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Joe

DK93

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13 Dezember 2018
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21
313
Pattaya
www.foryou-travel.asia
Vielen Dank erstmals für die vielen Homepage-Klicks über unseren oberen Banner :danke
Gerne möchten wir hiermit ein bisschen unseren Visa-Service vorstellen:

Wenn Sie Ihre Bekannte, Freundin oder Frau nach Deutschland/Schengen einladen möchten, benötigt Ihr Gast aus Thailand immer ein Visum. Hierbei wird zwischen Nationalen- und Schengen-Visa unterschieden. Die Nationalen Visa haben eine Gültigkeit von 6 Monaten. Die Schengen Visa sind jeweils nur 3 Monate gültig.

Sollten Sie Ihrem Gast Ihr zu Hause einmal zeigen wollen (urlaubsmässig), ist ein Schengen Visa die richtige Option. Sollten Sie Ihren Gast bei sich behalten wollen (Heiraten, Kinder im Anflug etc.) ist das Nationale Visa die korrekte Option.

Der Prozess zum Erhalt der Schengen Visa ist von Land zu Land unterschiedlich. Schlussendlich spielt es aber keine Rolle, welches Land/Botschaft das Visum ausgestellt hat - mit einem Schengen Visa kann sich Ihr Gast in fast ganz Europa frei bewegen. (Nur UK und Teile des früheren Jugoslawien erlauben auch mit Schengen Visa keinen Zutritt).

Hier gibt es nur noch zu beachten, dass Ihr Gast kein "Visa-Shopping" betreibt. Visa-Shopping heisst, ich lasse für meine Freundin ein Visum von der holländischen Botschaft ausstellen, da es einfacher geht, Sie fliegt dann von Bangkok nach Frankfurt, bleibt 90 Tage bei mir in DE und fliegt anschliessend wieder von Frankfurt zurück nach Bangkok. Dies wäre ein klassisches Visa-Shopping. Um die Visa-Shopping regeln (welche ehrlich gesagt nicht allzu streng genommen werden) zu befolgen, müsste meine Freundin nun mindestens 46 Tage in Holland sein und max. 44 Tage ausserhalb Hollands. Heisst kurz gesagt, das Land, welches das Visum ausgestellt hat, dient als Haupt-Reiseland, in welchem mind. 51% der Zeit verbracht werden muss.

Generell ist es immer wichtig, der Botschaft diesen Aufenthalt so plausibel wie möglich zu erklären. Hierbei helfen gemeinsame Fotos und Chatverläufe mit genauem Datum, damit die Botschaft sieht, dass Sie sich auch wirklich kennen und Sie keine "fremde Person" zu sich einladen.

Die Botschaft hat bei jedem Antrag zu prüfen, ob der Antragsteller genügend Bindung zum Heimatland hat, damit der Gast nach Ablauf des Visa, auch wieder zurückreist.

Wir, For You Travel aus Pattaya, sind ein Partner vom Pattayaforum und freuen uns sehr, alle Ihre Visa-Fragen beantworten zu dürfen. Wir sprechen Deutsch, Thai, Englisch, Französisch und Italienisch. Wir werden also eine passende Sprache finden, damit wir uns verstehen :bigsmile:bigsmile

Gerne helfen wir Ihnen beim Erhalt Ihres Visa mit unserem fairen Service, welcher zumindest in Pattaya einzigartig ist. :cool: Wir offerieren Schengen-, wie auch Nationale Visa, zu einem Preis von THB 10.000 inkl. Reisekrankenversicherung (bei Schengen Visa mit MSIG, Deckung THB 2 Mio.) exkl. Gebühren auf Botschaft.

Unser Service heisst: VISA ODER GELD ZURÜCK :eek::cool::D

Egal was unsere Ausgaben an Zeit oder anderen Ressourcen war, Sie bekommen entweder das Visum oder die vollen THB 10.000 zurück. Punkt. ;) Ist doch fair - oder nicht? :bigsmile

Uns ist bewusst, dass man ein Schengen-Visum auch selber machen kann. Gar keine Frage. Man kann auch Brot selber backen :p:rolleyes::hammer Wer sich beim Prozess jedoch unsicher ist oder uns einfach nur ein paar Dokumente zusenden möchte, und mit dem ganzen Visa-Stress nichts am Hut haben möchte, ist bei uns genau richtig :welcome


Wir freuen uns auf spannende Diskussionen und sind auch per Email unter diego(at)foryou-travel.asia jederzeit gerne für Euch alle erreichbar.
 
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Knutschlaune

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22 August 2014
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Richtige Vorbereitung ist das a und o bei den Visa Geschichten, macht oft Sinn sich Hilfe zu holen. Unterstützt ihr dann auch bei remonstationen wennn es mal nicht wie gewüscht läuft? Wünsche euch viel Erfolg!
 

DK93

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13 Dezember 2018
7
21
313
Pattaya
www.foryou-travel.asia
Lieber Knutschlaune,

Das ist absolut korrekt. Eine richtige Vorbereitung ist das A und O, wenn es um das Visum geht.

Remonstrationen bringen aus unserer Sicht wenig und kosten nur Geld (vorallem wenn es dann mit Anwalt etc. probiert wird). Wir empfehlen unseren
Kunden jeweils, wenn das Visum abgelehnt wurde - den Antrag nochmal neu einzureichen. Da dies unser
tägliches Business ist, sind wir uns natürlich auch jeweils sicher, dass es an den Dokumenten nicht liegen kann,
dass das Visum abgelehnt wurde. Oftmals klappt es dann beim 2. Anlauf auch direkt, wenn alles sauber und
korrekt eingereicht wird. Wenn die Dokumente und die Geschichte dazu passen, kann es halt auch einmal
eine schlechte Laune der Angestellten sein, welche das Visum negativ beinflusst.

Genau deshalb heisst unser Service, Visa oder Geld zurück. Wir probieren es so lange, bis es dann klappt, oder
geben dem Kunden das Geld zurück. Wenn ein Visum dann 2x abgelehnt wird, prüfen wir genauer die Geschichte
der Damen (Polizei-Zeugnisse etc.) - wenn eine Dame noch polizeilich eingetragen ist, wird es mit dem Visum
generell schwer. Deshalb wird dies nach der 2. Ablehnung dann geprüft und wenn möglich, aus dem Weg geschafft,
dass beim nächsten Versuch das Visum dann auch sicher durch geht - oder wenn die Kriminal-Akte zu streng ist,
geben wir dem Kunden das Geld zurück und raten ihm abzuwarten, bis wir die Polizeiakte löschen lassen können.

Also kurz zusammengefasst, macht es auch unserer Sicht, zeitlich wie auch finanizell mehr Sinn, den Antrag direkt
nochmals einzureichen. Erst bei 2 Ablehnungen wird dann genauer geprüft und ggf. auch in Remonstration gegangen,
wenn dies vom Kunden gewünscht wird. Man darf halt schlussendlich trotzdem nie vergessen, dass diese Visa von
Menschen und nicht von Maschinen ausgestellt werden - welche täglich genau gleich arbeiten..

Wenn alle Dokumente korrekt sind, alles geliefert wird, die Geschichte passt und das Visum trotzdem abgelehnt wird,
hat dies zu 90% mit der Laune der Angestellten oder mit einer polizeilichen Historie des Antragsstellers zu tun. Ich würde
jedoch schätzen, dass die meisten Visa abgelehnt werden, weil die Anträge nicht komplett sind - aber genau dafür sind
wir ja da :p
 
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PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
   Ex Member
30 Juli 2015
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Wir offerieren Schengen-, wie auch Nationale Visa, zu einem Preis von THB 10.000 inkl. Reisekrankenversicherung (bei Schengen Visa mit MSIG, Deckung THB 2 Mio.) exkl. Gebühren auf Botschaft.

Sorry, da bin ich ein wenig der Korinthenkacker. Verkauft ihr jetzt Visa oder bietet ihr nicht eher einen Service an? Wenn man ein Produkt verkaufen will, dann sollte man bei der Produktbeschreibung nicht ungenau sein, sonst hagelt es unnötig Reklamationen und Beschwerden.

Egal was unsere Ausgaben an Zeit oder anderen Ressourcen war, Sie bekommen entweder das Visum oder die vollen THB 10.000 zurück. Punkt. ;) Ist doch fair - oder nicht?

Was genau beinhaltet denn euer Service für 10.000 THB? Nur Sichtung der Unterlagen auf Vollständigkeit inkl Verkauf der Reisekrankenversicherung (zusätzliche Einnahmen dank Provision :bigg )? Was ist wenn man bereits eine Reisekrankenversicherung für seinen einzuladenden Gast abgeschlossen hat? Werden die Kosten dann

Fertigt ihr die biometrischen Passbilder an? Macht ihr Termine bei VfS Global in BKK und bietet Fahrtservice dorthin an? Sind deren Gebühren mit in den 10k enthalten oder kommen die noch on top drauf? Das sind ja keine Gebühren, die die Deutsche Botschaft erhebt.

Fair ja aber bei aktuellem Kurs - wenn man ca. 100 EUR für 3 Monate Reisekrankenversicherung abzieht - sind das ca. 200 EUR und dafür sollte man dann schon detailliert darlegen welche Leistungen genau erbracht werden.

Bei einer Ablehnungsquote von ca. 3,47% auf den gesamten Schengen Raum (2018 lag die Quote für DE bei 2,41%) ist das ja eine recht sichere Sache.
 

DK93

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13 Dezember 2018
7
21
313
Pattaya
www.foryou-travel.asia
Hi PotatoeJoe :)

Natürlich bieten wir nur den Service dazu an - Ein Visum selber ausstellen dürfen wir (leider) nicht o_O:p

Folgendes ist in unserem Service für THB 10.000 inklusive:

- Organisation/Zusammenstellung der Dokumente
- Terminvereinbarung mit der Botschaft
- Garantierung der Einhaltung des „Sortierhinweises“
- Versicherung für den Aufenthalt/Dauer in DE
- Flugreservation
- Betreuung bei Fragen oder Wünschen
- Schulung für das Interview/Telefonat in Bangkok bei/mit der Botschaft.
- Alle Übersetzungen (falls notwendig / Je nach Land)

Zudem bieten wir auch einen Taxi-Service an. Dieser ist im Preis jedoch nicht inklusive, da unsere Kunden von
überall in Thailand kommen. Auf Wunsch auch gerne mit einem deutschsprechendem Thai, wenn die Dame unsicher ist.

Die Gebühren auf der Botschaft kommen dann auch noch zusätzlich. Leider können wir auch diese nicht inkludieren, da
auch diese von Land zu Land unterschiedlich sind.

Bei der Versicherung haben wir leider keine Provision. :keine Ahnung Jedoch haben wir eine sehr gute Versicherung für unsere Kunden gewählt,
welche auch den Vorteil hat, dass im Schadensfall, alles auf Deutsch abgewickelt werden kann. Natürlich könnten wir hier auch
noch Provision einsacken - wir legen jedoch Wert darauf, dass die Kunden auch nach Erhalt des Visa, einen deutschsprachigen
Ansprechpartner bei Versicherungsfragen oder bei einem Schadensfall haben. Deshalb wird die Versicherung über Global Insurance
in Pattaya abgeschlossen - da dort Deutsch/Thai/Englisch & Französisch gesprochen wird. Diese sacken schlussendlich die Provision
ein - kümmern sich dann aber auch um die Kunden, wenn einmal etwas passieren sollte. Unsere gewählte Versicherung hat eine Deckung
von THB 2.000.000 und ist im Preis inklusive.

Bitte beachte, dass es zudem sehr viele Kunden gibt, welche grosse Verständigungsprobleme mit der Freundin haben. Auch hier helfen
wir, übersetzen für den Kunden und machen den kompletten Service direkt mit der Freundin, sodass der Kunde in Deutschland oder auch
in Thailand, mit dem Visum, ausser dem Versand der Verpflichtungserklärung, nichts mehr am Hut hat.

Unser Ziel ist es, das Leben dem Kunden so einfach und angenehm wie möglich zu machen. Dafür ist unser Service schlussendlich da ;)
Wir bekommen vom Kunden eine Passkopie, die Verpflichtungserklärung und die Telefonnumer der Dame und das wars..
Den Rest machen wir - Sogar mit einer Geld-zurück-Garantie :)
 

Der der Ahnung hat

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17 November 2019
17
14
313
Die Nationalen Visa haben eine Gültigkeit von 6 Monaten. Die Schengen Visa sind jeweils nur 3 Monate gültig.

Hallo DK93
das ist falsch!

Nationale Visa haben in der Regel eine Gültigkeit von 3 Monaten. In bestimmten Fällen können diese eine Gültigkeit von bis zu 12 Monaten haben. Nur solche Visa können von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland verlängert werden. Ein nationales Visum muss beantragt werden, wenn ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen beabsichtigt ist.

Ist ein Aufenthalt von 1 bis maximal 90 Tagen geplant, muss ein Schengen Visum beantragt werden. Dies wird in der Regel genau für den beantragten Zeitraum ausgestellt. Für bestimmte Personen können auch “unechte Mehrjahresvisa“ erteilt werden, welche eine Gültigkeit von bis zu 5 Jahren haben.


Hier gibt es nur noch zu beachten, dass Ihr Gast kein "Visa-Shopping" betreibt. Visa-Shopping heisst, ich lasse für meine Freundin ein Visum von der holländischen Botschaft ausstellen, da es einfacher geht, Sie fliegt dann von Bangkok nach Frankfurt, bleibt 90 Tage bei mir in DE und fliegt anschliessend wieder von Frankfurt zurück nach Bangkok. Dies wäre ein klassisches Visa-Shopping. Um die Visa-Shopping regeln (welche ehrlich gesagt nicht allzu streng genommen werden) zu befolgen, müsste meine Freundin nun mindestens 46 Tage in Holland sein und max. 44 Tage ausserhalb Hollands. Heisst kurz gesagt, das Land, welches das Visum ausgestellt hat, dient als Haupt-Reiseland, in welchem mind. 51% der Zeit verbracht werden muss.

Das ist fast richtig!

Ein Antrag auf ein Visum muss in der Botschaft des Landes beantragt werden, welches Hauptreiseziel ist. Dies kann durch den Zweck oder die Aufenthaltsdauer bestimmt werden. In manchen Fällen ist auch das Land zuständig, in welches zuerst eingereist wird.
Das wird sehr wohl ernst genommen. Wird ein Antrag bei der falschen, nicht zuständigen Botschaft eingereicht, wird der Antrag in der Regel zurückgewiesen. Das heißt, der Antrag wird nicht bearbeitet. Sollte Visashopping durch falsche Angaben absichtlich betrieben werden führt dies in der Regel zu einer Ablehnung des Antrags und teilweise zur Sperrung des Antragstellers / der Antragstellerin für 3 Jahre.


Remonstrationen bringen aus unserer Sicht wenig und kosten nur Geld

Erneut falsch!

Eine Remonstration wird kostenlos von der Botschaft bearbeitet.

Eine Ablehnung eines Antrags auf ein Visum wird von der Botschaft begründet. Wer mit der Remonstration eventuell fehlende Unterlagen nachreicht oder durch zusätzliche Unterlagen die Bedenken der Botschaft ausräumen kann, hat gute Chancen mit der Remonstration ans Ziel zu kommen.


Wenn alle Dokumente korrekt sind, alles geliefert wird, die Geschichte passt und das Visum trotzdem abgelehnt wird,
hat dies zu 90% mit der Laune der Angestellten oder mit einer polizeilichen Historie des Antragsstellers zu tun.

Noch eine falsche Aussage!

Über die Anträge auf Visa entscheiden Beamte und keine Angestellten. Diese entscheiden nicht nach Lust und Laune sondern nach Gesetzen

Jeder muss selbst entscheiden ob er Ihren „Service“ in Anspruch nehmen will.
ich würde es nicht.
 
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Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Autor
25 Juli 2011
11.025
38.649
5.565
zu Hause
Ist ein Aufenthalt von 1 bis maximal 90 Tagen geplant, muss ein Schengen Visum beantragt werden.

Haste leider keine so grosse Ahnung.

Wenn du in Europa arbeiten willst, brauchst du ein Nationales Visum, mit dem Schengenvisum darfst du nicht arbeiten. Falls jemand an einem Stand einer Touristenmesse ein paar Tage das Heimatland representieren soll, braucht er das Nationale Visum

Nur soviel zu der Ahnung.
Beiträge automatisch zusammen geführt:

Über die Anträge auf Visa entscheiden Beamte und keine Angestellten.

Arbeiten Beamte nicht in einem Angestelltenverhältnis? Sind sie Selbständigerwerbend ? Fragen über Fragen.
 
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DK93

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    Neuling
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13 Dezember 2018
7
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Pattaya
www.foryou-travel.asia
Hallo Der, der Ahnung hat :)

Es freut mich sehr, dass Du Dir die Zeit genommen hast, unseren Beitrag mit Deinem Wissen und Deiner Erfahrung in diesem Bereich aufzubessern :lool:;)
Ich habe mich lange Zeit gefragt, ob ich diesen Threat erstellen soll, oder doch lieber nur stiller Werbepartner bleiben soll. Genau aufgrund solcher Antworten :weinen

Bitte beachte, dass es einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt. Wir arbeiten in der Praxis und wissen deshalb auch, wie es in Wirklichkeit aussieht und nicht nur, was auf den Informationsblättern der Botschaften oder des VFS´s steht. Mein Text war praxisorientiert - du gehst eher in die Theorie. Gerne gehe ich aber trotzdem nochmals Punkt für Punkt auf deine "Korrekturen" ein:

Hallo DK93
das ist falsch!

Nationale Visa haben in der Regel eine Gültigkeit von 3 Monaten. In bestimmten Fällen können diese eine Gültigkeit von bis zu 12 Monaten haben. Nur solche Visa können von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland verlängert werden. Ein nationales Visum muss beantragt werden, wenn ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen beabsichtigt ist.

Ist ein Aufenthalt von 1 bis maximal 90 Tagen geplant, muss ein Schengen Visum beantragt werden. Dies wird in der Regel genau für den beantragten Zeitraum ausgestellt. Für bestimmte Personen können auch “unechte Mehrjahresvisa“ erteilt werden, welche eine Gültigkeit von bis zu 5 Jahren haben.

Das ist soweit alles korrekt. Jedoch ist es trotzdem so, dass nationale Visa i.d.R. über 180 Tage und nicht nur über 90 Tage ausgestellt werden (Bitte beachte, dass dies von Visa zu Visa unterschiedlich sein kann - Unsere Erfahrung). Siehe Foto unten. Es ist korrekt, wie Du sagst, dass nur diese Visa verlängert werden können. Bei Schengen Visa habe ich mich wirklich etwas falsch ausgedrückt. Die Visa gelten nicht FÜR 90 Tage, sondern BIS ZU 90 Tagen (je nachdem, wie viel angefragt wird). :rolleyes:

Das ist fast richtig!

Ein Antrag auf ein Visum muss in der Botschaft des Landes beantragt werden, welches Hauptreiseziel ist. Dies kann durch den Zweck oder die Aufenthaltsdauer bestimmt werden. In manchen Fällen ist auch das Land zuständig, in welches zuerst eingereist wird.
Das wird sehr wohl ernst genommen. Wird ein Antrag bei der falschen, nicht zuständigen Botschaft eingereicht, wird der Antrag in der Regel zurückgewiesen. Das heißt, der Antrag wird nicht bearbeitet. Sollte Visashopping durch falsche Angaben absichtlich betrieben werden führt dies in der Regel zu einer Ablehnung des Antrags und teilweise zur Sperrung des Antragstellers / der Antragstellerin für 3 Jahre.

Ich glaube, dass Du mein Beispiel nicht ganz verstanden hast. Was Du schreibst, stimmt fast alles, Du bist hier jedoch sehr stark in der Theorie - ich wieder eher in der Praxis.. Natürlich führt ein offensichtliches Visa-Shopping zu einer Ablehnung. Hierbei erhält der Kunde dann die Info, den Antrag bei der richtigen Botschaft einzureichen. Was ich meinte, war das "Visashopping", welches absichtlich betrieben wird - um ein Visum zu bekommen.

Hierfür ein Beispiel, welches in der Praxis sehr oft vorkommt:

Herr Meier ist Deutscher und lebt seit einem Jahr in der Schweiz. Nun möchte Herr Meier seine Freundin "Porn" aus Thailand einladen, um ihr die schöne Schweiz zu zeigen. Herr Meier probiert ein Schengen Visa für "Porn" in die Schweiz zu machen. Wird abgelehnt. Er probiert es nochmals - wird nochmals abgelehnt. Da Herr Meier Porn aber unbedingt bei sich haben will - lässt er nun die Einladung "Verpflichtungserklärung" von seinen Eltern in DE machen. Mit dieser wird ein neuer Antrag bei der Deutschen Botschaft eingereicht und dieser wird akzeptiert. Nun müsste Porn eigentlich 51% der Zeit in Deutschland verbringen, Herr Meier möchte ihr aber hauptsächlich die Schweiz zeigen - so entsteht Visa-Shopping, welches von der Botschaft nicht bemerkt wird - aber trotzdem illegal ist. Das ist es, worauf ich in meinem kurzen Text hinaus wollte. Wie Du schreibst, wird dies sehr wohl ernst genommen - nun ja, mag stimmen - aber wie soll die Botschaft das erfahren? Einreise nach Deutschland, Fahrt über die offenen Grenzen in die Schweiz, Rückflug wieder von DE - alles kein Problem. Bitte verstehe mich nicht falsch - ich will hier keineswegs zu illegalen Sachen aufrufen - dies soll nur als Beispiel dafür dienen, was illegal ist und in der Praxis hauptsächlich vorkommt.

Erneut falsch!

Eine Remonstration wird kostenlos von der Botschaft bearbeitet.

Eine Ablehnung eines Antrags auf ein Visum wird von der Botschaft begründet. Wer mit der Remonstration eventuell fehlende Unterlagen nachreicht oder durch zusätzliche Unterlagen die Bedenken der Botschaft ausräumen kann, hat gute Chancen mit der Remonstration ans Ziel zu kommen.

Das fand ich etwas gemein. Du hättest ruhig auch noch den Satz zuende zitieren dürfen :keine Ahnung:p
Nachher kam noch (vorallem wenn es dann mit Anwalt etc. probiert wird). Trotzdem bleibe ich bei unserer Aussage, dass ein Antrag besser nochmals
neu eingereicht wird, anstatt in Remonstration zu gehen. Alleine zeitlich, wird dies viel, viel schneller sein. Ich weiss nicht genau, ob Du uns irgendwie schädigen willst, oder was dein Problem ist? Ich mag Kritik, aber dann bitte nicht nur irgendwelche Sätze herauspicken, sondern alles lesen und vorallen verstehen ;)


Wenn die Botschaft noch weitere Dokumente will - sagt sie das, und lehnt das Visum nicht einfach ab. Wir haben dies oft, dass wir nach dem Antrag noch eine Mail bekommen mit einer Bitte der Botschaft. Dies können beispielweise Chat-Verläufe zwischen der einladenden Person und dem Antragssteller sein. Ich persönlich kenne wenige, welche mit einer Remonstration Erfolg hatten - ein direktes neues Einreichen der Dokumente bringt meistens mehr und spart viel Zeit und Nerven.

Wow ... nun der perfekte Übergang zum nächsten Part :lool:


Noch eine falsche Aussage!

Über die Anträge auf Visa entscheiden Beamte und keine Angestellten. Diese entscheiden nicht nach Lust und Laune sondern nach Gesetzen

Beamte = Angestellte vom Staat. Entschuldigung :kk

Du willst mir also nun sagen, dass die Beamten nicht nach Lust und Laune, sondern nach Gesetzen entscheiden? :weinen:daumen
Wie ich sehen kann, bist Du wirklich sehr nahe an der Praxis. Menschen werden Aufgaben nie zu 100% gleich machen, sonst wären
es Maschinen. Bei Menschen spielt die aktuelle Gefühlslage IMMER eine Rolle bei einer Entscheidung.

Klar ist es so, dass die Beamten nach Gesetz entscheiden. Wer beispielsweise straffälig wurde, wird es schwer haben mit dem Visum.
Wer über nicht genügend finanzielle Mittel verfügt, wird auch kein Visum bekommen (gibt zwar auch hierzu Möglichkeiten).
Trotzdem werden teilweise Anträge abgelehnt und andere wiederum akzeptiert, wo man sich wirklich an die Stirn fassen muss. Dies
ist unser tägliches Business, ich weiss wovon ich spreche.

Wie vorher gesagt, der perfekte Übergang. Ich stelle Dir nun eine Frage - und wenn Du mir diese beantwortest, sind zumindest die letzten beiden
Zitate zu "Remonstrationen und Beamten" geklärt.

Wie kann es sein, dass einige Anträge abgelehnt werden - nach 2-3 Tagen mit DENSELBEN Unterlagen nochmals eingereicht werden und plötzlich
akzeptiert werden? Selbe Person, selbe Unterlagen, anderer Tag, andere "Beamtin" :kk

Haben sich dann die Gesetze so schnell geändert oder könnte es doch mit der Laune der Angestellten (entschuldigung: Beamten) zu tun haben? :bahnhof:hmm
Das ist uns nicht erst einmal passiert - so oft und so schnell können die Gesetze nicht ändern ;)


Ich weiss nicht genau, was deine Absicht ist, mit diesem Post. Ich sehe, dass du von der Theorie wirklich viel verstehst - jedoch bist du alles andere
als nah an der Praxis. (Kein Vorwurf - wie sollst du auch, wenn du kein Visa-Büro hast und dies deine tägliche Arbeit ist)

Ich bitte Dich aber trotzdem, kein Halbwissen zu verbreiten, wenn Du nicht weisst, wie es in der Praxis läuft.

Theorie und Praxis sind nie gleich - vorallem nicht in Thailand 😜😜😜

Ich möchte hier auch nicht mehr weiter darauf eingehen und lasse dies einfach mal als Info so stehen.


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JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Falls jemand an einem Stand einer Touristenmesse ein paar Tage das Heimatland representieren soll, braucht er das Nationale Visum

Nein, dafür gibt es das C3 Visa (Business). Für einen längerfristigen Aufenthalt dann nur mit nationalem Visum.

Arbeiten Beamte nicht in einem Angestelltenverhältnis?

Nein :bigsmile . Beamte werden ernannt und sind in einem Dienstverhältnis, einen Arbeitsvertrag wie die Angestellten bekommen die nicht.
Sie werden daher auch nicht entlohnt, sondern alimentiert.
 
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Eintracht1899

Lebbe geht weider
Inaktiver Member
25 November 2019
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Nein :bigsmile . Beamte werden ernannt und sind in einem Dienstverhältnis, einen Arbeitsvertrag wie die Angestellten bekommen die nicht.
Sie werden daher auch nicht entlohnt, sondern alimentiert.
ich dachte immer Beamte werden berufen und dann besoldet. Aber spaltet ihr mal weiter Haare. Ich gehe zur massage

Hoppla.......da war einer schneller
 

Der der Ahnung hat

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    Neuling
17 November 2019
17
14
313
Haste leider keine so grosse Ahnung.

Wenn du in Europa arbeiten willst, brauchst du ein Nationales Visum, mit dem Schengenvisum darfst du nicht arbeiten. Falls jemand an einem Stand einer Touristenmesse ein paar Tage das Heimatland representieren soll, braucht er das Nationale Visum

Nur soviel zu der Ahnung.

Das ist falsch!

Einzig die geplante Aufenthaltsdauer ist ausschlaggebend dafür ob ein Schengen oder nationales Visum beantragt werden muss. Und da ist die Grenze bei 90 Tagen
 

DK93

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    Neuling
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13 Dezember 2018
7
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Pattaya
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Das ist falsch!

Einzig die geplante Aufenthaltsdauer ist ausschlaggebend dafür ob ein Schengen oder nationales Visum beantragt werden muss. Und da ist die Grenze bei 90 Tagen

Entscheidend für den passenden Visatyp ist nicht die Dauer sondern der ZWECK des Aufenthaltes.
Die Dauer wird schlussendlich dem Zweck angepasst.
 
Zuletzt bearbeitet:

PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
   Ex Member
30 Juli 2015
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8.515
3.365
Entscheidend für den passenden Visatyp ist nicht die Dauer sondern der ZWECK des Aufenthaltes.

Da hat der, der Ahnung hat Recht.

Auf der Botschaftsseite steht: Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Schengen Visa für Aufenthalte bis maximal 90Tage und nationales Visum für langfristige Aufenthalte (über 90 Tage).
 

DK93

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    Neuling
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13 Dezember 2018
7
21
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Pattaya
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Generell ist immer der Zweck entscheidend. Dieser muss ja beim Antrag auch angegeben werden.
Anhand des Zwecks wird dann auch das Visum so beantragt. Es gibt ja nicht nur "Schengen" oder "Nationale" Visa.
Auch diese werden dann nochmals nach dem jeweiligen Zweck unterteilt.

Anhand des Zweckes und der entsprechenden Dauer wird dann das Visum ausgestellt. Wird ein "falscher" Zweck der Reise angegeben,
muss dieser angepasst oder ein anderes Visum beantragt werden.

Generell ist es natürlich so, dass die Dauer auch dem Zweck entsprechen sollte. Pauschal jedoch von "Nationalen" Visa zu sprechen
ist generell schwer, da diese ja nochmals unterteilt werden - in den jeweiligen Zweck.

Pauschal kann man dazu aber sagen, Schengen Visa für Besucher und Touristen - Nationale Visa für längerfristige Zwecke (Heiraten, Geburt des
Kindes etc.)

Pauschal zu sagen, dass die Dauer des Aufenthaltes über das korrekte Visum entscheidet ist falsch - auch wenn dies so auf der Botschaftsseite steht.
Denn man darf nicht vergessen, dass nationales Visum nicht gleich nationales Visum ist. Wenn ich nun länger als 90 Tage bleiben will und ein
Visum "zur Geburt eines nichtgeborenen Kindes" beantrage (nationales Visum) - aber selber gar nicht schwanger bin, wird es auch mit dem Visum nichts.
Also bestimmt der Zweck und nicht die Dauer über das schlussendlich korrekte Visa.