Bezüglich Reisekrankenversicherung und ohne Führerschein fahren oder ohne Helm. Das sind Tatbestände der groben Fahrlässigkeit und KEIN Vorsatz. 
Nur bei Vorsatz (mit Wissen und Wollen) wird laut Bedingungen nicht geleistet. Sonst ist die Versicherung in der Pflicht und zahlt auch.
	
		
			
		
		
	
			
			Nur bei Vorsatz (mit Wissen und Wollen) wird laut Bedingungen nicht geleistet. Sonst ist die Versicherung in der Pflicht und zahlt auch.
				
		
			











				
		
				
		
				
		
				
		
					
				
				
		
				
		
				
		
 Max für PM, ich probiere das mal .
				
		