Hallo,Du hast das nicht verstanden.
Wohnsitz Deutschland = zuständig das Einwohnermeldeamt
Mit Wohnsitz Deutschland Pass beantragt in Bangkok, Botschaft will Geburtsurkunde und nimmt Kontakt mit Einwohnermeldeamt in Deutschland auf.
Wohnsitz Thailand (es liegt eine Abmeldung aus Deutschland vor) = zuständig Botschaft in Bangkok
Mit Wohnsitz Thailand, Pass beantragt in Deutschland: Einwohnermeldeamt benötigt einen Nachweis das man in Thailand lebt. Kann durch Rechnungen belegt werden.
Die Erlaubnis zum ausstellen des Passes erteilt aber letztendlich die Botschaft.
Das ist jetzt nicht auf Thailand beschränkt sondern die Zuständigkeiten gelten für jedes Land in dem man lebt.
ich habe das schon verstanden, nur wenn in Deutschland abgemeldet gibt es halt kein zuständiges Einwohnermeldeamt.
Grüße Alex