Was meinst du mit "Die"?Die gilt nur für Medikamente, die Du nicht in D bekommst.
Die Einfuhrbestimmung oder die Ausnahmen oder etwas anderes?
Die Regelung des Arzneimittelrechts sind doch recht eindeutig.
Es gilt ein generelles Verbringungsverbot für alle zulassungspflichtigen Arzneimittel die nicht in Deutschland zugelassen oder gefälscht (dann betrifft es auch zulassungsfreie Arzneimittel) sind.
Die für uns wichtige Ausnahme vom Verbringungsverbot gilt "für Arzneimittel, die bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingebracht werden." (Aber nicht für gefälschte Arzneimittel.)
Die einzige Möglichkeit des Zolls, die Einfuhr zu verweigern, dürfte das Verbot des Inverkehrbringens sein.
Wenn also Kamagra keine Fälschung ist und der Zoll dir nicht unterstellt, es in Verkehr bringen zu wollen, lautet die Antwort "Ja", er darf es einführen.
Um den Eigenbedarf beim Zoll glaubhaft zu machen, kann unterstützend eine Bescheinigung des "thailändischen" Arztes vorgelegt werden, welche deinen Bedarf aus medizinischen Gründen bestätigt. (Ich weiss gerade nicht wie die genau heisst, müsste ich gleich mal raussuchen.)
Diese Bescheinigung wollte der freundliche Zöllner bei mir, im Fall von 3 Packungen Teno EM, nicht mal sehen bzw. hat sie nur überflogen.

















