aber auch das kostet was oder?
ja, klar.....ich bezahle für die Anwartschaft, um die 60 Euro pro Monat.
Aber, eine andere Möglichkeit sehe nicht..
aber auch das kostet was oder?
Eine andere gibts auch nicht. Nur ,wenn du dich aus D ganz abmeldest,muss du keine KV mehr löhnenja, klar.....ich bezahle für die Anwartschaft, um die 60 Euro pro Monat.
Aber, eine andere Möglichkeit sehe nicht..
Hat jemand halbwegs aktuelle Erfahrungen mit Air India?
Interessant. Danke für den Hinweis!ja, klar.....ich bezahle für die Anwartschaft, um die 60 Euro pro Monat.
Interessant. Danke für den Hinweis!
Ich ging davon aus, dass bei Langzeitauslandskrankenversicherungen (bspw. 180 Tage ADAC) dies zwar theoretisch möglich wäre, aber in der Praxis ggfl. nicht sinnvoll: wenn etwas schlimmeres passiert, liegt es da nicht im Interesse der AKV Dich schnellstmöglich nach D zu überführen und die Behandlungen (inkl. Reha) dann hier in D auf Kosten der gesetzlichen / privaten KV durchzuführen zu lassen? In diesem Fall würde dann die Anwartschaft ohne Probleme in die normale freiwillige Versicherung umgewandelt?
Danke. Hatte ich bisher wirklich nicht auf dem Schirm - klingt aber logisch. Werde mal meiner GKV nachfragen.ich kann die Anwartschaft jederzeit beenden bzw. muss ich sogar, sobald ich deutschen Boden betrete, denn dann bin ich wieder Versicherungspflichtig.
Eine Auslandskrankenversicherung bis 1 Jahr ist nur mit bestehender Krankenversicherung in Deutschland gültig. !Ich bin als Rentner in D pflichtversichert. Gibt es einen Möglichkeit, mich während der 5-6 Monate, die ich im Jahr in Thailand bin, bei der Krankenkasse abzumelden? Bin in Thailand ja über eine AKV privat versichert.
Das höre ich ja zum ersten Mal. Wusste ich bis jetzt noch nichtEine Auslandskrankenversicherung bis 1 Jahr ist nur mit bestehender Krankenversicherung in Deutschland gültig. !
Laut Hanse Merkur, mit der ich gerade telefoniert habe, stimmt das auch nicht.Das höre ich ja zum ersten Mal. Wusste ich bis jetzt noch nicht
Könnte mir das auch nicht vorstellenLaut Hanse Merkur, mit der ich gerade telefoniert habe, stimmt das auch nicht.
Man muss nur bei Antragstellung in Deutschland gemeldet sein!
Wenn Du in Deutschland gemeldet bist und Pflichtversichert, was bist du denn?Laut Hanse Merkur, mit der ich gerade telefoniert habe, stimmt das auch nicht.
Man muss nur bei Antragstellung in Deutschland gemeldet sein!
Wirst doch selber den Stecker rausziehen können
Kabel gibt es in fast allen Geschäften die was elektrisches verkaufen. Gibts sicher auch in den ein oder anderen 10 thb Shop( die Wellblechhütten mit den ganzen Krempel)
Flachstecker So schaut der Stecker auf der Geräteseite aus
So, ich habe jetzt noch mal schriftlich Kontakt zur TK aufgenommen. Als pflichtversicherter Rentner ist es nicht möglich (auch wenn man mir telefonisch etwas anderes sagte), eine Anwartschaft abzuschließen. Sieht so aus, als müsste ich doppelt Krankenkassenbeiträge zahlen.
Hier die Antwort der TK:
Guten Tag Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Mail vom 14. Mai 2024.
Eine Anwartschaftsversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie sind auf Grund des Rentenbezuges der deutschen Rentenversicherung pflichtversichertes Mitglied. Eine Anwartschaftsversicherung ist daher ausgeschlossen.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an. Bitte halten Sie dafür Ihre TK-Gesundheitskarte bereit.
Freundliche Grüße
So, ich habe jetzt noch mal schriftlich Kontakt zur TK aufgenommen. Als pflichtversicherter Rentner ist es nicht möglich (auch wenn man mir telefonisch etwas anderes sagte), eine Anwartschaft abzuschließen. Sieht so aus, als müsste ich doppelt Krankenkassenbeiträge zahlen.
Hier die Antwort der TK:
Guten Tag Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Mail vom 14. Mai 2024.
Eine Anwartschaftsversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie sind auf Grund des Rentenbezuges der deutschen Rentenversicherung pflichtversichertes Mitglied. Eine Anwartschaftsversicherung ist daher ausgeschlossen.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an. Bitte halten Sie dafür Ihre TK-Gesundheitskarte bereit.
Freundliche Grüße