Wo heißt es das? Hast Du einen Link?
Ich habe mich nicht richtig ausgedrückt, heiraten geht wohl, aber beim Ehegattennachzug darf er nicht älter als 1 Jahr sein.
Beim Ehegattennachzug müssen Ausländer über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Aber es gibt auch Ausnahmen vom A1-Sprachnachweis.
www.scheibler.de
"Die deutschen Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmen müssen dabei durch ein
geeignetes Sprachzeugnis nachgewiesen werden. Die deutschen Botschaften akzeptieren dabei beispielsweise
Sprachtests des Goethe-Instituts, des TestDaF-Instituts sowie der telc GmbH. Die Kosten hierfür muss der nachzugswillige Ausländer selbst aufbringen. Das
A1-Sprachzertifikat darf beim Ehegattennachzug außerdem
nicht älter als ein Jahr sein. Wegen Corona akzeptieren die Botschaften aktuell allerdings vorübergehend auch ältere A1-Tests."