je nach Goodwill der zuständigen ALB - ohne B1.
Nach den Buchstaben des Gesetzes ist dies eigentlich nicht möglich, mir ist aber persönlich auch ein Fall in BW bekannt, wo die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) nach etwas mehr als 3 Jahren mit A2 erteilt wurde. Eine Einbürgerung ohne B1, welche dann ja meist im Anschluss erfolgt, sollte allerdings nicht möglich sein.