Thread Starter
- 31 Mai 2009
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- Mein(e) Bericht(e)
- https://www.pattayaforum.net/forums/threads/tubbis-bilderorgien.17077/
Kurze Geschichte zu meinen deutschen Kreditkarten.
Eventuell betrifft das in naher Zukunft auch andere die hier leben.
Ich besitze eine Visa und Mastercard einer in Deutschland ansässigen Bank.
Das Konto ist ein reines Kreditkartenkonto und existiert seit mehr als 20 Jahren.
Jetzt habe ich vor einiger Zeit Post bekommen von der herausgebenden Bank.
Und zwar ging es dort darum das ich mich wieder Legitimieren muss. Wohlgemerkt bei einem Konto was über 20 Jahre besteht und bei dessen Eröffnung ich mich, wie bei jeder Bank in Deutschland, legitimiert habe.
Wie es scheint sind einige Gesetze wegen Geldwäsche geändert worden die eine erneute Legitimation erforderlich machen. Kann man verstehen, muss man aber nicht.
Anerkannte Verfahren zur Identitätsfestellung sind das Postidentverfahren oder über einen in der EU zugelassenen Notar. Bescheinigungen von Botschaften oder Konsulaten werden nicht anerkannt.
Davon abgesehen stellen Botschaften und Konsulate keine Bescheinigungen, welche für Bankgeschäfte benötigt werden, mehr aus.
Ist auch irgendwo auf der Seite der Botschaft erwähnt.
Gut Postident fällt flach da es hier keine deutsche Post gibt.
Also erstmal mit einer Bescheinigung vom Hofer probiert. Darf er eigentlich nicht aber man kann es ja mal versuchen. Wurde natürlich von der Bank nicht anerkannt.
Auch das muss man nicht verstehen. Etwas offiziellers als eine Botschaft oder ein Konsulat gibt es eigentlich nicht. Schließlich stellen diese auch Lebendbescheinigungen für die Rentenkasse aus. Sind direkte Vertreter der deutschen Regierung. Da würde die Post für mich erst weiter hinten dran rangieren.
Jetzt begann die Suche nach einem Notar.
Ich habe ca. 50 Kanzleien angeschrieben, eine Anwaltskammer in Deutschland und diverse andere Institutionen. Quintessenz aus dem ganzen Geschreibsel es gibt wohl in ganz Asien keinen Notar der eine Zulassung für die EU hat. Hatte die Suche auch auf Singapore und Hongkong ausgedehnt da dort andere Arbeitsgesetze als in Thailand gelten. Verwiesen wurde ich von der Anwaltskammer zum Beispiel an die deutsche Botschaft. Die das natürlich nicht macht.
Ich habe dadurch den Eindruck erhalten das sich keiner wirklich damit auskennt. Anders kann ich mir das verweisen an Stellen die es nicht machen nicht erklären.
Übrigens hat mir eine Kanzlei geantwortet welche das unter Umständen anbieten aber nur im Zusammenhang mit einem größeren Firmenmandat. Isoliert nicht.
Ich werde also wegen der Unterschrift nach Deutschland fliegen da man mir sonst das Konto kündigt.
Ich habe noch einen guten Tipp von einem Member hier erhalten. Aber da hatte ich mich schon entschlossen zu fliegen.
Ich stelle es mal original, auszugsweise, ein.
Hoffe mit diesem Thread den ein oder anderen vor Arbeit zu bewahren.
Es lohnt nicht für eine andere Lösung Zeit zu investieren.
Eventuell betrifft das in naher Zukunft auch andere die hier leben.
Ich besitze eine Visa und Mastercard einer in Deutschland ansässigen Bank.
Das Konto ist ein reines Kreditkartenkonto und existiert seit mehr als 20 Jahren.
Jetzt habe ich vor einiger Zeit Post bekommen von der herausgebenden Bank.
Und zwar ging es dort darum das ich mich wieder Legitimieren muss. Wohlgemerkt bei einem Konto was über 20 Jahre besteht und bei dessen Eröffnung ich mich, wie bei jeder Bank in Deutschland, legitimiert habe.
Wie es scheint sind einige Gesetze wegen Geldwäsche geändert worden die eine erneute Legitimation erforderlich machen. Kann man verstehen, muss man aber nicht.
Anerkannte Verfahren zur Identitätsfestellung sind das Postidentverfahren oder über einen in der EU zugelassenen Notar. Bescheinigungen von Botschaften oder Konsulaten werden nicht anerkannt.
Davon abgesehen stellen Botschaften und Konsulate keine Bescheinigungen, welche für Bankgeschäfte benötigt werden, mehr aus.
Ist auch irgendwo auf der Seite der Botschaft erwähnt.
Gut Postident fällt flach da es hier keine deutsche Post gibt.
Also erstmal mit einer Bescheinigung vom Hofer probiert. Darf er eigentlich nicht aber man kann es ja mal versuchen. Wurde natürlich von der Bank nicht anerkannt.
Auch das muss man nicht verstehen. Etwas offiziellers als eine Botschaft oder ein Konsulat gibt es eigentlich nicht. Schließlich stellen diese auch Lebendbescheinigungen für die Rentenkasse aus. Sind direkte Vertreter der deutschen Regierung. Da würde die Post für mich erst weiter hinten dran rangieren.
Jetzt begann die Suche nach einem Notar.
Ich habe ca. 50 Kanzleien angeschrieben, eine Anwaltskammer in Deutschland und diverse andere Institutionen. Quintessenz aus dem ganzen Geschreibsel es gibt wohl in ganz Asien keinen Notar der eine Zulassung für die EU hat. Hatte die Suche auch auf Singapore und Hongkong ausgedehnt da dort andere Arbeitsgesetze als in Thailand gelten. Verwiesen wurde ich von der Anwaltskammer zum Beispiel an die deutsche Botschaft. Die das natürlich nicht macht.
Ich habe dadurch den Eindruck erhalten das sich keiner wirklich damit auskennt. Anders kann ich mir das verweisen an Stellen die es nicht machen nicht erklären.
Übrigens hat mir eine Kanzlei geantwortet welche das unter Umständen anbieten aber nur im Zusammenhang mit einem größeren Firmenmandat. Isoliert nicht.
Ich werde also wegen der Unterschrift nach Deutschland fliegen da man mir sonst das Konto kündigt.
Ich habe noch einen guten Tipp von einem Member hier erhalten. Aber da hatte ich mich schon entschlossen zu fliegen.
Ich stelle es mal original, auszugsweise, ein.
Grundsätzlich ist eine Bank ja keine Behörde, es liegt ein privatwirtschaftlicher Vertrag zugrunde,
auf deren Grundlage gekündigt werden kann.
Wenn nun gekündigt wird, auf Grundlage eines Umstandes, der im eigentlichen Sinne kein Kündigungsgrund darstellt, weil zB. jemand in Deutschland einen Anwalt bestellt, der entweder an dem Ort, wo man gemeldet ist, oder dem Hauptsitz der Bank bei der zuständigen Anwaltskammer registriert ist, und der gegenüber der Bank erklärt, dass er Dich vertritt, und er als bevollmächtigter in Deinem Namen folgende Erklärungen abgibt.
Nun würde zB. erklärt werden, dass Du aufgrund einer Erkrankung zur Zeit nicht rückreisefähig bist,
(Du kannst nicht sagen, dass Du in Deutschland nur pro forma gemeldet bist, weil Du damit einen neuen Kündigungsgrund gibst.)
weiterhin würde er eine Lebendbescheinigung von Dir einsenden, wie sie von den Rentenversicherungen akzeptiert werden.
Da nun in der Bank nicht mehr der normale Sachbearbeiter, sondern ein Jurist das Schreiben beantworten muss, stehen die Chancen besser, dass die Lebendbescheinigung akzeptiert wird.
Hoffe mit diesem Thread den ein oder anderen vor Arbeit zu bewahren.
Es lohnt nicht für eine andere Lösung Zeit zu investieren.