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Cosy Beach Club
Joe
Smurf Bar

Thailand Probleme mit Thailand Flug Frage

quereinsteiger

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16 Juni 2022
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Wien, Österreich
Sinnerfassendes Lesen und Schreiben ist hier nicht jedem gegeben, ich klinke mich da aus, offensichtlich hast du das Eingangsposting nicht gelesen oder verstanden, Diskussionen um des Kaisers Bart sind mir schlicht und ergreifend zu dämlich, zum Glück unterstützt die Forensoftware das Ignorieren einzelner Member!
 

wolsk

Member Inaktiv
Inaktiver Member
21 März 2013
11
30
273
Sorry also ich fliege von Morgen Frankfurt nach Bangkok
Ich habe einen Vietnamesischen Reisepass der verlängert wurde und nun 10 Jahre gültig ist.
Mein unbefristeter Aufenthaltstitel läuft nach 10 Jahren ab und das war dieses Jahr 2022 ich habe kein neuen Termin in der kürze bekommen um ihn zu verlängern
Ich habe bei der Fluggesellschaft angerufen Thai Airways die meinten es wäre möglich mit dem abgelaufenen Aufenthaltstitel + dem neuen Reisepass + dem alten zu fliegen
die Frage ist nun ob jemand Erfahrungen damit hat
Ja habe ich . meine Frau ist letzte Woche genau mit deiner Konstellation wieder hier eingereist ! alter +neuer Reisepass + plus alte karte bei unbefristet kein problem ! Hinweis der BP "Bitte einen neuen machen lassen "
 

Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
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Cosy Beach Club

Fazer 700

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Ruhrpott
Nein , der Aufenthaltstitel gilt als Passersatz . Das steht auch auf der Karte . Dieses Kärtchen kann eben nicht ablaufen - sondern dein Reisepass sowie auch der deutsche Reisepass aber der Aufenthalt ist durch die Niederlassungserlaubnis unbefristet gesichert.
Die Karte kann während der Laufzeit innerhalb der EU als Passersatz genutzt werden( Laufzeit - Gültigkeit des Passes) .
Wenn der Pass abläuft verliert auch die Karte die Gültigkeit, nicht aber die Unbefristete Niederlassungserlaubniss.
Sobald der neue Pass oder die Verlängerung da ist sofort zum Ausländeramt und eine neue Karte beantragen mit der gleichen Laufzeit.
Beispiel: Thai Pass Ablauf 31.10.2022 Gültigkeit der Karte 31.10.22
Wenn jetzt der Passinhaber Anfang Okt 22 nach Thailand reist und erst im Dez.22 zurück kommt ist die Karte bereits abgelaufen.
Da er sowiso den Thai Pass zur erneuten Einreise nach Deutschland braucht wird Er/Sie ihn in Thailand neu besorgen oder Verlängern.
Jetzt muss bei der Aus- bzw. Einreise im Dezember der Neue Pass und der alte Pass und die alte Karte ( beide abgelaufen) vorgelegt werden.
Dann zurück in Deutschland sofort mit dem neuen Pass unter Vorlage der abgelaufenen Karte und dem alten und neuen Reisepass eine neue Karte beantragen. Diese ist dann wieder an die Laufzeit des neuen Passes gekoppelt. Der Aufenthaltsstatus bleibt solange erhalten bis er nicht mehr beantragt wird z.B durch mehrjährigen Auslandsaufenthalt oder durch Abmeldung des Lebensmittelpunkts bzw. Wohnsitzes in Deutschland erlischt. Hoffe dies ohne Denkfehler meinerseits verständlich erklärt zu haben. Besser ist es natürlich bereits weit vor der Ausreise aus Deutschland um einen neuen Pass und eine neue Karte zu kümmern.
 
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Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
   Autor
7 März 2017
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Was ist daran respektlos ? Ihr zieht hier über Inder her in anderen Threads und das ist respektvoll ?
Wenn Du aufmerksam gelesen hättest, hättest Du gemerkt das ich genau das Gegenteil davon gemacht habe!
 
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Cosy Beach Club

Fazer 700

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Ruhrpott
@Fazer 700 können die Inder auch lesen ?
Ist das jetzt Schweizer Humor oder wieder nur ein dummer Spruch?
Ob "die" Inder lesen können,weiß ich nicht, denke aber schon,wenn auch nicht deutsch.

Ausserdem habe ich keine Inder erwähnt,das Beispiel gilt für alle Nichtdeutschen mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland,also zur Not auch für Schweizer.:)
 

Fazer 700

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Ruhrpott
Wer hat dir denn in`s Chang gepisst? :kk
Denke du gehörst genauso wie der Schweitzer zu der Fraktion welche erst Quatschen und dann nachdenken. Leider gibts davon immer mehr.
Ich versuche den Ablauf anhand eines Beispiels zu erläutern und werde dann mit Spitzfindigkeiten korrigiert, warum?
Vieleicht weil man selber von der Materie keine Ahnung hat,aber unbedingt seinen Senf, ob zielführend oder nicht dazugeben will und sich auch noch witzig dabei vorkommt?
Und in´s Chang gepisst hat mir keiner, da ich die Jauche nicht trinke.