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Thai Führerschein verlängern

damrong

Schreibwütig
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20 Februar 2022
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Dann reise ich mit dem Non Immigrant O Visum ein, da ich dann 6 Monate in Thailand bleiben werde. Nun hört man immer, dass der Thai Führerschein mit dem Non Immigrant O automatisch um 5 Jahre verlängert wird und nicht nur um 2.
In Rayong mit Non-O nur noch 2Jahre. Es sei denn du machst ein EoS was dann noch mindestens 6 Monate gültig ist.
 
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Nordwind

Gibt sich Mühe
    Aktiv
16 September 2024
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In Rayong mit Non-O nur noch 2Jahre. Es sei denn du machst ein EoS was dann noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Die Auskunft hatte ich letztes Jahr auch von FS bekommen ,um eine 5 jährige Verlängerung zu bekommen muss das EOS noch länger als 6 Monate gültig sein ,bei mir dann Gültigkeitsauslauf Oktober 27 ,EOS kann dann neu gemacht werden 12/27 ,mal sehen was das DLT dann bei mir In Kalasin haben will .
Da ich ja meistens von Oktober bis nach Sonkran vor Ort bin hoffe ich dann die 2 Monate ohne gültigen Führerschein mit dem internationalem zu überbrücken .
 
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Wanderer

Forensponsor
   Sponsor 2026
4 November 2019
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Wichtig ist zu beachten, dass der Internationale Führerschein in Thailand nur bis zu 90 Tage nach der Einreise gültig ist.
Eine Überschreitung dürfte bei einer normalen Kontrolle höchst selten auffallen, bei einem Unfall bei dem die Versicherung zahlen muss kann es unangenehm werden....
 

Sunpower

Die Sonne schickt Dir keine Rechnung
   Autor
26 November 2013
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Wien
wenn ich 180 Tage bleiben will

...bleib nur max. 179 Tage, sonst kannst Du Dir ne Steuernummer auch noch holen :trinken ...
 

HamburgerJung

Kennt eine Menge Lady Boys
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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
wenn ich 180 Tage bleiben will

...bleib nur max. 179 Tage, sonst kannst Du Dir ne Steuernummer auch noch holen :trinken ...


er reist im November ein...somit ca. 2 Monate in 2027 und ca. 4 Monate in 2028....

interessant wird es nur, wenn er die Hürde in einem Jahr reißt....kommt also darauf an, wie oft und wie lange noch weitere Reisen geplant sind.
 
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Sunpower

Die Sonne schickt Dir keine Rechnung
   Autor
26 November 2013
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Wien
...Er kommt ja dann nächsten November, denk ich mal, wieder. Wennst einmal in der Pension bist fängt das Leben an.
Und die Zeit rennt. :trinken
 

Taldren

Schwuttenversteher
   Autor
11 November 2010
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Berlin
bleib nur max. 179 Tage, sonst kannst Du Dir ne Steuernummer auch noch holen
Als Bundesbeamter (auch im Ruhestand) unterliegen Ihre Dienstbezüge oder Ihre Pension aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Thailand grundsätzlich dem Källenprinzip. Das bedeutet, dass ausschließlich Deutschland das Besteuerungsrecht für Ihre Bezüge hat. Thailand darf diese Zahlungen nicht besteuern :trinken
 
Zuletzt bearbeitet:

Citolino

Aktiver Member
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6 Juni 2025
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Als Bundesbeamter (auch im Ruhestand) unterliegen Ihre Dienstbezüge oder Ihre Pension aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Thailand grundsätzlich dem Källenprinzip. Das bedeutet, dass ausschließlich Deutschland das Besteuerungsrecht für Ihre Bezüge hat. Thailand darf diese Zahlungen nicht besteuern :trinken
Falls noch andere über dieses Wort "Källenprinzip" stolpern:
Das Wort „Källenprinzip“ ist kein allgemein bekanntes deutsches Rechts- oder Sprachwort – es handelt sich sehr wahrscheinlich um eine Verballhornung oder Missverständnis des Begriffs „Quellenprinzip“. In der Steuerrechtsdiskussion wird eigentlich vom Quellenprinzip gesprochen, also dem Prinzip, dass Einkünfte dort besteuert werden, wo ihre Quelle liegt.

Herkunft und Verwechslung​

  • 📖 Quellenprinzip:
    • Stammt aus der Steuerrechtslehre.
    • Bedeutet: Das Besteuerungsrecht liegt grundsätzlich im Staat, in dem die Einkünfte entstehen („Quelle“).
    • Beispiel: Zinsen aus einem deutschen Konto werden in Deutschland besteuert, auch wenn der Empfänger im Ausland lebt.
  • ❌ Källenprinzip:
    • In seriösen Rechtsquellen nicht belegt.
    • Vermutlich ein Schreib- oder Hörfehler (z. B. „Quellen“ → „Källen“).
    • Möglich, dass in Foren oder mündlicher Weitergabe dieser Begriff falsch tradiert wurde.
 

buddy2020

Lady Bar Flüsterer
   Autor
18 April 2020
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Als Bundesbeamter (auch im Ruhestand) unterliegen Ihre Dienstbezüge oder Ihre Pension aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Thailand grundsätzlich dem Källenprinzip. Das bedeutet, dass ausschließlich Deutschland das Besteuerungsrecht für Ihre Bezüge hat. Thailand darf diese Zahlungen nicht besteuern :trinken
Sorry , aber "Grundsätzlich" bedeutet eben nicht "Generell"

Ich bin Landesbeamter und da ich in Deutschland keine Steuer bezahle,zahle ich eben in Thailand,da ich länger als die 180 Tage vor Ort bin!

Weil ich eben keinen Nachweis über gezahlte Steuer in Deutschland vorlegen kann!!

Natürlich nur für die Summe die ich nach Thailand überweise ;-)
 
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