AW: Meldung Ausw. Amt !
Elektronische Erfassung Auslandsdeutscher
§ 6 Abs. 3 Konsulargesetz fordert die deutschen Auslandsvertretungen auf, im Interesse der Krisenvorsorge Listen der in ihrem Amtsbezirk ansässigen Deutschen und ihrer Familienangehörigen zu führen. Die Botschaft/ das Generalkonsulat wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie die erbetenen Daten möglichst umfassend eingeben und auch laufend aktualisieren könnten. Alle Angaben sind freiwillig und werden vertraulich behandelt. Es gibt keine gesetzliche Meldepflicht für im Ausland lebende Deutsche. Mit dem Abschicken Ihrer Daten erklären Sie sich einverstanden, dem Auswärtigen Amt bzw. den vom Auswärtigen Amt beauftragten Organisationen Ihre Daten zum Zweck der konsularischen Betreuung in Krisenfällen zu überlassen. Im Krisen- und Evakuierungsfall kann es auch erforderlich werden, Ihre Daten dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium des Innern sowie anderen Außenministerien der EU und deren Auslandsvertretungen zu überlassen.
Ob das nur zur Info genutzt wird?