Das ist richtig. Ablaufdatum ist der 29.01.27. Da bin ich schon wieder in Germany....Wenn der FS abgelaufen ist, fährst Du ohne!

Das ist richtig. Ablaufdatum ist der 29.01.27. Da bin ich schon wieder in Germany....Wenn der FS abgelaufen ist, fährst Du ohne!

In Rayong mit Non-O nur noch 2Jahre. Es sei denn du machst ein EoS was dann noch mindestens 6 Monate gültig ist.Dann reise ich mit dem Non Immigrant O Visum ein, da ich dann 6 Monate in Thailand bleiben werde. Nun hört man immer, dass der Thai Führerschein mit dem Non Immigrant O automatisch um 5 Jahre verlängert wird und nicht nur um 2.
Die Auskunft hatte ich letztes Jahr auch von FS bekommen ,um eine 5 jährige Verlängerung zu bekommen muss das EOS noch länger als 6 Monate gültig sein ,bei mir dann Gültigkeitsauslauf Oktober 27 ,EOS kann dann neu gemacht werden 12/27 ,mal sehen was das DLT dann bei mir In Kalasin haben will .In Rayong mit Non-O nur noch 2Jahre. Es sei denn du machst ein EoS was dann noch mindestens 6 Monate gültig ist.
wenn ich 180 Tage bleiben will
...bleib nur max. 179 Tage, sonst kannst Du Dir ne Steuernummer auch noch holen...
Als Bundesbeamter (auch im Ruhestand) unterliegen Ihre Dienstbezüge oder Ihre Pension aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Thailand grundsätzlich dem Källenprinzip. Das bedeutet, dass ausschließlich Deutschland das Besteuerungsrecht für Ihre Bezüge hat. Thailand darf diese Zahlungen nicht besteuernbleib nur max. 179 Tage, sonst kannst Du Dir ne Steuernummer auch noch holen

Falls noch andere über dieses Wort "Källenprinzip" stolpern:Als Bundesbeamter (auch im Ruhestand) unterliegen Ihre Dienstbezüge oder Ihre Pension aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Thailand grundsätzlich dem Källenprinzip. Das bedeutet, dass ausschließlich Deutschland das Besteuerungsrecht für Ihre Bezüge hat. Thailand darf diese Zahlungen nicht besteuern![]()
Sorry , aber "Grundsätzlich" bedeutet eben nicht "Generell"Als Bundesbeamter (auch im Ruhestand) unterliegen Ihre Dienstbezüge oder Ihre Pension aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Thailand grundsätzlich dem Källenprinzip. Das bedeutet, dass ausschließlich Deutschland das Besteuerungsrecht für Ihre Bezüge hat. Thailand darf diese Zahlungen nicht besteuern![]()




