Singapur
Kaugummi nur für registrierte Benutzer
Kaugummi bleibt in Singapur tabu. Der asiatische Stadtstaat will sich die Trottoirs nicht durch die klebrige Masse verschandeln lassen.
Singapur soll seinen Glanz behalten – auch auf den Trottoirs und in der U-Bahn.
«Wir befürchten, dass eine Aufhebung des Verbots dazu führen könnte, dass die Kaugummiverschmutzung wieder zunimmt und damit unsere bisherigen Anstrengungen untergraben würden», sagte Maliki Osman, Staatssekretär im Ministerium für Nationale Entwicklung, im Parlament.
Ein Abgeordneter hatte angefragt, ob das Verbot von 1992, das in aller Welt belächelt wird, nicht aufgehoben werden könnte.
Die Stadtreinigung hatte sich damals über die hohen Kosten bei der Entfernung der klebrigen Masse von den Stras­sen geärgert. Der U-Bahn-Betreiber berichtete zudem, dass bei manchen Zügen die Türen nicht mehr zugegangen seien, weil Kaugummi auf den Türkanten geklebt habe.
2004 wurde das Verbot gelockert. Seitdem darf Nikotin-Kaugummi und solcher, der die Mundhygiene fördert, verkauft werden. Dafür muss der Käufer im Geschäft aber seine Personalien angeben.
http://www.20min.ch
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Kaugummi bleibt in Singapur tabu. Der asiatische Stadtstaat will sich die Trottoirs nicht durch die klebrige Masse verschandeln lassen.
Singapur soll seinen Glanz behalten – auch auf den Trottoirs und in der U-Bahn.
«Wir befürchten, dass eine Aufhebung des Verbots dazu führen könnte, dass die Kaugummiverschmutzung wieder zunimmt und damit unsere bisherigen Anstrengungen untergraben würden», sagte Maliki Osman, Staatssekretär im Ministerium für Nationale Entwicklung, im Parlament.
Ein Abgeordneter hatte angefragt, ob das Verbot von 1992, das in aller Welt belächelt wird, nicht aufgehoben werden könnte.
Die Stadtreinigung hatte sich damals über die hohen Kosten bei der Entfernung der klebrigen Masse von den Stras­sen geärgert. Der U-Bahn-Betreiber berichtete zudem, dass bei manchen Zügen die Türen nicht mehr zugegangen seien, weil Kaugummi auf den Türkanten geklebt habe.
2004 wurde das Verbot gelockert. Seitdem darf Nikotin-Kaugummi und solcher, der die Mundhygiene fördert, verkauft werden. Dafür muss der Käufer im Geschäft aber seine Personalien angeben.
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