem jede Ausländerbehörde andere Maßstäbe ansetzt. Das erforderliche Einkommen reicht von 1085Euro (möglicherweise auch weniger) bis wohl rund 1900Euro. Finde das eine dreißte Frechheit!

Es gibt seit Jahren in DE kein Ausländerrecht mehr, das wurde vom Aufenthaltsrecht abgelöst. Es ist keine Frechheit, sondern der Gesetzgeber hat dies so ausdrücklich gewollt. Würde es eine einheitliche Regelung geben, wären die Betroffenen z.B. in strukturschwachen Regionen benachteiligt. Weiterhin gibt es auch immer noch die Möglichkeit für die Dauer des Aufenthaltes eine Kaution zu leisten.

Grundsätzlich ist es so, dass nach internationalem Usus bei einem Visum jeder seine Bonität nachweisen muss, ob er sich den Aufenthalt dort leisten kann. Ausnahmen gibt es durch uni- und bilaterale Verträge zwischen den entsprechenden Ländern. Ohne Moos nix los, so einfach ist das.

Es gibt nun eine Reihe von Ländern, die akzeptieren auch, dass diese Voraussetzung ein anderer übernimmt, so auch DE mit den VEs. Das heisst aber noch lange nicht, dass dann das Visum in trockenen Tüchern ist, da sind noch andere Voraussetzungen zu erfüllen.

Aber zurück zum Thema:

Es gibt ein paar Möglichkeiten

- Visum für Spezialitätenköche, ist aber auch keine wirkliche Auswanderung. (Hier müsste man abklären, ob auch andere benötigte Mangelberufe eine Chance haben -> Ausländerbehörde)
- Visum zur Arbeitsplatzsuche (Hochschulabschluss noterndig)
- Heirat eines Deutschen oder EU-Bürgers
- Mutter eines gemeinsamen Kindes mit einem Deutschen zur Ausübung der Personensorge (keine Heirat und kein A1 notwendig).

Ansonsten ist es oftmals so, dass sich die Damen aus Schwellen- und Dritten Ländern gerne einen Karl Napf aus Germoney anlachen und mit der Niederlassungserlaubnis sich die Spreu vom Weizen trennt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thailernen.net

onnut

Gibt sich Mühe
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Spezialitten-Koch/Köchin.
Geht nur wenn ein gültiger Arbeitsvertrag aus Deutschland vorliegt.
Ist befristet und gilt nur für diesen einen Arbeitgeber!
 

The Stig BW

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Es gibt seit Jahren in DE kein Ausländerrecht mehr, das wurde vom Aufenthaltsrecht abgelöst. Es ist keine Frechheit, sondern der Gesetzgeber hat dies so ausdrücklich gewollt. Würde es eine einheitliche Regelung geben, wären die Betroffenen z.B. in strukturschwachen Regionen benachteiligt. Weiterhin gibt es auch immer noch die Möglichkeit für die Dauer des Aufenthaltes eine Kaution zu leisten.

Grundsätzlich ist es so, dass nach internationalem Usus bei einem Visum jeder seine Bonität nachweisen muss, ob er sich den Aufenthalt dort leisten kann. Ausnahmen gibt es durch uni- und bilaterale Verträge zwischen den entsprechenden Ländern. Ohne Moos nix los, so einfach ist das.

Es gibt nun eine Reihe von Ländern, die akzeptieren auch, dass diese Voraussetzung ein anderer übernimmt, so auch DE mit den VEs. Das heisst aber noch lange nicht, dass dann das Visum in trockenen Tüchern ist, da sind noch andere Voraussetzungen zu erfüllen.

Aber zurück zum Thema:

Es gibt ein paar Möglichkeiten

- Visum für Spezialitätenköche, ist aber auch keine wirkliche Auswanderung. (Hier müsste man abklären, ob auch andere benötigte Mangelberufe eine Chance haben -> Ausländerbehörde)
- Visum zur Arbeitsplatzsuche (Hochschulabschluss noterndig)
- Heirat eines Deutschen oder EU-Bürgers
- Mutter eines gemeinsamen Kindes mit einem Deutschen zur Ausübung der Personensorge (keine Heirat und kein A1 notwendig).

Ansonsten ist es oftmals so, dass sich die Damen aus Schwellen- und Dritten Ländern gerne einen Karl Napf aus Germoney anlachen und mit der Niederlassungserlaubnis sich die Spreu vom Weizen trennt.

1. Ist das Aufenthaltsrecht das Ausländerrecht oder willst du das abstreiten? Der Name dabei ist doch Scheißegal oder gibt es somit auch keine Abteilung "Ausländerwesen" mehr? Ooopps, dann muss ich wohl meinen Kollegen sagen, dass sie in ner Abteilung hocken, welche es nicht gibt.
2. Ist deine Aussage zu den "strukturschwachen Regionen" absoluter Quatsch. Ich wohne in einer sehr strukturstarken Region und selbst dort schwankt die geforderte Bonität zwischen 1085Euro und 1500Euro. In der sogar "stärkeren Region" sind es die 1085Euro und in der "schwächeren" 1500Euro. Komisch, gelle??

Ich habe keinerlei Probleme diese Bonität nachzuweisen, auch nicht 1900Euro. Will das nur mal gesagt haben!
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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3 Mai 2009
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O-Zone in D
Nein, die Aussage zur strukturschwachen Region ist kein Quatsch, maximal das was die Behörden daraus machen ist nicht immer so klar nachvollziehbar. Und schön, das du uns nun auch deine Bonität kurz mitgeteilt hast...o_O
 
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JT29

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Die Basis einer VE ist die Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO. Darauf wird normalerweise - zumindest als ich noch in BW dort tätig war - die Regelbedarfsstufe nach SGB II der einzuladenden Person darauf gerechnet. Jetzt kommen aber die Verwaltungsvorschriften der IMs in Spiel, die zum § 68 AufentG noch einen gewissen Spielraum geben, der mehr oder weniger genutzt wird. Da es bei den Pfändungsfreigrenzen und den Regelbedarfsstufen verschiedene Konstellationen gibt (alleinstehend, verheiratet, unterhaltspflichtig etc.), vergleicht man gerne Äpfel mit Birnen.