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Qatar Air

bongobongo

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16 März 2014
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Tief im Westen oder gleich nebenan
Freunde von mir, derzeit in Jomtien fliegen am 7.4 von Bkk zurück nach Fra mit Qatar, ....über line schrieb er mir vor 3 Stunden, derzeit Rückflug noch wie geplant .

3 Tage Sperre wären der 4.4.-6.4.2020. Wenn der Flug DOH-BKK nach Mitternacht in BKK ankommt, sollte für deine Freunde eine Maschine für den Heimflug am 7.4. da sein.

edit:

QR 833 scheint noch zu gehen, QR837 und QR981 sind gecancelt
Screenshot_2020-04-04 Flight status Qatar Airways.png
 
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freak66

Aktiver Member
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18 Januar 2011
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Bin am 7.4. mit Qartar von Bangkok nach München zurück. 1300 Euro einfach. Hatte 2 x eine Dreierreihe für mich. Mein (regulärer) Ersatzflug mit Lufthansa ware am 9.4. 23:00h gegangen. Dann hätte mich aber die ab Freitag startende "14 tägige Wohnungsquarantäne" getroffen. Deshalb schnell noch den Qatarair Flug selbst bezahlt.... Naja, bin daheim!
 
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LedZeppelin

Nobody is perfect
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2 Oktober 2018
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Frage an die Experten.

Ich hatte ja bisher wegen meines Fluges am 28. Mai noch nichts unternommen.

Gerade bekam ich von Qatar folgende Mail:

übersetzt:

Qatar Airways
Benachrichtigung über Flugstornierung

Sehr geehrter Kunde,

Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Flug für die oben genannten PNR aufgrund der geltenden Vorschriften der Regierung und der Gesundheitsbehörden aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation auf der ganzen Welt nicht mehr durchgeführt wird.

Wir haben den Reisegutschein Nr. Ausgestellt. 157 xxx xxx xxx für den Gesamtwert von 23.768,00 THB, bestehend aus dem nicht genutzten Ticket, das Sie bei uns gehalten haben. Dies beinhaltet auch einen zusätzlichen Betrag von 1.713,00 THB. Sie haben bis zu einem Jahr Zeit, um den Gutschein zu verwenden, und können Ihre Reise innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem weiteren Jahr danach buchen.

Wenn Sie sich entscheiden, an Ihrem ursprünglichen Reiseziel umzubuchen, machen Sie sich keine Sorgen über Preisunterschiede. Wir buchen Sie mit der gleichen Tarifklasse. Wenn Sie Ihre Pläne ändern und sich entscheiden, woanders hin zu reisen, können Sie denselben Gutschein für Ihr neues Ziel verwenden.

Heißt dies jetzt, ich könnte mit dem Gutschein bis spätestens 10. April 2021 (1 Jahr) einen Flug buchen, welcher auch nach dem 10. April 2021 (z.Bsp. Juni 2021) wäre und bis spätestens 10. April 2022 angetreten sein müßte ?

So lese ich dies jedenfalls.
Wie seht ihr das ?
Danke.
 
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Bricktop81

Kein anderes Hobby?
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29 März 2019
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München
So lese ich das auch.
Mein Flug wäre am 20.05. mit Qatar ich habe noch keine Info oder einen Gutschein bekommen.
Leider habe ich bei Cheaptickets gebucht vielleicht liegts daran.
 

Helploader

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21 Juni 2019
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Ich habe exakt die gleiche Mail (nur natürlich mit einem anderen Betrag) bekommen.

Zusatzfrage: Jetzt müsste ich doch eigentlich auch ein Recht auf die Rückzahlung des Betrages haben, oder?

Zusatzfrage 2: Da ich die QSuite zu einem sehr guten Preis bekommen habe, würde ich mich evtl. sogar auf die Gutscheinlösung einlassen (ich gehe nicht davon aus dass Qatar pleite geht) - lest ihr es auch so heraus dass ich nichts aufzahlen muss, wenn das Reiseziel (in dem Fall Bangkok) identisch bleibt?
 

LedZeppelin

Nobody is perfect
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2 Oktober 2018
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So, hab jetzt noch eine Mail bekommen "Your Electronic Receipt", da gehen sie mit dem Jahr vom Buchungsdatum des Fluges aus, war der 15. Januar 2020.
So müßte ich also bis spätestens 14. Jan. 2021 einen Flug buchen für die Einlösung des Gutscheines.

Versteh nur nicht, ich hab den Gutschein nicht angefordert, wollte eigentlich die nächsten Tage die Rückzahlungsoption in Anspruch nehmen.
Nicht ganz so schlimm, wenn ich dann einen Flug für Mai/Juni 2021 bekomme.
Beiträge automatisch zusammen geführt:

Zusatzfrage: Jetzt müsste ich doch eigentlich auch ein Recht auf die Rückzahlung des Betrages haben, oder?

Das wüßte ich auch gerne.
 

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
lest ihr es auch so heraus dass ich nichts aufzahlen muss, wenn das Reiseziel (in dem Fall Bangkok) identisch bleibt?

Gilt aber nur innerhalb der gleichen Tarifklasse. Wenn die nicht oder nicht mehr verfügbar ist - z.B. bei den Billigtickets, dann kostet es mehr. Nur wenn in dieser Tarifklasse der Flug nun teuer käme, bleibt es beim alten Preis.
 

bongobongo

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16 März 2014
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Tief im Westen oder gleich nebenan
Mein Flug am 20.5.20 von Amsterdam nach Doha scheint auch storniert worden zu sein. Er steht bei Qatar mittlerweile auf "unbestätigt". Emails dazu habe ich noch nicht bekommen. Es war allerdings ein Awardflug.

Edit: Es liegt bei mir wohl am Storno von QR836. Es fliegt offensichtlich nur noch QR832 von Doha nach Bangkok um 8.45 Uhr, was extrem lange Aufenhalte in Doha zur Folge hat.
 
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So, hab jetzt noch eine Mail bekommen "Your Electronic Receipt", da gehen sie mit dem Jahr vom Buchungsdatum des Fluges aus, war der 15. Januar 2020.
So müßte ich also bis spätestens 14. Jan. 2021 einen Flug buchen für die Einlösung des Gutscheines.

Hab ich übersehen - ist bei mir auch so. Da ich bereits im September 2019 gebucht habe, müsste ich nun bis September den Gutschein einlösen bzw. neu buchen. Das ist mir definitiv zu knapp. Habe jetzt das Formular auf der Webseite ausgefüllt und einen Refund beantragt - mal sehen wie sie reagieren.
 

Ghoosee

Kennt noch nicht jeder
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29 März 2020
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Im Herzen von Europa
Hab ich übersehen - ist bei mir auch so. Da ich bereits im September 2019 gebucht habe, müsste ich nun bis September den Gutschein einlösen bzw. neu buchen. Das ist mir definitiv zu knapp. Habe jetzt das Formular auf der Webseite ausgefüllt und einen Refund beantragt - mal sehen wie sie reagieren.

Halt uns bitte auf den laufenden, ich bin wirklich gespannt wie diese ganzen Refound`s bezahlt werden sollen.

Aktuell zahlt wohl fast keine Airline mehr aus.
 

Flank

Puchai Nisai Mai Dee
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1 November 2008
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Ruhrgebiet/Deutschland
Auf den Gutscheinen die wir wohl alle für die stornierten Flüge in der jetztigen Zeit erhalten haben steht die Anmerkung "Form of payment: NONREF". Was Non refundable bedeutet. Also nicht rückerstattbar.
Zu einem NONREF Gutschein von KLM hat mir KLM bereits geantwortet und die Antwort ist nach IATA Regeln leider auch korrekt, wenn man googlelt:

Sehr geehrter Herr Flank,

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren Rückerstattungsantrag nicht akzeptieren können, da nicht erstattungsfähige Entschädigungsgutscheine nicht gegen Bargeld eingetauscht werden können. Wenn auf Ihrem Gutschein steht, dass er „Nicht erstattungsfähig“ ist, können Sie diesen nur auf www.airfrance.fr oder www.klm.com nutzen, um ihn gegen ein Flugticket oder den Erwerb von Zusatzoptionen einzulösen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Bedeutet also, auf Qatar bezogen, dass der Gutschein nur zum einlösen und Abfliegen taugt, weil es eben ein NONREF EMD Gutschein ist.

Auch die um die 30 € Zusatzguthaben, die man so grosszügig erhalt sind nicht so nett wie man meinen könnte, weil der Qatar Gutschein nur telefonisch einlösbar ist. Und telefonisches buchen kostet 30€ Aufpreis:cool:
 
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21 Juni 2019
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Auf den Gutscheinen die wir wohl alle für die stornierten Flüge in der jetztigen Zeit erhalten haben steht die Anmerkung "Form of payment: NONREF". Was Non refundable bedeutet. Also nicht rückerstattbar.
Zu einem NONREF Gutschein von KLM hat mir KLM bereits geantwortet und die Antwort ist nach IATA Regeln leider auch korrekt, wenn man googlelt:

Sehr geehrter Herr Flank,

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren Rückerstattungsantrag nicht akzeptieren können, da nicht erstattungsfähige Entschädigungsgutscheine nicht gegen Bargeld eingetauscht werden können. Wenn auf Ihrem Gutschein steht, dass er „Nicht erstattungsfähig“ ist, können Sie diesen nur auf www.airfrance.fr oder www.klm.com nutzen, um ihn gegen ein Flugticket oder den Erwerb von Zusatzoptionen einzulösen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Bedeutet also, auf Qatar bezogen, dass der Gutschein nur zum einlösen und Abfliegen taugt, weil es eben ein NONREF EMD Gutschein ist.

Auch die um die 30 € Zusatzguthaben, die man so grosszügig erhalt sind nicht so nett wie man meinen könnte, weil der Qatar Gutschein nur telefonisch einlösbar ist. Und telefonisches buchen kostet 30€ Aufpreis:cool:

Naja, das mag die Sicht der Airline sein - die Rechtslage ist eine andere. Und ich hab auch kein Problem damit, notfalls den Rechtsweg zu bestreiten. Wobei Qatar ja in der Vegangenheit wohl bei Stornos die von der Airline ausgingen schon erstattet hat - daher bin ich mal positiv gestimmt, und hoffe dass das nicht notwendig sein wird.
 

Ghoosee

Kennt noch nicht jeder
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29 März 2020
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Im Herzen von Europa
Naja, das mag die Sicht der Airline sein - die Rechtslage ist eine andere. Und ich hab auch kein Problem damit, notfalls den Rechtsweg zu bestreiten. Wobei Qatar ja in der Vegangenheit wohl bei Stornos die von der Airline ausgingen schon erstattet hat - daher bin ich mal positiv gestimmt, und hoffe dass das nicht notwendig sein wird.
Bei abgesagten Flügen ist die Rechtslage eindeutig. Erstattung auch wenn die „Fare Rules“ dies nicht vorsehen.

Leider gehe ich davon aus, dass bevor jemand einen rechtsgültigen Titel erwirken kann, dass geltende Recht bereits zu Gunsten der Gutscheine angepasst ist.
 
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LedZeppelin

Nobody is perfect
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2 Oktober 2018
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Nochmal zu meiner Qatar-Mail von gestern.
Bei der Storno-Mitteilung bzw. dem Gutschein steht da noch folgendes:

"Aufgrund von COVID-19 verzeichnen wir ein hohes Anrufvolumen. Wenn Sie den Reisegutschein in den nächsten vier Tagen nicht verwenden möchten, rufen Sie uns bitte später an."

Weiß bedeutet jetzt in den nächsten vier Tagen nicht verwenden.
Ich werde ja schlecht jetzt in den nächsten vier Tagen einen Flug für die ferne Zukunft buchen um den Reisegutschein zu verwenden.
Oder kann ich, wenn ich den Gutschein nicht aktzeptiere mein Geld zurück bekommen ?

Klar, anrufen.
Nur wie seht Ihr das ?
 
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Bricktop81

Kein anderes Hobby?
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29 März 2019
1.563
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München
Ich habe den gleichen Gutschein bekommen und habe gerade mit Qatar Deutschland telefoniert da ich gerne im Dezember fliegen möchte.
Die Antwort war ohne Zusatzkosten müsste ich bis September fliegen ansonsten muss ich die Differenz bezahlen , mein ECO Flug im Dezember soll 1300€ kosten.
Ich habe jetzt die Rückerstattung beantragt.
 
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stroker

Siamkatzen-Dompteur
   Autor
1 April 2010
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Süddeutschland
Qatar, die Airline die mich ohne Teather aus Vietnam zurück nach Deutschland geflogen hat als Emirates den Flugverkehr eingestellt hat und weder eine kurzfristige Umbuchung noch eine Entschädigung ermöglichte. Mit Emirates bin ich noch nicht fertig, Klage ist eingereicht.
Hier die Antwort der ersten Rechtsberatung:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für den weiteren Vortrag zum Sachverhalt. Gerne legen ich Ihnen diesen dar. Rechtlich gilt in der Sache nun folgendes.

Die Emirates Group verfügt über eine Niederlassung in Deutschland. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die Ansässigkeit in der EU problemlos gegeben sein dürfte. Der strittige, abgesagte Flug ging demnach mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft zurück zu einem Flughaften innerhalb der EU. Folglich gelten die Voraussetzungen der VO 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) auch in Ihrem Fall.

Nach aktueller Rechtslage haben Sie bei einem von der Airline stornierten Flug die Wahl zwischen Ersatzbeförderung und Erstattung des Flugpreises. Nun hat Ihnen die Airline dies abgenommen, da kein Ersatzflug angeboten wurde und niemand ereichbar war. Demzufolge muss die Airline den Preis für den Rückflug erstatten.

So wie sich die aktuelle Lage entwickelt, ist es leider nicht möglich vorherzusagen, inwieweit diese Beratungsaussage noch gültig sein wird. Vor dem Hintergrund der Pläne der Regierung einen "Gutscheinzwang" einzuführen, um den Reiseveranstaltern und Airlines zu Hilfe zu eilen, kann sich das Recht jeden Tag ändern. Das würde bedeuten, Sie müssten einen Gutschein akzeptieren und könnten nicht länger auf Erstattung pochen. Nach akueller Rechtslage ist der Flugpreis zu erstatten.

Sie können sich also bei weiterer Ablehnung an die Schlichtungsstelle (soep) oder an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden. Bitte beachten Sie aber, dass letzteres mit Kosten verbunden ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Gerne beantworte ich weitere Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Erich Nolte
Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht

Fazit:
Emirates nie wieder, da unzuverlässig und fühlt sich an geltendes Recht nicht gebunden.
 
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lakmakmak66

Leben und leben lassen
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15 Oktober 2013
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2.915
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Qatar, die Airline die mich ohne Teather aus Vietnam zurück nach Deutschland geflogen hat als Emirates den Flugverkehr eingestellt hat und weder eine kurzfristige Umbuchung noch eine Entschädigung ermöglichte. Mit Emirates bin ich noch nicht fertigm Klage ist eingereicht hier die Antwort der Rechtsberatung:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für den weiteren Vortrag zum Sachverhalt. Gerne legen ich Ihnen diesen dar. Rechtlich gilt in der Sache nun folgendes.

Die Emirates Group verfügt über eine Niederlassung in Deutschland. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die Ansässigkeit in der EU problemlos gegeben sein dürfte. Der strittige, abgesagte Flug ging demnach mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft zurück zu einem Flughaften innerhalb der EU. Folglich gelten die Voraussetzungen der VO 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) auch in Ihrem Fall.

Nach aktueller Rechtslage haben Sie bei einem von der Airline stornierten Flug die Wahl zwischen Ersatzbeförderung und Erstattung des Flugpreises. Nun hat Ihnen die Airline dies abgenommen, da kein Ersatzflug angeboten wurde und niemand ereichbar war. Demzufolge muss die Airline den Preis für den Rückflug erstatten.

So wie sich die aktuelle Lage entwickelt, ist es leider nicht möglich vorherzusagen, inwieweit diese Beratungsaussage noch gültig sein wird. Vor dem Hintergrund der Pläne der Regierung einen "Gutscheinzwang" einzuführen, um den Reiseveranstaltern und Airlines zu Hilfe zu eilen, kann sich das Recht jeden Tag ändern. Das würde bedeuten, Sie müssten einen Gutschein akzeptieren und könnten nicht länger auf Erstattung pochen. Nach akueller Rechtslage ist der Flugpreis zu erstatten.

Sie können sich also bei weiterer Ablehnung an die Schlichtungsstelle (soep) oder an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden. Bitte beachten Sie aber, dass letzteres mit Kosten verbunden ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Gerne beantworte ich weitere Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Erich Nolte
Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht

Fazit:
Emirates nie wieder, da unzuverlässig.
Diesmal Glück,vielleicht beim nächsten Mal Pech, ist in Zukunft alles möglich, mit der oder der anderen Airline.Das einzige was mich hier positiv stimmen würde: Arabische Airlines gehen wohl nicht so schnell in Konkurs!
 
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stroker

Siamkatzen-Dompteur
   Autor
1 April 2010
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Süddeutschland
Qatar, die Airline die mich ohne Teather aus Vietnam zurück nach Deutschland geflogen hat als Emirates den Flugverkehr eingestellt hat und weder eine kurzfristige Umbuchung noch eine Entschädigung ermöglichte. Mit Emirates bin ich noch nicht fertig, Klage ist eingereicht.
Hier die Antwort der ersten Rechtsberatung:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für den weiteren Vortrag zum Sachverhalt. Gerne legen ich Ihnen diesen dar. Rechtlich gilt in der Sache nun folgendes.

Die Emirates Group verfügt über eine Niederlassung in Deutschland. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die Ansässigkeit in der EU problemlos gegeben sein dürfte. Der strittige, abgesagte Flug ging demnach mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft zurück zu einem Flughaften innerhalb der EU. Folglich gelten die Voraussetzungen der VO 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) auch in Ihrem Fall.

Nach aktueller Rechtslage haben Sie bei einem von der Airline stornierten Flug die Wahl zwischen Ersatzbeförderung und Erstattung des Flugpreises. Nun hat Ihnen die Airline dies abgenommen, da kein Ersatzflug angeboten wurde und niemand ereichbar war. Demzufolge muss die Airline den Preis für den Rückflug erstatten.

So wie sich die aktuelle Lage entwickelt, ist es leider nicht möglich vorherzusagen, inwieweit diese Beratungsaussage noch gültig sein wird. Vor dem Hintergrund der Pläne der Regierung einen "Gutscheinzwang" einzuführen, um den Reiseveranstaltern und Airlines zu Hilfe zu eilen, kann sich das Recht jeden Tag ändern. Das würde bedeuten, Sie müssten einen Gutschein akzeptieren und könnten nicht länger auf Erstattung pochen. Nach akueller Rechtslage ist der Flugpreis zu erstatten.

Sie können sich also bei weiterer Ablehnung an die Schlichtungsstelle (soep) oder an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden. Bitte beachten Sie aber, dass letzteres mit Kosten verbunden ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Gerne beantworte ich weitere Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Erich Nolte
Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht

Fazit:
Emirates nie wieder, da unzuverlässig und fühlt sich an geltendes Recht nicht gebunden.

Ein guter Anwalt lässt ein Flieger der Airline innerhalb der EU festsetzen, bis Aussenstände zzgl. Anwalts- und Gerichtskosten beglichen sind.
Das wäre nicht das erste mal, dass eine Airline so dazu gebracht wird, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Es ist immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Falls ausreichend Ansprüche durch zahlreiche Geschädigte existieren und gebündelt eingeklagt werden, wird ein Flieger festgesetzt.
 

stroker

Siamkatzen-Dompteur
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1 April 2010
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Süddeutschland
Diesmal Glück,vielleicht beim nächsten Mal Pech, ist in Zukunft alles möglich, mit der oder der anderen Airline.Das einzige was mich hier positiv stimmen würde: Arabische Airlines gehen wohl nicht so schnell in Konkurs!
so schnell nicht aber langfristig mit an Sichheit grenzender Wahrscheinlichkeit. Sobald die Öl Einahmen aufgrund verminderter Nachfrage und/oder geringerem Fördervolumen deutlich sinken werden m.E. die meisten Ölaugen Länder, die sich i.d.R. durch ineffizente Projekte, sinnloses Veprassen von Geld und exponentiell ansteigender Dekadenz auszeichnen insolvent. Ob ich das noch erlebe ist zwar fraglich aber nochmal 100 Jahre geht das so sicher nicht mehr weiter.
 
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