Erstmal Danke an @inpund
@Alwaro ...
Da habe ich TM 30 und 19 (CoR) durcheinander gebracht.
Meine Frage, ob der Führerschein auch mit TR-Visum umgeschrieben werden kann, rührt daher, dass im Netz teilweise widersprüchliche Angaben gemacht werden.
Von der Logik her muss aber eine Umschreibung möglich sein, denn der internationale Führerschein ist in Thailand ja nur drei Monate (?) gültig. Bei einer Aus- und Wiedereinreise nach 90 Tagen (60 Tage plus Verlängerung, dann Antrag Re-Entry Permit) würden die drei Monate Gültigkeitsdauer intern. FS ja überschritten. Soweit korrekt?
Eine zweite Nachfrage:
Betrifft später das Visum O (Rente).
Bei der Verlängerung (EoS) müssen die Rentennachweise vorgelegt werden. Bescheinigt durch das Konsulat oder die Botschaft.
Bei mir wäre das Problem: ich bin/werde in Songkhla (Hat Yai) ansässig sein. Das zuständige Konsulat wäre in Phuket (ab und zu auch auf Samui) ...Die Botschaft ist in BKK.
Beide sind somit recht weit entfernt. Postalisch lassen sich die Bescheinigungen nicht ausstellen (laut Botschaft). Müsste ich somit alle 90 Tage nach Phuket (430 Kilometer)? Oder gibt es Alternativen?
Grüße und Danke im Voraus