Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Cosy Beach Club
Smurf Bar
Joe

Rente im nicht EU Ausland

Brummi Berlin

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
9 Juli 2018
261
774
1.323
Hallo,heute in Wiso wurde kurz auf die Rente im nicht EU Ausland eingegangen.Leider gab es keine weiteren Erklärungen.
Ich habe es so verstanden das bei Deutschen Rentner die sich komplett abgemeldet haben nicht mehr der Steuergrundfreibetrag gewärt wird sondern vom ersten Euro Steuern anfallen.

Vielleicht kann jemand das etwas genauer erklären.
 

MAXX

Lässt gelegentlich die Sau raus.
Inaktiver Member
23 Mai 2016
1.700
3.170
2.165
Frage doch einfach bei der DRV Bund in Berlin nach
 

strolch55

In Memoriam
Verstorben
8 Oktober 2010
48
101
663
Generell sind dt. Steuerpflichtige die weder ihren wohnsitz noch ihren dauernden Aufenthalt in D haben mit ihren Einkuenften beschraenkt steuerpflichtig.
Beschraenkte Stpfl. heisst wegfall des Grundfreibetrags sowie persoenlicher Freibetraege sowie Nichtberuecksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (KV,UV,HV)
Die Veranlagung erfolgt beim Finanzamt Neubrandenburg.
Besteht das Einkommen zu mehr als 90% aus inl. Einkuenften, kann unbeschraenkte Steuerpflicht beantragt werden.
Eine Unterscheidung EU/NichtEU gibt es soweit ich weiss nicht. Unterschiedlich sind lediglich Doppelbesteuerungsabkommen mit den einzelnen Laendern.
Ansonsten ist das Thema vlt. zu komplex
da unterschiedliche Renten/Pensionen (ua nachgelagerte Versteuerung) sowie persoenliche Sachverhalte eine nicht unerhebliche Rolle spielen um hier generelle Auskuenfte geben zu koennen.
 

taube

Member Inaktiv
Inaktiver Member
2 April 2018
212
327
753
63
Soweit ich weiß, müssen in ländern, mit denen es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt (da gibt es im Internet eine Liste) gar keine Steuern bezahlt werden.
Man sollte natürlich vorzugsweise in Länder ziehen, die Renten nicht besteuern.
Grundsätzlich ist man immer dort steuerpflichtig, wo man den wohnsitz hat.
Und natürlich sollte man auch gleich in dem Land die krankenversicherung abschließen, dann spart man sich die beiträge in D.
 

Jackie Treehorn

Mein Teppich...
Inaktiver Member
2 Juni 2009
2.015
5.946
2.915
Dubai
Bin schon länger abgemeldet in Deutschland, jedoch gibt es einige Dinge auf die Steuern erhoben werden. Bekommt man Zinsen auf sein in Deutschland angelegtes Geld, ist das steuerfrei. Auf Dividenden fällt allerdings Steuer an. Auf Mieteinnahmen fallen ebenfalls Steuern an. Wie es bei anderen Einkünften aussieht, bin ich mir nicht sicher. Also, Renten zum Beispiel.
 

Gast_22

Member Inaktiv
Inaktiver Member
28 November 2018
1.480
4.360
2.265
Bekommt man Zinsen auf sein in Deutschland angelegtes Geld, ist das steuerfrei
Das stimmt so nicht. Alle Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Kapitalertragsteuer.
Das ist eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (ist der individuelle Steuersatz niedriger kann optional zu diesem veranlagt werden).
Du kannst lediglich einen "Freistellungsauftrag" bei deinem Kreditinstitut einreichen. Dann sind Kapitalerträge bis zu EUR 801 (bei Zusammenveranlagung 1.602) steuerfrei.

Hätte jetzt behauptet wer vermietetes Wohneigentum in D besitzt kann sich nicht abmelden und ist somit immer voll steuerpflichtig
Du kannst auch mit Mieteinkünften aus einem in Deutschland belegenen Grundstück beschränkt einkommensteuerpflichtig sein.
Die Mieteinkünfte werden jedoch in vollem Umfang zwingend in D versteuert.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Jackie Treehorn

Jackie Treehorn

Mein Teppich...
Inaktiver Member
2 Juni 2009
2.015
5.946
2.915
Dubai
Ok, ist das neu, ich meine 2011 war das anders. Wie auch immer, gibt ja eh keine Zinsen mehr in Deutschland. ;)
Was Abmeldung angeht, ist das so, das man sich nicht abmelden kann wenn man nicht vermietetes Wohneigentum hat. Um sich abzumelden, muss man zumindest die Küche oder sowas ausbauen. Kenne jetzt nicht die Details weil ich kein Wohneigentum in Deutschland habe. Kenne das nur von meinen Kollegen.

Wie auch immer die Steuerlast in Deutschland steigt und steigt, da ist es eh besser wenn man nur eine kleine Rente bekommt und ansonsten sein Geld in ETF's anlegt.
 
  • Like
Reaktionen: popeye30 und Gast_22

taube

Member Inaktiv
Inaktiver Member
2 April 2018
212
327
753
63
Hier die liste der länder, mit denen D ein Doppelsteuerabkommen hat.
Da bezahlst du in D deine Steuern auf rente und wirst in dem Ausland, wo du lebst, nicht besteuert.
Lebst du in anderen Ländern, kriegst du die volle Rente ausgezahlt und musst halt zusehen, dass Dein Staat, in dem Du lebst, dir nicht steuern abzieht.
Also am besten in einen Staat ziehen, der renten nicht besteuert, dann hast Du brutto = netto.
Und am besten noch einen Nachweis über eine private Krankenversicherung schicken, dann kriegst Du das auch nicht abgezogen.
Hast also die volle Kohle.
Dann also die frage in die runde:
Müssen die deutschen Rentner in Thailand Steuern bezahlen?
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den EU-Ländern - Taxation and Customs Union - EU-Kommission
 
  • Like
Reaktionen: Gast_22

Gast_22

Member Inaktiv
Inaktiver Member
28 November 2018
1.480
4.360
2.265
Deine Liste @taube enthält allerdings nur die Länder innerhalb der europäischen Union mit denen ein DBA besteht.

Eine Liste mit allen Ländern ist z.B. hier:
Doppelbesteuerungsabkommen - DBA - sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen - Bundesfinanzministerium - Themen

Das DBA mit Thailand besser hier:
Internationales Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen » Thailand

Müssen die deutschen Rentner in Thailand Steuern bezahlen?
Ja! Gemäß DBA sind die deutschen Renten in Thailand der Einkommensteuer zu unterwerfen (Territorialprinzip)
(Ob das die Behörden in Thailand entsprechend durch- und umsetzen steht sicher auf einem anderen Blatt)
 

taube

Member Inaktiv
Inaktiver Member
2 April 2018
212
327
753
63
Das ist ja eben, was ich nicht verstehe.
Lebe ich also in Thai oder Russ, mit denen ein DBA besteht, die aber gar keine Renten in der Praxis besteuern, was mache ich dann?
Sage ich, sie sollen mir die Rente komplett auszahlen, auch ohne abzug von Krankenkassenbeiträgen.
Ich behaupte einfach, ich zahle die steuern und Krankenv. im ausland und habe den vollen Betrag oder lasse ich mir in D steuern abziehen, die ja sowieso durch den hohen freibetrag sehr gering sind?
 

Gast_22

Member Inaktiv
Inaktiver Member
28 November 2018
1.480
4.360
2.265
Da ich mich jetzt nochmal eingehend mit dem DBA Thailand beschäftigt habe muss ich mich korrigieren:

Das was ich in Beitrag #12 geschrieben habe ist, wahrscheinlich, falsch!

Die aus deutschen Rentenkassen gezahlten Altersrenten sind in Deutschland zu versteuern!
Sowohl die Betriebsrenten (Art.18 Abs. 1 DBA), als auch die gesetzlichen Renten (Art. 18 Abs. 2 DBA).
Bei kurzem Überfliegen des DBA kann man durch den suboptimalen Aufbau desselben leicht in die Irre geführt werden.
(das DBA für z.B. Tunesien ist da wesentlich deutlicher :D)

Das eigentlich in Thailand geltende Territorialprinzip (Zufluss der deutschen Renten ins thailändische Inland), wird durch das DBA für Altersbezüge aufgehoben.

D.h. in der Regel wird die deutsche Rente nach Thailand ausbezahlt und man gilt als Rentner in D als beschränkt steuerpflichtig. Mit allen negativen Konsequenzen (z.B. kein Grundfreibetrag, kein Splitting)
Auf Antrag kann man, wenn man mind. 90% seines Welteinkommens in Deutschland, bzw. aus dt. Quellen bezieht, Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen... und das sollte man dann auch!


Sorry nochmal für den Schnellschuss in Beitrag #12 :oops:

Nachtrag:
Offensichtlich ist die Fehleinschätzung, die Rente sei in Thailand zu versteuern, im Netz weit verbreitet!

Ergänzung des Nachtrags, da ich zwischenzeitlich weiter recherchiert habe :D:confused:o_O

Laut einiger Stimmen im Netz (auch alte Forumsbeiträge hier), würde das zuständige FA (Neubrandenburg) den Abs. 2 des DBA wohl umgekehrt auslegen, da sie die Bezeichnungen "Vertragsstaat" und "anderer Vertragsstaat" in Kontext zu Abs. 1 setzen!
So zumindest sei die Auskunft auf telefonische Nachfrage hin.
Ich halte diese Auslegung jedoch nach wie vor für falsch... wenn ich mir nun auch nicht mehr 100%ig sicher bin!
Diese telefonisch kolportierte Aussage stünde auch im Widerspruch zu den finanzamtseigenen Angaben auf der Website:
Warum ist der Wohnsitzstaat entscheidend?
Dort ist eine Liste mit Ländern, bei denen, sollte man dort ansässig sein, in Deutschland keine Besteuerung erfolgt.
Insoweit diese Liste abschließend aufzählt, wonach es ausschaut, fällt Thailand dann eben gerade nicht unter diese Regelung!
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen